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Zahnersatz wird teurer: GKV-Festzuschuss sinkt 2027 auf 50 Prozent

Gesetzlich Versicherte bekommen ab dem 1. Januar 2027 weniger Geld von ihrer Krankenkasse für Kronen, Brücken und Prothesen. Der Festzuschuss sinkt um 10 Prozentpunkte: ohne Bonusheft von 60 auf 50 %, mit Bonusheft von 70 auf 60 % bzw. von 75 auf 65 % der Regelversorgung. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Zahnärztliche Behandlungseinheit

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 4 Minuten Lesezeit

Was genau ändert sich beim Zahnersatz?

Gesetzlich Versicherte erhalten beim Zahnersatz keinen Prozentsatz ihrer Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss (§ 55 SGB V). Er bemisst sich an der Regelversorgung – also der einfachen, medizinisch ausreichenden Lösung für den jeweiligen Befund, etwa einer Brücke statt eines Implantats. Wer eine aufwendigere Versorgung wählt, bekommt denselben Zuschuss und zahlt alle Mehrkosten selbst.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz senkt diesen Zuschuss zum 1. Januar 2027 in allen drei Stufen um 10 Prozentpunkte. Die Bonusregelung bleibt erhalten: Wer seine jährlichen Kontrolluntersuchungen im Bonusheft nachweist, bekommt weiterhin mehr – nur eben auf niedrigerem Niveau. Die konkreten Euro-Beträge je Befund legt der GKV-Spitzenverband fest; die Werte für 2027 stehen noch aus.

Welcher Stichtag gilt?

Maßgeblich ist nicht der Tag der Behandlung, sondern wann die Krankenkasse den Festzuschuss bewilligt. Ein Heil- und Kostenplan, der noch 2026 genehmigt wird, behält die bisherigen Sätze – auch wenn die Krone erst 2027 eingesetzt wird. Wer ohnehin Zahnersatz braucht, sollte mit seinem Zahnarzt deshalb früh über den Zeitplan sprechen und den Plan rechtzeitig bei der Kasse einreichen.

Festzuschuss der GKV bis 2026 und ab 2027

Nachweis im Bonusheftbis 31.12.2026ab 1.1.2027
Ohne Bonus60 %50 %
Fünf Jahre lückenlos70 %60 %
Zehn Jahre lückenlos75 %65 %
Härtefall (geringes Einkommen)100 % der Regelversorgung100 % der Regelversorgung

Prozent der Kosten der Regelversorgung (§ 55 SGB V). Quelle: Bundes­gesundheits­ministerium, FAQ zum GKV-Beitrags­satzstabilisierungsgesetz; Stand Oktober 2026.

Was heißt das für privat Versicherte und Wechselinteressierte?

Für privat Versicherte ändert sich nichts. Ihr Tarif erstattet beim Zahnersatz einen vereinbarten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte – je nach Tarif zum Beispiel 60 bis 90 %, oft mit einer Begrenzung in den ersten Jahren (Zahnstaffel). Die Leistung steht im Vertrag und kann vom Gesetzgeber nicht gekürzt werden. Wie Zahnleistungen in der PKV funktionieren und worauf Sie beim Tarif achten sollten, erklärt unser Ratgeber Zahnleistungen.

Für gesetzlich Versicherte wird eine Zahnzusatzversicherung dadurch interessanter. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, sollte den Zahnbereich beim Vergleich von GKV und PKV ausdrücklich mitrechnen – gerade bei absehbarem Bedarf an Implantaten oder Kronen. Eine ehrliche Gesamtrechnung bietet die Entscheidungshilfe PKV oder GKV.

So gehen Sie jetzt vor

  • Bonusheft prüfen: Fehlt ein Jahr, entfällt der höhere Zuschuss. Gehen Sie noch 2026 zur Kontrolle, wenn der Termin aussteht.
  • Heil- und Kostenplan rechtzeitig einreichen: Steht Zahnersatz an, lassen Sie den Plan möglichst noch 2026 genehmigen.
  • Härtefall klären: Bei geringem Einkommen fragen Sie Ihre Krankenkasse nach der Härtefallregelung.
  • Zusatzschutz vergleichen: Neue Zahnzusatzversicherungen haben meist Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren; für bereits angeratene Behandlungen leisten sie in der Regel nicht.

Häufige Fragen zum Festzuschuss 2027

Ab wann sinkt der Festzuschuss für Zahnersatz?

Ab dem 1. Januar 2027. Maßgeblich ist, wann die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt. Wird der Zuschuss noch 2026 bewilligt, gelten die bisherigen Sätze von 60, 70 oder 75 %, auch wenn die Behandlung erst 2027 stattfindet.

Wie hoch ist der Festzuschuss ab 2027?

Ohne Bonusheft 50 % der Regelversorgung, mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft 60 % und mit zehn Jahren 65 %. Das sind jeweils 10 Prozentpunkte weniger als bisher. Die Euro-Beträge je Befund legt der GKV-Spitzenverband fest.

Gilt die Härtefallregelung weiter?

Ja. Versicherte mit geringem Einkommen erhalten die Regelversorgung weiterhin vollständig von der Krankenkasse. Die Voraussetzungen erfragen Sie bei Ihrer Kasse; sie hängen vom Einkommen und der Haushaltsgröße ab.

Sind privat Versicherte betroffen?

Nein. In der PKV erstattet der Tarif einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz der tatsächlichen Zahnarztkosten. Gesetzliche Änderungen am Festzuschuss der GKV wirken sich darauf nicht aus. Entscheidend sind die Zahnleistungen und eine mögliche Zahnstaffel im eigenen Tarif.

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