Vertrag & Tarife
Anwartschaftsversicherung: PKV ruhen lassen und später zu alten Bedingungen zurückkehren
Mit einer Anwartschaftsversicherung lassen Sie Ihre private Krankenversicherung für eine Zeit ruhen, in der Sie den Schutz nicht brauchen – etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt, vorübergehender Versicherungspflicht in der GKV oder freier Heilfürsorge – und kehren später ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. Die kleine Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand, die große zusätzlich Ihr ursprüngliches Eintrittsalter, weil weiter Alterungsrückstellungen aufgebaut werden.
Hier lesen Sie, wann sich welche Variante lohnt, was sie ungefähr kostet und wie Sie sie richtig einrichten.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaftsversicherung garantiert, dass ein ruhender Vertrag später zu den ursprünglichen Bedingungen wieder auflebt. Solange die Anwartschaft läuft, zahlt der Versicherer keine Leistungen – Sie brauchen in dieser Zeit anderen Schutz, etwa die gesetzliche Krankenversicherung, die Heilfürsorge oder eine Versicherung im Ausland.
Der entscheidende Vorteil: Wenn Sie zurückkehren, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Erkrankungen, die während der Anwartschaft auftreten, führen weder zu Zuschlägen noch zu Ausschlüssen. Ohne Anwartschaft müssten Sie sich mit dem dann erreichten Alter und Gesundheitszustand neu bewerben – mit dem Risiko, abgelehnt zu werden.
Ein gesetzliches Recht
Wird die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben, also mit Alterungsrückstellungen, dürfen Versicherungsnehmer und versicherte Person einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortführen (§ 204 Abs. 5 VVG). Bei nur vorübergehendem Wegzug in ein Land außerhalb der EU und des EWR können Sie nach den Musterbedingungen verlangen, den Vertrag in eine Anwartschaft umzuwandeln (§ 15 Abs. 3 MB/KK).
Den Begriff und verwandte Stichworte erklärt auch das PKV-Lexikon.
Kleine und große Anwartschaft im Vergleich
| Merkmal | Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft |
|---|---|---|
| Gesundheitszustand | gesichert – keine neue Gesundheitsprüfung | gesichert – keine neue Gesundheitsprüfung |
| Alterungsrückstellung | bereits gebildete bleibt erhalten, neue wird nicht aufgebaut | wird während der Anwartschaft weiter aufgebaut |
| Beitrag bei Rückkehr | nach dem dann erreichten Alter, unter Anrechnung der vorhandenen Rückstellung | nach dem ursprünglichen Eintrittsalter |
| Laufende Kosten | niedrig, meist ein kleiner Teil des normalen Beitrags | deutlich höher als die kleine Anwartschaft |
| Eher geeignet für | kürzere Unterbrechungen, jüngere Versicherte, knappes Budget | längere Unterbrechungen, wenn die Rückkehr fest geplant ist |
Grundprinzip nach PKV-Verband (Glossar „Anwartschaftsversicherung“ in der Broschüre „Alternativen in jeder Lebenslage“, Stand April 2025). Bedingungen und Beiträge regelt jeder Versicherer im Tarif; teils gibt es Zwischenformen. Stand Oktober 2026.
Wann lohnt sich eine Anwartschaft? Typische Anlässe
Längerer Aufenthalt außerhalb der EU
Ziehen Sie in einen Staat außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, endet der Vertrag nach den Musterbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 MB/KK). Bei einem vorübergehenden Aufenthalt können Sie die Umwandlung in eine Anwartschaft verlangen. Innerhalb der EU und des EWR läuft der Vertrag dagegen weiter, der Versicherer zahlt dann höchstens, was er im Inland zahlen würde (§ 1 Abs. 5 MB/KK). Mehr zum Schutz unterwegs unter Auslandsschutz.
Vorübergehende Versicherungspflicht in der GKV
Sinkt Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, 2027 voraussichtlich 84.150 €), beziehen Sie Arbeitslosengeld oder arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, kann Versicherungspflicht eintreten. Prüfen Sie zuerst, ob eine Befreiung möglich ist (§ 8 SGB V, Antrag binnen drei Monaten). Wechseln Sie in die GKV, sichert die Anwartschaft den Rückweg in die PKV, wenn die Versicherungspflicht wieder endet. Hintergründe unter Rückkehr in die GKV.
Familienversicherung
Der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung steht der Versicherungspflicht gleich (§ 205 Abs. 2 VVG). Wer etwa in einer Familienphase ohne eigenes Einkommen über den gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei mitversichert werden kann, darf die PKV kündigen – und sollte überlegen, ob eine Anwartschaft für die Zeit danach sinnvoll ist. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Krankenkasse; mehr unter Familienversicherung.
Freie Heilfürsorge
Polizisten vieler Länder und der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten erhalten freie Heilfürsorge. Spätestens mit der Pension wechseln sie in die Beihilfe und brauchen dann eine private Restkostenversicherung. Mit einer Anwartschaft für einen beihilfekonformen Tarif sichern sie sich diesen Schutz ohne spätere Gesundheitsprüfung. Einzelheiten unter PKV für Polizisten und Soldaten und Beihilfe.
Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?
Feste gesetzliche Beitragssätze gibt es nicht. Jeder Versicherer legt die Anwartschaftsbeiträge in seinem Tarif fest, meist als Prozentsatz des normalen Beitrags.
- Kleine Anwartschaft: Sie kostet in der Regel nur einen kleinen Bruchteil des normalen Monatsbeitrags, weil der Versicherer nur das Gesundheitsrisiko „einfriert“.
- Große Anwartschaft: Sie ist deutlich teurer, weil zusätzlich Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Dafür ist der Beitrag nach der Rückkehr niedriger, als er bei einer kleinen Anwartschaft wäre.
Klein oder groß – wie rechnen?
Vergleichen Sie zwei Größen: die Summe der höheren Anwartschaftsbeiträge der großen Variante über die geplante Dauer und den höheren Monatsbeitrag, den Sie nach der Rückkehr mit der kleinen Variante dauerhaft zahlen würden. Je länger die Unterbrechung und je länger Sie danach noch privat versichert sein wollen, desto eher lohnt die große Anwartschaft. Wie Alterungsrückstellungen den Beitrag dämpfen, erklärt Alterungsrückstellungen.
Denken Sie auch an die Pflegepflichtversicherung und an Zusatzbausteine. Viele Versicherer bieten für sie eigene Anwartschaften an. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für Anwartschaftsbeiträge in der Regel nicht, weil in dieser Zeit kein zuschussfähiger PKV-Schutz besteht.
Wie lange kann eine Anwartschaft laufen – und wie kommen Sie zurück?
Die Dauer hängt vom Tarif und vom Anlass ab. Bei Auslandsaufenthalten ist sie oft an die Dauer des Aufenthalts gekoppelt, bei Versicherungspflicht an deren Ende. Manche Versicherer begrenzen die Anwartschaft zeitlich oder verlangen, dass der Grund regelmäßig nachgewiesen wird. Lesen Sie die Bedingungen deshalb vor dem Abschluss genau.
Rückkehr in den vollen Schutz
Entfällt der Anwartschaftsgrund – Sie kehren zurück, die Versicherungspflicht endet, Sie gehen in Pension –, beantragen Sie die Wiederinkraftsetzung. Halten Sie dabei die Frist ein, die Ihr Tarif dafür vorsieht, und schließen Sie nahtlos an den bisherigen Schutz an. Dann zählt keine neue Gesundheitsprüfung, und Wartezeiten fallen bei nahtlosem Anschluss nicht neu an (siehe Wartezeiten).
Anwartschaft beenden
Brauchen Sie die Anwartschaft nicht mehr, etwa weil Sie dauerhaft in der GKV bleiben, können Sie sie kündigen. Tritt Versicherungspflicht ein, ist auch die Kündigung einer bestehenden Anwartschaft binnen drei Monaten rückwirkend möglich (§ 205 Abs. 2 VVG). Wie Kündigungen in der PKV funktionieren, steht unter PKV kündigen.
So richten Sie eine Anwartschaft ein
Anlass klären
Tritt Versicherungspflicht ein? Ist eine Befreiung möglich und sinnvoll? Wie lange dauert der Auslandsaufenthalt? Diese Fragen bestimmen, ob und welche Anwartschaft passt.
Rechtzeitig beantragen
Beantragen Sie die Anwartschaft zusammen mit der Kündigung oder Umstellung – nicht erst, wenn der Vertrag beendet ist. Ein beendeter Vertrag lässt sich nicht mehr in eine Anwartschaft umwandeln.
Variante wählen
Kleine oder große Anwartschaft, für welche Bausteine und für die Pflegepflichtversicherung – rechnen Sie beide Varianten über die geplante Dauer.
Nachweise einreichen
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Nachweis über die Heilfürsorge oder Abmeldung ins Ausland, je nach Anlass.
Rückkehr rechtzeitig melden
Teilen Sie dem Versicherer das Ende des Anwartschaftsgrunds fristgerecht mit und vereinbaren Sie einen nahtlosen Beginn.
Tarif bei Rückkehr prüfen
Passt der alte Tarif noch? Ein Wechsel innerhalb des Versicherers ist nach § 204 VVG möglich, siehe Tarifwechsel.
Häufige Fragen zur Anwartschaftsversicherung
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Beide sichern Ihren Gesundheitszustand, sodass Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung zurückkehren. Bei der kleinen Anwartschaft werden keine weiteren Alterungsrückstellungen aufgebaut; der Beitrag richtet sich bei der Rückkehr nach dem dann erreichten Alter. Bei der großen Anwartschaft wird weiter Rückstellung gebildet, deshalb gilt später das ursprüngliche Eintrittsalter. Sie kostet dafür laufend deutlich mehr.
Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?
Das legt jeder Versicherer im Tarif fest, meist als Prozentsatz des normalen Beitrags. Die kleine Anwartschaft kostet in der Regel nur einen kleinen Bruchteil des Monatsbeitrags. Die große Anwartschaft ist deutlich teurer, weil weiter Alterungsrückstellungen aufgebaut werden – dafür fällt der Beitrag nach der Rückkehr niedriger aus. Ein konkretes Angebot zeigt, was sich für Sie rechnet.
Brauche ich eine Anwartschaft, wenn ich in die GKV wechseln muss?
Sinnvoll ist sie, wenn die Versicherungspflicht voraussichtlich nur vorübergehend besteht, etwa bei einem Einkommensrückgang, Arbeitslosigkeit oder Teilzeit in der Elternzeit. Dann können Sie später ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zurück. Wollen Sie dauerhaft gesetzlich versichert bleiben, brauchen Sie keine Anwartschaft. Prüfen Sie vorher, ob eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist.
Lohnt sich eine Anwartschaft bei einem Auslandsaufenthalt?
Bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU und des EWR meist ja, wenn Sie zurückkehren wollen. Nach den Musterbedingungen endet der Vertrag sonst mit dem Wegzug; Sie können aber bei vorübergehendem Aufenthalt die Umwandlung in eine Anwartschaft verlangen. Innerhalb der EU läuft die PKV ohnehin weiter. Für die Zeit im Ausland brauchen Sie zusätzlich einen passenden Schutz vor Ort.
Zahlt die PKV während der Anwartschaft Leistungen?
Nein. Während der Anwartschaft besteht kein Versicherungsschutz, der Versicherer zahlt keine Arzt- oder Krankenhausrechnungen. Die Anwartschaft sichert nur das Recht, später zu den alten Bedingungen zurückzukehren. In dieser Zeit müssen Sie deshalb anderweitig versichert sein, etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung, über die Heilfürsorge oder mit einer Krankenversicherung im Ausland.
Brauchen Polizisten und Soldaten mit Heilfürsorge eine Anwartschaft?
Für die Zeit nach der aktiven Dienstzeit ist sie sehr zu empfehlen. Mit der Pension endet die Heilfürsorge, dann gilt die Beihilfe, und für den Rest braucht man eine private Krankenversicherung. Wer sich früh eine Anwartschaft auf einen beihilfekonformen Tarif sichert, muss im Alter keine Gesundheitsprüfung mehr bestehen. Familienangehörige brauchen ohnehin eigenen Schutz.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 204 VVG – Tarifwechsel (Abs. 5: Anwartschaftsversicherung)
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Abs. 2: Versicherungspflicht)
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a: 55er-Regel)
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§§ 1, 13, 15), Stand Juni 2024
- PKV-Verband: Broschüre „Alternativen in jeder Lebenslage“, Stand April 2025
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