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Zielgruppen

Private Kranken­versicherung für Ärzte und Mediziner

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können sich als Selbstständige jederzeit privat versichern; angestellte Ärzte nur, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 sind das 77.400 €. Verbeamtete Ärzte erhalten Beihilfe und versichern nur den Rest.

Für alle gilt: Die Krankenversicherung ist nur ein Teil der Absicherung. Weil das ärztliche Versorgungswerk zwar Renten zahlt, aber keine Krankenversicherung ist, gehören ein passendes Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsabsicherung von Anfang an dazu.

Arzt und Pflegekraft im Gespräch mit einer Patientin

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 11 Minuten Lesezeit

Angestellte Ärzte: Ab welchem Gehalt ist die PKV möglich?

Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, im MVZ oder in einer Praxis sind Arbeitnehmer. Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, bis ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat). Ab 1. Januar 2027 soll sie auf 84.150 € steigen; der Bundesrat muss noch zustimmen.

Was zum Jahres­arbeit­sentgelt zählt

Maßgeblich ist das regelmäßige Bruttogehalt einschließlich fest vereinbarter Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Unregelmäßige Überstunden und Familienzuschläge zählen nicht mit. Bei Bereitschaftsdiensten und Zulagen kommt es darauf an, ob sie mit hinreichender Sicherheit regelmäßig anfallen. Die Prüfung nimmt der Arbeitgeber bei der Anmeldung vor; im Zweifel entscheidet die Krankenkasse.

Berufsstart: Die Prognose entscheidet

Bei einer neuen Stelle kommt es nicht auf das vergangene Jahr an, sondern auf eine vorausschauende Schätzung: Liegt das regelmäßige Jahresgehalt der neuen Beschäftigung voraussichtlich über der Grenze, sind Sie sofort versicherungsfrei. Das betrifft etwa den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe bei einem neuen Arbeitgeber oder den Start als Fach- oder Oberärztin. Konkrete Gehälter hängen vom Tarifvertrag, der Entgeltgruppe und den Diensten ab – lassen Sie Ihre Zahlen mit dem Versicherungspflicht-Check prüfen.

Gehaltssprung im laufenden Jahr

Steigt das Gehalt beim selben Arbeitgeber während des Jahres über die Grenze, werden Sie erst zum Ende des Kalenderjahres versicherungsfrei – und nur, wenn Sie auch die Grenze des Folgejahres überschreiten. Für den Wechsel zum 1. Januar 2027 heißt das: Ihr regelmäßiges Gehalt muss dann über 84.150 € liegen. Wie der Wechsel praktisch abläuft, erklärt der Ratgeber Wechsel in die PKV.

Arbeit­geberzuschuss

Als privat versicherte Angestellte erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss von der Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung (in Sachsen 75,56 €). Den genauen Betrag zeigt der Arbeitgeberzuschuss-Rechner.

Teilzeit, Elternzeit und Weiterbildung: Wann droht die Rückkehr in die GKV?

Ärztliche Lebensläufe sind selten gerade: Weiterbildung, Stellenwechsel, Forschung, Elternzeit oder Teilzeit gehören dazu. Für die Krankenversicherung zählt bei Angestellten immer das aktuelle regelmäßige Gehalt.

  • Teilzeit: Sinkt das Gehalt unter die Grenze, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie die Arbeitszeit auf höchstens die Hälfte reduzieren und zuvor mindestens fünf Jahre wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei waren (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).
  • Elternzeit: Wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, kann sich für die Dauer der Elternzeit befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Der PKV-Beitrag läuft weiter, der Arbeitgeberzuschuss entfällt mangels Gehalt. Details im Ratgeber Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit.
  • Anhebung der Grenze: Steigt die Versicherungspflichtgrenze stärker als Ihr Gehalt – wie 2027 –, können Sie sich befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Jede Befreiung muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden und ist unwiderruflich. Die Rückkehr in die GKV ist ab 55 kaum noch möglich; mehr dazu unter Rückkehr in die GKV.

Niedergelassene Ärzte: Selbst­ständig und frei in der Wahl

Mit der Niederlassung in eigener Praxis oder als Partner einer Gemeinschaftspraxis sind Sie hauptberuflich selbstständig. Damit sind Sie nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) und können ohne Einkommensgrenze zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen.

Was die GKV für Praxisinhaber kostet

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitrag selbst, ohne Arbeitgeberanteil. Bei Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze sind das 2026 bis zu 1.017,19 € für die Krankenversicherung (17,5 % mit Wahlerklärung für Krankengeld ab der siebten Woche) plus 209,25 € bzw. kinderlos 244,13 € für die Pflege – zusammen bis zu 1.261,31 € im Monat. Die Familienversicherung für Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen ist der große Vorteil der GKV.

Worauf Praxisinhaber in der PKV achten sollten

  • Krankentagegeld ab einem frühen Tag, weil Praxiskosten und Personal weiterlaufen, sobald Sie ausfallen.
  • Selbstbeteiligung und Liquidität: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, muss aber auch in einem schwachen Praxisjahr tragbar sein.
  • Vorsorge für das Alter: Ein Beitragsentlastungstarif kann den Beitrag im Ruhestand senken. Einen Zuschuss wie gesetzlich Rentner (§ 106 SGB VI) erhalten Sie zur Rente aus dem Versorgungswerk in der Regel nicht.
  • Familie mitrechnen: In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.

Ausführlich zur Situation von Selbstständigen informiert die Seite PKV für Selbstständige und Freiberufler.

Kostenloser PKV-Vergleich für Ärztinnen und Ärzte

Schritt 1 von 6

PKV oder GKV für Ärzte: der Vergleich

MerkmalGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Zugangfür alle; Angestellte unter der Grenze pflichtversichertAngestellte über 77.400 € (2026), Niedergelassene ohne Grenze, Beamte
Beitragnach Einkommen, 2026 höchstens 1.226,44 € bzw. 1.261,31 € mit Pflegenach Alter, Gesundheit und Tarif, unabhängig vom Einkommen
ZuschussAngestellte: Arbeitgeber trägt die Hälfte; Selbst­ständige zahlen alleinAngestellte: bis 613,22 € Arbeit­geberzuschuss (2026); Selbst­ständige zahlen allein
Verdienst­ausfallKrankengeld ab der 7. Woche, höchstens 135,63 € je Tag (2026)Kranken­tagegeld in frei gewählter Höhe und ab gewähltem Tag
FamilieKinder und Partner ohne Einkommen beitragsfreieigener Beitrag für jede Person
Leistungengesetzlich festgelegt, Änderungen durch den Gesetzgeber möglichvertraglich garantiert, Umfang je nach Tarif
Im AlterBeitrag auf Renten aus dem Versorgungswerk und weitere Einkünfteeinkommens­unabhängig, Alterungsrückstellungen dämpfen

Werte 2026 bei durchschnittlichem Zusatz­beitrag von 2,9 % und Pflege 3,6 % bzw. 4,2 %. Quelle: Rechengrößen 2026 (BMAS), eigene Berechnung. Stand Oktober 2026.

Kranken­tagegeld: für Ärzte besonders wichtig

In der PKV gibt es kein automatisches Krankengeld. Den Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit sichern Sie über ein Krankentagegeld ab – und zwar in der Höhe und ab dem Tag, den Sie vereinbaren.

Angestellte Ärzte

In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach muss das Krankentagegeld einspringen; üblich ist ein Beginn ab dem 43. Tag. Bemessen Sie die Höhe nach Ihrem Nettoeinkommen. Mehr als das Nettoeinkommen zahlen die Versicherer nach den üblichen Bedingungen nicht, deshalb sollte der Betrag mit Gehaltssteigerungen mitwachsen.

Niedergelassene Ärzte

Für Praxisinhaber beginnt der Einkommensausfall am ersten Tag. Viele vereinbaren das Krankentagegeld deshalb ab einem frühen Tag, etwa ab der zweiten oder dritten Woche, je nach Rücklagen. Die laufenden Praxiskosten – Miete, Gehälter, Leasing – deckt das Krankentagegeld nicht ab; dafür gibt es eine eigene Praxisausfallversicherung.

Kranken­tagegeld ist keine Berufs­unfähigkeits­versicherung

Das Krankentagegeld zahlt nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Stellt sich heraus, dass Sie dauerhaft nicht mehr ärztlich arbeiten können, endet es nach den üblichen Bedingungen. Spätestens dann muss die Berufsunfähigkeitsabsicherung greifen.

Für Ärztinnen gilt außerdem: Seit 2017 zahlt das Krankentagegeld auch in den Mutterschutzfristen, soweit kein anderer Ersatz für den Verdienstausfall besteht (§ 192 Abs. 5 VVG). Gerade für niedergelassene Ärztinnen ohne Mutterschaftsgeld ist das wichtig.

Versorgungswerk und Berufs­unfähigkeit: Was ist abgesichert?

Als berufstätiges Mitglied der Ärztekammer sind Sie in der Regel Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk und können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 SGB VI). Das Versorgungswerk zahlt Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente. Eine Krankenversicherung ist es nicht – Arzt- und Klinikkosten, Krankentagegeld und Pflege müssen Sie gesondert absichern.

Die Berufs­unfähigkeits­rente des Versorgungs­werks

Die Rente des Versorgungswerks setzt in der Regel voraus, dass die Fähigkeit zur ärztlichen Tätigkeit umfassend entfallen ist, nach der Satzung der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe etwa für mehr als sechs Monate. Wer zwar nicht mehr operieren, aber noch begutachten, beraten oder in der Verwaltung ärztlich arbeiten kann, erhält meist keine Rente. Die Versorgungswerke selbst bezeichnen ihre Berufsunfähigkeitsrente als Basisabsicherung.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen meist schon, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu einem vertraglich festgelegten Grad – häufig 50 % – nicht mehr ausüben können. Prüfen Sie die Satzung Ihres Versorgungswerks und schließen Sie eine Absicherung möglichst jung und gesund ab, weil auch hier eine Gesundheitsprüfung stattfindet.

Gesundheits­fragen ehrlich beantworten

Ärztinnen und Ärzte behandeln kleinere Beschwerden oft selbst. Bei Anträgen für Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie die Gesundheitsfragen dennoch vollständig beantworten, auch zu selbst behandelten oder selbst verordneten Dingen, wenn danach gefragt ist. Verstöße gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht können den Schutz kosten. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage.

Medizinstudenten, verbeamtete Ärzte und Gruppenverträge

Medizinstudium

Im Studium sind Sie in der Regel familienversichert oder in der studentischen Pflichtversicherung. Eine Befreiung zugunsten der PKV ist möglich, aber unwiderruflich. Weil das Medizinstudium lang ist, wird die Altersgrenze von 30 Jahren für die studentische Versicherung wichtig. Alles dazu auf der Seite PKV für Studenten.

Verbeamtete Ärzte

Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, an Hochschulen oder in anderen Beamtenverhältnissen sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten Beihilfe, beim Bund in der Regel 50 % ihrer Krankheitskosten. Die PKV versichert den Rest im Beihilfetarif. Beim Einstieg ins Beamtenverhältnis bieten viele Versicherer über die Öffnungsaktion einen erleichterten Zugang auch bei Vorerkrankungen – mehr dazu auf der Seite PKV für Beamte. Sanitätsoffiziere der Bundeswehr erhalten truppenärztliche Versorgung; für sie gelten die Hinweise auf der Seite PKV für Polizisten und Soldaten.

Gruppenverträge

Manche Versicherer haben Gruppen- oder Rahmenverträge mit Berufsverbänden, Kammern oder Klinikträgern. Sie können Vorteile bringen, etwa Nachlässe oder erleichterte Annahmebedingungen. Prüfen Sie aber, ob die Leistungen des Gruppentarifs mit einem Einzeltarif mithalten und was passiert, wenn Sie die Gruppe verlassen, zum Beispiel durch Austritt aus dem Verband oder einen Arbeitgeberwechsel.

So gehen Sie vor

  1. Status bestimmen

    Angestellt, niedergelassen oder verbeamtet? Davon hängt ab, ob und wann Sie in die PKV dürfen.

  2. Gehalt prüfen

    Angestellte rechnen ihr regelmäßiges Jahresgehalt mit festen Sonderzahlungen gegen die Grenze von 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027).

  3. Leistungen festlegen

    Ambulant, stationär, Zahn, Psychotherapie, Hilfsmittel: Legen Sie fest, was Ihnen wichtig ist, und prüfen Sie die Mindestkriterien.

  4. Kranken­tagegeld bemessen

    Wählen Sie Beginn und Höhe passend zu Gehalt oder Praxisgewinn und Rücklagen.

  5. Tarife vergleichen

    Lassen Sie mehrere Versicherer vergleichen, bei Vorerkrankungen über eine anonyme Risikovoranfrage.

Häufige Fragen zur PKV für Ärzte

Ab welchem Gehalt können sich angestellte Ärzte privat versichern?

Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt: 2026 sind das 77.400 €, ab 2027 voraussichtlich 84.150 €. Fest vereinbarte Sonderzahlungen zählen mit, unregelmäßige Überstunden nicht. Bei einer neuen Stelle entscheidet die Prognose: Liegt das erwartete Jahresgehalt über der Grenze, ist die PKV sofort möglich.

Brauchen niedergelassene Ärzte ein Kranken­tagegeld?

Ja, in aller Regel. Als Praxisinhaber haben Sie keinen Arbeitgeber, der das Einkommen weiterzahlt, und in der PKV gibt es kein automatisches Krankengeld. Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall ab dem vereinbarten Tag. Viele Selbstständige wählen einen frühen Beginn. Praxiskosten wie Miete und Personal deckt es nicht – dafür gibt es eine Praxisausfallversicherung.

Zahlt das Versorgungswerk bei Krankheit?

Nein. Das ärztliche Versorgungswerk ist eine berufsständische Altersversorgung: Es zahlt Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Arzt- und Krankenhauskosten, Krankentagegeld und Pflegeleistungen übernimmt es nicht. Dafür brauchen Sie eine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung und für den Verdienstausfall ein Krankentagegeld bzw. Krankengeld.

Reicht die Berufs­unfähigkeits­rente des Versorgungs­werks aus?

Oft nicht. Die Versorgungswerke zahlen in der Regel nur, wenn die ärztliche Berufsfähigkeit umfassend entfallen ist. Wer noch in einem anderen ärztlichen Bereich arbeiten könnte, etwa als Gutachter, geht meist leer aus. Die Höhe hängt zudem von den bisherigen Beiträgen ab, was gerade junge Ärzte trifft. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke.

Was zahlt der Arbeitgeber angestellten Ärzten zur PKV?

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens aber so viel, wie er bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde. 2026 sind das bis zu 508,59 € für die Krankenversicherung und bis zu 104,63 € für die Pflegeversicherung (Sachsen 75,56 €). Der Zuschuss umfasst auch Beiträge für Kinder und Ehepartner, die in der GKV familienversichert wären, und ist steuerfrei.

Können Ärzte in Teilzeit privat versichert bleiben?

Sinkt das Gehalt durch Teilzeit unter die Versicherungspflichtgrenze, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie höchstens halbtags arbeiten und vorher mindestens fünf Jahre wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei waren. In der Elternzeit können Sie sich bei Teilzeit für deren Dauer befreien lassen. Den Antrag stellen Sie binnen drei Monaten.

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