Kosten & Beiträge
Selbstbeteiligung in der PKV: Formen, Rechnung und für wen sie sich lohnt
Die Selbstbeteiligung ist der Teil Ihrer Krankheitskosten, den Sie selbst tragen, bevor die private Krankenversicherung zahlt – im Gegenzug sinkt Ihr Beitrag. Sie lohnt sich, wenn die Beitragsersparnis im Jahr möglichst nahe an die höchste mögliche Selbstbeteiligung heranreicht.
Für Angestellte ist sie meist weniger attraktiv, weil der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zahlt, aber nichts zur Selbstbeteiligung. Hier finden Sie die Formen, eine einfache Rechnung zum Nachmachen und die Regeln zu Steuer und Beitragsrückerstattung.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Mit einer Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt – vereinbaren Sie, einen Teil der erstattungsfähigen Kosten selbst zu tragen. Der Versicherer spart dadurch Leistungen und Verwaltungsaufwand für viele kleine Rechnungen und gibt das über einen niedrigeren Beitrag weiter.
Welche Kosten auf die Selbstbeteiligung angerechnet werden, regelt Ihr Tarif. Häufig gilt sie für ambulante Leistungen und Zahnbehandlung, manchmal auch für das Krankenhaus; Vorsorgeuntersuchungen sind oft ausgenommen. Sie gilt in der Regel je versicherte Person und Kalenderjahr: In einer Familie hat also jedes Mitglied seine eigene Selbstbeteiligung, Kindertarife haben oft eine niedrigere oder keine.
Die Selbstbeteiligung ist einer der wichtigsten Hebel für den Beitrag – und einer der am häufigsten falsch eingeschätzten. Einen Überblick über alle Hebel gibt der Ratgeber PKV-Beitrag senken.
Die Formen der Selbstbeteiligung
| Form | So funktioniert sie | Beispiel |
|---|---|---|
| Fester Jahresbetrag | Bis zu einem Betrag je Kalenderjahr zahlen Sie alles selbst, darüber zahlt der Versicherer | Selbstbeteiligung 1.000 €, Rechnungen 1.400 €: Sie zahlen 1.000 €, der Versicherer 400 € |
| Prozentuale Beteiligung | Sie tragen einen Anteil jeder Rechnung, meist bis zu einem Höchstbetrag im Jahr | 20 %, höchstens 1.000 €, Rechnungen 3.000 €: Sie zahlen 600 € |
| Betrag je Behandlung oder Verordnung | Fester Betrag je Arztbesuch, Behandlungstag oder Arzneimittel | 10 € je verordnetem Arzneimittel |
| Nur ambulant | Die Selbstbeteiligung gilt nur für ambulante Kosten, Krankenhaus und oft Zähne sind frei | Rechnungen vom Hausarzt zählen, der Klinikaufenthalt nicht |
| Mit Hausarzt-Bonus | Die Selbstbeteiligung sinkt oder entfällt, wenn Sie zuerst zum Haus- oder Primärarzt gehen | Facharztbesuch mit Überweisung ohne Eigenanteil |
Beispiele frei gewählt, unverbindlich. Die genaue Regelung steht in den Tarifbedingungen. Stand Oktober 2026.
Lohnt sich die Selbstbeteiligung? So rechnen Sie
Die Rechnung ist einfacher, als sie aussieht. Sie brauchen zwei Zahlen: wie viel Beitrag Sie im Jahr sparen und wie viel Selbstbeteiligung im schlechtesten Fall dazukommt.
- Beitragsersparnis im Jahr: Unterschied im Monatsbeitrag mal zwölf – bei Angestellten nur der eigene Anteil.
- Zusätzliches Risiko: neue Selbstbeteiligung minus bisherige Selbstbeteiligung.
- Schlechtester Fall: Risiko minus Ersparnis. So viel zahlen Sie höchstens drauf, wenn Sie in einem Jahr hohe Rechnungen haben.
- Gewinnschwelle: Liegen Ihre Rechnungen im Jahr unter der Beitragsersparnis, haben Sie mit der Selbstbeteiligung gewonnen.
Ein Beispiel: Ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 620 € im Monat, mit 1.200 € Selbstbeteiligung 540 €. Die Ersparnis beträgt 80 € × 12 = 960 € im Jahr. Im schlechtesten Fall zahlen Sie 1.200 € − 960 € = 240 € drauf. In jedem Jahr mit Rechnungen unter 960 € liegen Sie vorn. Für einen Selbstständigen mit Rücklagen ist das ein guter Tausch.
Mit dem Selbstbeteiligungs-Rechner können Sie diese Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen durchgehen.
Angestellte: Warum die Selbstbeteiligung weniger attraktiv ist
Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V beträgt die Hälfte Ihres Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung. Zur Selbstbeteiligung zahlt er nichts. Jede Beitragsersparnis durch eine höhere Selbstbeteiligung teilen Sie sich also mit dem Arbeitgeber, das Risiko tragen Sie allein.
Eine Ausnahme gibt es: Liegt Ihr Krankenversicherungsbeitrag über 1.017,18 € im Monat, erhalten Sie ohnehin nur den Höchstzuschuss. Bis zu dieser Grenze wirkt eine Beitragssenkung dann voll für Sie. Das betrifft vor allem ältere Angestellte oder Tarife mit sehr hohen Leistungen. Für die meisten Angestellten ist eine niedrige oder moderate Selbstbeteiligung die bessere Wahl. Mehr dazu unter PKV für Angestellte und Arbeitgeberzuschuss.
Selbstständige und Freiberufler
Wer keinen Arbeitgeberzuschuss hat, spart den vollen Unterschied. Deshalb ist eine höhere Selbstbeteiligung für Selbstständige und Freiberufler oft sinnvoll – vorausgesetzt, eine Rücklage in Höhe der Selbstbeteiligung ist jederzeit verfügbar.
Beamte: Selbstbeteiligung im Beihilfetarif
Beamte versichern in der PKV nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt, beim Bund meist 50 % im aktiven Dienst und 30 % im Ruhestand. Die Beiträge sind entsprechend niedrig, und damit auch die mögliche Ersparnis durch eine Selbstbeteiligung. In Euro gerechnet bringt eine Selbstbeteiligung im Restkostentarif deshalb oft wenig.
Hinzu kommt: Einige Länder ziehen von der Beihilfe eine Kostendämpfungspauschale ab, die bereits wie ein Eigenanteil wirkt. Eine zusätzliche Selbstbeteiligung in der PKV würde diesen Eigenanteil weiter erhöhen. Fragen Sie Ihre Beihilfestelle nach den geltenden Regeln und lesen Sie mehr unter PKV für Beamte.
Ist die Selbstbeteiligung steuerlich absetzbar?
Nein, nicht als Sonderausgabe. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein vereinbarter und selbst getragener Selbstbehalt kein Beitrag zu einer Krankenversicherung ist (BFH, Urteil vom 01.06.2016, X R 43/14). Die Kosten können nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit sie zusammen mit anderen Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG). Diese liegt je nach Einkommen und Familienstand bei 1 bis 7 % der Einkünfte – bei den meisten Versicherten wirkt sich die Selbstbeteiligung deshalb steuerlich nicht aus.
Gleichzeitig senkt die Selbstbeteiligung Ihren Beitrag und damit die absetzbaren Sonderausgaben. Die Beitragsersparnis ist nach Steuern also etwas kleiner, als sie auf dem Papier aussieht. Im Beispiel oben: Entfällt die Ersparnis von 960 € ganz auf die Basisabsicherung und liegt Ihr Steuersatz bei angenommenen 30 %, bleiben nach Steuern rund 672 €. Der schlechteste Fall verschlechtert sich dann von 240 € auf 528 €. Mehr zur Steuer lesen Sie unter PKV-Beiträge steuerlich absetzen.
Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
Viele Tarife zahlen eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie im Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbstbeteiligung und Rückerstattung können sich ergänzen: Kleine Rechnungen zahlen Sie wegen der Selbstbeteiligung ohnehin selbst, und wenn Sie nichts einreichen, bekommen Sie zusätzlich einen Teil der Beiträge zurück.
Dabei kommt es auf das Kleingedruckte an. Je nach Tarif zählt schon das Einreichen einer Rechnung, die nur auf die Selbstbeteiligung angerechnet wird, als Leistungsfall – oder eben nicht. Und wer mit seinen Rechnungen über die Selbstbeteiligung kommt, verliert die Rückerstattung meist ganz. Rechnen Sie am Jahresende durch, was günstiger ist; der Rechner zur Beitragsrückerstattung hilft dabei.
Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung
Welche Selbstbeteiligung ist in der PKV sinnvoll?
Eine für alle passende Höhe gibt es nicht. Entscheidend sind Ihre Rücklagen, Ihr Beschäftigungsstatus und wie oft Sie Rechnungen haben. Selbstständige mit Rücklagen fahren mit einer höheren Selbstbeteiligung oft gut, Angestellte meist mit einer niedrigen oder moderaten. Vergleichen Sie immer die Beitragsersparnis im Jahr mit dem zusätzlichen Risiko.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Jahr oder pro Rechnung?
Das hängt vom Tarif ab. Am häufigsten ist ein fester Betrag je Kalenderjahr und versicherter Person. Daneben gibt es prozentuale Beteiligungen mit Jahreshöchstbetrag und feste Beträge je Behandlung oder Arzneimittel. Manche Tarife wenden die Selbstbeteiligung nur auf ambulante Kosten an.
Kann ich die Selbstbeteiligung später ändern?
Erhöhen können Sie sie in der Regel jederzeit über einen Tarifwechsel, ohne Gesundheitsprüfung. Eine Senkung gilt dagegen als Mehrleistung: Der Versicherer darf dafür Gesundheitsfragen stellen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangen. Überlegen Sie deshalb gut, bevor Sie eine sehr hohe Selbstbeteiligung wählen.
Zahlt der Arbeitgeber die Selbstbeteiligung mit?
Nein. Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich nur auf den Beitrag – 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung tragen Angestellte allein. Deshalb sparen sie durch eine höhere Selbstbeteiligung nur die Hälfte der Beitragsdifferenz.
Kann ich die Selbstbeteiligung von der Steuer absetzen?
Nicht als Sonderausgabe – das hat der Bundesfinanzhof 2016 entschieden. Möglich ist nur der Abzug als außergewöhnliche Belastung, soweit Ihre gesamten Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen. Die liegt bei 1 bis 7 % der Einkünfte, sodass sich das bei den meisten Versicherten nicht auswirkt.
Gilt die Selbstbeteiligung auch im Krankenhaus?
Je nach Tarif. Viele Tarife rechnen alle Leistungsbereiche auf die Jahres-Selbstbeteiligung an, andere nur ambulante Kosten. Ein Krankenhausaufenthalt ist teuer, die Selbstbeteiligung ist dann schnell voll erreicht. Wie die Leistungen im Krankenhaus geregelt sind, lesen Sie unter stationäre Leistungen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 203 VVG – Anpassung von Prämie und Selbstbehalt
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
- § 10 EStG – Sonderausgaben
- BFH, Urteil vom 01.06.2016, X R 43/14 (Selbstbehalt keine Sonderausgabe)
- PKV-Verband: Leitlinien zum Tarifwechsel (Senkung der Selbstbeteiligung als Mehrleistung)
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