Leistungen
Ambulante Leistungen der PKV: Arzt, Heilpraktiker, Hilfsmittel und Brille
Ambulant zahlt die private Krankenversicherung alles, was außerhalb des Krankenhauses anfällt: Arztbesuche, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel, Sehhilfen, Vorsorge und je nach Tarif den Heilpraktiker. Wie weit die Leistungen reichen, steht in den Tarifbedingungen – bei Hilfsmitteln, Heilmitteln und Brillen liegen die größten Unterschiede.
Diese Seite erklärt die einzelnen Bereiche, zeigt den Vergleich mit der GKV und nennt die Klauseln, auf die Sie achten sollten.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Arztbehandlung und freie Arztwahl
Als Privatversicherter können Sie unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei wählen (§ 4 Abs. 2 MB/KK). Eine Überweisung zum Facharzt brauchen Sie nicht, es sei denn, Ihr Tarif sieht ein Primärarztprinzip vor. Auch Ärzte ohne Kassenzulassung, die nur Privatpatienten behandeln, stehen Ihnen offen.
Der Arzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab und schickt Ihnen die Rechnung. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz von 3,5-fach, einfache nur bis zum Schwellenwert von 2,3-fach – dann bleiben begründet höhere Honorare an Ihnen hängen. Wie Sie Rechnungen prüfen und einreichen, erklärt der Ratgeber Arztrechnung und GOÄ.
Hausbesuche
Ist ein Besuch zu Hause medizinisch notwendig, rechnet der Arzt eine Besuchsgebühr und ein Wegegeld nach der GOÄ ab. Beides ist als ärztliche Leistung versichert. Für den Transport zur ambulanten Behandlung – etwa zur Dialyse – kommt es auf die Transportklausel des Tarifs an.
Ambulante Operationen
Eingriffe, nach denen Sie am selben Tag nach Hause gehen, gehören zu den ambulanten Leistungen. Narkose, Operation und Nachsorge werden nach GOÄ abgerechnet. Was im Krankenhaus gilt, steht im Ratgeber stationäre Leistungen.
Primärarztprinzip: Tarife mit „Hausarzt zuerst“
Einige Tarife – oft als Einsteiger- oder Kompakttarife – verlangen, dass Sie zuerst einen Allgemeinarzt, Internisten oder hausärztlich tätigen Arzt aufsuchen. Gehen Sie ohne Überweisung direkt zum Facharzt, erstattet der Tarif nur einen geringeren Prozentsatz. Üblicherweise ausgenommen sind Frauen-, Augen- und Kinderärzte sowie Notfälle; die genaue Liste steht in den Tarifbedingungen.
Ein Primärarzttarif kann den Beitrag senken und ist für gesunde Menschen, die ohnehin einen festen Hausarzt haben, oft unproblematisch. Bei chronischen Erkrankungen, die regelmäßig einen Facharzt erfordern, wird die Überweisungspflicht dagegen schnell lästig. Prüfen Sie außerdem, ob eine Überweisung vor jedem Facharztbesuch oder einmal pro Quartal oder Behandlungsfall nötig ist.
Heilpraktiker: Was die PKV erstattet
Nach den Musterbedingungen dürfen Sie Heilpraktiker in Anspruch nehmen, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen (§ 4 Abs. 2 MB/KK). Die meisten Tarife erstatten Heilpraktikerleistungen, häufig aber mit Einschränkungen:
- ein Jahresbudget oder ein niedrigerer Erstattungssatz,
- eine Begrenzung auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH),
- der Ausschluss bestimmter Methoden.
Das GebüH ist keine amtliche Gebührenordnung wie die GOÄ, sondern ein seit Jahrzehnten kaum verändertes Verzeichnis der Heilpraktikerverbände. Heilpraktiker sind nicht daran gebunden und berechnen oft mehr. Begrenzt Ihr Tarif die Erstattung auf das GebüH, zahlen Sie die Differenz.
Für die Methoden gilt: Der Versicherer leistet für schulmedizinisch überwiegend anerkannte Methoden und darüber hinaus für Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder angewandt werden, weil es keine schulmedizinische Alternative gibt (§ 4 Abs. 6 MB/KK). Arzneimittel, die ein Heilpraktiker verordnet, sind ebenfalls erstattungsfähig, wenn sie aus der Apotheke stammen. In der GKV werden Heilpraktikerleistungen nicht bezahlt.
Arznei- und Verbandmittel
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden (§ 4 Abs. 3 MB/KK). Mit dem Privatrezept zahlen Sie in der Apotheke und reichen den Beleg ein.
Die PKV erstattet meist auch verordnete Mittel, die nicht verschreibungspflichtig sind – in der GKV sind sie für Erwachsene grundsätzlich ausgeschlossen (§ 34 SGB V). Ausgeschlossen sind in vielen Tarifen Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Mittel zur Gewichtsreduktion oder Potenzsteigerung. Einige Tarife sehen eine Selbstbeteiligung je Packung vor oder erstatten bei Originalpräparaten weniger, wenn ein günstigeres Generikum verfügbar war.
Bei sehr teuren Medikamenten bieten viele Versicherer an, direkt mit der Apotheke abzurechnen, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Fragen Sie danach, bevor Sie ein solches Rezept einlösen. GKV-Versicherte zahlen in der Apotheke 10 % Zuzahlung, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Mittel (§ 61 SGB V).
Heilmittel: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Heilmittel sind ärztlich verordnete Therapien wie Krankengymnastik, manuelle Therapie, Massage, Lymphdrainage, Ergotherapie und Logopädie. Hier verbirgt sich einer der unterschätzten Fallstricke: Manche Tarife erstatten Heilmittel nur bis zu den Beträgen eines eigenen Preisverzeichnisses. Liegen die Praxispreise darüber, zahlen Sie bei jeder Behandlung drauf – bei einer längeren Therapie nach einer Operation summiert sich das.
Bessere Tarife erstatten Heilmittel in „angemessener“ oder ortsüblicher Höhe ohne enges Preisverzeichnis. Osteopathie ist je nach Tarif als Heilmittel, als Heilpraktikerleistung oder gar nicht versichert.
In der GKV zahlen Versicherte bei Heilmitteln 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung zu (§ 61 SGB V).
Hilfsmittel: offener oder geschlossener Katalog?
Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus oder sichern den Erfolg einer Behandlung: Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen, Orthesen, Bandagen, Einlagen, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte, Kompressionsstrümpfe. Einzelne Hilfsmittel kosten fünfstellige Beträge.
Entscheidend ist, wie der Tarif sie beschreibt – einer der wichtigsten Punkte der Mindestkriterien:
- Offener Katalog: Der Tarif zahlt alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel. Eine Liste nennt nur Beispiele, erkennbar an Formulierungen wie „insbesondere“ oder „zum Beispiel“.
- Geschlossener Katalog: Versichert ist nur, was ausdrücklich aufgezählt ist. Neue Hilfsmittel, die es beim Abschluss noch nicht gab, fehlen dauerhaft.
Zusätzlich setzen manche Tarife Höchstbeträge, etwa für Hörgeräte, oder erstatten nur die „einfache Ausführung“. Hilfsmittel, die vor allem die Pflege erleichtern – etwa Pflegebett, Hausnotruf, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe –, zahlt in der Regel die Pflegepflichtversicherung, nicht die Krankenversicherung.
Sehhilfen: Brille, Kontaktlinsen und Augenlaser
Für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen sehen die meisten Tarife ein Budget vor, zum Beispiel einen festen Betrag innerhalb von ein oder zwei Kalenderjahren. Häufig ist eine ärztliche Verordnung oder eine Refraktionsbestimmung beim Augenoptiker Voraussetzung, wenn sich die Sehstärke geändert hat. Die Höhe des Budgets unterscheidet sich stark zwischen Tarifen.
Augenlaser-Operationen wie LASIK sind in vielen Tarifen inzwischen ausdrücklich geregelt. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen sein kann und der Versicherer die Notwendigkeit einer Laserbehandlung nicht allein mit dem Hinweis auf Brille oder Kontaktlinsen ablehnen darf (Urteil vom 29.03.2017, IV ZR 533/15). Ob im Einzelfall gezahlt wird, hängt weiterhin von Befund und Tarif ab – holen Sie vorher eine Zusage ein.
Was zahlt die GKV für Brillen?
Kinder und Jugendliche bis 18 erhalten Sehhilfen; ab 14 Jahren nur bei einer Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien. Erwachsene haben nur Anspruch bei einer schweren Sehbeeinträchtigung oder bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien bzw. Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Das Gestell zahlt die Kasse nie (§ 33 SGB V).
Ambulante Leistungen: GKV und PKV im Vergleich
| Bereich | GKV | PKV (je nach Tarif) |
|---|---|---|
| Arztwahl | Vertragsärzte, teils mit Überweisung | alle approbierten Ärzte, im Primärarzttarif Hausarzt zuerst |
| Heilpraktiker | nicht versichert | meist versichert, oft mit Budget oder GebüH-Grenze |
| Arzneimittel | verschreibungspflichtige Mittel, Zuzahlung 5 bis 10 € | verordnete Mittel, oft auch nicht verschreibungspflichtige |
| Heilmittel | Zuzahlung 10 % plus 10 € je Verordnung | Erstattung in angemessener Höhe oder nach Preisverzeichnis |
| Hilfsmittel | Hilfsmittelverzeichnis, Vertragspreise, Zuzahlung | offener oder geschlossener Katalog, teils Höchstbeträge |
| Brille (Erwachsene) | nur bei mehr als 6 bzw. 4 Dioptrien, kein Gestell | Budget für Gläser und Gestell |
| Vorsorge | gesetzliche Programme | mindestens gesetzliche Programme, oft mehr |
Quellen: §§ 33, 34, 61 SGB V, MB/KK 2009; Stand Oktober 2026.
Vorsorge und Impfungen
Nach den Musterbedingungen sind ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen versichert (§ 1 Abs. 2 b MB/KK) – also mindestens das, was auch die GKV anbietet, etwa Krebsfrüherkennung, Gesundheits-Check-up und Kinderuntersuchungen. Viele Tarife gehen darüber hinaus und zahlen zusätzliche Untersuchungen ohne Altersgrenzen oder Intervalle.
Schutzimpfungen sind in der Regel versichert, wenn die Ständige Impfkommission sie empfiehlt. Reiseimpfungen erstatten manche Tarife, andere nicht – prüfen Sie das vor einer Fernreise zusammen mit dem Auslandsschutz.
Ein Vorteil vieler Tarife: Für Vorsorge gilt die Selbstbeteiligung nicht, und das Einreichen von Vorsorgerechnungen gefährdet die Beitragsrückerstattung nicht. Das ist je nach Tarif unterschiedlich geregelt; im Zweifel hilft der Rechner zur Beitragsrückerstattung bei der Entscheidung, ob sich das Einreichen lohnt.
Digitale Angebote und Telemedizin
Videosprechstunden rechnen Ärzte nach der GOÄ ab; sie sind wie ein Praxisbesuch versichert, wenn die Leistung medizinisch notwendig ist. Darüber hinaus bieten viele Versicherer eigene Dienste an: telefonische oder digitale Arztberatung rund um die Uhr, Terminservice, Zweitmeinungsprogramme und Apps, über die Sie Rechnungen fotografieren und einreichen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps auf Rezept) sind in der GKV als Leistung verankert. In der PKV hängt die Erstattung vom Tarif und vom Versicherer ab – fragen Sie vorher nach, wenn Ihr Arzt eine solche Anwendung empfiehlt. Für psychotherapeutische Angebote gelten eigene Regeln, siehe Ratgeber Psychotherapie.
So nutzen Sie ambulante Leistungen ohne Überraschungen
Tarifgrenzen kennen
Notieren Sie die Budgets für Heilpraktiker und Brille, die Grenze bei Heilmitteln und die Regeln für Hilfsmittel. Die meisten Überraschungen entstehen hier.
Verordnung sichern
Lassen Sie sich Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel immer ärztlich verordnen. Ohne Verordnung zahlt der Versicherer in der Regel nicht.
Teures vorab klären
Bei Hilfsmitteln, langen Therapieserien oder Augenlaser schicken Sie Kostenvoranschlag und Verordnung vorher ein. Über 2.000 € muss der Versicherer binnen vier Wochen antworten (§ 192 Abs. 8 VVG).
Rechnungen sammeln oder einreichen
Entscheiden Sie mit Blick auf Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung, ob Sie kleine Rechnungen sofort einreichen oder sammeln.
Häufige Fragen zu ambulanten Leistungen
Brauche ich als Privatversicherter eine Überweisung zum Facharzt?
In den meisten Tarifen nicht. Sie können direkt zu jedem niedergelassenen approbierten Arzt gehen. Nur in Primärarzttarifen müssen Sie zuerst den Hausarzt aufsuchen; ohne Überweisung erstattet der Tarif dann weniger. Ausnahmen gelten meist für Frauen-, Augen- und Kinderärzte sowie Notfälle.
Zahlt die private Krankenversicherung den Heilpraktiker?
Meistens ja, denn die Musterbedingungen erlauben Heilpraktiker, wenn der Tarif sie nicht ausschließt. Viele Tarife begrenzen die Erstattung aber auf ein Jahresbudget oder auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst. In der GKV werden Heilpraktikerleistungen nicht erstattet.
Wie viel zahlt die PKV für eine Brille?
Das hängt vom Sehhilfenbudget Ihres Tarifs ab, das meist für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren gilt. Häufig ist eine Verordnung oder eine Refraktionsbestimmung nötig, wenn sich die Sehstärke geändert hat. Gläser und Gestell werden – anders als in der GKV – in der Regel gemeinsam berücksichtigt.
Was bedeutet geschlossener Hilfsmittelkatalog?
Der Tarif zahlt nur die Hilfsmittel, die in seinen Bedingungen ausdrücklich aufgezählt sind. Alles andere – auch neue Technik – ist nicht versichert. Beim offenen Katalog dagegen sind alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel versichert. Weil Hilfsmittel sehr teuer sein können, ist der offene Katalog ein wichtiges Mindestkriterium.
Zahlt die PKV auch Physiotherapie in voller Höhe?
Nicht immer. Manche Tarife erstatten Heilmittel nur bis zu den Preisen eines festen Verzeichnisses, die oft unter den Praxispreisen liegen. Dann zahlen Sie bei jeder Sitzung einen Teil selbst. Bessere Tarife erstatten Heilmittel in angemessener oder ortsüblicher Höhe. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung.
Sind Impfungen in der PKV versichert?
Von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen sind in der Regel versichert. Reiseimpfungen, etwa gegen Gelbfieber oder Tollwut, erstatten manche Tarife, andere nicht. Prüfen Sie das in den Tarifbedingungen oder fragen Sie rechtzeitig vor der Reise beim Versicherer nach, denn manche Impfserien brauchen mehrere Wochen Vorlauf.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Musterbedingungen MB/KK 2009 (PKV-Verband, Stand Juni 2024)
- § 33 SGB V – Hilfsmittel und Sehhilfen
- § 34 SGB V – Ausgeschlossene Arzneimittel
- § 61 SGB V – Zuzahlungen
- § 192 Abs. 8 VVG – Auskunft vor der Heilbehandlung
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017, IV ZR 533/15 (Fehlsichtigkeit als Krankheit, LASIK)
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