Leistungen
Brille, Kontaktlinsen und Augenlasern in der privaten Krankenversicherung
Für Brillen und Kontaktlinsen zahlt die private Krankenversicherung in den meisten Tarifen ein festes Sehhilfen-Budget, etwa einen Höchstbetrag innerhalb von ein, zwei oder drei Jahren – Gläser und Gestell zusammen. Eine Augenlaser-Operation kann ebenfalls versichert sein: Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit ist und der Versicherer nicht einfach auf die Brille verweisen darf.
Die GKV zahlt Erwachsenen dagegen nur bei starker Fehlsichtigkeit Brillengläser und nie das Gestell. Hier sehen Sie, was gilt, was Beamte bekommen und wie Sie Ihr Budget am besten nutzen.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Was zahlt die PKV für eine Brille?
Sehhilfen gehören zu den Hilfsmitteln, werden in den meisten Tarifen aber gesondert geregelt. Üblich sind diese Formen:
- ein fester Höchstbetrag für Gläser und Gestell innerhalb eines Zeitraums, etwa je Kalenderjahr oder je 24 Monate,
- ein Prozentsatz der Kosten bis zu einem Höchstbetrag,
- seltener eine Erstattung ohne Budget, wenn sich die Sehstärke ändert.
Viele Tarife verlangen für die erste Sehhilfe eine augenärztliche Verordnung und für spätere Brillen eine Refraktionsbestimmung, also die Messung der Sehstärke beim Augenoptiker oder Augenarzt. Manche zahlen nur, wenn sich die Sehstärke geändert hat oder die alte Brille unbrauchbar geworden ist.
Was meist nicht versichert ist
Sonnenbrillen ohne Sehstärke, Pflegemittel, Etuis, Brillenversicherungen und Reparaturen sind in der Regel ausgeschlossen. Sportbrillen, Bildschirmbrillen oder Zweitbrillen regeln Tarife unterschiedlich. Das Budget verfällt meist am Ende des Zeitraums, es wird nicht angespart.
Weil die Spanne zwischen Tarifen groß ist, lohnt der Blick in die Bedingungen – ein vergleichsweise kleiner Betrag, der aber über Jahrzehnte regelmäßig anfällt. Einen Überblick über alle Leistungen außerhalb des Krankenhauses gibt der Ratgeber ambulante Leistungen.
Kontaktlinsen in der PKV
Kontaktlinsen erstattet die PKV in der Regel im Rahmen desselben Sehhilfen-Budgets. Tageslinsen und Monatslinsen verbrauchen das Budget schneller als eine Brille, weil sie laufend nachgekauft werden. Pflege- und Reinigungsmittel sind fast immer ausgeschlossen.
Besser gestellt sind Sie, wenn Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind, etwa bei einem Keratokonus (krankhafte Vorwölbung der Hornhaut) oder sehr starker Fehlsichtigkeit. Manche Tarife zahlen dann außerhalb des Budgets oder in voller Höhe. Lassen Sie sich die medizinische Indikation vom Augenarzt bescheinigen und fragen Sie vorab beim Versicherer nach.
Augenlasern: Was das BGH-Urteil bedeutet
Lange lehnten Versicherer Laseroperationen wie LASIK mit dem Argument ab, eine Kurzsichtigkeit sei keine Krankheit und eine Brille reiche aus. Der Bundesgerichtshof hat dem 2017 widersprochen. Im entschiedenen Fall hatte eine Versicherte mit rund −3 und −2,75 Dioptrien beide Augen lasern lassen und rund 3.500 € bezahlt. Der BGH stellte klar:
- Eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen kann eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 MB/KK sein – auch wenn sie bei 30 bis 40 % der Menschen gleichen Alters vorkommt.
- Die medizinische Notwendigkeit einer LASIK darf nicht allein deshalb verneint werden, weil das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen üblich ist.
(BGH, Urteil vom 29.03.2017, IV ZR 533/15)
Wird jede Augenlaser-OP jetzt bezahlt?
Nein. Ob die Behandlung im Einzelfall medizinisch notwendig ist, hängt weiter vom Befund ab: Ihre Augen müssen sich für den Eingriff eignen, und die Methode muss für Ihre Fehlsichtigkeit anerkannt sein. Vor allem aber gilt Ihr Tarif. Viele Versicherer haben nach dem Urteil Regeln eingeführt: einen Höchstbetrag je Auge, eine Mindestfehlsichtigkeit, eine Anrechnung auf das Sehhilfen-Budget – oder einen ausdrücklichen Ausschluss. Der Krankheitsbegriff des BGH hilft vor allem, wenn der Tarif refraktive Chirurgie nicht ausdrücklich regelt.
Für andere Eingriffe zur Korrektur der Sehschärfe, etwa implantierbare Linsen, gelten dieselben Grundsätze. Wie Sie die Arztrechnung prüfen, steht im Ratgeber Arztrechnung und GOÄ.
Was zahlt die GKV für Brille und Augenlasern?
Gesetzlich Versicherte haben bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Sehhilfen; ab 14 Jahren gibt es eine neue Brille aber nur, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat. Erwachsene bekommen Brillengläser nur bei einer schweren Sehbeeinträchtigung oder bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien bzw. einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Die Kasse zahlt einen Festbetrag für die Gläser, das Gestell nie (§ 33 SGB V). Kontaktlinsen gibt es nur in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen.
Augenlaser-Operationen zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit gehören in der GKV in aller Regel nicht zum Leistungskatalog. Wer gesetzlich versichert ist, kann das nur über eine private Zusatzversicherung oder aus eigener Tasche finanzieren. Die Unterschiede insgesamt zeigt der Ratgeber PKV oder GKV.
Sehhilfen und Augenlasern: GKV, PKV und Beihilfe
| Leistung | GKV | PKV (je nach Tarif) | Beihilfe (Bund) |
|---|---|---|---|
| Brille Erwachsene | nur bei mehr als 6 bzw. 4 Dioptrien oder schwerer Sehbeeinträchtigung | Budget für Gläser und Gestell | bis 110 € (Einstärken) bzw. 260 € (Mehrstärken) |
| Gestell | nie | meist im Budget enthalten | in den Höchstbeträgen für die Brille |
| Neue Brille | ab 14 Jahren bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien | nach Zeitraum oder Änderung der Sehstärke | nach drei Jahren oder bei Änderung der Sehstärke |
| Kontaktlinsen | nur in Ausnahmefällen | meist im Budget | bei bestimmten Indikationen, sonst bis zu den Brillenkosten |
| Augenlasern | in aller Regel nicht | häufig geregelt, teils mit Höchstbetrag | nur, wenn Brille und Kontaktlinsen nicht möglich sind |
Quellen: § 33 SGB V, Anlagen 1 und 11 BBhV, BGH IV ZR 533/15; Stand Oktober 2026. Die Länder regeln die Beihilfe teils abweichend.
Brille und Augenlasern mit Beihilfe
Für Bundesbeamte sind Sehhilfen nach Anlage 11 der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig, anders als in der GKV ohne Dioptrien-Schwelle für Erwachsene. Die erste Sehhilfe muss ein Augenarzt verordnen; für eine Ersatzbrille genügt die Refraktionsbestimmung beim Augenoptiker. Brillen sind einschließlich Refraktion bis 110 € (Einstärkengläser) bzw. 260 € (Mehrstärkengläser) beihilfefähig. Bei gleichbleibender Sehstärke gibt es eine neue Sehhilfe frühestens nach drei Jahren, bei weichen Kontaktlinsen nach zwei Jahren. Kontaktlinsen sind bei bestimmten Indikationen beihilfefähig, etwa ab 8 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit; ohne Indikation nur bis zu den vergleichbaren Brillenkosten. One-Day-Linsen und Pflegemittel für Erwachsene sind ausgeschlossen.
Eine Laserbehandlung der Hornhaut ist nur beihilfefähig, wenn eine Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen nach augenärztlicher Feststellung nicht möglich ist (Anlage 1 BBhV). Wer bessere Sehhilfen- oder Augenlaserleistungen möchte, ergänzt die Beihilfe mit einem Beihilfeergänzungstarif.
Tipps: So nutzen Sie Ihr Sehhilfen-Budget
- Zeitraum kennen: Gilt das Budget je Kalenderjahr oder ab dem Kauf der letzten Brille? Bei einem Kalenderjahres-Budget kann es sich lohnen, Brille und Kontaktlinsen in verschiedenen Jahren zu kaufen.
- Belege vollständig einreichen: Rechnung mit Glasstärken und, wenn verlangt, Verordnung oder Refraktionsbestimmung. Ohne sie wird oft nicht gezahlt.
- Rückerstattung gegenrechnen: Ob sich das Einreichen lohnt, zeigt der Rechner zur Beitragsrückerstattung. Hintergründe erklärt der Ratgeber Beitragsrückerstattung.
- Selbstbeteiligung beachten: Eine Selbstbeteiligung kann das Sehhilfen-Budget aufzehren, wenn sonst keine Rechnungen anfallen.
- Beim Abschluss mitdenken: Ein höheres Budget später über einen Tarifwechsel zu bekommen, bedeutet eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung. Ob Augenlasern versichert ist, sollten Sie vor allem prüfen, wenn Sie den Eingriff in den nächsten Jahren erwägen.
Häufige Fragen zu Brille und Augenlasern in der PKV
Wie viel zahlt die private Krankenversicherung für eine Brille?
Das hängt vom Sehhilfen-Budget Ihres Tarifs ab, meist ein fester Höchstbetrag oder ein Prozentsatz bis zu einem Höchstbetrag für einen bestimmten Zeitraum, etwa ein oder zwei Jahre. Gläser und Gestell werden in der Regel gemeinsam berücksichtigt. Oft ist eine Verordnung oder eine Refraktionsbestimmung nötig. Was über dem Budget liegt, zahlen Sie selbst.
Zahlt die PKV eine Augenlaser-OP?
Das ist möglich. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit sein kann und die Notwendigkeit einer LASIK nicht allein mit dem Verweis auf Brille oder Kontaktlinsen verneint werden darf (IV ZR 533/15). Entscheidend sind aber Befund und Tarif: Manche Tarife zahlen bis zu einem Höchstbetrag, andere schließen den Eingriff aus. Holen Sie vorher eine Zusage ein.
Ab wie viel Dioptrien zahlt die Krankenkasse eine Brille?
Gesetzlich versicherte Erwachsene erhalten Brillengläser bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien, bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien oder bei einer schweren Sehbeeinträchtigung. Kinder und Jugendliche bis 18 haben grundsätzlich Anspruch. Das Gestell zahlt die Kasse nie (§ 33 SGB V). In der PKV gibt es solche Schwellen meist nicht.
Werden Kontaktlinsen von der PKV bezahlt?
In der Regel ja, im Rahmen des Sehhilfen-Budgets. Weil Tages- oder Monatslinsen laufend nachgekauft werden, ist das Budget oft schnell verbraucht. Pflegemittel sind meist ausgeschlossen. Sind Kontaktlinsen medizinisch notwendig, etwa bei einem Keratokonus, zahlen manche Tarife mehr. Lassen Sie sich die Indikation bescheinigen und fragen Sie vorher nach.
Lohnt es sich, die Brillenrechnung einzureichen?
Nicht immer. Wenn Ihr Tarif eine Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre zahlt und sonst keine Rechnungen anfallen, kann es günstiger sein, die Brille selbst zu bezahlen. Vergleichen Sie die erwartete Rückerstattung mit der Erstattung aus dem Sehhilfen-Budget. Manche Tarife lassen Sehhilfen allerdings außen vor, sodass die Rückerstattung erhalten bleibt.
Bekommen Beamte eine Brille von der Beihilfe?
Ja. Beim Bund sind Brillen einschließlich Refraktion bis 110 € mit Einstärkengläsern und bis 260 € mit Mehrstärkengläsern beihilfefähig, anders als in der GKV ohne Dioptrien-Schwelle. Bei gleicher Sehstärke gibt es eine neue Brille frühestens nach drei Jahren. Augenlasern ist nur beihilfefähig, wenn Brille und Kontaktlinsen nicht möglich sind. Die Länder regeln das teils anders.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017, IV ZR 533/15 (Fehlsichtigkeit als Krankheit, LASIK)
- Musterbedingungen MB/KK 2009 (PKV-Verband, Stand Juni 2024), § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 3
- § 33 SGB V – Hilfsmittel und Sehhilfen
- Anlage 11 BBhV – Sehhilfen (Abschnitt 4) und Anlage 1 BBhV – Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung
- § 192 VVG – Auskunft vor der Heilbehandlung
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