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Rechner

Selbst­beteiligungs-Rechner: Lohnt sich eine höhere Selbst­beteiligung?

Der Selbstbeteiligungs-Rechner vergleicht zwei PKV-Tarife und zeigt, welcher Sie im Jahr weniger kostet – wenn Sie gesund bleiben, bei Ihren erwarteten Arztkosten und wenn die Selbstbeteiligung voll anfällt. Eine höhere Selbstbeteiligung lohnt sich nur, wenn die jährliche Beitragsersparnis den möglichen Mehraufwand ausgleicht; bei Angestellten zählt dabei nur die Hälfte der Ersparnis.

Taschenrechner mit Steuertaste, Bleistift und Notizzettel

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 6 Minuten Lesezeit

Zwei Tarife vergleichen

Tragen Sie für Tarif A und Tarif B jeweils den Monatsbeitrag und die Selbstbeteiligung im Jahr ein. Geben Sie an, ob Sie angestellt sind und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, und schätzen Sie Ihre Krankheitskosten in einem typischen Jahr – etwa anhand der Rechnungen der letzten Jahre.

Ihre Kosten im Jahr (eigener Beitragsanteil plus Selbstbeteiligung)

FallTarif ATarif B
Keine Arztkosten (0 €)3.720,00 €3.360,00 €
Ihre erwarteten Kosten (400 €)3.720,00 €3.760,00 €
Selbstbeteiligung voll ausgeschöpft (600 €)3.720,00 €3.960,00 €

Bei Ihren erwarteten Kosten ist Tarif A um 40,00 € im Jahr günstiger.

Beitragsersparnis von B gegenüber A: 360,00 € im Jahr (Ihr Anteil), dafür 600,00 € mehr Selbstbeteiligung.

Unverbindliche Beispielrechnung ohne Gewähr. Steuerliche Effekte, Beitragsrückerstattungen und künftige Beitragsanpassungen sind nicht berücksichtigt. Stand 16.10.2026.

So rechnet der Selbst­beteiligungs-Rechner

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet. Ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung kostet weniger Beitrag – dafür zahlen Sie im Krankheitsfall mehr aus eigener Tasche. Der Rechner stellt beides für ein ganzes Jahr gegenüber.

Die Formel

Eigenkosten im Jahr = eigener Beitragsanteil × 12 + getragene Selbstbeteiligung.

  • Eigener Beitragsanteil: Selbstständige zahlen den vollen Beitrag. Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss zahlen die Hälfte, denn der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Für Angestellte zählt deshalb auch nur der halbe Beitragsunterschied zwischen den Tarifen.
  • Getragene Selbstbeteiligung: Ihre Krankheitskosten, höchstens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Liegen die Kosten darüber, erstattet der Versicherer den Rest. Die Selbstbeteiligung tragen Sie immer allein, auch als Angestellter.

Drei Fälle

Der Rechner zeigt die Eigenkosten beider Tarife für drei Situationen: ein Jahr ohne Arztkosten (0 €), ein Jahr mit Ihren erwarteten Kosten und ein Jahr, in dem die Selbstbeteiligung beider Tarife voll ausgeschöpft wird. Dazu nennt er die Differenz und eine Empfehlung. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie im besten Fall sparen und wie viel Sie im schlechtesten Fall draufzahlen.

Werte, die für die Rechnung wichtig sind

Wert20262027 (voraussichtlich)
Höchste Selbst­beteiligung je Person und Jahr in der Krankheits­kosten­voll­versicherung5.000 €5.000 €
Höchster Arbeit­geberzuschuss zur Kranken­versicherung508,59 € im Monat557,81 € im Monat (bei 2,9 % Zusatz­beitrag)
Hälfte-Regel des Rechners gilt bis zu einem Beitrag von rund1.017 € im Monat1.116 € im Monat
Eigener Beitrags­anteil im RechnerAngestellte 50 %, Selbst­ständige 100 %unverändert
Selbst­beteiligung als Sonderausgabe absetzbarneinnein

Quellen: § 193 Abs. 3 VVG, § 257 SGB V, § 10 EStG; Rechengrößen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend. Für Beihilfe­berechtigte gilt die Höchstgrenze anteilig. Stand Oktober 2026.

Beispiel: 300 € oder 1.200 € Selbst­beteiligung?

Tarif A: 520 € im Monat, 300 € Selbstbeteiligung. Tarif B: 470 € im Monat, 1.200 € Selbstbeteiligung. Erwartete Krankheitskosten: 800 € im Jahr. Eigenkosten im Jahr:

FallSelbstständig (voller Beitrag)Angestellt (halber Beitrag)
Keine Arztkosten (0 €)A 6.240 € · B 5.640 € → B spart 600 €A 3.120 € · B 2.820 € → B spart 300 €
Erwartete Kosten (800 €)A 6.540 € · B 6.440 € → B spart 100 €A 3.420 € · B 3.620 € → A spart 200 €
Selbst­beteiligung voll ausgeschöpftA 6.540 € · B 6.840 € → A spart 300 €A 3.420 € · B 4.020 € → A spart 600 €
Gleichstand bei Kosten von900 € im Jahr600 € im Jahr

Unverbindliches Rechenbeispiel mit frei gewählten Beiträgen, keine Angebote einzelner Versicherer.

Grenzen des Rechners

Der Rechner vergleicht ein einzelnes Jahr mit festen Beiträgen. Diese Punkte sollten Sie zusätzlich bedenken:

  • Steuer: Der Beitrag zur Basisabsicherung ist als Sonderausgabe absetzbar, die Selbstbeteiligung nicht. Das spricht leicht für den Tarif mit niedrigerer Selbstbeteiligung. Details unter PKV-Beiträge steuerlich absetzen.
  • Höchstzuschuss: Liegt ein Beitrag über rund 1.017 € im Monat (2026), zahlt der Arbeitgeber nicht mehr die Hälfte. Ihren genauen Zuschuss zeigt der Arbeitgeberzuschuss-Rechner.
  • Beitragsrückerstattung: Viele Tarife erstatten Beiträge, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Das verändert die Rechnung; prüfen Sie es mit dem Rückerstattungs-Rechner.
  • Art der Selbstbeteiligung: Manche Tarife haben eine prozentuale Selbstbeteiligung oder eine nur für ambulante Leistungen. Der Rechner nimmt einen festen Jahresbetrag an.
  • Zukunft: Beiträge steigen mit Beitragsanpassungen, und je nach Bedingungen kann der Versicherer dabei auch eine feste Selbstbeteiligung anpassen. Im Ruhestand trägt der Arbeitgeber nichts mehr bei, die Selbstbeteiligung bleibt.

So gehen Sie bei der Wahl der Selbst­beteiligung vor

  1. Kosten realistisch schätzen: Nehmen Sie die Arzt-, Zahnarzt- und Medikamentenkosten der letzten zwei bis drei Jahre als Anhaltspunkt, nicht das beste Jahr.
  2. Rücklage prüfen: Wählen Sie nur eine Selbstbeteiligung, die Sie in einem schlechten Jahr ohne Mühe aus Ersparnissen zahlen können.
  3. Langfristig denken: Eine Selbstbeteiligung später zu erhöhen ist in der Regel leicht, sie zu senken nicht: Das ist eine Mehrleistung, für die der Versicherer die Gesundheit erneut prüfen darf. Wie ein Wechsel innerhalb Ihres Versicherers funktioniert, erklärt der Ratgeber Tarifwechsel nach § 204 VVG.
  4. Gesamtpaket vergleichen: Die Selbstbeteiligung ist nur ein Hebel. Weitere Wege zeigt PKV-Beitrag senken, den Vergleich passender Tarife übernehmen wir im PKV-Vergleich.

Häufige Fragen zur Selbst­beteiligung

Wann lohnt sich eine hohe Selbst­beteiligung in der PKV?

Wenn Ihre jährliche Ersparnis beim eigenen Beitrag größer ist als die zusätzliche Selbstbeteiligung, die Sie in einem durchschnittlichen Jahr tatsächlich zahlen. Das trifft eher auf gesunde Menschen mit wenigen Arztbesuchen und auf Selbstständige zu, die den vollen Beitrag selbst tragen. Wichtig ist außerdem eine Rücklage, damit ein teures Jahr Sie nicht belastet.

Warum lohnt sich eine Selbst­beteiligung für Angestellte seltener?

Weil der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zahlt, aber nichts zur Selbstbeteiligung. Spart ein Tarif 50 € Beitrag im Monat, bleiben Ihnen davon nur 25 €, also 300 € im Jahr. Die höhere Selbstbeteiligung tragen Sie dagegen voll. Für Angestellte sind deshalb niedrige Selbstbeteiligungen oft die bessere Wahl. Mehr unter PKV für Angestellte.

Wie hoch darf die Selbst­beteiligung in der PKV höchstens sein?

Für eine private Krankenversicherung, die die gesetzliche Versicherungspflicht erfüllt, darf die Selbstbeteiligung für ambulante und stationäre Behandlung zusammen höchstens 5.000 € je Person und Kalenderjahr betragen (§ 193 Abs. 3 VVG). Für Beihilfeberechtigte gilt die Grenze anteilig nach dem Prozentsatz, den die PKV versichert. In der Praxis liegen die meisten Selbstbeteiligungen deutlich darunter.

Kann ich die Selbst­beteiligung später ändern?

Eine höhere Selbstbeteiligung können Sie in der Regel ohne Gesundheitsprüfung wählen, weil Sie damit weniger Leistung beanspruchen. Eine niedrigere Selbstbeteiligung ist dagegen eine Mehrleistung: Der Versicherer darf dafür Ihre Gesundheit prüfen und einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Wählen Sie die Selbstbeteiligung deshalb lieber vorsichtig.

Ist die Selbst­beteiligung steuerlich absetzbar?

Nicht als Sonderausgabe. Kosten, die Sie wegen der Selbstbeteiligung selbst tragen, sind allenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzbar, und das nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung, die meist nicht erreicht wird. Den Beitrag zur Basisabsicherung können Sie dagegen unbegrenzt als Sonderausgabe ansetzen, als Angestellter Ihren eigenen Anteil. Im Einzelfall hilft eine Steuerberatung.

Gilt die Selbst­beteiligung für alle Leistungen?

Das regelt jeder Tarif selbst. Manche Selbstbeteiligungen gelten für alle Leistungen, andere nur für ambulante Behandlungen; Vorsorgeuntersuchungen sind häufig ausgenommen. Es gibt feste Jahresbeträge und prozentuale Selbstbeteiligungen mit Obergrenze. Wie sich das auf Arzt-, Heilpraktiker- oder Brillenrechnungen auswirkt, lesen Sie unter ambulante Leistungen.

Quellen und Rechts­grundlagen

  • § 193 VVG (Versicherungspflicht, Abs. 3: Selbstbehalt höchstens 5.000 € im Jahr)
  • § 204 VVG (Tarifwechsel, Gesundheitsprüfung nur für Mehrleistungen)
  • § 257 SGB V (Arbeitgeberzuschuss)
  • § 10 EStG (Sonderausgaben) und § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen)

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