PKV-Beratung: So beraten wir Sie
Unsere PKV-Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich: Wir klären, ob die private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist, vergleichen Tarife vieler Versicherer und begleiten Sie bis zum Vertrag – und darüber hinaus. Beraten werden Sie online, telefonisch oder persönlich von Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993.

Unser Ablauf in fünf Schritten
Die drei Schritte von unserer Startseite – ausführlich erklärt und ergänzt
Schritt 1: Vorqualifikation
Zuerst prüfen wir, ob die PKV für Sie möglich und sinnvoll ist: Berufsstatus, Einkommen im Verhältnis zur Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, ab 2027: 84.150 €, Bundesrat ausstehend), Alter und Familienplanung. Manchmal lautet das Ergebnis, dass Sie in der GKV besser aufgehoben sind – dann sagen wir das. Einen ersten Anhaltspunkt gibt der Versicherungspflicht-Check.
Schritt 2: Klärung von Details
Was ist Ihnen besonders wichtig? Heilpraktikerleistungen, Krankenhausbehandlung im Einzelzimmer, Zahnleistungen, Beitragsrückerstattung, die Höhe der Selbstbeteiligung oder ein Krankentagegeld? Wir übersetzen Ihre Wünsche in Tarifmerkmale und achten auf Punkte, die in schnellen Vergleichen untergehen, etwa einen offenen Hilfsmittelkatalog.
Schritt 3: Gesundheitsfragen klären
Ihre Gesundheitsangaben entscheiden über Annahme und Beitrag. Wir gehen die Fragen der Versicherer mit Ihnen durch und stellen bei Vorerkrankungen auf Wunsch eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern – ohne Ihren Namen zu nennen.
Schritt 4: Persönliches Angebot
Sie erhalten ein abgestimmtes Angebot mit mehreren passenden Tarifen, ihren Stärken und Schwächen und dem jeweiligen Beitrag. Wir erklären die Unterschiede in den Bedingungen und dokumentieren die Beratung schriftlich, wie es § 61 VVG verlangt.
Schritt 5: Antrag und Begleitung
Wir begleiten den Antrag, die Kündigung der bisherigen Versicherung und den Arbeitgeberzuschuss. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner: bei Beitragserhöhungen, beim Tarifwechsel, bei Familienzuwachs und beim Übergang in die Rente.
Was wir für Sie prüfen
Ein guter PKV-Vertrag passt nicht nur heute, sondern auch in 20 oder 30 Jahren. Deshalb schauen wir auf mehr als den Beitrag.
Zugang und Zeitpunkt
Versicherungspflicht, Befreiungsmöglichkeiten, Fristen und der beste Zeitpunkt für den Wechsel.
Leistungen und Bedingungen
Hilfsmittelkatalog, Erstattung über den Schwellenwert der GOÄ, Psychotherapie, Zahnleistungen, Anschlussheilbehandlung, Auslandsschutz.
Beitrag heute und im Alter
Selbstbeteiligung, gesetzlicher Beitragszuschlag, Beitragsentlastungstarif, Arbeitgeberzuschuss und steuerliche Wirkung.
Gesundheit
Gesundheitsfragen, mögliche Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, anonyme Risikovoranfrage.
Familie
Kinder und Partner, Familienversicherung im Vergleich zur PKV, Kindernachversicherung, Schwangerschaft.
Beamte
Bemessungssätze der Beihilfe, Öffnungsaktion, Beihilfeergänzung, Anwärtertarife und Heilfürsorge.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
Für ein erstes Gespräch brauchen Sie nichts vorzubereiten. Für ein belastbares Angebot und den Antrag helfen diese Angaben – je vollständiger, desto weniger Rückfragen:
- aktueller Versicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder Versicherungsschein)
- Arztbesuche, Diagnosen und Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre; die Versicherer fragen je nach Bereich meist drei bis zehn Jahre zurück
- Liste der Medikamente und Hilfsmittel, die Sie regelmäßig brauchen
- Zahnstatus: fehlende oder ersetzte Zähne, geplante Behandlungen
- Stärke Ihrer Brille oder Kontaktlinsen (Dioptrien)
- Größe und Gewicht
- Befunde oder Arztberichte bei Vorerkrankungen
- gesetzlich Versicherte: auf Wunsch eine Auskunft der Krankenkasse über die abgerechneten Leistungen
Zusätzlich je nach Situation
- Angestellte: Arbeitsvertrag oder Gehaltsnachweis mit allen regelmäßigen Sonderzahlungen
- Selbstständige: Einkommensnachweis, etwa den letzten Steuerbescheid, für die Höhe des Krankentagegelds
- Beamte und Anwärter: Dienstherr, Bemessungssatz der Beihilfe und Datum der Verbeamtung, wegen der Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion
Was kostet die Beratung?
Für Sie ist unsere Beratung kostenfrei. Kommt ein Vertrag zustande, erhalten wir vom Versicherer eine Vergütung, die sogenannte Courtage; sie ist in die Kalkulation der Tarife eingerechnet. Der Beitrag eines Tarifs ist in der Regel derselbe, ob Sie ihn über uns oder direkt beim Versicherer abschließen. Einen Hinweis auf unsere Vergütung finden Sie auch im Impressum.
Kommt kein Vertrag zustande – etwa weil wir Ihnen raten, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben –, entstehen Ihnen keine Kosten. Wann die GKV die bessere Wahl ist, zeigt unsere Entscheidungshilfe PKV oder GKV.
Makler, Vertreter, Vergleichsportal: die Unterschiede
Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, hat drei Wege. Die Übersicht ist allgemein; im Einzelfall kann es abweichen.
| Merkmal | Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter | Vergleichsportal |
|---|---|---|---|
| Im Auftrag von | Kunde | einem oder mehreren Versicherern | je nach Anbieter, oft selbst als Makler registriert |
| Auswahl | Tarife vieler Versicherer (§ 60 VVG: hinreichende Zahl von Angeboten) | Tarife der vertretenen Gesellschaft(en) | Tarife der angebundenen Versicherer, sortiert nach den Kriterien des Portals |
| Beratung | persönlich, mit Dokumentation (§ 61 VVG) | persönlich, mit Dokumentation (§ 61 VVG) | überwiegend online, Tiefe unterschiedlich |
| Gesundheitsfragen | Hilfe beim Antrag, anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern | Hilfe beim Antrag, meist nur beim eigenen Versicherer | häufig Selbstauskunft im Formular |
| Betreuung nach Abschluss | ja, im Auftrag des Kunden | ja, für den eigenen Versicherer | je nach Anbieter |
| Kosten für Sie | keine, Vergütung über Courtage | keine, Vergütung über Provision | keine, Vergütung über Provision oder Courtage |
Rechtsgrundlagen: § 34d GewO, §§ 59 bis 61 VVG. Stand Oktober 2026.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Ein Vergleichsportal verschafft schnell einen ersten Überblick über Beiträge. Für die private Krankenversicherung reicht das selten, denn die Unterschiede stecken in den Bedingungen: Wird bis zum Höchstsatz der GOÄ erstattet? Ist der Hilfsmittelkatalog offen? Wie wird Psychotherapie geleistet? Und wie beantworte ich die Gesundheitsfragen richtig? Einen Überblick über Mindestkriterien gibt der Ratgeber Leistungen der PKV.
Ein Versicherungsvertreter kennt die Tarife seiner Gesellschaft meist sehr genau, kann aber nicht marktweit vergleichen. Ein Makler ist rechtlich dem Kunden verpflichtet und muss seiner Empfehlung eine hinreichende Zahl von Tarifen und Versicherern zugrunde legen (§ 60 VVG). Ob Sie bei uns richtig sind, finden Sie am einfachsten im Gespräch heraus – mehr über uns lesen Sie unter Über uns.
Häufige Fragen zur PKV-Beratung
Was kostet die PKV-Beratung bei PKV PRAXIS?
Für Sie nichts. Wir werden als Versicherungsmakler vom Versicherer über die Courtage vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Die Courtage ist in der Kalkulation der Tarife enthalten; der Beitrag ist in der Regel derselbe wie bei einem Direktabschluss. Raten wir Ihnen von der PKV ab, entstehen Ihnen ebenfalls keine Kosten.
Bin ich nach der Beratung zu einem Abschluss verpflichtet?
Nein. Beratung und Angebot sind unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe, ob und welchen Tarif Sie beantragen. Auch nach dem Antrag haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 8 VVG), das mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen beginnt.
Wie lange dauert es vom ersten Gespräch bis zum Versicherungsschutz?
Das hängt vor allem von den Gesundheitsfragen ab. Die Vorqualifikation klären wir oft schon im ersten Gespräch. Eine anonyme Risikovoranfrage und die Antragsprüfung brauchen je nach Versicherer einige Tage bis wenige Wochen. Wer zum Jahreswechsel wechseln möchte, etwa weil das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, sollte deshalb frühzeitig beginnen.
Kann die Beratung komplett online stattfinden?
Ja. Viele Kunden lassen sich per Video oder Telefon beraten und senden Unterlagen digital. Je nach Versicherer lässt sich auch der Antrag elektronisch unterschreiben. Wer lieber persönlich spricht, vereinbart einen Termin mit uns. Am Ergebnis ändert der Weg nichts: Sie erhalten dieselbe Beratung und dieselbe schriftliche Dokumentation.
Beraten Sie auch, wenn ich schon privat versichert bin?
Ja. Viele Gespräche beginnen mit einem Erhöhungsschreiben. Wir prüfen dann, welche Möglichkeiten Ihr Vertrag bietet, etwa einen Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer oder eine andere Selbstbeteiligung, und ob ein Versichererwechsel überhaupt sinnvoll wäre. Bei langjährigen Verträgen ist er das selten, weil Alterungsrückstellungen nur teilweise mitgenommen werden können.
Was passiert mit meinen Gesundheitsdaten?
Wir nutzen Ihre Angaben nur für die Beratung und den Antrag bei dem Versicherer, für den Sie sich entscheiden. Bei einer anonymen Risikovoranfrage erhalten die Versicherer Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen und Anschrift. Einzelheiten erklären unsere Datenschutzhinweise.
Raten Sie auch von der PKV ab?
Ja, wenn sie nicht passt. Das ist zum Beispiel oft so bei Familien mit einem Verdiener und mehreren Kindern, bei knappem oder stark schwankendem Einkommen oder bei Vorerkrankungen, die hohe Zuschläge auslösen würden. Eine Versicherung, die man sich in 20 Jahren nicht mehr leisten kann, ist keine gute Beratung. Eine ehrliche Übersicht bietet unsere Seite Vor- und Nachteile der PKV.
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