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Beamte

Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell): Wann lohnt sich die GKV für Beamte?

Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr gesetzlich versicherten Beamten die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags – ähnlich wie ein Arbeitgeber – und verzichtet dafür weitgehend auf die individuelle Beihilfe. Hamburg hat das Modell 2018 eingeführt, inzwischen bieten es mehrere Länder an, der Bund und einige große Länder nicht.

Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und endet meist an der Landesgrenze. Sie kann sich lohnen, etwa bei erheblichen Vorerkrankungen oder einer Familie mit mehreren Kindern und einem Alleinverdiener. Für viele andere bleibt die klassische Beihilfe mit PKV günstiger.

Fassade eines historischen Verwaltungsgebäudes

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 9 Minuten Lesezeit

Was ist die pauschale Beihilfe?

Die klassische Beihilfe erstattet einen Prozentsatz jeder Rechnung, den Rest deckt eine private Restkostenversicherung. Wer sich als Beamter gesetzlich versichert, hatte davon lange wenig: Den vollen GKV-Beitrag zahlte er allein, die Beihilfe half nur bei Kosten, die die Kasse nicht übernimmt.

Hier setzt die pauschale Beihilfe an. Hamburg hat sie zum 1. August 2018 eingeführt, deshalb heißt sie auch Hamburger Modell. Der Dienstherr zahlt auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags zu einer Krankheitskostenvollversicherung – in der Praxis meist der gesetzlichen, je nach Land auch einer privaten Vollversicherung. Im Gegenzug entfällt die individuelle Beihilfe für Krankheitskosten weitgehend; in Hamburg etwa auch die ergänzende Beihilfe zu einzelnen Behandlungen, Vorsorge und Impfungen.

Was nicht umfasst ist

Die pauschale Beihilfe gilt nur für die Krankenversicherung. Für die Pflege bleibt es beim bisherigen System: Gesetzlich versicherte Beamte sind in der sozialen Pflegeversicherung (zur privaten Variante siehe Pflegepflichtversicherung), und die Beihilfe zu Pflegeleistungen richtet sich weiter nach den Regeln des Dienstherrn. Einen Zuschuss zum Pflegebeitrag gibt es nicht.

Voraussetzung: Zugang zur GKV

Freiwillig gesetzlich versichern kann sich nur, wer die Beitrittsvoraussetzungen erfüllt, in der Regel eine ausreichende Vorversicherungszeit (§ 9 SGB V), oder schon Mitglied ist. Wer bisher privat versichert war – etwa als Beamtenkind –, kommt oft gar nicht in die GKV. Mehr zur freiwilligen Mitgliedschaft unter freiwillig gesetzlich versichert.

Welche Länder bieten die pauschale Beihilfe an?

Nach unserem Stand vom Oktober 2026 (ohne Gewähr) bieten die pauschale Beihilfe unter anderem an:

  • Hamburg (seit 2018),
  • Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen,
  • Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen,
  • Sachsen-Anhalt (seit 2026).

Nicht angeboten wird sie vom Bund sowie von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Für die übrigen Länder lag uns kein gesicherter Stand vor; einige prüfen oder planen die Einführung. Die Bedingungen im Detail – Antragsfrist, Kreis der Berechtigten, Behandlung von Versorgungsempfängern – unterscheiden sich von Land zu Land. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Beihilfestelle.

Was kostet die GKV mit pauschaler Beihilfe?

Freiwillig versicherte Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, weil ihre Bezüge im Krankheitsfall weiterlaufen. Für sie gilt deshalb der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag der Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 % – zusammen 16,9 %. Der Beitrag wird auf alle Einnahmen erhoben, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (2026).

Beispiel 2026 (unverbindlich): Bei Bezügen von 4.000 € im Monat beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 676,00 € (16,9 %). Die pauschale Beihilfe übernimmt die Hälfte, 338,00 €; ebenso viel zahlen Sie selbst. Bei Bezügen über der Bemessungsgrenze sind es höchstens 982,31 €, davon je 491,16 €. Hinzu kommt jeweils der Beitrag zur Pflegeversicherung ohne Zuschuss.

Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der GKV in der Regel beitragsfrei familienversichert. Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ab 2028 allerdings ein Zuschlag von 2,5 % für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen, mit Ausnahmen etwa, solange das jüngste Kind unter zwölf ist. Ihren eigenen Beitrag berechnen Sie mit dem GKV-Beitragsrechner, den PKV-Restkostenanteil mit dem Beihilfe-Rechner.

Individuelle oder pauschale Beihilfe: der Vergleich

MerkmalIndividuelle Beihilfe mit PKVPauschale Beihilfe mit GKV
Leistung des DienstherrnErstattung von 50 bis 80 % jeder RechnungHälfte des Kranken­versicherungs­beitrags
Eigener BeitragRest­kosten­tarif nach Alter, Gesundheit und Tarifhalber GKV-Beitrag nach Einkommen (16,9 % insgesamt)
Gesundheits­prüfungja; zu Beginn Öffnungsaktion mit Zuschlag höchstens 30 %keine
Familieeigener Beitrag je Person, Kinder mit 80 % BeihilfeKinder und Partner ohne Einkommen meist beitragsfrei
Leistungenprivat­ärztlich, vertraglich garantiertgesetzlicher Leistungs­katalog, kann sich ändern
PflegeBeihilfe plus private Pflege­pflicht­versicherungsoziale Pflege­versicherung, kein Zuschuss zum Beitrag
RuhestandBeihilfe steigt (Bund 70 %), PKV-Anteil sinkt auf 30 %Beitrag auf Pension und weitere Einkünfte wie Mieten oder private Renten
Wechsel des DienstherrnBeihilfe gibt es überallendet in der Regel an der Landesgrenze
Umkehrbar?Wechsel in die GKV nur mit Beitrittsrechtin der Regel unwiderruflich

Grundsätze nach Landesrecht und SGB V, Werte 2026. Die Regeln der einzelnen Länder weichen im Detail ab. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile

  • Keine Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen spielen keine Rolle – auch nicht für Angehörige.
  • Familienversicherung: Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen sind meist beitragsfrei mitversichert.
  • Kein Vorleisten: Sie zahlen keine Rechnungen vorab und reichen nichts bei Beihilfe und PKV ein.
  • Beitrag folgt dem Einkommen: Bei Teilzeit oder niedrigen Bezügen sinkt der Beitrag.

Nachteile

  • Unwiderruflich: Die Entscheidung bindet, meist für das gesamte Beamtenleben.
  • Leistungen: Sie verzichten auf privatärztliche Behandlung und Leistungen wie Chefarzt, umfassenderen Zahnersatz, Heilpraktiker oder höherwertige Hilfsmittel, soweit Ihr Beihilferecht sie vorsieht.
  • Einkommensabhängig: Mit jeder Beförderung steigt der Beitrag; im Ruhestand zahlen Sie auch auf weitere Einkünfte.
  • Ortswechsel: Beim Wechsel zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe entfällt der Zuschuss in der Regel, und Sie zahlen den vollen GKV-Beitrag allein oder müssen ohne Öffnungsaktion in die PKV.
  • Ruhestand: Die individuelle Beihilfe steigt im Ruhestand, der PKV-Anteil sinkt – diesen Vorteil geben Sie auf.

Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?

Die pauschale Beihilfe ist kein Modell für alle, aber für bestimmte Gruppen eine echte Erleichterung.

Eher sinnvoll

  • Erhebliche Vorerkrankungen oder Behinderung: Wer selbst mit der Öffnungsaktion einen hohen Zuschlag zahlen würde oder bei der normalen Gesundheitsprüfung abgelehnt würde, ist in der GKV ohne Prüfung versichert. Mehr unter PKV mit Vorerkrankungen.
  • Familien mit Alleinverdiener und mehreren Kindern: Die Familienversicherung kann die Rechnung deutlich zugunsten der GKV verschieben.
  • Später Einstieg: Wer mit Mitte 40 oder älter und bereits gesetzlich versichert verbeamtet wird, zahlt in der PKV wegen des Eintrittsalters höhere Beiträge.
  • Niedrige Bezüge oder dauerhafte Teilzeit: Der einkommensabhängige Beitrag bleibt dann überschaubar.

Eher nicht sinnvoll

  • junge, gesunde Beamtinnen und Beamte ohne oder mit wenigen Kindern,
  • Beamte mit guten Aufstiegsaussichten, deren Beitrag mit jeder Beförderung steigt,
  • alle, die einen Wechsel zum Bund oder in ein anderes Land nicht ausschließen können,
  • wer Wert auf privatärztliche Leistungen legt.

Im Ruhestand wirkt der Unterschied besonders stark: Mit individueller Beihilfe versichern Pensionäre beim Bund nur noch 30 %, mit pauschaler Beihilfe zahlen sie weiter einen einkommensabhängigen GKV-Beitrag. Mehr dazu unter PKV im Alter.

Die Entscheidung Schritt für Schritt

  1. Angebot und Frist klären

    Fragen Sie Ihre Beihilfestelle, ob Ihr Land die pauschale Beihilfe anbietet, wann Sie sich entscheiden müssen und was im Ruhestand gilt.

  2. GKV-Zugang prüfen

    Können Sie der GKV überhaupt freiwillig beitreten oder sind Sie schon Mitglied? Ohne Beitrittsrecht stellt sich die Frage nicht.

  3. Gesundheit einschätzen

    Lassen Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage klären, zu welchen Bedingungen die PKV Sie nimmt – mit und ohne Öffnungsaktion.

  4. Beide Wege durchrechnen

    Vergleichen Sie Beiträge für die ganze Familie heute, nach Beförderungen und im Ruhestand – nicht nur das erste Jahr.

  5. Lebens­planung einbeziehen

    Bleiben Sie sicher bei Ihrem Dienstherrn? Wie wichtig sind Ihnen privatärztliche Leistungen? Erst dann entscheiden.

Häufige Fragen zur pauschalen Beihilfe

Was ist die pauschale Beihilfe für Beamte?

Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, meist zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ersetzt weitgehend die individuelle Beihilfe, die einen Prozentsatz jeder Rechnung erstattet. Hamburg hat das Modell 2018 eingeführt, daher der Name Hamburger Modell. Die Entscheidung dafür ist in der Regel unwiderruflich.

Welche Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an?

Nach unserem Stand vom Oktober 2026 (ohne Gewähr) unter anderem Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und seit 2026 Sachsen-Anhalt. Der Bund, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen bieten sie nicht an. Weitere Länder prüfen oder planen sie. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Beihilfestelle.

Kann ich von der pauschalen Beihilfe zurück in die individuelle Beihilfe wechseln?

In der Regel nicht. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und gilt für die Dauer des Beamtenverhältnisses. Ein Wechsel aus der GKV in eine private Vollversicherung ist zwar denkbar, je nach Land auch mit pauschalem Zuschuss, setzt aber eine normale Gesundheitsprüfung voraus. Die individuelle Beihilfe mit einem günstigen Restkostentarif bekommen Sie nicht zurück.

Was passiert mit der pauschalen Beihilfe bei einem Wechsel des Bundeslandes?

Die pauschale Beihilfe ist Landesrecht und endet in der Regel mit dem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn. Beim Bund und in Ländern ohne dieses Modell gibt es keinen Zuschuss mehr, und Sie zahlen den GKV-Beitrag allein. Ein Wechsel in die PKV ist dann nur mit normaler Gesundheitsprüfung möglich, weil die Öffnungsaktion nicht mehr greift.

Gilt die pauschale Beihilfe auch für die Pflege­versicherung?

Nein. Sie bezieht sich nur auf die Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Beamte sind in der sozialen Pflegeversicherung und zahlen den Pflegebeitrag ohne Zuschuss. Die Beihilfe zu Pflegeleistungen richtet sich weiter nach den Regeln des Dienstherrn.

Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Vor allem für Beamte mit erheblichen Vorerkrankungen oder Behinderungen, für Familien mit mehreren Kindern und einem Alleinverdiener und für Beamte, die spät und bereits gesetzlich versichert in den Dienst kommen. Junge, gesunde Beamte mit Aufstiegschancen fahren mit individueller Beihilfe und PKV meist günstiger, besonders im Ruhestand.

Pauschale oder individuelle Beihilfe?

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