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Private Kranken­versicherung für Studenten: Befreiung, Kosten und Studenten­tarife

Studierende sind in Deutschland grundsätzlich gesetzlich versichert – über die Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Pflichtversicherung. In die private Krankenversicherung (PKV) kommen Sie nur, wenn Sie sich binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen; diese Entscheidung gilt unwiderruflich für das ganze Studium.

Für Kinder von Beamten ist die PKV oft die beste Lösung, weil die Beihilfe 80 % der Kosten trägt. Für die meisten anderen Studierenden ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) günstiger. Hier lesen Sie, wann sich welcher Weg lohnt, was er 2026 kostet und was nach dem Studium passiert.

Student arbeitet am Laptop auf einer Parkbank

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 13 Minuten Lesezeit

Wie sind Studenten kranken­versichert?

Eine Krankenversicherung ist auch im Studium Pflicht, und ohne Nachweis schreibt Sie keine Hochschule ein. Welcher Weg für Sie gilt, hängt vor allem davon ab, wie Ihre Eltern versichert sind, wie alt Sie sind und was Sie nebenher verdienen. Es gibt vier Möglichkeiten.

Familien­versicherung über die Eltern

Ist mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert, sind Sie in der Regel bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei mitversichert, solange Sie studieren oder eine Ausbildung machen (§ 10 SGB V, ausführlich im Ratgeber Familienversicherung). Ihr eigenes Gesamteinkommen darf 2026 nicht mehr als 565 € im Monat betragen; für einen Minijob gilt die Minijob-Grenze von 603 €.

Eine Ausnahme betrifft verheiratete Eltern, von denen einer privat versichert ist: Verdient dieser Elternteil regelmäßig mehr als die Versicherungspflichtgrenze und mehr als der gesetzlich versicherte, ist das Kind nicht familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Kranken­versicherung der Studenten

Wer nicht familienversichert ist, wird mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Mitgliedschaft endet mit dem Semester, in dem Sie 30 werden. Länger geht es nur, wenn besondere Gründe das rechtfertigen, etwa der Zweite Bildungsweg oder familiäre Umstände.

Private Kranken­versicherung nach Befreiung

Statt der Pflichtversicherung können Sie sich privat versichern, wenn Sie sich befreien lassen (Ablauf siehe unten).

Ab 30: freiwillig gesetzlich oder privat

Endet die studentische Pflichtversicherung, bleiben Sie in der Regel als freiwilliges Mitglied in Ihrer Kasse. Das wird deutlich teurer, weil der Beitrag dann mindestens nach der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte berechnet wird.

Was kostet die Kranken­versicherung im Studium 2026?

Die Beiträge der studentischen Pflichtversicherung werden bei allen Kassen gleich berechnet. Grundlage ist der BAföG-Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen: seit dem Wintersemester 2024/25 sind das 855 € im Monat (§ 236 SGB V). Darauf werden sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes erhoben, also 10,22 % – das ergibt 87,38 €. Der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse kommt in voller Höhe hinzu, ebenso der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Beispiel 2026 (unverbindlich): Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlen Sie 24,80 € zusätzlich, für die Krankenversicherung also 112,18 €. Mit Pflege (3,6 % von 855 € = 30,78 €) sind es 142,96 € im Monat; kinderlos ab 23 (4,2 % = 35,91 €) 148,09 €. Viele Kassen erheben 2026 einen höheren Zusatzbeitrag, im Schnitt über 3 %.

Was kostet eine private Kranken­versicherung für Studenten?

Private Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Viele Versicherer bieten für Studierende und Auszubildende eigene Ausbildungs- oder Studententarife an. Das Aufsichtsrecht erlaubt in Ausbildungstarifen planmäßig steigende Beiträge bis zum 39. Lebensjahr (§ 10 KVAV). Der günstige Einstieg ist also einkalkuliert; spätestens beim Wechsel in einen regulären Tarif nach dem Studium steigt der Beitrag.

Achten Sie bei einem Studententarif vor allem auf diese Punkte:

  • ob Sie nach dem Studium ohne neue Gesundheitsprüfung in einen vollwertigen Tarif wechseln können,
  • welche Leistungen enthalten sind, etwa Psychotherapie, Zahnersatz und Hilfsmittel (siehe Mindestkriterien der PKV-Leistungen),
  • wie hoch die Selbstbeteiligung ist – im Studium zählt jeder Euro,
  • ob der Auslandsschutz für ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland reicht.

Kranken­versicherung im Studium: Beiträge 2026 im Überblick

VersicherungswegMonatsbeitrag 2026Berechnung und Hinweis
Familien­versicherung0 €bis 25, Einkommen höchstens 565 € (Minijob 603 €)
Studentische Pflicht­versicherung (Kranken)87,38 € + Zusatz­beitrag, bei 2,9 %: 112,18 €10,22 % plus Zusatz­beitrag von 855 €
Pflege­versicherung Studierende30,78 € bzw. 35,91 €3,6 % bzw. 4,2 % (kinderlos ab 23) von 855 €
Studentisch gesamt142,96 € bzw. 148,09 €bei einem Zusatz­beitrag von 2,9 %
Freiwillig gesetzlich ab 30 (Mindestbeitrag)270,26 € bzw. 278,17 €16,9 % Kranken plus 3,6 % bzw. 4,2 % Pflege von 1.318,33 €
Private Kranken­versicherungje nach Tarif, Alter und GesundheitBeamten­kinder versichern nur 20 % (Beihilfe 80 %)

Eigene Berechnung nach § 236, § 240 und § 245 SGB V mit den Rechengrößen 2026. Der Zusatz­beitrag ist je Kasse verschieden (Durchschnittswert 2026: 2,9 %). Ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.

Befreiung von der Versicherungs­pflicht: Ablauf und Folgen

Die Befreiung regelt § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Sie beantragen sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht – also nach der Einschreibung bzw. dem Semesterbeginn. Haben Sie bis dahin keine Kassenleistungen in Anspruch genommen, wirkt die Befreiung ab Beginn der Versicherungspflicht, sonst ab dem Monat nach dem Antrag.

Wirksam wird die Befreiung nur, wenn Sie einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen, in der Praxis die Versicherungsbestätigung Ihres privaten Versicherers. Die Krankenkasse bestätigt die Befreiung auch gegenüber der Hochschule, die den Versicherungsstatus für die Einschreibung braucht.

Was die Befreiung bedeutet

  • Sie ist nicht widerrufbar (§ 8 Abs. 2 SGB V) und gilt für die Dauer des Studiums – auch wenn die PKV später teurer wird.
  • Keine Familienversicherung mehr: Wer von der Versicherungspflicht befreit ist, kann nicht familienversichert werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).
  • Kein Zurück in die studentische Pflichtversicherung, solange Sie studieren.
  • Nach dem Studium zählt die neue Lage: Eine versicherungspflichtige Beschäftigung führt wieder in die GKV.

Für wen lohnt sich die Befreiung?

  • für Kinder von Beamten mit Beihilfeanspruch – dazu gleich mehr,
  • für Studierende, die schon privat versichert sind, weil ihre Eltern privat versichert sind und kein Anspruch auf Familienversicherung besteht – hier sollten Sie den bisherigen PKV-Beitrag aber ehrlich mit rund 143 bis 148 € in der Pflichtversicherung vergleichen,
  • für Studierende, die sicher in einen PKV-Beruf gehen (Beamtenlaufbahn, Selbstständigkeit) und sich gesund versichern wollen. Hier ist oft eine Anwartschaftsversicherung neben der GKV die flexiblere Lösung.

Wenig sinnvoll ist die Befreiung, wenn Sie familienversichert sein könnten oder später voraussichtlich als Angestellte oder Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze arbeiten. Eine gute Gesamtabwägung bietet unser Ratgeber PKV oder GKV?.

Kostenloser PKV-Vergleich für Studierende

Schritt 1 von 6

PKV oder GKV im Studium: Unterschiede auf einen Blick

MerkmalGKV (Familien- oder Pflichtversicherung)PKV nach Befreiung
Beitrag 2026familien­versichert beitragsfrei, sonst rund 143 bis 148 € mit Pflegenach Alter, Gesundheit und Tarif; Beamten­kinder nur für die Restkosten
Gesundheits­prüfungkeineja, Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen
Leistungengesetzlich festgelegt, für alle gleichvertraglich garantiert, je nach Tarif über GKV-Niveau
AbrechnungVersichertenkarteRechnung, Erstattung durch den Versicherer (bei Beamten­kindern zusätzlich Beihilfe)
BindungKassenwechsel nach den gesetzlichen Fristen möglichBefreiung gilt unwiderruflich bis zum Studienende
Ab 30 Jahrenfreiwillige Versicherung, deutlich teurerBeitrag unabhängig vom Studienstatus
Nach dem Studiumbleibt bestehen; als Angestellte unter der Grenze PflichtFortführung für Beamte, Selbst­ständige und Gutverdiener, sonst Anwartschaft

Werte 2026, GKV-Beitrag bei einem Zusatz­beitrag von 2,9 %. Stand Oktober 2026.

Beamten­kinder im Studium: Beihilfe nutzen, Fallstricke kennen

Kinder von Beamten erhalten Beihilfe, solange sie beim Elternteil berücksichtigungsfähig sind – in der Regel, solange Kindergeld gezahlt wird, im Studium also meist bis zum 25. Geburtstag. Der Bund erstattet für Kinder 80 % der beihilfefähigen Kosten (§ 46 BBhV), die Länder meist ebenso. Die PKV muss nur die übrigen 20 % abdecken, entsprechend niedrig ist der Beitrag. Wie die Beihilfe im Einzelnen funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Mit der Einschreibung droht die Pflicht­versicherung

Weil Beamtenkinder meist nicht familienversichert sind, werden sie mit der Einschreibung versicherungspflichtig. Wer privat bleiben will, muss die Befreiung innerhalb der Dreimonatsfrist beantragen. Verpassen Sie die Frist, zahlen Sie den vollen studentischen Beitrag, und die Beihilfe springt nur noch für Kosten ein, die die Kasse nicht übernimmt.

Wenn die Beihilfe endet

Mit dem Ende des Kindergeldanspruchs entfällt die Beihilfe. Ab dann brauchen Sie einen Tarif, der 100 % der Kosten abdeckt, und der Beitrag steigt deutlich. Zurück in die studentische Pflichtversicherung können Sie wegen der Befreiung nicht, solange das Studium läuft.

Immerhin schützt Sie das Gesetz bei der Umstellung: Fällt der Beihilfeanspruch weg, muss der Versicherer den Schutz auf Antrag ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten anpassen, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen (§ 199 Abs. 2 VVG). Notieren Sie sich diese Frist.

Medizinstudium: Was ist besonders?

Das Medizinstudium dauert meist deutlich länger als sechs Jahre. Damit wird die Altersgrenze der studentischen Pflichtversicherung wichtig: Wer mit Ende 20 noch studiert, rutscht nach dem Semester, in dem er 30 wird, in die freiwillige Versicherung und zahlt mindestens rund 270 bis 278 € im Monat. In der PKV spielt das Alter für den Status keine Rolle.

Famulaturen und das Praktische Jahr gehören zum Studium; Sie bleiben in dieser Zeit in der Regel eingeschriebene Studierende. Wer ein Tertial oder eine Famulatur im Ausland plant, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz dort reicht.

Ob später als Ärztin oder Arzt die PKV infrage kommt, hängt vom Gehalt und der Versicherungspflichtgrenze ab – mehr dazu auf der Seite PKV für Ärzte und Mediziner.

Werkstudent, Minijob, Nebenjob: Was ändert sich?

Ein Nebenjob kann den Versicherungsstatus ändern – entscheidend sind Arbeitszeit und Verdienst.

Minijob

Ein Minijob bis 603 € im Monat (2026) ändert an Ihrer Krankenversicherung nichts. Familienversicherte bleiben familienversichert, weil für Minijobber die Grenze von 603 € gilt.

Werkstudent

Als Werkstudent sind Sie in der Beschäftigung kranken- und pflegeversicherungsfrei, solange das Studium im Vordergrund steht (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Nach den Regeln der Sozialversicherungsträger ist das in der Vorlesungszeit in der Regel bei höchstens 20 Stunden pro Woche der Fall; in den Semesterferien darf es mehr sein. Sie bleiben dann in Ihrer bisherigen Versicherung.

Aber Vorsicht: Verdienen Sie regelmäßig mehr als 565 € im Monat, endet die Familienversicherung. Dann werden Sie in der studentischen Pflichtversicherung versichert oder können sich – innerhalb von drei Monaten – befreien lassen.

Mehr als 20 Stunden

Steht die Arbeit im Vordergrund, sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn Ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Befreiung als Student schützt davor nicht, denn sie gilt nur für die studentische Pflichtversicherung. Lassen Sie im Zweifel vorab mit dem Versicherungspflicht-Check prüfen, wo Sie stehen.

Nach dem Studium: Wie geht es weiter?

Mit der Exmatrikulation endet die Befreiung. Wie Sie danach versichert sind, entscheidet der Berufsstart.

  • Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr; ab 1. Januar 2027 voraussichtlich 84.150 €, der Bundesrat muss noch zustimmen) werden gesetzlich pflichtversichert. Den PKV-Vertrag können Sie binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG) oder als Anwartschaft ruhen lassen.
  • Angestellte mit Gehalt über der Grenze sind von Anfang an versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresgehalt voraussichtlich darüber liegt. Dann können Sie privat bleiben und in einen regulären Tarif wechseln – lesen Sie dazu PKV für Berufseinsteiger.
  • Beamtenanwärter und Beamte sind versicherungsfrei und brauchen einen Beihilfetarif. Die Öffnungsaktion erleichtert den Zugang auch mit Vorerkrankungen, siehe PKV für Beamtenanwärter.
  • Selbstständige und Gründer können ohne Einkommensgrenze privat versichert sein, siehe PKV für Existenzgründer.

So entscheiden Sie sich richtig

  1. Status klären

    Prüfen Sie, ob Sie familienversichert sein können: Wie sind Ihre Eltern versichert, wie alt sind Sie, was verdienen Sie?

  2. Kosten vergleichen

    Stellen Sie den studentischen Beitrag (2026 rund 143 bis 148 € mit Pflege) einem konkreten PKV-Angebot gegenüber – für die gesamte voraussichtliche Studiendauer.

  3. Sonderfälle prüfen

    Beamtenkind? Medizinstudium? Studium über 25 oder 30 hinaus? Diese Punkte verändern die Rechnung erheblich.

  4. Frist einhalten

    Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse beantragt werden.

  5. Zukunft mitdenken

    Klären Sie, was nach dem Studium mit dem Vertrag passiert: Umstellung, Anwartschaft oder Kündigung.

Häufige Fragen zur PKV für Studenten

Können sich Studenten privat kranken­versichern?

Ja. Studierende, die in der studentischen Pflichtversicherung versicherungspflichtig werden, können sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V befreien lassen und privat versichern. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Befreiung ist nicht widerrufbar und gilt bis zum Ende des Studiums. Wer familienversichert ist, kann ebenfalls in die PKV wechseln, verliert damit aber die beitragsfreie Mitversicherung.

Was kostet die Kranken­versicherung für Studenten 2026?

In der studentischen Pflichtversicherung zahlen Sie 2026 87,38 € plus den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse auf 855 €, bei 2,9 % also 24,80 €. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 30,78 € oder – kinderlos ab 23 – 35,91 €. Insgesamt sind das rund 143 bis 148 € im Monat. Familienversicherte zahlen nichts, die PKV kostet je nach Tarif, Alter und Gesundheit.

Kann ich die Befreiung von der studentischen Kranken­versicherung rückgängig machen?

Nein. Die Befreiung kann nach § 8 Abs. 2 SGB V nicht widerrufen werden und gilt für die Dauer des Studiums. Erst wenn sich Ihre Lage grundlegend ändert, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung, kommen Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Familienversicherung ist während der Befreiung ebenfalls ausgeschlossen.

Lohnt sich die PKV für Beamten­kinder im Studium?

Meist ja. Solange Ihre Eltern für Sie Kindergeld bekommen, erhalten Sie Beihilfe, beim Bund 80 % der beihilfefähigen Kosten. Die PKV versichert nur den Rest, der Beitrag ist entsprechend niedrig. Wichtig: Mit der Einschreibung müssen Sie sich befreien lassen. Endet die Beihilfe, können Sie den Tarif binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung aufstocken (§ 199 Abs. 2 VVG) – der Beitrag steigt dann aber deutlich.

Was passiert als Werkstudent mit meiner Kranken­versicherung?

Als Werkstudent sind Sie in der Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn das Studium im Vordergrund steht – in der Vorlesungszeit in der Regel bei höchstens 20 Wochenstunden. Sie bleiben in Ihrer bisherigen Versicherung. Liegt Ihr regelmäßiges Einkommen über 565 € im Monat, endet allerdings die Familienversicherung, und Sie werden in der studentischen Pflichtversicherung versichert.

Muss ich nach dem Studium in die gesetzliche Kranken­versicherung?

Nur wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, also als Angestellter mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr). Dann können Sie die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen oder als Anwartschaft behalten. Beamte, Selbstständige und Angestellte über der Grenze können privat versichert bleiben.

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Mark Zimmermann

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