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Familie

Familien­versicherung der GKV oder PKV für die ganze Familie?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn ihr eigenes Einkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt (mit Minijob 603 €). In der PKV gibt es keine Familienversicherung: Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Ob sich die PKV für Ihre Familie rechnet, hängt deshalb vor allem davon ab, wie viele Personen mitversichert werden müssten und wer in der Familie wie viel verdient. Hier finden Sie die Regeln, die Sonderfälle und Rechenbeispiele.

Eltern mit zwei Kindern entspannt zu Hause

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 11 Minuten Lesezeit

Wer ist in der GKV familien­versichert?

Die Familienversicherung gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines gesetzlich versicherten Mitglieds – egal, ob das Mitglied pflicht- oder freiwillig versichert ist. Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht familienversichert, gemeinsame Kinder dagegen schon.

Die Angehörigen müssen nach § 10 Abs. 1 SGB V alle diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • keine eigene Pflicht- oder freiwillige Versicherung
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit – Beamte sind also nicht über ihren Partner familienversichert
  • keine hauptberufliche Selbstständigkeit
  • ein Gesamteinkommen von höchstens einem Siebtel der Bezugsgröße: 2026 sind das 565 € im Monat, bei einem Minijob 603 €

Alters­grenzen für Kinder

Kinder sind bis zum 18. Geburtstag mitversichert, bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis 25, solange sie zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, studieren oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Ein gesetzlicher Dienst verlängert die Zeit entsprechend, Freiwilligendienste um höchstens zwölf Monate. Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, bleiben ohne Altersgrenze versichert.

Sonderfall Mutter­schutz und Elternzeit

Wer zuletzt nicht gesetzlich versichert war, wird während Mutterschutz und Elternzeit nicht über den Partner familienversichert (§ 10 Abs. 1 SGB V). Eine privat versicherte Mutter kommt über die Elternzeit also nicht in die beitragsfreie Familienversicherung ihres Mannes. Mehr dazu im Ratgeber Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit.

Einkommens­grenzen der Familien­versicherung 2025 bis 2027

Grenze (monatlich)202520262027 (voraussichtlich)
Allgemeine Einkommens­grenze (ein Siebtel der Bezugsgröße)535 €565 €590 €
Grenze bei Minijob (Geringfügigkeitsgrenze)556 €603 €633 €
Grenze für den privat versicherten Elternteil nach § 10 Abs. 3 (ein Zwölftel der Versicherungs­pflichtgrenze)6.150 €6.450 €7.012,50 €

Quellen: § 10 SGB V, Sozial­versicherungs-Rechengrößen; Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend. Stand Oktober 2026.

Kinder, wenn ein Elternteil privat versichert ist

Viele Eltern gehen davon aus, dass Kinder automatisch beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert sind. Das stimmt nicht immer. Nach § 10 Abs. 3 SGB V sind Kinder nicht familienversichert, wenn alle drei Bedingungen zutreffen:

  1. Die Eltern sind verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft.
  2. Der Elternteil, der nicht Mitglied der GKV ist – etwa weil er privat versichert oder Beamter ist –, hat ein Gesamteinkommen von regelmäßig mehr als einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze: 2026 mehr als 6.450 € im Monat, 2027 voraussichtlich mehr als 7.012,50 €.
  3. Sein Einkommen ist regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Elternteils.

Dann müssen die Kinder eigenständig versichert werden – privat in einem Kindertarif oder freiwillig in der GKV mit eigenem Beitrag.

Zwei Beispiele

  • Kinder nicht familienversichert: Der Vater ist privat versichert und verdient 95.000 € im Jahr (7.916,67 € im Monat), die Mutter ist gesetzlich versichert und verdient 3.800 € im Monat. Die Eltern sind verheiratet. Alle drei Bedingungen sind erfüllt – die Kinder brauchen eine eigene Versicherung.
  • Kinder familienversichert: Dieselbe Familie, aber die Eltern sind nicht verheiratet. § 10 Abs. 3 greift nicht, die Kinder können bei der Mutter beitragsfrei mitversichert werden.

Bei schwankenden Einkommen, etwa bei Selbstständigen, prüft die Kasse regelmäßig neu. Ein Wechsel eines Elternteils in die PKV kann also mittelbar die Versicherung der Kinder verändern – das sollten Sie vor dem Wechsel in die PKV bedenken.

Ab 2028: Beitrags­zuschlag für mitversicherte Partner

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern eingeschränkt. Ab dem 1. Januar 2028 zahlt das Mitglied für einen familienversicherten Partner einen Zuschlag von 2,5 %. Nach Fachberichten wird er auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet und vom Mitglied allein getragen. Kinder bleiben beitragsfrei.

Ausnahmen gelten laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem, wenn

  • ein Kind unter zwölf Jahren in der Familie lebt oder ein Kind mit Behinderung zu versorgen ist,
  • der mitversicherte Partner Angehörige pflegt oder die Regelaltersgrenze erreicht hat,
  • der mitversicherte Partner Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat,
  • er eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht oder
  • er als nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Grundsicherung erhält.

Ein Beispiel zur Größenordnung: Bei 4.000 € beitragspflichtigem Einkommen wären das 100 € im Monat. Beispiel, unverbindlich; die Beitragsbemessungsgrenze für 2028 steht noch nicht fest.

Für die Entscheidung zwischen GKV und PKV heißt das: Der Familienvorteil der GKV wird für Paare ohne kleine Kinder etwas kleiner. Gegenüber einem eigenen PKV-Vertrag für den Partner ist die Familienversicherung in der Regel trotzdem deutlich günstiger. Mehr in unserer Meldung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

In der PKV braucht jedes Familien­mitglied einen eigenen Vertrag

Die PKV kalkuliert jeden Versicherten einzeln nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif. Für eine Familie heißt das: mehrere Verträge, mehrere Beiträge. Das hat auch Vorteile – jedes Familienmitglied kann den Schutz erhalten, der zu ihm passt, und Kinder genießen dieselben vertraglichen Leistungen wie die Eltern.

Was Kinder in der PKV kosten

Ein Kindertarif kostet je nach Leistungsumfang grob 100 bis 250 € im Monat. In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Angestellte erhalten für Partner und Kinder, die in der GKV familienversichert wären, einen Arbeitgeberzuschuss – allerdings nur bis zum gemeinsamen Höchstbetrag von 613,22 € (2026).

Kinder­nach­versicherung nach § 198 VVG

Melden Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, versichert der Versicherer es rückwirkend ab Geburt – ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten. Voraussetzung: Ein Elternteil ist am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten beim Versicherer versichert. Der Schutz des Kindes darf nicht umfassender sein als der des Elternteils. Das gilt auch für minderjährige Adoptivkinder. Mehr im Ratgeber PKV für Kinder und Neugeborene.

Mutterschaft: Unterschiede beim Geld

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld von bis zu 13 € am Tag von der Kasse plus Arbeitgeberzuschuss. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung plus den Arbeitgeberzuschuss. Ein privates Krankentagegeld wird seit 2017 auch während der Mutterschutzfristen gezahlt (§ 192 Abs. 5 VVG).

Rechenbeispiele: Familie in GKV und PKV

Die GKV-Werte sind für 2026 exakt berechnet (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %). Die PKV-Beiträge sind angenommene Werte, unverbindlich – tatsächliche Beiträge hängen von Tarif, Alter und Gesundheit ab.

Beamten­familien: Die Beihilfe macht den Unterschied

Für Beamte sieht die Rechnung ganz anders aus. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen festen Anteil der Krankheitskosten – beim Bund nach § 46 BBhV:

  • 50 % für den Beamten selbst, 70 % bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
  • 70 % für den berücksichtigungsfähigen Ehe- oder Lebenspartner
  • 80 % für Kinder

Die PKV versichert nur den Rest. Für ein Kind sind das 20 % der Kosten – der Beitrag liegt entsprechend deutlich unter einem Kindertarif für Angestellte. Ob der Partner berücksichtigungsfähig ist, hängt unter anderem von seinem Einkommen ab; die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen. Fragen Sie im Zweifel Ihre Beihilfestelle.

In der GKV müssten Beamte dagegen den vollen Beitrag allein zahlen, es sei denn, ihr Land bietet die pauschale Beihilfe an. Für Beamtenfamilien ist die PKV deshalb fast immer die günstigere Lösung. Mehr unter PKV für Beamte.

Wann ist die GKV für Familien klar besser?

Ehrlich gesagt: in vielen Fällen. Die GKV ist für Familien vor allem dann die bessere Wahl, wenn

  • ein Alleinverdiener Partner und mehrere Kinder versorgt, wie Beispiel 1 zeigt,
  • das Einkommen des Hauptverdieners nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegt,
  • ein Partner länger in Elternzeit oder Teilzeit gehen möchte – der PKV-Beitrag läuft weiter, der Arbeitgeberzuschuss sinkt oder entfällt,
  • die Familie knapp kalkuliert und Beitragserhöhungen nur schwer verkraften würde.

Die PKV kann für Familien sinnvoll sein, wenn beide Partner gut verdienen und ohnehin selbst versichert wären, wenn ein Elternteil Beamter ist oder wenn die Kinder wegen § 10 Abs. 3 SGB V ohnehin nicht familienversichert wären. Dann zählen vor allem die Leistungen. Einen Überblick für Familien bietet PKV für Familien, die allgemeine Abwägung die Entscheidungshilfe PKV oder GKV.

Häufige Fragen zur Familien­versicherung

Wer ist in der Familien­versicherung mitversichert?

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines gesetzlich versicherten Mitglieds, wenn sie in Deutschland leben, nicht selbst versichert oder versicherungsfrei sind, nicht hauptberuflich selbstständig arbeiten und höchstens 565 € im Monat verdienen (2026, Minijob 603 €). Unverheiratete Partner sind nicht familienversichert, gemeinsame Kinder dagegen schon.

Wie hoch darf das Einkommen in der Familien­versicherung 2026 sein?

Das Gesamteinkommen darf 2026 regelmäßig höchstens 565 € im Monat betragen. Bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 €. Für 2027 sind 590 € bzw. 633 € vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zu den neuen Rechengrößen. Zum Gesamteinkommen zählen etwa Arbeitsentgelt, Gewinn, Mieten und Renten.

Können Kinder familien­versichert sein, wenn ein Elternteil privat versichert ist?

Ja, in vielen Fällen. Sie sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Eltern verheiratet sind und der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat (2026) und mehr als der gesetzlich versicherte Partner verdient. Bei unverheirateten Eltern spielt das Einkommen des privat versicherten Elternteils keine Rolle.

Was kostet ein Kind in der PKV?

Ein Kindertarif kostet je nach Leistungsumfang grob 100 bis 250 € im Monat; in der Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei. Bei Beamten übernimmt die Beihilfe 80 % der Kosten des Kindes, der Beitrag ist entsprechend niedriger. Angestellte erhalten für Kinder einen Arbeitgeberzuschuss im Rahmen des Höchstbetrags.

Muss ich mein Kind privat versichern, wenn ich privat versichert bin?

Nicht zwingend. Ist Ihr Partner gesetzlich versichert, kann das Kind dort familienversichert werden, sofern § 10 Abs. 3 SGB V nicht greift. Sind beide Eltern privat versichert, muss das Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Bei privater Versicherung sichert die Kindernachversicherung binnen zwei Monaten den Schutz ohne Gesundheitsprüfung.

Was ändert sich 2028 bei der Familien­versicherung?

Ab 2028 zahlt das Mitglied für einen beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 %. Kein Zuschlag fällt unter anderem an, wenn ein Kind unter zwölf Jahren in der Familie lebt, der Partner Pflegegrad 3 bis 5 hat, eine volle Erwerbsminderungsrente oder als nicht Erwerbsfähiger Grundsicherung bezieht. Kinder bleiben beitragsfrei.

Kann mein Ehepartner in der PKV kostenlos mitversichert werden?

Nein. In der PKV gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung; der Partner braucht einen eigenen Vertrag. Ist er ohne eigenes Einkommen, beteiligt sich der Arbeitgeber eines angestellten Privatversicherten im Rahmen des Höchstbetrags auch an seinem Beitrag. Beamte erhalten für berücksichtigungsfähige Partner Beihilfe.

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