Rechner
Krankentagegeld-Rechner: Wie viel Krankentagegeld brauche ich?
Der Krankentagegeld-Rechner zeigt Ihnen in einer Minute, welches Tagegeld Ihr Einkommen bei längerer Krankheit ersetzt: Angestellte sollten ab dem 43. Tag ihr Nettoeinkommen je Kalendertag absichern, Selbstständige mindestens ihre laufenden Kosten. Zum Vergleich rechnet er das Krankengeld der GKV aus, das 2026 höchstens 135,63 € am Tag beträgt.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Ihren Krankentagegeld-Bedarf berechnen
Wählen Sie Jahr und Beschäftigung. Als Angestellter tragen Sie Ihr Brutto- und Nettogehalt im Monat ein, als Selbstständiger Ihr Nettoeinkommen aus der Tätigkeit (Durchschnitt der letzten zwölf Monate) und Ihre laufenden Kosten im Monat – betriebliche und private zusammen.
nach Steuern und Sozialabgaben
Ergebnis
- Ihr Nettoeinkommen je Kalendertag
- 143,33 €
- Krankengeld der GKV je Tag (zum Vergleich, vor Abzügen)
- 129,00 €
- Lücke bei gesetzlicher Versicherung je Monat
- 429,90 €
- Empfohlenes Krankentagegeld ab dem 43. Tag
- 140 €
Das Krankengeld der GKV beträgt höchstens 135,63 € am Tag; davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Privat Versicherte erhalten statt Krankengeld nur das vereinbarte Krankentagegeld – passen Sie es nach Gehaltserhöhungen an.
Unverbindliche Beispielrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich für die Höhe sind die Tarifbedingungen, insbesondere die Definition des Nettoeinkommens. Rechengrößen Stand 16.10.2026; Werte 2027 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.
So rechnet der Krankentagegeld-Rechner
Krankentagegeld wird je Kalendertag gezahlt, also auch an Wochenenden und Feiertagen. Der Rechner teilt deshalb alle Monatswerte durch 30. Je nach Beschäftigung geht er unterschiedlich vor.
Angestellte
- Netto je Kalendertag: Ihr Nettogehalt im Monat geteilt durch 30.
- Krankengeld der GKV zum Vergleich: 70 % des Bruttogehalts, berücksichtigt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und nie mehr als 90 % des Nettos (§ 47 SGB V). Gerechnet wird je Kalendertag und vor Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 € und ab 1. Januar 2027 voraussichtlich bei 148,75 € am Tag.
- Lücke je Monat: Netto je Tag minus Krankengeld je Tag, mal 30 Tage. Diesen Betrag hätten Sie als gesetzlich Versicherter weniger in der Tasche.
- Empfohlenes Krankentagegeld ab dem 43. Tag: Ihr Netto je Tag, auf volle 5 € abgerundet.
Warum ab dem 43. Tag? Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Warum das volle Netto? Privat Versicherte bekommen kein Krankengeld der Kasse – das vereinbarte Krankentagegeld ist ihr einziger Einkommensersatz. Abgerundet wird, weil das Tagegeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen darf und Tarife es häufig in festen Stufen anbieten.
Selbstständige
- Bedarf: Ihre laufenden Kosten im Monat – Betrieb und privat – geteilt durch 30.
- Obergrenze: Ihr Nettoeinkommen aus der Tätigkeit geteilt durch 30, auf volle 5 € abgerundet. Mehr ist nicht versicherbar.
- Empfehlung: der Bedarf, auf volle 5 € aufgerundet, höchstens die Obergrenze.
Der Rechner stellt also sicher, dass Ihre Fixkosten gedeckt sind, ohne mehr als das versicherbare Netto zu empfehlen. Wer darüber hinaus sein volles Einkommen absichern möchte, kann bis zur Obergrenze gehen. Ab welchem Tag das Tagegeld beginnen sollte, rechnet der Rechner nicht aus – das hängt von Ihren Rücklagen ab (siehe unten).
Verwendete Werte 2026 und 2027
2027: Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, der Bundesrat muss noch zustimmen.
| Wert | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr) | 6.375 € im Monat (76.500 € im Jahr) |
| Berücksichtigtes Brutto je Kalendertag höchstens | 193,75 € | 212,50 € |
| Krankengeld GKV | 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos | unverändert |
| Höchstes Krankengeld je Tag (vor Abzügen) | 135,63 € | 148,75 € |
| Teiler für Monatswerte | 30 Kalendertage | 30 Kalendertage |
| Lohnfortzahlung bei Angestellten | 6 Wochen, Krankentagegeld ab dem 43. Tag | unverändert |
| Rundung | Empfehlung auf volle 5 € | unverändert |
Quellen: BMAS (Rechengrößen 2027, Kabinettsbeschluss 07.10.2026), § 47 SGB V, § 3 EntgFG, MB/KT 2009. Krankengeld-Höchstbeträge eigene Rechnung (70 % der Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch 30). Stand Oktober 2026.
Grenzen des Rechners
Der Rechner liefert eine Orientierung, keinen Tarifvorschlag. Diese Punkte bildet er nicht oder nur vereinfacht ab:
- Definition des Nettoeinkommens: Ob etwa regelmäßige Sonderzahlungen mitzählen und wie bei Selbstständigen der Gewinn ermittelt wird, regeln die Tarifbedingungen. Maßgeblich ist meist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate (§ 4 MB/KT).
- Krankengeld vereinfacht: Die Kasse rechnet mit dem Regelentgelt einschließlich Einmalzahlungen; der Rechner nimmt das Monatsbrutto geteilt durch 30. Die Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zieht er nicht ab.
- Karenzzeit: Für Selbstständige berechnet der Rechner die Höhe, nicht den Beginn. Den Begriff erklärt das PKV-Lexikon.
- Weitere Einkünfte: Mieten oder Kapitalerträge laufen bei Krankheit weiter und werden nicht versichert.
- Teilzeit und Elternzeit: Sinkt Ihr Einkommen, müssen Sie das dem Versicherer melden; mehr dazu unter PKV in Teilzeit und Elternzeit.
So nutzen Sie das Ergebnis
- Bestehenden Vertrag prüfen. Vergleichen Sie die Empfehlung mit dem Tagegeld in Ihrem Versicherungsschein. Ist es deutlich niedriger, fragen Sie nach einer Erhöhung; viele Tarife erlauben sie nach einer Gehaltssteigerung ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Sie die Frist einhalten.
- Beginn festlegen. Angestellte wählen den 43. Tag. Selbstständige richten den Beginn nach ihren Rücklagen: Wer vier Wochen aus eigenem Geld überbrücken kann, spart mit einem späteren Beginn Beitrag. Beispiele zur Staffelung zeigt der Ratgeber Krankentagegeld.
- PKV-Beitrag mitdenken. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung entfällt der Arbeitgeberzuschuss, den vollen Beitrag zahlen Sie dann aus dem Tagegeld. Ihren Zuschuss zeigt der Arbeitgeberzuschuss-Rechner.
- Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abstimmen. Das Krankentagegeld endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt; die BU-Rente sollte danach übernehmen.
Was Selbstständige sonst beachten sollten, steht unter PKV für Selbstständige und PKV für Existenzgründer. Den Beitrag in der gesetzlichen Versicherung berechnet der GKV-Beitragsrechner.
Häufige Fragen zum Krankentagegeld-Bedarf
Wie viel Krankentagegeld brauche ich als Angestellter?
So viel wie Ihr Nettogehalt je Kalendertag, also Monatsnetto geteilt durch 30, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei 4.500 € netto sind das 150 € am Tag. Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld der Kasse, deshalb sollte das Tagegeld das ganze Netto ersetzen. Mehr als das Netto ist nicht versicherbar.
Wie viel Krankentagegeld brauche ich als Selbstständiger?
Mindestens so viel, dass Ihre laufenden betrieblichen und privaten Kosten gedeckt sind, höchstens Ihr Nettoeinkommen aus der Tätigkeit je Kalendertag. Bei 3.000 € Fixkosten im Monat sind das 100 € am Tag. Wichtig ist außerdem der Beginn: Je später das Tagegeld einsetzt, desto günstiger ist es, desto größer muss aber Ihre Rücklage sein.
Warum rechnet der Rechner mit 30 Tagen im Monat?
Krankentagegeld und Krankengeld werden je Kalendertag gezahlt, auch an Wochenenden und Feiertagen. Für die Umrechnung von Monatswerten ist der Teiler 30 üblich; auch die Krankenkasse setzt einen vollen Kalendermonat mit 30 Tagen an (§ 47 SGB V). Beim Krankentagegeld der PKV erhalten Sie in Monaten mit 31 Tagen etwas mehr, im Februar etwas weniger.
Wie hoch ist das Krankengeld der GKV höchstens?
Es beträgt 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, und berücksichtigt das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2026 sind das höchstens 135,63 € am Tag, ab 1. Januar 2027 voraussichtlich 148,75 €, sofern der Bundesrat zustimmt. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Warum empfiehlt der Rechner runde Beträge?
Weil das Tagegeld Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen darf und Tarife es häufig in festen Stufen anbieten. Bei Angestellten rundet der Rechner das Netto je Tag deshalb auf volle 5 € ab. Bei Selbstständigen rundet er den Bedarf aus den Fixkosten auf volle 5 € auf, damit die Kosten sicher gedeckt sind, begrenzt das Ergebnis aber auf das abgerundete Netto.
Muss ich mein Krankentagegeld anpassen, wenn sich mein Gehalt ändert?
Ja. Steigt Ihr Einkommen, ist das Tagegeld schnell zu niedrig; viele Tarife erlauben eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie fristgerecht beantragen. Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, müssen Sie das melden, und der Versicherer kann Tagegeld und Beitrag herabsetzen (§ 4 MB/KT). Prüfen Sie die Höhe nach jeder Gehaltsänderung neu.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes und § 223 SGB V – Beitragsbemessungsgrenze
- § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
- § 192 Abs. 5 VVG – Krankentagegeldversicherung
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KT 2009 (§ 4)
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (bmas.de)
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