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Versicherungs­pflicht-Check: Darf ich in die PKV?

Der Versicherungspflicht-Check zeigt Ihnen, ob Sie sich privat krankenversichern dürfen und ab wann – für Angestellte, Beamte, Selbstständige und Studierende. Angestellte brauchen 2026 ein regelmäßiges Jahresbrutto über 77.400 €, ab 1. Januar 2027 voraussichtlich über 84.150 €.

Taschenrechner neben Unterlagen und Laptop

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 6 Minuten Lesezeit

Versicherungs­pflicht prüfen

Wählen Sie Ihren Status. Als Angestellter wählen Sie zusätzlich Ihre Lage, tragen Ihr regelmäßiges Jahresbrutto 2026 und Ihr erwartetes Jahresbrutto 2027 ein (jeweils mit regelmäßigen Sonderzahlungen) und setzen das Häkchen, wenn Sie schon am 31.12.2002 privat versichert waren.

inklusive regelmäßiger Sonderzahlungen

inklusive regelmäßiger Sonderzahlungen

Ergebnis

Ja, Sie können zum 1. Januar 2027 in die PKV wechseln.

Versicherungspflichtgrenze 2026
77.400 € · Ihr Gehalt liegt 2.600 € darüber
Versicherungspflichtgrenze 2027
84.150 € · Ihr Gehalt liegt 1.850 € darüber

Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet und auch die Grenze des Folgejahres übersteigt, wird mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei (§ 6 Abs. 4 SGB V). Ihre Krankenkasse weist Sie darauf hin; für den Austritt gilt eine kurze Frist. Stellen Sie den PKV-Antrag rechtzeitig vorher.

Unverbindliche Ersteinschätzung ohne Gewähr; verbindlich prüfen Arbeitgeber und Krankenkasse. Grenzen Stand 16.10.2026; Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, der Bundesrat muss noch zustimmen.

So prüft der Versicherungs­pflicht-Check

Ob Sie in die PKV dürfen, hängt zuerst vom Status ab. Beamte sind versicherungsfrei, hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig – beide können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Studierende sind in der Regel pflichtversichert, können sich aber befreien lassen. Für Angestellte entscheidet das Einkommen im Vergleich zur Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt.

Vier Lagen bei Angestellten

  • Gesetzlich versichert, bestehende Stelle: Sie werden zum Ende des Jahres versicherungsfrei, wenn Ihr regelmäßiges Jahresbrutto die Grenze des laufenden Jahres übersteigt und auch die des Folgejahres. Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 heißt das: 2026 über 77.400 € und 2027 über 84.150 €.
  • Neue Stelle mit Beginn 2026: Liegt die Prognose Ihres regelmäßigen Jahresbruttos über 77.400 €, sind Sie sofort ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei.
  • Neue Stelle mit Beginn 2027: Dasselbe Prinzip, die Grenze ist dann 84.150 €.
  • Bereits privat versichert: Wer am 31.12.2026 wegen seines Einkommens versicherungsfrei und privat versichert war, für den gilt 2027 eine eigene Grenze von 80.550 € (Bestandsschutz nach dem neuen § 6 Abs. 8 SGB V). Liegt das Jahresbrutto 2027 darüber, bleiben Sie privat versichert.

Waren Sie schon am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze privat versichert, gelten für Sie niedrigere Grenzen: 69.750 € (2026) und 72.900 € (2027).

Was als Jahresbrutto zählt

Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt: Monatsgehalt mal zwölf plus Sonderzahlungen, mit denen Sie fest rechnen können, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Unregelmäßige Überstundenvergütungen und Familienzuschläge zählen nicht. Bei einer neuen Stelle wird vorausschauend auf ein volles Jahr gerechnet, auch wenn sie erst im Laufe des Jahres beginnt.

Was der Check ausgibt

Sie sehen das Ergebnis (PKV möglich, nicht möglich, sofort oder ab 1. Januar), die für Sie maßgebliche Grenze oder Grenzen, den Abstand Ihres Einkommens in Euro und eine kurze Erklärung.

Verwendete Grenzen 2026 und 2027

Grenze20262027 (voraussichtlich)
Allgemeine Versicherungs­pflichtgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V)77.400 € (6.450 € im Monat)84.150 € (7.012,50 € im Monat)
Am 31.12.2002 privat versichert (§ 6 Abs. 7 SGB V)69.750 €72.900 € (6.075 € im Monat)
Am 31.12.2026 versicherungsfrei und privat versichert (§ 6 Abs. 8 SGB V, neu)–80.550 € (6.712,50 € im Monat)
Beamteversicherungsfrei, keine Grenzeversicherungsfrei, keine Grenze
Hauptberuflich Selbst­ständigekeine Versicherungs­pflichtkeine Versicherungs­pflicht
StudierendeBefreiung binnen drei MonatenBefreiung binnen drei Monaten

Quellen: § 5, § 6 und § 8 SGB V; BMAS, Rechengrößen 2027 (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); GKV-Beitrags­satzstabilisierungsgesetz (Sonderanhebung 2027). Stand Oktober 2026.

Grenzen des Checks

Der Check prüft die Einkommensgrenze, nicht jede Ausnahme des Sozialrechts. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Über 55 Jahre: Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde, bleibt unter Umständen versicherungsfrei (55er-Regel, § 6 Abs. 3a SGB V). Umgekehrt ist die Rückkehr in die GKV ab 55 meist verschlossen.
  • Teilzeit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit: Hier gibt es eigene Befreiungsmöglichkeiten nach § 8 SGB V, die der Check nicht abfragt.
  • Unsichere Prognose: Schwankt Ihr Einkommen stark, etwa durch variable Vergütung, entscheidet, was regelmäßig zu erwarten ist. Im Zweifel fragen Sie die Personalabteilung, wie sie Ihr Jahresentgelt ansetzt.
  • Werte 2027 und später: Die Grenzen 2027 stehen unter dem Vorbehalt des Bundesrats, die Grenze 2028 ist noch nicht bekannt.

Ob sich die PKV für Sie lohnt, sagt der Check nicht. Dafür gibt es die Entscheidungshilfe PKV oder GKV? und den GKV-Beitragsrechner für Ihren heutigen Beitrag.

So gehen Sie vor, wenn die PKV möglich ist

  1. Gesundheits­fragen vorbereiten

    Der Versicherer prüft vor Vertragsschluss Ihre Gesundheit. Stellen Sie Arztbesuche und Diagnosen der letzten Jahre zusammen; bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage.

  2. Tarife vergleichen

    Vergleichen Sie Leistungen und Beiträge mehrerer Versicherer, bevor Sie einen Antrag stellen. Das übernehmen wir kostenlos im PKV-Vergleich.

  3. Fristen beachten

    Endet Ihre Versicherungspflicht, führt die Kasse Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis den Austritt erklären und die PKV nachweisen. Wer schon freiwillig versichert ist, kündigt mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Wechsel in die PKV.

Häufige Fragen zur Versicherungs­pflicht

Wie hoch ist die Versicherungs­pflichtgrenze 2026 und 2027?

2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Ab 1. Januar 2027 steigt sie nach dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 auf 84.150 € (7.012,50 € im Monat); darin steckt eine Sonderanhebung um 3.600 €. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Was das bedeutet, lesen Sie in der Meldung Versicherungspflichtgrenze 2027.

Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zur Versicherungs­pflichtgrenze?

Ja, wenn Sie regelmäßig damit rechnen können, etwa weil sie im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen oder seit Jahren gezahlt werden. Unregelmäßige Überstundenvergütungen und Familienzuschläge zählen dagegen nicht. Tragen Sie in den Check deshalb Ihr Monatsgehalt mal zwölf plus die festen Sonderzahlungen ein.

Ab wann kann ich bei meiner bestehenden Stelle in die PKV wechseln?

Bei einer bestehenden Stelle immer erst zum Jahreswechsel. Für den 1. Januar 2027 muss Ihr regelmäßiges Jahresbrutto 2026 über 77.400 € liegen und das für 2027 erwartete über 84.150 €. Wie Ihr Arbeitgeber das Entgelt für 2027 ansetzt, klärt im Zweifel die Personalabteilung. Reicht es nicht, prüfen Sie im Folgejahr erneut.

Was passiert, wenn ich 2027 als Privat­versicherter unter die Grenze falle?

Wer am 31.12.2026 wegen seines Einkommens versicherungsfrei und privat versichert war, bleibt es 2027, solange sein Jahresbrutto über 80.550 € liegt. Darunter werden Sie versicherungspflichtig. Sie können sich dann binnen drei Monaten bei der Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat bleiben. Die Befreiung ist unwiderruflich, deshalb sollten Sie vorher beide Wege vergleichen.

Dürfen Beamte und Selbst­ständige unabhängig vom Einkommen in die PKV?

Ja. Beamte sind versicherungsfrei, hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig, für beide gibt es keine Einkommensgrenze. Beamte erhalten zusätzlich Beihilfe und versichern nur den Rest, siehe PKV für Beamte. Für Selbstständige lesen Sie PKV für Selbstständige und Freiberufler.

Können sich Studierende privat kranken­versichern?

Ja, über eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student. Den Antrag stellen Sie binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse. Die Befreiung gilt für die Dauer des Studiums und lässt sich nicht widerrufen; eine Rückkehr in die studentische Pflichtversicherung ist dann nicht mehr möglich. Mehr unter PKV für Studenten.

Quellen und Rechts­grundlagen

  • § 5 SGB V (Versicherungspflicht, Abs. 5: hauptberuflich Selbstständige)
  • § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit, Jahresarbeitsentgeltgrenzen, 55er-Regel)
  • § 8 SGB V (Befreiung von der Versicherungspflicht)
  • § 175 SGB V (Kündigung der Mitgliedschaft) und § 188 SGB V (Fortsetzung als freiwillige Mitgliedschaft, Austritt)
  • BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Pressemitteilung vom 07.10.2026 (bmas.de)
  • BMG: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pressemitteilung vom 10.07.2026 (bundesgesundheitsministerium.de)

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