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Gesundheit & Antrag

Anonyme Risikovoranfrage: Gesundheit prüfen lassen, bevor Sie einen Antrag stellen

Bei einer anonymen Risikovoranfrage legt ein Makler Ihre Gesundheitsangaben ohne Ihren Namen mehreren Versicherern vor; diese teilen unverbindlich mit, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden. So vermeiden Sie eine Ablehnung, die Sie in späteren Anträgen angeben müssten – und über uns ist die Anfrage für Sie kostenfrei.

Hier lesen Sie, wie die Voranfrage abläuft, welche Unterlagen nötig sind, wie lange sie dauert und wo ihre Grenzen liegen.

Formular auf dem Tisch vor einem Antragsteller

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 9 Minuten Lesezeit

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?

Die Risikovoranfrage ist eine Probeabstimmung vor dem eigentlichen Antrag. Ihr Makler beschreibt dem Versicherer Ihre gesundheitliche Situation so genau, wie es ein Antrag täte – nur ohne Angaben, die Sie identifizieren. Statt des Namens steht eine Kennung, dazu Geburtsjahr oder Alter, Beruf, gewünschter Tarif und alle Antworten auf die Gesundheitsfragen samt Befunden.

Der Versicherer prüft die Angaben wie bei einem echten Antrag und gibt eine Einschätzung ab, das sogenannte Votum. Weil er nicht weiß, wer dahintersteht, entsteht bei ihm kein Antrag, keine Akte und keine Ablehnung unter Ihrem Namen.

Wann lohnt sich eine Voranfrage?

  • bei jeder Vorerkrankung, die über Bagatellen hinausgeht, etwa Rücken, Allergien mit Asthma, Bluthochdruck, Psychotherapie oder Operationen
  • wenn eine Behandlung noch nicht lange zurückliegt
  • bei Übergewicht oder mehreren kleineren Befunden
  • wenn Sie bereits einmal abgelehnt wurden oder einen Zuschlag zahlen
  • beim Wechsel des Versicherers, wenn sich Ihre Gesundheit seit dem ersten Vertrag verändert hat

Wer völlig gesund ist, braucht keine Voranfrage. Ob Sie in diese Gruppe gehören, klären wir im Erstgespräch anhand der Gesundheitsfragen.

Warum nicht einfach direkt einen Antrag stellen?

Weil ein Antrag Spuren hinterlässt. Viele Versicherer fragen im Antrag, ob Sie schon einmal abgelehnt, zurückgestellt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurden. Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten – sonst verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht. Eine Ablehnung beim ersten Versicherer verschlechtert so die Ausgangslage beim zweiten.

Dazu kommt: Versicherer bewerten dieselbe Vorerkrankung sehr unterschiedlich. Was bei einem Anbieter zu einem Ausschluss führt, nimmt ein anderer mit einem kleinen Zuschlag an. Erst der Vergleich mehrerer Voten zeigt, welches Angebot für Sie wirklich das beste ist. Wie Zuschläge und Ausschlüsse wirken, erklärt PKV mit Vorerkrankungen.

Der Vorteil für die spätere Leistung

Eine gründlich vorbereitete Voranfrage zwingt dazu, die Krankengeschichte vollständig aufzuarbeiten. Genau das schützt Sie später: Wer alles angegeben hat, muss keinen Rücktritt fürchten, wenn der Versicherer nach der ersten großen Rechnung Vorbefunde anfordert.

So läuft die Risikovoranfrage ab

  1. Erstgespräch und Tarifwunsch

    Wir klären Ihren Bedarf: Leistungen, Selbstbeteiligung, Krankentagegeld. Ohne Tarifauswahl kann kein Versicherer sinnvoll votieren. Den Rahmen liefert der PKV-Vergleich.

  2. Unterlagen zusammen­stellen

    Leistungsauszug der Krankenkasse, Arzt- und Entlassungsberichte, Medikamentenplan, zahnärztlicher Befund. Lücken klären wir vorab mit Ihren Ärzten.

  3. Fragebögen ausfüllen

    Jeder Versicherer fragt etwas anders. Für Rücken, Psyche, Asthma oder Bluthochdruck gibt es oft eigene Zusatzfragebögen, die wir gleich mit einreichen.

  4. Pseudonymisiert versenden

    Wir schwärzen Name und Anschrift, vergeben eine Kennung und schicken die Anfrage an mehrere passende Versicherer.

  5. Voten auswerten

    Wir vergleichen Annahme, Zuschläge und Ausschlüsse nebeneinander und rechnen die Angebote über die Laufzeit durch. Bei Rückfragen der Versicherer reichen wir Unterlagen nach.

  6. Antrag beim gewählten Versicherer

    Sie stellen den Antrag mit genau denselben Angaben wie in der Voranfrage. Änderungen seit der Voranfrage – neue Diagnosen, Behandlungen – melden Sie im Antrag mit.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

UnterlageWofürWoher
Leistungs­auszug der Kranken­kasseÜberblick über Behandlungen und gespeicherte Diagnosen im gefragten ZeitraumKranken­kasse (§ 305 SGB V, Art. 15 DSGVO)
Arztberichte und BefundeSchweregrad, Verlauf, Abschluss der Behandlungbehandelnde Ärzte (§ 630g BGB)
Entlassungs- und OP-Berichtestationäre Aufenthalte, Operationen, RehaKrankenhaus, Reha-Klinik
Zahnärztlicher Befundfehlende Zähne, angeratene oder geplante BehandlungenZahnarzt
MedikamentenplanDauermedikation und DosierungHausarzt
Attest über BeschwerdefreiheitNachweis, dass eine Erkrankung ausgeheilt istFacharzt oder Hausarzt
Bisherige Versicherungs­unterlagenbestehende Zuschläge und Ausschlüsse, frühere Votenbisheriger Versicherer

Eigene Zusammen­stellung aus der Beratungspraxis. Welche Unterlagen ein Versicherer im Einzelfall verlangt, hängt von der Erkrankung ab. Stand Oktober 2026.

Was steht im Votum – und wie lesen Sie es richtig?

Ein Votum fällt meist in eine von fünf Gruppen: Annahme zu normalen Bedingungen, Annahme mit Risikozuschlag (Prozentsatz oder Eurobetrag), Annahme mit Leistungsausschluss, Zurückstellung bis zum Abschluss einer Behandlung oder Ablehnung. Manchmal kombiniert ein Versicherer Zuschlag und Ausschluss oder bietet beides zur Wahl an.

Worauf wir beim Vergleich achten

  • Gilt das Votum für den gewünschten Tarif? Ein Zuschlag kann sich je nach Tarif und Selbstbeteiligung unterscheiden.
  • Wie genau ist ein Ausschluss formuliert? „Behandlungen des linken Kniegelenks“ ist etwas anderes als „Erkrankungen des Bewegungsapparats“.
  • Ist der Zuschlag befristet oder überprüfbar? Manche Versicherer sagen eine Überprüfung nach einer bestimmten Zeit zu; unabhängig davon können Sie nach § 41 VVG die Herabsetzung verlangen, wenn das Risiko wegfällt.
  • Welche Bedingungen hängen am Votum? Etwa nachzureichende Befunde oder eine Frist, bis zu der der Antrag gestellt sein muss.

Erst wenn alle Voten vorliegen, rechnen wir die Angebote über die Laufzeit gegeneinander – ein niedriger Einstiegsbeitrag mit hohem prozentualem Zuschlag kann auf Dauer teurer sein als ein etwas teurerer Tarif ohne Zuschlag.

Wie lange dauert eine Risikovoranfrage – und was kostet sie?

Dauer

Die Dauer hängt vor allem von zwei Dingen ab: wie vollständig die Unterlagen sind und wie viele Rückfragen die Versicherer haben. Mit vollständigen Unterlagen liegen die ersten Voten oft nach einigen Tagen bis wenigen Wochen vor. Fordert ein Versicherer weitere Berichte an, verlängert sich das entsprechend.

Planen Sie deshalb Zeit ein, wenn Sie zu einem festen Termin wechseln wollen – etwa zum Jahreswechsel, wenn Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Die Unterlagen von Krankenkasse und Ärzten anzufordern, ist meist der längste Teil.

Kosten

Für Sie als Kunde ist die Voranfrage über einen Makler kostenfrei. Wir werden – wie bei Maklern üblich – erst bei einem Vertragsabschluss vom Versicherer vergütet; einen Abschlusszwang gibt es nicht. Die erste Kopie Ihrer Patientenakte ist kostenfrei (§ 630g BGB). Kosten können allenfalls für eigens erstellte ärztliche Atteste oder Gutachten entstehen, die Ärzte nach ihrer Gebührenordnung berechnen.

Wie wir arbeiten und wofür wir als Versicherungsmakler stehen, beschreibt PKV-Beratung.

Grenzen: Was die Risikovoranfrage nicht leistet

  • Kein Vertrag: Das Votum ist eine Einschätzung, keine Annahme. Verbindlich wird erst die Annahme Ihres Antrags.
  • Nur so gut wie die Angaben: Weicht der spätere Antrag von der Voranfrage ab oder fehlen Befunde, kann der Versicherer neu entscheiden – auch schlechter.
  • Zeitlich begrenzt: Voten gelten in der Regel nur für eine gewisse Zeit, die je nach Versicherer unterschiedlich ist. Wer monatelang wartet, braucht unter Umständen eine neue Anfrage.
  • Nicht jeder Versicherer macht mit: Manche Gesellschaften bearbeiten keine anonymen Anfragen oder nur über bestimmte Wege.
  • Keine Befreiung von der Anzeigepflicht: Im Antrag müssen alle gefragten Umstände stehen, auch solche, die nach der Voranfrage aufgetreten sind.
  • Keine Garantie für alle: Bei schweren Erkrankungen lehnen unter Umständen alle Normaltarife ab. Dann bleiben die gesetzliche Krankenversicherung oder der Basistarif.

Häufige Fragen zur anonymen Risikovoranfrage

Ist die anonyme Risikovoranfrage wirklich anonym?

Der Versicherer erhält weder Ihren Namen noch Ihre Anschrift, sondern eine Kennung und die für die Bewertung nötigen Angaben wie Alter, Beruf, Tarifwunsch und Gesundheitsdaten. Genau genommen ist das eine pseudonymisierte Anfrage: Nur Ihr Makler kann die Angaben Ihnen zuordnen. Arztberichte werden vor dem Versand geschwärzt, damit keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind.

Ist das Ergebnis einer Risikovoranfrage verbindlich?

Nein. Das Votum ist eine unverbindliche Einschätzung des Versicherers auf Grundlage der übermittelten Angaben. Verbindlich wird erst die Annahme Ihres Antrags. Stellen Sie den Antrag mit denselben Angaben und ohne neue Befunde, folgt der Versicherer seinem Votum in aller Regel. Neue Diagnosen seit der Voranfrage oder abweichende Angaben können zu einer anderen Entscheidung führen.

Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage?

Über einen Versicherungsmakler ist die Voranfrage für Sie kostenfrei. Der Makler wird erst bei einem Vertragsabschluss vom Versicherer vergütet, eine Pflicht zum Abschluss besteht nicht. Kosten können lediglich entstehen, wenn Ärzte eigens Atteste oder Gutachten erstellen. Die erste Kopie Ihrer Patientenakte und die Auskunft der Krankenkasse über Ihre Daten sind kostenlos.

Wie lange dauert eine Risikovoranfrage?

Mit vollständigen Unterlagen liegen die Voten oft nach einigen Tagen bis wenigen Wochen vor. Länger dauert es, wenn Versicherer Rückfragen stellen oder weitere Arztberichte anfordern. Den meisten Zeitbedarf hat in der Praxis das Anfordern der Unterlagen bei Krankenkasse und Ärzten. Wer zu einem festen Termin wechseln möchte, sollte deshalb früh beginnen.

Kann ich eine Risikovoranfrage auch selbst stellen?

Eine anonyme Anfrage ohne Vermittler ist kaum möglich, weil der Versicherer ohne Ihren Namen nicht mit Ihnen selbst korrespondieren würde und viele Anbieter Voranfragen nur über Vermittler annehmen. Wenden Sie sich direkt an einen Versicherer, entsteht in der Regel ein persönlicher Vorgang. Ein Makler kann zudem mehrere Versicherer gleichzeitig anfragen und die Voten vergleichen.

Was passiert, wenn alle Versicherer ablehnen?

Dann haben Sie nichts verloren: Die üblichen Antragsfragen beziehen sich auf gestellte Anträge, eine anonyme Ablehnung fällt nicht darunter. Gesetzlich Versicherte bleiben einfach in ihrer Krankenkasse. Wer der PKV zugeordnet ist, etwa als Selbstständiger oder Beamter, kann sich im Basistarif versichern, den jeder Versicherer ohne Risikozuschlag anbieten muss. Beamtenanfänger sollten zusätzlich die Öffnungsaktion prüfen.

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