Häufige Fragen zur PKV
Hier beantworten wir die Fragen, die uns zur privaten Krankenversicherung am häufigsten gestellt werden – kurz, mit den Werten für 2026 und mit Verweisen auf die ausführlichen Ratgeber. Die Fragen sind nach Themen geordnet: von den Grundlagen über Wechsel, Kosten und Leistungen bis zu Familie, Beamten und dem Alter.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Grundlagen der privaten Krankenversicherung
Was ist die private Krankenversicherung (PKV)?
Die private Krankenversicherung ist die Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige und Beamte. Als Vollversicherung ersetzt sie die GKV vollständig. Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Welche Leistungen versichert sind, steht im Vertrag. Ende 2025 waren nach Angaben des PKV-Verbands 8,79 Millionen Menschen privat vollversichert. Einen Überblick gibt der Ratgeber Leistungen der PKV.
Was unterscheidet PKV und GKV?
Die GKV finanziert sich im Umlageverfahren: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 € im Jahr), Ehepartner ohne Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert, die Leistungen legt der Gesetzgeber fest. Die PKV arbeitet mit Kapitaldeckung: Jeder Versicherte zahlt einen eigenen Beitrag nach seinem Risiko, ein Teil wird als Alterungsrückstellung angespart, die Leistungen sind vertraglich zugesagt. Ärzte rechnen nach der GOÄ ab, und Sie reichen die Rechnung beim Versicherer ein. Welches System zu Ihnen passt, klärt die Entscheidungshilfe PKV oder GKV.
Wer darf sich privat krankenversichern?
Privat versichern können sich vor allem:
- Angestellte, deren regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 77.400 €, ab 2027 voraussichtlich 84.150 €),
- hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen,
- Beamte und Beamtenanwärter,
- Studierende, die sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, zeigt in wenigen Schritten der Versicherungspflicht-Check.
Muss man in Deutschland krankenversichert sein?
Ja. Seit 2009 gilt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG): Wer nicht gesetzlich versichert ist und keinen anderen Anspruch hat, etwa über die Heilfürsorge, muss eine private Krankheitskostenversicherung abschließen. Wer sich zu spät versichert, zahlt einen Prämienzuschlag: zunächst einen vollen Monatsbeitrag für jeden Monat ohne Versicherung, ab dem sechsten Monat je ein Sechstel (§ 193 Abs. 4 VVG). Weitere Fachbegriffe erklärt das PKV-Lexikon.
Wie funktioniert die Abrechnung in der PKV?
In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip: Der Arzt stellt Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung (GOÄ, bei Zahnärzten GOZ). Sie bezahlen sie, reichen sie beim Versicherer ein – heute meist per App – und erhalten den tariflichen Anteil erstattet. Bei Krankenhausaufenthalten rechnen viele Versicherer direkt mit der Klinik ab. Steigerungssätze über dem 2,3-fachen muss der Arzt auf der Rechnung begründen. Wie Sie Arztrechnungen lesen und prüfen, erklärt der Ratgeber Arztrechnung und GOÄ.
Sind die Leistungen der PKV garantiert?
Ja, die im Vertrag vereinbarten Leistungen gelten lebenslang. Der Versicherer darf sie nicht einseitig streichen; Bedingungen kann er nur in engen gesetzlichen Grenzen und mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders anpassen (§ 203 Abs. 3 VVG). In der GKV kann der Gesetzgeber dagegen den Leistungskatalog ändern, wie zuletzt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Garantiert ist in der PKV aber nicht der Beitrag: Er kann steigen, wenn die Kosten im Tarif steigen. Mehr dazu unter PKV-Beitragserhöhung.
Kann mir der private Krankenversicherer kündigen?
Eine private Krankheitskostenvollversicherung kann der Versicherer überhaupt nicht kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG) – auch nicht, wenn Sie krank werden oder viele Rechnungen einreichen. Er kann sich nur in Ausnahmefällen vom Vertrag lösen, etwa durch Rücktritt, wenn Sie Gesundheitsfragen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch beantwortet haben (§ 19 VVG), oder durch Anfechtung bei arglistiger Täuschung. Wer Beiträge schuldig bleibt, wird nicht gekündigt, sondern nach einem gesetzlichen Mahnverfahren in den Notlagentarif umgestellt.
Wechsel und Voraussetzungen
Ab welchem Gehalt kann ich als Angestellter in die PKV wechseln?
Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen: 2026 sind das 77.400 € (6.450 € im Monat), ab 2027 voraussichtlich 84.150 €. Regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen mit, unregelmäßige Überstunden und Familienzuschläge nicht. Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, wird zum Jahresende versicherungsfrei – vorausgesetzt, das Gehalt liegt auch über der Grenze des Folgejahres. Bei einer neuen Stelle zählt die Prognose ab dem ersten Tag. Alles Weitere im Ratgeber Versicherungspflichtgrenze.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Wechsel in die PKV?
Je jünger und gesünder Sie beim Eintritt sind, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag und desto weniger Zuschläge drohen. Für Angestellte ergibt sich der Zeitpunkt aus dem Gehalt: meist der Jahreswechsel nach dem Überschreiten der Grenze oder der Beginn einer neuen Stelle mit entsprechendem Gehalt. Selbstständige wechseln oft zum Start der Selbstständigkeit. Planen Sie einige Wochen Vorlauf für Vergleich und Gesundheitsprüfung ein. Ablauf und Fristen erklärt der Ratgeber Wechsel in die PKV.
Wie läuft der Wechsel von der GKV in die PKV ab?
Zuerst prüfen Sie, ob Sie versicherungsfrei sind. Dann vergleichen Sie Tarife, beantworten die Gesundheitsfragen und stellen den Antrag. Erst wenn der private Versicherer Sie verbindlich angenommen hat, beenden Sie die gesetzliche Mitgliedschaft; die Krankenkasse verlangt dafür einen Nachweis der neuen Versicherung. Endet die Versicherungspflicht zum Jahresende, weist Sie die Kasse darauf hin, und Sie erklären fristgerecht Ihren Austritt – sonst werden Sie automatisch freiwilliges Mitglied. Angestellte geben den Nachweis dem Arbeitgeber, damit er den Arbeitgeberzuschuss zahlt.
Brauche ich für die PKV eine Gesundheitsprüfung?
Ja, in fast allen Tarifen. Der Versicherer fragt im Antrag nach Behandlungen, Diagnosen, Medikamenten und Krankenhausaufenthalten der letzten Jahre und entscheidet danach über Annahme, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Ohne Risiko einer Ablehnung geht es nur in Sonderfällen: im Basistarif (ohne Risikozuschläge), bei der Kindernachversicherung von Neugeborenen (ganz ohne Gesundheitsprüfung) und bei der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger (Risikozuschlag höchstens 30 %). Was gefragt wird und wie Sie sich vorbereiten, steht im Ratgeber Gesundheitsprüfung.
Kann ich mit Vorerkrankungen in die PKV?
Oft ja, aber nicht immer zu normalen Bedingungen. Je nach Erkrankung verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag, schließt bestimmte Leistungen aus oder lehnt ab. Die Einschätzung unterscheidet sich zwischen den Versicherern teils erheblich. Deshalb ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern sinnvoll, bevor Sie einen Antrag stellen. Bei schweren Vorerkrankungen kann die GKV die bessere Wahl sein – das gehört zu einer ehrlichen Beratung dazu. Mehr im Ratgeber PKV mit Vorerkrankungen.
Was passiert, wenn ich im Antrag eine Erkrankung vergesse?
Sie müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten (§ 19 VVG). Wird später bekannt, dass etwas fehlt, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten oder ihn rückwirkend anpassen, etwa mit einem Zuschlag oder Leistungsausschluss; bei arglistiger Täuschung kann er ihn anfechten. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte nach drei Jahren (§ 194 Abs. 1 Satz 4 VVG), bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Fällt Ihnen eine Lücke auf, melden Sie sie dem Versicherer sofort schriftlich nach. Details im Ratgeber vorvertragliche Anzeigepflicht.
Können Selbstständige und Beamte unabhängig vom Einkommen in die PKV?
Ja. Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) und können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Für sie lohnt der Vergleich besonders, weil sie in der GKV den vollen Beitrag allein tragen – mindestens auf Basis von 1.318,33 € im Monat (2026). Beamte sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten Beihilfe. Mehr unter PKV für Selbstständige und PKV für Beamte.
Kosten und Beiträge
Was kostet die private Krankenversicherung im Monat?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung ab – bei Beamten zusätzlich vom Beihilfesatz. Zum Vergleich: Der Höchstbeitrag in der GKV liegt 2026 bei 1.226,44 € im Monat mit Kind und 1.261,31 € ohne Kind (Kranken- und Pflegeversicherung bei 2,9 % Zusatzbeitrag); Angestellte tragen davon die Hälfte. Einen ehrlichen Kostenvergleich bietet die Seite PKV-Kosten, einen individuellen Beitrag der PKV-Rechner oder unser kostenloser Vergleich.
Warum steigen die Beiträge in der PKV?
Vor allem, weil die Gesundheitskosten steigen: neue Behandlungsmethoden, teurere Medikamente, höhere Krankenhauskosten. Der Versicherer darf den Beitrag aber nur anpassen, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 % (je nach Tarif 5 %) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % von der Kalkulation abweichen und ein Treuhänder zustimmt. Deshalb bleibt der Beitrag oft jahrelang gleich und steigt dann sprunghaft. Für 2027 rechnet der PKV-Verband bei rund 53 % der Privatversicherten mit Erhöhungen, im Schnitt um 13,4 %. Mehr unter PKV-Beitragsanpassungen 2027.
Wird die PKV im Alter unbezahlbar?
Nicht zwangsläufig, aber Vorsorge ist wichtig. Dämpfend wirken die Alterungsrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag von 10 %, den Versicherte ab dem Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags zahlen: Die Mittel fangen ab 65 Beitragserhöhungen ab und senken ab 80 den Beitrag. Ab dem Jahr nach dem 60. Geburtstag fällt der Zuschlag weg, mit der Rente das Krankentagegeld, und die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss von 8,75 % der Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags. Pensionäre des Bundes erhalten 70 % Beihilfe. Ehrlich ist aber: Ohne Vorsorge kann der Beitrag im Alter spürbar belasten. Mehr unter PKV im Alter.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur PKV?
Angestellte erhalten einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte ihres Beitrags, höchstens aber so viel, wie der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde. 2026 sind das bis zu 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung (in Sachsen 75,56 €), zusammen höchstens 613,22 € im Monat. Ab 2027 steigt der Höchstbetrag voraussichtlich auf 672,56 €. Der Zuschuss gilt auch für Beiträge von Ehepartner und Kindern, die in der GKV familienversichert wären. Ihren Zuschuss berechnet der Arbeitgeberzuschuss-Rechner.
Lohnt sich eine Selbstbeteiligung in der PKV?
Häufig ja, wenn Sie die vereinbarte Summe jederzeit selbst zahlen können. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag; ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel Sie sparen und wie oft Sie Leistungen brauchen. Bei Angestellten sinkt mit dem Beitrag auch der Arbeitgeberzuschuss, die Selbstbeteiligung selbst tragen Sie allein. Steuerlich zählen selbst getragene Kosten nicht als Sonderausgaben. Durchrechnen können Sie das mit dem Selbstbeteiligungs-Rechner; Hintergründe stehen im Ratgeber Selbstbeteiligung.
Kann ich PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja. Beiträge zur Basisabsicherung – der Teil der Krankenversicherung, der dem Niveau der GKV entspricht, und die Pflegepflichtversicherung – sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nur im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 € bzw. 2.800 € für Selbstständige, die meist schon ausgeschöpft sind. Vorauszahlungen sind im Zahlungsjahr bis zum Dreifachen der Beiträge des laufenden Jahres absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG). Beitragsrückerstattungen mindern die Sonderausgaben. Mehr im Ratgeber PKV steuerlich absetzen.
Was kann ich tun, wenn mir der PKV-Beitrag zu hoch wird?
Zuerst lohnt der Blick auf den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG): Sie wechseln in einen gleichartigen, oft günstigeren Tarif und behalten Ihre Alterungsrückstellungen. Weitere Stellschrauben sind eine höhere Selbstbeteiligung, der Verzicht auf einzelne Komfortleistungen oder ein angepasstes Krankentagegeld. Bei finanziellen Schwierigkeiten stehen Standard- oder Basistarif offen. Hören Sie nicht einfach auf zu zahlen – dann droht der Notlagentarif mit stark eingeschränkten Leistungen. Alle Wege im Ratgeber PKV-Beitrag senken.
Leistungen
Welche Leistungen bietet die PKV?
Das legt Ihr Tarif fest. Typisch sind ambulante Behandlung bei Haus- und Fachärzten mit freier Arztwahl, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, stationäre Behandlung – oft mit Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer – sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz zu festen Prozentsätzen. Viele Tarife leisten über das Niveau der GKV hinaus, etwa bei Heilpraktikern, Sehhilfen oder Vorsorge. Weil die Unterschiede im Detail liegen, lohnt der Blick auf Mindestkriterien wie einen offenen Hilfsmittelkatalog. Überblick im Ratgeber Leistungen der PKV.
Bekommen Privatversicherte schneller einen Arzttermin?
Viele Privatversicherte erleben kürzere Wartezeiten, vor allem bei Fachärzten. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, und die Lage ist regional sehr unterschiedlich. Verlässlicher als die Terminfrage sind die vertraglich zugesicherten Leistungen: freie Arztwahl, Behandlung nach der GOÄ und je nach Tarif Wahlleistungen im Krankenhaus. Wer die PKV nur wegen schnellerer Termine wählt, entscheidet auf einer unsicheren Grundlage. Eine ehrliche Abwägung finden Sie auf der Seite Vor- und Nachteile der PKV.
Zahlt die PKV Chefarztbehandlung und Einbettzimmer?
Wenn Ihr Tarif diese Wahlleistungen enthält, ja. Viele Tarife bieten die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Arzt Ihrer Wahl und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer; günstigere Tarife beschränken sich auf die allgemeinen Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer. Achten Sie darauf, bis zu welchem Gebührensatz der GOÄ erstattet wird und ob auch Privatkliniken eingeschlossen sind. Gesetzlich Versicherte können solche Leistungen über eine Krankenhauszusatzversicherung absichern. Mehr im Ratgeber stationäre Leistungen.
Wie gut sind die Zahnleistungen der PKV?
Das hängt stark vom Tarif ab. Üblich sind feste Erstattungssätze für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie in unterschiedlicher Höhe. In den ersten Vertragsjahren begrenzen viele Tarife die Erstattung über eine Zahnstaffel, und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt oft eine Wartezeit von acht Monaten. Zum Vergleich: Die GKV zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Vor größeren Behandlungen sollten Sie den Heil- und Kostenplan vorab einreichen. Mehr im Ratgeber Zahnleistungen.
Übernimmt die PKV eine Psychotherapie?
In der Regel ja, aber die Tarife unterscheiden sich deutlich. Manche erstatten ambulante Psychotherapie ohne feste Grenze, andere begrenzen die Zahl der Sitzungen je Jahr oder den Erstattungssatz. Häufig gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Zudem fragen die Versicherer im Antrag nach früheren psychotherapeutischen Behandlungen; das kann zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Wer einen Tarif auswählt, sollte genau auf diesen Punkt achten. Mehr im Ratgeber Psychotherapie in der PKV.
Was ist Krankentagegeld und wer braucht es?
Krankentagegeld ersetzt das Einkommen, wenn Sie länger krank sind. Angestellte erhalten sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter; danach springt in der GKV das Krankengeld ein, in der PKV das vereinbarte Krankentagegeld – meist ab dem 43. Tag. Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung und wählen oft einen früheren Beginn. Das Tagegeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen; seit 2017 wird es auch während der Mutterschutzfristen gezahlt (§ 192 Abs. 5 VVG). Mehr im Ratgeber Krankentagegeld.
Bin ich mit der PKV im Ausland versichert?
In Europa in der Regel ja, wie in Deutschland. Nach den Musterbedingungen der PKV besteht auch außerhalb Europas Schutz im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts; viele Tarife leisten weltweit und länger. Für längere Reisen, ein Auslandssemester oder einen Umzug sollten Sie die Bedingungen genau prüfen, gegebenenfalls ist eine Anwartschaft sinnvoll. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung kann etwa für einen Rücktransport nützlich sein. Mehr im Ratgeber Auslandsschutz.
Was ist die GOÄ und warum ist sie für den Tarif wichtig?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt, was Ärzte Privatpatienten berechnen dürfen. Jede Leistung hat einen Grundbetrag, der mit einem Steigerungssatz multipliziert wird: bis zum 2,3-fachen ohne Begründung, bis zum 3,5-fachen mit Begründung, darüber nur mit schriftlicher Honorarvereinbarung. Für Ihren Tarif ist wichtig, bis zu welchem Satz er erstattet: Viele Tarife leisten bis zum Höchstsatz, manche auch darüber hinaus. Eine neue GOÄ ist in Arbeit, aber noch nicht in Kraft. Mehr unter Arztrechnung und GOÄ.
Familie und Kinder
Sind Kinder in der PKV beitragsfrei mitversichert?
Nein. In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag, auch Kinder – je nach Tarif grob 100 bis 250 € im Monat. Bei Beamten übernimmt die Beihilfe 80 % der Kosten des Kindes, deshalb ist der Kinderbeitrag dort deutlich niedriger. Angestellte erhalten auch für den Kinderbeitrag einen Arbeitgeberzuschuss, wenn das Kind in der GKV familienversichert wäre. In der GKV sind Kinder dagegen über die Familienversicherung beitragsfrei. Mehr unter PKV für Kinder.
Muss mein Kind privat versichert werden, wenn ein Elternteil in der PKV ist?
Nicht unbedingt. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind dort in der Regel beitragsfrei familienversichert werden. Für verheiratete Eltern und eingetragene Lebenspartner gilt eine Ausnahme (§ 10 Abs. 3 SGB V): Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als die Versicherungspflichtgrenze und mehr als der gesetzlich versicherte, ist das Kind nicht familienversichert. Es muss dann privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Mehr im Ratgeber Familienversicherung.
Wie versichere ich ein Neugeborenes in der PKV?
Über die Kindernachversicherung (§ 198 VVG): Melden Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer an, dann ist es rückwirkend ab Geburt versichert – ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten bei diesem Versicherer versichert ist. Der Schutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des Elternteils. Das gilt auch bei der Adoption eines minderjährigen Kindes. Mehr unter PKV für Kinder.
Was zahlt die PKV bei Schwangerschaft und Geburt?
Die PKV übernimmt Vorsorge, Entbindung und Hebammenleistungen nach Tarif. Für die Entbindung gilt in der Regel eine Wartezeit von acht Monaten, die entfällt, wenn Sie direkt aus der GKV oder einer anderen PKV kommen oder der Tarif darauf verzichtet. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten statt des Mutterschaftsgelds der Krankenkasse einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung plus den Arbeitgeberzuschuss. Krankentagegeld wird auch in den Mutterschutzfristen gezahlt. Mehr im Ratgeber Schwangerschaft und Geburt.
Was passiert mit dem PKV-Beitrag in der Elternzeit?
Der Beitrag läuft weiter, auch wenn Sie kein Gehalt beziehen. Weil der Arbeitgeberzuschuss an das Gehalt geknüpft ist, entfällt er in der Elternzeit – Sie zahlen den vollen Beitrag selbst. Elterngeld erhalten Sie unabhängig vom Versicherungsstatus. Planen Sie diese Phase deshalb im Familienbudget ein. Wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet und dadurch versicherungspflichtig würde, kann sich unter Umständen befreien lassen (§ 8 SGB V). Mehr im Ratgeber Schwangerschaft und Geburt.
Ist die PKV für Familien zu teuer?
Das kommt auf die Familie an. Mit einem Verdiener und mehreren Kindern ist die GKV meist günstiger, weil Partner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert sind – für Ehepartner ab 2028 allerdings mit einem Zuschlag von 2,5 %. In der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Bei Beamtenfamilien sieht es anders aus, weil die Beihilfe für Kinder 80 % übernimmt; auch Paare mit zwei hohen Einkommen können in der PKV gut fahren. Rechnen Sie die Familienplanung vorher durch – mehr unter PKV für Familien.
Beamte
Warum sind Beamte meistens privat versichert?
Weil sich die PKV für sie meist rechnet. Beamte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe, die einen festen Prozentsatz ihrer Krankheitskosten übernimmt, und versichern nur den Rest privat. In der GKV müssten sie dagegen in den meisten Ländern den vollen Beitrag allein zahlen, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Ausnahme sind Länder mit pauschaler Beihilfe, die die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Versicherung übernehmen. Alles Weitere auf der Seite PKV für Beamte.
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte?
Das hängt vom Dienstherrn ab. Im Bund (§ 46 BBhV) erhalten Beamte 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Pensionäre und berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen, etwa Baden-Württemberg für ab 2013 Eingestellte. Den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Tarif. Ihre Restkosten berechnet der Beihilfe-Rechner, Einzelheiten stehen im Ratgeber Beihilfe.
Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?
Eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler, aber nicht aller privaten Krankenversicherer. Beamtenanfänger und ihre Angehörigen werden innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung ohne Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen; der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 % begrenzt. Das ist besonders für Beamte mit Vorerkrankungen wichtig. Die Frist ist streng – wer sie verpasst, durchläuft die normale Gesundheitsprüfung. Mehr im Ratgeber Öffnungsaktion.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Bei der pauschalen Beihilfe, auch Hamburger Modell genannt, zahlt der Dienstherr statt der individuellen Beihilfe die Hälfte des Beitrags zu einer Vollversicherung – meist in der GKV. Angeboten wird sie unter anderem in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und seit 2026 in Sachsen-Anhalt; Bund, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen bieten sie nicht an (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr). Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Mehr im Ratgeber pauschale Beihilfe.
Wie sind Beamtenanwärter und Referendare versichert?
Beamte auf Widerruf, also Anwärter und Referendare, haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe und versichern den Rest privat. Viele Versicherer bieten dafür günstige Ausbildungs- oder Anwärtertarife, die nach der Ausbildung in den regulären Beihilfetarif umgestellt werden. Wichtig ist der Start: Die Öffnungsaktion gilt innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung, also meist schon ab Beginn des Vorbereitungsdienstes. Mehr unter PKV für Beamtenanwärter.
Was gilt für Polizisten und Soldaten mit Heilfürsorge?
Bundespolizisten, Polizisten vieler Länder sowie Berufs- und Zeitsoldaten erhalten freie Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und brauchen während der aktiven Zeit keine eigene Krankheitskostenversicherung. Für die Zeit danach, etwa als Pensionär mit Beihilfe, ist eine Anwartschaftsversicherung wichtig, damit der spätere Einstieg ohne neue Gesundheitsprüfung gelingt. Familienangehörige sind über die Heilfürsorge nicht abgesichert und brauchen eigenen Schutz. Mehr unter PKV für Polizisten und Soldaten.
Alter und Rückkehr in die GKV
Kann ich von der PKV zurück in die GKV?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vor dem 55. Geburtstag geht das, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden – etwa weil Ihr Gehalt als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, Sie aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung mit Gehalt unter der Grenze wechseln oder Arbeitslosengeld beziehen. Eine freie Wahl gibt es nicht. Ab 55 ist die Rückkehr in aller Regel ausgeschlossen. Die Entscheidung für die PKV sollte deshalb langfristig getroffen werden. Alle Wege im Ratgeber Rückkehr in die GKV.
Was besagt die 55er-Regel?
Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt trotzdem versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens zur Hälfte versicherungsfrei, befreit oder selbstständig war (§ 6 Abs. 3a SGB V). So soll verhindert werden, dass jemand die günstigen Jahre in der PKV verbringt und im Alter in die GKV wechselt. Seit 2026 sind nach Fachberichten weitere Umwege für über 55-Jährige verschlossen, etwa über die Familienversicherung bei Teilrente. Mehr unter Rückkehr in die GKV.
Was zahlen Rentner in der PKV?
Der Beitrag hängt nicht von der Rente ab, sondern vom Tarif. Rentner mit gesetzlicher Rente erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % ihrer Rente (2026), höchstens die Hälfte des PKV-Beitrags; zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss. Entlastend wirkt, dass der gesetzliche Zuschlag nach dem Jahr des 60. Geburtstags wegfällt, das Krankentagegeld nicht mehr gebraucht wird und angesparte Mittel ab 65 Beitragserhöhungen abfedern und ab 80 den Beitrag senken. Pensionäre erhalten im Bund 70 % Beihilfe. Mehr im Ratgeber PKV im Alter.
Was ist der Standardtarif?
Ein brancheneinheitlicher Sozialtarif für Versicherte, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat. Zugang haben unter anderem Versicherte ab 65 sowie ab 55 mit geringem Einkommen, jeweils nach zehn Jahren Vorversicherung. Die Leistungen orientieren sich an der GKV, der Beitrag ist begrenzt – nach Fachangaben 2026 auf rund 849 € im Monat; Ehepaare zahlen zusammen höchstens 150 % davon. Für Versicherte mit älteren Verträgen ist er oft der günstigste Ausweg bei finanziellen Engpässen. Mehr im Ratgeber Standardtarif.
Was ist der Basistarif der PKV?
Ein Tarif, den jeder private Krankenversicherer anbieten muss (§ 152 VAG). Es gilt Annahmepflicht, die Leistungen sind mit der GKV vergleichbar, und der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt – 2026 rund 1.017 € für die Krankenversicherung. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag. Risikozuschläge gibt es nicht, wohl aber Gesundheitsfragen für einen späteren Tarifwechsel. Der Basistarif ist eher ein Auffangnetz als ein Einstiegstarif. Mehr im Ratgeber Basistarif.
Kann ich den Versicherer wechseln, ohne die Alterungsrückstellungen zu verlieren?
Nur teilweise. Beim Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG wird die gesamte Alterungsrückstellung angerechnet. Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, nehmen Sie nur den Übertragungswert mit – den Teil, der dem Leistungsumfang des Basistarifs entspricht –, und das nur bei Verträgen ab 2009. Der neue Versicherer prüft zudem Ihre Gesundheit neu. Für langjährig Versicherte ist der Tarifwechsel deshalb meist die bessere Wahl. Mehr unter Tarifwechsel nach § 204 VVG und PKV kündigen.
Was passiert, wenn ich die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Der Versicherer darf Ihnen nicht kündigen. Nach einem gesetzlich geregelten Mahnverfahren ruht der Vertrag, und Sie werden in den Notlagentarif umgestellt: Versichert sind dann nur Akut- und Schmerzbehandlung, Schwangerschaft und Mutterschaft, bei Kindern auch Vorsorge und Impfungen. Der Beitrag ist deutlich niedriger. Sind alle Rückstände bezahlt, lebt der alte Tarif wieder auf. Besser ist es, früh zu handeln – mit Tarifwechsel, Standard- oder Basistarif. Mehr im Ratgeber Notlagentarif.
Beratung und Vergleich
Wie finde ich den passenden PKV-Tarif?
Am besten in drei Schritten: Zuerst klären Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche Mindestkriterien ein Tarif erfüllen sollte. Dann vergleichen Sie Tarife mehrerer Versicherer – nicht nur nach dem Beitrag, sondern nach Bedingungen, Selbstbeteiligung und Beitrag im Alter. Zuletzt prüfen Sie, wie die Versicherer Ihre Gesundheitsangaben bewerten. Ein Vergleich durch einen Makler nimmt Ihnen viel davon ab. Unseren kostenlosen Vergleich starten Sie unter PKV-Vergleich.
Was kostet eine Beratung beim Versicherungsmakler?
Bei uns nichts. Als Versicherungsmakler werden wir über die Courtage des Versicherers vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt; sie ist in die Kalkulation der Tarife eingerechnet. Für Sie entstehen weder für die Beratung noch für den Vergleich Kosten, und der Beitrag ist in der Regel derselbe wie bei einem Direktabschluss. Raten wir Ihnen von der PKV ab, zahlen Sie ebenfalls nichts. Wie wir arbeiten und was wir prüfen, erklären wir auf der Seite So beraten wir.
Welche Unterlagen brauche ich für den PKV-Antrag?
Für ein erstes Gespräch keine. Für Angebot und Antrag brauchen Sie Angaben zu Arztbesuchen, Diagnosen, Medikamenten und Krankenhausaufenthalten der letzten Jahre, Ihren Zahnstatus, Größe und Gewicht sowie die Stärke einer Brille. Angestellte belegen das Gehalt mit Sonderzahlungen, Selbstständige ihr Einkommen für das Krankentagegeld, Beamte ihren Beihilfesatz. Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse eine Auskunft über abgerechnete Leistungen anfordern. Die vollständige Checkliste steht auf der Seite PKV-Beratung.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage legt der Makler Ihre Gesundheitsangaben mehreren Versicherern ohne Ihren Namen vor. Die Versicherer sagen, ob sie Sie annehmen würden und zu welchen Bedingungen – etwa mit welchem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. So können Sie Angebote vergleichen, bevor Sie einen offiziellen Antrag stellen; eine Absage ist dann keine Antragsablehnung, die Sie später angeben müssten. Besonders bei Vorerkrankungen ist das der sichere Weg. Mehr im Ratgeber anonyme Risikovoranfrage.
Welche Rechner helfen bei der Entscheidung für oder gegen die PKV?
Auf pkv-praxis.de finden Sie mehrere kostenlose Rechner mit den Werten für 2026 und 2027:
- Versicherungspflicht-Check: Dürfen Sie in die PKV?
- GKV-Beitragsrechner: Was zahlen Sie in der GKV?
- Arbeitgeberzuschuss-Rechner: Wie viel gibt der Arbeitgeber dazu?
- Beihilfe-Rechner: Welche Restkosten versichern Beamte?
- Selbstbeteiligungs-Rechner und Rückerstattungs-Rechner
Die Ergebnisse sind unverbindliche Beispielrechnungen und ersetzen kein persönliches Angebot.
Wie erreiche ich PKV PRAXIS?
Sie erreichen Mark Zimmermann telefonisch unter +49 (0)151 – 7434 2565, per E-Mail an info@mdieagentur.de oder über das Kontaktformular. Die Beratung findet online per Video, telefonisch oder persönlich nach Vereinbarung statt. Unser Sitz ist Auf den Eichen 8 in 51674 Wiehl. Wer wir sind und wie wir arbeiten, lesen Sie auf der Seite Über uns; einen Überblick über alle Themen bietet der PKV-Ratgeber.
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