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Leistungen

Pflege­zusatz­versicherung: So schließen Sie die Pflegelücke

Eine Pflegezusatzversicherung zahlt im Pflegefall zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung – meist als Pflegetagegeld, über das Sie frei verfügen. Nötig ist sie, weil die Pflichtversicherung nur einen Teil der Kosten trägt: Im Pflegeheim zahlten Bewohnerinnen und Bewohner zum 1. Juli 2026 im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 € im Monat aus eigener Tasche.

Hier erfahren Sie, welche Formen es gibt, was der staatlich geförderte „Pflege-Bahr“ leistet, wie die Gesundheitsprüfung abläuft und für wen sich der Abschluss lohnt.

Ältere Frau im Gespräch mit einem Pfleger

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 11 Minuten Lesezeit

Wie groß ist die Pflegelücke 2026?

Die Pflegepflichtversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste Höchstbeträge. Die tatsächlichen Kosten liegen fast immer darüber – und die Differenz tragen Sie selbst.

Im Pflegeheim

Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026 setzt sich der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr so zusammen:

  • 1.775 € für die Pflege (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, darin 128 € Ausbildungskosten, bereits nach dem Zuschlag der Pflegekasse),
  • 1.068 € für Unterkunft und Verpflegung,
  • 521 € Investitionskosten.

Zusammen sind das 3.364 € im Monat, 256 € mehr als ein Jahr zuvor. Mit der Aufenthaltsdauer steigt der Zuschlag der Pflegeversicherung auf den Pflegeanteil von 15 % auf 30 %, 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – zusammen 1.589 € – bleiben dagegen in voller Höhe bei Ihnen.

Zu Hause

Auch bei häuslicher Pflege entstehen Lücken. Die Sachleistung reicht oft nur für einige Einsätze eines Pflegedienstes pro Woche; Haushaltshilfe, Betreuung oder eine Pflegekraft im Haus kosten schnell mehr, als die Versicherung zahlt.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente und Vermögen nicht, springt nachrangig das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Kinder werden zum Unterhalt für ihre Eltern nur herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Eigenes Vermögen müssen Sie aber zuvor bis auf einen Schonbetrag einsetzen. Wer das vermeiden will, braucht eigene Vorsorge. Wie sich die Kosten im Ruhestand insgesamt entwickeln, zeigt der Ratgeber PKV im Alter.

Welche Arten der Pflege­zusatz­versicherung gibt es?

Es gibt drei Grundformen. Abschließen können Sie sie unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind – auch bei einem anderen Versicherer als Ihrer Krankenversicherung.

Pflege­tagegeld

Der Versicherer zahlt für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Betrag, gestaffelt nach Pflegegrad. Wofür Sie das Geld verwenden, ist Ihre Sache – ob für das Heim, einen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder als Ausgleich für pflegende Angehörige. Rechnungen brauchen Sie nicht. Das Pflegetagegeld ist deshalb die flexibelste und am weitesten verbreitete Form.

Pflege­kosten­versicherung

Sie erstattet einen Prozentsatz der Kosten, die nach der Leistung der Pflegepflichtversicherung übrig bleiben, oder verdoppelt deren Leistung. Voraussetzung sind Rechnungen professioneller Anbieter. Pflegen überwiegend Angehörige, zahlt sie oft wenig.

Pflege­renten­versicherung

Eine Lebensversicherung, die bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente zahlt. Sie ist meist deutlich teurer, bietet dafür oft feste Beiträge, eine Beitragsbefreiung im Pflegefall und Leistungen im Todesfall oder einen Rückkaufswert.

Die drei Formen im Vergleich

MerkmalPflegetagegeldPflegekostenPflegerente
Leistungfester Betrag je Tag nach PflegegradAnteil der Restkostenfeste monatliche Rente
NachweisPflegegrad genügtRechnungen nötigPflegegrad genügt
Pflege durch Angehörigevoll nutzbaroft geringe Leistungvoll nutzbar
Beitragmittel, kann angepasst werdeneher niedrig, kann angepasst werdenhoch, meist garantiert
Rückkaufswertneinneinhäufig ja

Typische Merkmale, Stand Oktober 2026. Die Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Tarif.

Worauf Sie beim Pflege­tagegeld achten sollten

Der Tagessatz allein sagt wenig. Entscheidend ist, wie viel davon in welchem Pflegegrad tatsächlich gezahlt wird und was im Pflegefall mit dem Beitrag passiert:

  • Leistung je Pflegegrad: Viele Tarife zahlen in Pflegegrad 5 den vollen Satz und in niedrigeren Graden einen Prozentsatz davon. Gerade die Pflegegrade 2 und 3 sind häufig und lange – hier unterscheiden sich Tarife stark.
  • Ambulant gleich stationär: Gute Tarife zahlen zu Hause dasselbe wie im Heim. Sonst fehlt Geld, wenn Angehörige pflegen.
  • Beitragsbefreiung: Manche Tarife verlangen auch im Pflegefall weiter Beiträge, andere stellen ab einem bestimmten Pflegegrad beitragsfrei.
  • Dynamik: Pflegekosten steigen. Eine Option, den Tagessatz regelmäßig ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen, hält den Schutz aktuell.
  • Einmalleistung: Einige Tarife zahlen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit zusätzlich einen Einmalbetrag, etwa für einen Umbau.
  • Wartezeit und Ausland: Gelten Wartezeiten, bleibt der Schutz bei einem Umzug ins Ausland?

Die Beiträge können steigen, wenn die Leistungsausgaben vom Plan abweichen – nach denselben Regeln wie bei der Beitragserhöhung in der Krankenversicherung.

Staatlich gefördert: der „Pflege-Bahr“

Seit 2013 fördert der Staat bestimmte Pflegetagegeldtarife. Die Regeln stehen in den §§ 126 bis 130 SGB XI:

  • Zulage: 5 € im Monat (60 € im Jahr), wenn Sie mindestens 10 € im Monat selbst zahlen. Ein geförderter Tarif kostet damit mindestens 15 € im Monat. Die Zulage gibt es je Person nur für einen Vertrag.
  • Wer gefördert wird: Personen ab 18 Jahren, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben (§ 126 SGB XI).
  • Keine Gesundheitsprüfung: Der Versicherer muss jeden Berechtigten aufnehmen (Kontrahierungszwang) und darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.
  • Leistungen: Für jeden Pflegegrad muss eine Geldleistung vorgesehen sein, in Pflegegrad 5 mindestens 600 € im Monat. Höher als die gesetzlichen Leistungen beim Abschluss darf sie nicht sein; weitere Leistungen sind nicht erlaubt.
  • Wartezeit: höchstens fünf Jahre (§ 127 Abs. 2 SGB XI).

Die Zulage beantragt der Versicherer für Sie bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund und schreibt sie Ihrem Vertrag gut (§ 128 SGB XI).

Für wen lohnt sich der Pflege-Bahr?

Weil alle ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, sind geförderte Tarife für Gesunde oft teurer als ein ungeförderter Tarif mit gleicher Leistung. Interessant ist der Pflege-Bahr vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen, die anderswo abgelehnt würden – und als Ergänzung zu einem ungeförderten Tarif. Wer erst kurz vor einer absehbaren Pflegebedürftigkeit abschließt, muss die Wartezeit von bis zu fünf Jahren einkalkulieren.

Gesundheits­prüfung, Alter und Beitrag

Ungeförderte Pflegezusatzversicherungen verlangen eine Gesundheitsprüfung. Gefragt wird nach Erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre, oft auch nach Diagnosen wie Demenz, Parkinson, Multipler Sklerose oder Schlaganfall, die ohne zeitliche Grenze abgefragt werden. Die Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten – sonst riskieren Sie im Leistungsfall den Schutz (vorvertragliche Anzeigepflicht). Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.

Wann sollten Sie abschließen?

Der Beitrag richtet sich vor allem nach dem Eintrittsalter. Wer früh abschließt, zahlt einen niedrigeren Monatsbeitrag und hat bessere Chancen, die Gesundheitsprüfung ohne Zuschlag zu bestehen – zahlt dafür aber länger. Wer wartet, bis erste Diagnosen vorliegen, bekommt unter Umständen keinen Vertrag mehr. Eine feste Altersgrenze für den „richtigen“ Zeitpunkt gibt es nicht.

Was kostet eine Pflege­zusatz­versicherung?

Zur Orientierung: Die Stiftung Warentest hat in ihrem Test von Pflegetagegeldtarifen (Finanztest 07/2023, Datenstand Mai 2023) für Modellkunden ein Budget von 75 € im Monat bei Abschluss mit 45 Jahren und 115 € mit 55 Jahren angesetzt. Ihr Beitrag hängt von Tagessatz, Leistungsstaffel und Gesundheit ab und kann deutlich abweichen – Beispielwerte, unverbindlich.

Steuerlich zählen die Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie sind nur im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 € bzw. 2.800 € absetzbar, die meist schon durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft sind – mehr im Ratgeber PKV-Beiträge steuerlich absetzen.

Für wen ist eine Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll?

Ehrlich gesagt: nicht für jeden. Entscheidend ist, was Sie im Pflegefall selbst zahlen könnten und was Sie schützen möchten.

Eher sinnvoll ist sie für

  • Menschen mit durchschnittlicher Rente und begrenztem Vermögen, deren Ersparnisse im Pflegefall schnell aufgebraucht wären,
  • Alleinstehende und Kinderlose, die nicht auf pflegende Angehörige zählen können,
  • Paare, bei denen der Pflegefall eines Partners das Einkommen des anderen gefährden würde,
  • Eigentümer, die Haus oder Wohnung für Partner oder Kinder erhalten wollen.

Weniger nötig ist sie, wenn Sie über so viel Vermögen oder Einkommen verfügen, dass Sie auch mehrere Jahre Heimkosten selbst tragen können. Bei sehr knappem Budget kann der Beitrag dagegen auf Dauer zur Last werden; dann ist ein kleiner Tarif oder der Pflege-Bahr realistischer als ein großer Vertrag, den Sie später kündigen.

Beamte erhalten auch im Pflegefall Beihilfe und brauchen eine anteilige Pflegepflichtversicherung. Die Lücke bei Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleibt aber bestehen – Details im Ratgeber Beihilfe.

Eine Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu den übrigen Leistungen der PKV. Gern prüfen wir im Rahmen der PKV-Beratung, welcher Tagessatz zu Ihrer Lage passt.

So finden Sie die passende Pflege­zusatz­versicherung

  1. Lücke schätzen

    Rechnen Sie aus, was Sie im Pflegefall monatlich aus Rente und Vermögen zahlen könnten, und vergleichen Sie das mit den Heimkosten in Ihrer Region (vdek-Pflegelotse).

  2. Form wählen

    Für die meisten passt ein Pflegetagegeld. Eine Pflegerente kommt infrage, wenn Sie feste Beiträge und einen Rückkaufswert wünschen und den höheren Beitrag tragen können.

  3. Leistungs­staffel prüfen

    Achten Sie auf die Zahlungen in den Pflegegraden 2 und 3, auf gleiche Leistung ambulant und stationär, Beitragsbefreiung und Dynamik.

  4. Gesundheits­fragen klären

    Beantworten Sie die Fragen sorgfältig. Bei Vorerkrankungen zuerst anonym anfragen; ist ein ungeförderter Tarif nicht erreichbar, bleibt der Pflege-Bahr.

  5. Regelmäßig überprüfen

    Nutzen Sie Dynamik-Angebote und prüfen Sie alle paar Jahre, ob der Tagessatz noch zu den Kosten passt.

Häufige Fragen zur Pflege­zusatz­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Pflege­pflicht­versicherung und Pflege­zusatz­versicherung?

Die Pflegepflichtversicherung ist vorgeschrieben und zahlt feste Höchstbeträge je Pflegegrad – privat wie gesetzlich gleich viel. Die Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und ergänzt diese Leistungen, meist durch ein Pflegetagegeld. Sie soll die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und der gesetzlichen Leistung schließen.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zahlten Heimbewohner zum 1. Juli 2026 im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.364 € im Monat selbst. Davon entfielen 1.775 € auf die Pflege, 1.068 € auf Unterkunft und Verpflegung und 521 € auf Investitionskosten. Am niedrigsten war der Wert in Sachsen-Anhalt mit 2.891 €, am höchsten in Bremen mit 3.761 €.

Lohnt sich der Pflege-Bahr?

Für Menschen mit Vorerkrankungen oft ja, weil der Versicherer niemanden ablehnen und keine Zuschläge verlangen darf. Der Staat gibt 5 € im Monat dazu, wenn Sie mindestens 10 € selbst zahlen. Dafür gelten bis zu fünf Jahre Wartezeit und begrenzte Leistungen. Für Gesunde ist ein ungeförderter Tarif mit gleicher Leistung häufig günstiger; beides lässt sich auch kombinieren.

Ab welchem Alter sollte man eine Pflege­zusatz­versicherung abschließen?

Eine feste Regel gibt es nicht. Je jünger Sie sind, desto niedriger ist der Monatsbeitrag und desto eher bestehen Sie die Gesundheitsprüfung – dafür zahlen Sie länger. Wichtiger als das genaue Alter ist, den Vertrag abzuschließen, bevor ernste Diagnosen vorliegen, die einen Abschluss verhindern.

Gibt es eine Pflege­zusatz­versicherung ohne Gesundheits­prüfung?

Ja, der staatlich geförderte Pflege-Bahr nimmt alle Berechtigten ohne Gesundheitsprüfung auf. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und noch keine Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben. Daneben gibt es einzelne ungeförderte Tarife mit vereinfachten Fragen. Rechnen Sie bei solchen Angeboten mit Wartezeiten oder geringeren Leistungen.

Kann ich das Pflege­tagegeld frei verwenden?

Ja. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von Rechnungen gezahlt, sobald ein versicherter Pflegegrad festgestellt ist. Sie können es für das Heim, einen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe, Umbauten oder als Anerkennung für pflegende Angehörige einsetzen. Das unterscheidet es von der Pflegekostenversicherung, die nur nachgewiesene Kosten erstattet.

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