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Leistungen

Psychotherapie in der privaten Kranken­versicherung

Die private Krankenversicherung zahlt ambulante und stationäre Psychotherapie, wenn sie medizinisch notwendig ist – wie viel, bestimmt allein der Tarif. Manche Tarife erstatten ohne feste Grenze, andere nur eine bestimmte Zahl von Sitzungen im Jahr oder nur bei bestimmten Behandlern; dazu kommen eine besondere Wartezeit von acht Monaten und genaue Gesundheitsfragen nach früheren Therapien.

Hier erfahren Sie, worauf es beim Tarif ankommt, wie sich PKV und GKV unterscheiden und wie Sie mit einer psychischen Vorgeschichte vorgehen.

Nachdenklicher Mann am Schreibtisch

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 9 Minuten Lesezeit

Warum die Psychotherapie im Tarif so wichtig ist

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Erschöpfungszustände können jeden treffen, unabhängig von Alter und Beruf. Eine Therapie dauert oft viele Monate mit wöchentlichen Sitzungen; bei schweren Verläufen kommt ein Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik hinzu. Die Kosten summieren sich schnell auf mehrere tausend Euro.

Gerade hier zeigt sich, warum die Mindestkriterien eines Tarifs so wichtig sind: Die Leistungen sind lebenslang garantiert – aber eben auch lebenslang begrenzt, wenn der Tarif wenig vorsieht. Nach einer Erkrankung lässt sich der Schutz kaum noch verbessern, weil für Mehrleistungen eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist.

Für Erwerbstätige kommt ein zweiter Punkt dazu: Bei psychischen Erkrankungen ist man oft länger arbeitsunfähig. Ein passendes Krankentagegeld ist deshalb Teil einer guten Absicherung.

Wartezeit: acht Monate für Psychotherapie

Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt für Psychotherapie – wie für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie – eine besondere Wartezeit von bis zu acht Monaten ab Versicherungsbeginn (§ 197 VVG, § 3 Abs. 3 MB/KK). In dieser Zeit zahlt der Versicherer für Psychotherapie nicht.

Die Wartezeit entfällt, wenn Sie direkt aus der GKV oder aus einer anderen Krankheitskostenvollversicherung wechseln: Die dort zurückgelegte Versicherungszeit wird angerechnet, sofern Sie den neuen Vertrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung beantragen und er unmittelbar anschließt (§ 3 Abs. 5 MB/KK). Viele Tarife verzichten außerdem ganz auf Wartezeiten. Mehr dazu im Ratgeber Wartezeiten.

Welche Begrenzungen gibt es in PKV-Tarifen?

Die Musterbedingungen regeln die Psychotherapie nicht im Detail – das tun die Tarifbedingungen. Typische Stellschrauben sind:

  • Zahl der Sitzungen: eine feste Anzahl je Kalenderjahr oder je Versicherungsfall, teils mit Verlängerung nach erneuter Prüfung.
  • Gestaffelte Erstattung: ein hoher Prozentsatz für die ersten Sitzungen, danach weniger.
  • Behandler: Manche Tarife zahlen nur ärztliche Psychotherapeuten, gute auch approbierte Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach neuem Ausbildungsrecht. Heilpraktiker für Psychotherapie sind nur in manchen Tarifen versichert, meist im Rahmen des Heilpraktikerbudgets.
  • Verfahren: Die wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren – Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische und systemische Therapie – sind regelmäßig versichert; andere Methoden nur, wenn der Tarif sie nennt.
  • Zusage vor Beginn: Viele Versicherer verlangen vor einer längeren Therapie einen Antrag mit Bericht des Therapeuten und eine schriftliche Leistungszusage.
  • Gebührenrahmen: Wird nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet, zahlen Sie bei höher abrechnenden Therapeuten die Differenz.

Stationäre Psychotherapie

Psychosomatische Kliniken bieten häufig auch Kuren oder Reha an und gelten dann als gemischte Anstalten. Für sie zahlt der Versicherer nur, wenn er vor Beginn schriftlich zugesagt hat (§ 4 Abs. 5 MB/KK). Holen Sie die Zusage deshalb immer vor der Aufnahme ein. Mehr zu Krankenhaus und Klinikwahl im Ratgeber stationäre Leistungen.

Psychotherapie in der GKV: der Unterschied

In der GKV ist der Weg in die Therapie fest geregelt. Zuerst kommt die psychotherapeutische Sprechstunde: bei Erwachsenen bis zu sechs Termine je Krankheitsfall, insgesamt bis zu 150 Minuten. Darauf folgen zwei bis vier probatorische Sitzungen, in denen Therapeut und Patient prüfen, ob sie zusammenarbeiten können. Die eigentliche Behandlung beginnt als Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Einheiten, beantragt in zwei Schritten zu je 12, oder direkt als Langzeittherapie mit Antrag und gegebenenfalls Gutachten.

Behandeln dürfen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Da es davon nicht überall genug gibt, sind lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz verbreitet.

In der PKV entfällt der vorgeschriebene Stufenweg; es gelten die Regeln des Tarifs. Sie können auch Therapeuten in Privatpraxen ohne Kassensitz aufsuchen, was den Zugang oft erleichtert. Abgerechnet wird nach der GOÄ – für Psychologische Psychotherapeuten über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten, die auf die Abschnitte B und G der GOÄ verweist (§ 1 GOP). Wie diese Rechnungen aufgebaut sind, erklärt der Ratgeber Arztrechnung und GOÄ.

Stundenkontingente der GKV für Erwachsene (Einzeltherapie)

Zum Vergleich: So viele Therapieeinheiten zu je 50 Minuten kann die GKV bei Langzeittherapie bewilligen. Gute PKV-Tarife sollten Behandlungen in dieser Größenordnung abdecken.

VerfahrenErster BewilligungsschrittHöchstgrenze
Kurzzeittherapie (alle Verfahren)12 Einheiten24 Einheiten
Verhaltenstherapie60 Einheiten80 Einheiten
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie60 Einheiten100 Einheiten
Analytische Psychotherapie160 Einheiten300 Einheiten
Systemische Therapie36 Einheiten48 Einheiten

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung nach der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA (Fassung mit Inkrafttreten 01.01.2025); Stand Oktober 2026.

Gesundheits­prüfung: Frühere Therapien richtig angeben

Im PKV-Antrag stellen die Versicherer Fragen nach psychotherapeutischen Behandlungen und psychischen Erkrankungen. Der Abfragezeitraum ist dabei oft länger als bei anderen Fragen – je nach Versicherer drei bis zehn Jahre. Manche fragen allgemein nach jeder psychotherapeutischen Behandlung oder Beratung, nicht nur nach Erkrankungen mit Diagnose. Eine noch laufende Behandlung ist immer anzugeben.

Sie müssen alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten (§ 19 VVG). Verschweigen Sie eine Therapie, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn anpassen – in der Krankenversicherung bis zu drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist bis zu zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG, § 194 Abs. 1 Satz 4 VVG). Das trifft Sie dann, wenn Sie den Schutz am dringendsten brauchen. Mehr dazu im Ratgeber vorvertragliche Anzeigepflicht.

Wie der Versicherer reagiert, hängt von Diagnose, Dauer und Abstand zur Behandlung ab: Annahme zu normalen Bedingungen, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss für Psychotherapie, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung. Die Spielräume erklärt der Ratgeber PKV mit Vorerkrankungen.

So gehen Sie mit psychischer Vorerkrankung vor

  1. Unterlagen besorgen

    Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf eine kostenlose erste Abschrift (§ 630g BGB). Ihre Krankenkasse informiert Sie auf Antrag über die abgerechneten Leistungen (§ 305 SGB V).

  2. Fakten zusammen­stellen

    Notieren Sie Zeitraum, Anlass, Diagnose, Zahl der Sitzungen, ob die Behandlung abgeschlossen ist und wie es Ihnen heute geht. Eine kurze Stellungnahme des Therapeuten hilft dem Versicherer bei der Einschätzung.

  3. Anonym anfragen

    Lassen Sie über einen Makler eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen. So erfahren Sie die Bedingungen, ohne einen Antrag zu stellen, dessen Ablehnung Sie bei späteren Anträgen angeben müssten.

  4. Angebote vergleichen

    Ein Zuschlag ist oft besser als ein Ausschluss der Psychotherapie. Fällt der Grund für einen Zuschlag später weg, können Sie verlangen, dass der Beitrag angemessen herabgesetzt wird (§ 41 VVG).

  5. Alternativen kennen

    Beamtenanfänger können die Öffnungsaktion nutzen: keine Ablehnung, kein Ausschluss, Zuschlag höchstens 30 %. Wer keinen passenden Tarif bekommt, bleibt gesetzlich versichert oder nutzt als Auffanglösung den Basistarif.

Worauf Sie beim Tarif achten sollten

  • Ambulante Psychotherapie ohne enge Sitzungsgrenze oder mit einer Grenze, die mindestens eine Langzeittherapie abdeckt
  • Erstattung auch bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychotherapeuten nach neuem Recht
  • Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ, nicht nur bis 2,3
  • stationäre psychosomatische Behandlung, auch in gemischten Anstalten nach Zusage
  • Verzicht auf die achtmonatige Wartezeit, falls Sie nicht direkt aus der GKV kommen
  • ein klar beschriebenes Antragsverfahren mit Fristen
  • für Kinder: Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, einschließlich Einbeziehung der Eltern

Wie die Leistungen in anderen Bereichen aussehen, lesen Sie im Ratgeber ambulante Leistungen. Einen Tarifvergleich mit Blick auf Psychotherapie erstellen wir Ihnen über den PKV-Vergleich.

Häufige Fragen zu Psychotherapie in der PKV

Zahlt die private Kranken­versicherung eine Psychotherapie?

Ja, wenn sie medizinisch notwendig ist und der Tarif sie vorsieht – das tun praktisch alle Volltarife. Unterschiede gibt es beim Umfang: Manche Tarife erstatten ohne feste Grenze, andere nur eine bestimmte Zahl von Sitzungen im Jahr, mit sinkendem Prozentsatz oder nur bei bestimmten Behandlern. Entscheidend sind die Tarifbedingungen.

Wie lange ist die Wartezeit für Psychotherapie in der PKV?

Bis zu acht Monate ab Versicherungsbeginn (§ 197 VVG). Sie entfällt, wenn Sie direkt aus der GKV oder einer anderen privaten Vollversicherung wechseln und der neue Vertrag nahtlos anschließt. Viele Tarife verzichten zudem vollständig auf Wartezeiten. Prüfen Sie das in den Bedingungen.

Kann ich mit einer früheren Psychotherapie in die PKV?

Oft ja, aber nicht immer zu normalen Bedingungen. Je nach Diagnose, Dauer und Abstand zur Behandlung nimmt der Versicherer Sie an, verlangt einen Zuschlag, schließt Psychotherapie aus oder lehnt ab. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zeigt vorher, welche Bedingungen Sie erwarten. Verschweigen sollten Sie die Therapie keinesfalls.

Wie weit fragen PKV-Versicherer nach Psychotherapie zurück?

Das unterscheidet sich je nach Versicherer, häufig zwischen drei und zehn Jahren. Für psychische Erkrankungen ist der Zeitraum oft länger als für andere ambulante Behandlungen. Eine noch laufende Behandlung müssen Sie unabhängig vom Zeitraum angeben. Lesen Sie die Fragen im Antrag genau, denn manche erfassen jede psychotherapeutische Beratung.

Zahlt die PKV einen Heilpraktiker für Psychotherapie?

Nur, wenn der Tarif das vorsieht. Viele Tarife erstatten Psychotherapie ausschließlich bei ärztlichen oder approbierten Psychotherapeuten. Andere zahlen auch Heilpraktiker für Psychotherapie, meist im Rahmen eines begrenzten Heilpraktikerbudgets. Klären Sie das vor Beginn der Behandlung schriftlich mit Ihrem Versicherer, damit Sie nicht nachträglich auf den Kosten sitzen bleiben.

Brauche ich vor einer Psychotherapie eine Zusage der PKV?

Bei längeren Therapien verlangen viele Tarife einen Antrag mit Bericht des Therapeuten und eine Zusage. Für stationäre Behandlung in psychosomatischen Kliniken, die auch Kuren anbieten, ist eine schriftliche Zusage vor Beginn nach den Musterbedingungen Voraussetzung. Holen Sie die Zusage im Zweifel immer vorher ein.

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