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Kranken­versicherung für Polizisten und Soldaten: Heilfürsorge, Anwartschaft, Pension

Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und vieler Länder sowie Berufs- und Zeitsoldaten erhalten im aktiven Dienst freie Heilfürsorge bzw. die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Eine Krankenversicherung für sich selbst brauchen sie in dieser Zeit nicht – wohl aber eine Pflegeversicherung und einen Plan für später.

Denn mit der Pension endet die Heilfürsorge, und Sie wechseln in die Beihilfe. Den Rest sichern Sie am besten schon zu Dienstbeginn mit einer Anwartschaftsversicherung, solange Sie jung und gesund sind. Ehepartner und Kinder sind über die Heilfürsorge nicht geschützt und brauchen eigenen Versicherungsschutz.

Mann mit Aktentasche und Büchern auf dem Weg zur Arbeit

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 10 Minuten Lesezeit

Was leisten Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung?

Bei der freien Heilfürsorge stellt der Dienstherr die medizinische Versorgung selbst bereit – über Polizei- oder Truppenärzte und über Überweisungen an zivile Ärzte und Kliniken. Sie zahlen dafür keinen Beitrag. Weil Sie Anspruch auf Heilfürsorge und auf Fortzahlung der Bezüge haben, sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Bei der Bundeswehr heißt das System unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Es gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit während der Dienstzeit; zuständig ist zunächst der Sanitätsdienst.

Wo die Heilfürsorge Grenzen hat

  • Umfang: Die Leistungen orientieren sich je nach Dienstherr weitgehend am medizinisch Notwendigen. Wahlleistungen im Krankenhaus oder höhere Zahnersatzkosten sind je nach Regelung nicht oder nur teilweise abgedeckt. Dafür gibt es Ergänzungstarife für Heilfürsorgeberechtigte.
  • Pflege: Die Heilfürsorge ist keine Pflegeversicherung. Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI), in der Regel anteilig neben der Beihilfe.
  • Familie: Die Heilfürsorge gilt nur für Sie persönlich.
  • Zeitliche Grenze: Sie endet mit dem Ruhestand, mit dem Ausscheiden aus dem Dienst und oft auch beim Wechsel aus dem Vollzugsdienst in die Verwaltung.

Länderunterschiede

Die Bundespolizei erhält Heilfürsorge. Bei den Landespolizeien ist das Bild uneinheitlich: Viele Länder gewähren Heilfürsorge, andere Beihilfe wie bei anderen Beamten oder beteiligen die Beamten an den Kosten. Auch ob Polizeianwärter schon Heilfürsorge erhalten, wie weit sie reicht und ob es Wahlrechte gibt, regelt jedes Land selbst; in einigen Ländern gilt Ähnliches für die Berufsfeuerwehr. Fragen Sie bei Ihrer personalverwaltenden Stelle nach, bevor Sie Verträge abschließen. Erhalten Sie Beihilfe statt Heilfürsorge, gilt für Sie die Seite PKV für Beamte.

Anwartschafts­versicherung: Warum Sie früh vorsorgen sollten

Spätestens mit der Pension brauchen Sie einen Beihilfetarif für die Restkosten. Wer erst dann einen Antrag stellt, muss eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen – nach Jahrzehnten im Dienst mit Verletzungen, Gelenkproblemen oder chronischen Erkrankungen. Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung sind dann gut möglich. Die Öffnungsaktion der PKV hilft nicht mehr, denn sie gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung.

Die Lösung ist eine Anwartschaftsversicherung zu Dienstbeginn. Sie zahlen einen kleinen Beitrag und sichern sich das Recht, den Beihilfetarif später ohne neue Gesundheitsprüfung in Kraft zu setzen.

Kleine oder große Anwartschaft?

  • Kleine Anwartschaft: Sie friert den Gesundheitszustand bei Abschluss ein. Der spätere Beitrag richtet sich aber nach dem Alter bei Umstellung.
  • Große Anwartschaft: Sie sichert zusätzlich das Eintrittsalter; es werden Alterungsrückstellungen aufgebaut, der spätere Beitrag ist niedriger. Dafür kostet die Anwartschaft mehr.

Welche Variante passt, hängt vom Abstand zur Pension, vom Budget und von der Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Wechsels ab, etwa bei Dienstunfähigkeit oder dem Wechsel in die Verwaltung. Ob Sie zu Dienstbeginn eine Anwartschaft zu den Bedingungen der Öffnungsaktion abschließen können, regeln die Versicherer unterschiedlich – fragen Sie gezielt danach.

Familie: Ehepartner und Kinder richtig absichern

Ihre Angehörigen haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. Sie sind aber in der Regel beihilfeberechtigt über Sie, wenn Sie Beihilfe für Angehörige erhalten. Beim Bund gilt nach § 46 BBhV:

  • Ehe- oder Lebenspartner: 70 % Beihilfe, wenn ihre Einkünfte im Vorvorjahr die Einkommensgrenze nicht übersteigen – 2026 beim Bund 22.648 € (maßgeblich sind die Einkünfte 2024). Die Länder haben eigene Grenzen.
  • Kinder: 80 % Beihilfe, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind.

Den Rest versichern Sie in einem Beihilfetarif: 30 % für den Partner, 20 % für jedes Kind. Liegt das Einkommen des Partners über der Grenze, braucht er eine eigene Vollversicherung – gesetzlich über den eigenen Job oder privat.

Kinder: GKV oder PKV?

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, können Kinder unter Umständen beitragsfrei familienversichert sein (Familienversicherung). Sonst versichern Sie sie mit Beihilfe und einem kleinen PKV-Tarif. Für die Kindernachversicherung nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung muss ein Elternteil beim Versicherer versichert sein. Ob eine Anwartschaft dafür genügt, regeln die Bedingungen – klären Sie das vor der Geburt. Mehr dazu auf der Seite PKV für Kinder.

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Schritt 1 von 6

Heilfürsorge, Beihilfe und PKV: Wer zahlt wann?

LebensphasePolizist oder SoldatEhe- oder LebenspartnerKinder
Aktiver DienstHeilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung, dazu Anwartschaft und Pflege­pflicht­versicherungBeihilfe 70 % plus PKV 30 % oder eigene GKVBeihilfe 80 % plus PKV 20 % oder Familien­versicherung
RuhestandBeihilfe 70 % plus PKV 30 %Beihilfe 70 % plus PKV 30 %Beihilfe 80 %, solange berücksichtigungsfähig
Soldat auf Zeit nach Dienstendekeine Heilfürsorge, keine Beihilfe: GKV-Beitritt binnen drei Monaten oder PKV-Voll­versicherungeigene Versicherungeigene Versicherung

Bemessungssätze nach § 46 BBhV (Bund); Länder teils abweichend. Partner nur beihilfe­berechtigt bis zur Einkommens­grenze (Bund 2026: 22.648 €). Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

PKV oder GKV für Polizisten, Soldaten und ihre Familien

MerkmalPKV mit BeihilfeGKV (freiwillig oder über Angehörige)
Aktiver DienstAnwartschaft zu geringem Beitrag, Gesundheit gesichertfreiwillige Mitgliedschaft nur mit Beitrittsrecht, voller Beitrag neben der Heilfürsorge
Ruhestandnur 30 % Restkosten zu versichern, Beitrag unabhängig von der Pensionvoller Beitrag aus Pension und weiteren Einkünften, ohne Zuschuss
Gesundheits­prüfungbei Abschluss, deshalb früh; mit Anwartschaft keine neue Prüfungkeine, aber Beitritt nur mit Vorversicherungszeit oder besonderem Beitrittsrecht
PartnerBeihilfe 70 % plus PKV 30 %, bis zur Einkommens­grenzefamilien­versichert nur über ein GKV-Mitglied
KinderBeihilfe 80 % plus kleiner PKV-Beitragbeitragsfrei, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist
Leistungenprivat­ärztlich, je nach Tarifgesetzlicher Leistungs­katalog

Grundsätze nach SGB V und BBhV, Stand Oktober 2026. Die Regeln Ihres Dienstherrn können abweichen.

Ruhestand: von der Heilfürsorge in die Beihilfe

Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie Beihilfe, beim Bund 70 % (§ 46 BBhV), in den Ländern je nach Verordnung. Die übrigen 30 % sichern Sie privat ab. Polizeivollzugsbeamte gehen wegen besonderer Altersgrenzen oft früher in Pension als andere Beamte; auch eine Dienstunfähigkeit kann den Wechsel vorziehen.

Mit Anwartschaft

Haben Sie eine Anwartschaft, stellen Sie sie bei Pensionsbeginn auf den Beihilfetarif um, ohne neue Gesundheitsprüfung. Melden Sie die Umstellung rechtzeitig, damit kein Tag ohne Schutz bleibt.

Ohne Anwartschaft

Dann beantragen Sie einen Beihilfetarif mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen helfen eine anonyme Risikovoranfrage über mehrere Versicherer und notfalls der Basistarif als Auffanglösung. Die freiwillige GKV kommt nur infrage, wenn Sie die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen – und Sie zahlen den Beitrag dann allein.

Wie sich Beiträge im Alter entwickeln und wie Sie sie stabil halten, lesen Sie unter PKV im Alter.

Soldaten auf Zeit: Was passiert nach dem Dienstende?

Für Soldaten auf Zeit endet mit der Dienstzeit die truppenärztliche Versorgung. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht danach grundsätzlich nicht. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen zahlt der Bund nach dem Soldatenversorgungsrecht in der Regel einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung; die Einzelheiten erfahren Sie beim Berufsförderungsdienst.

Beitrittsrecht zur GKV

Wer ab dem 31. Dezember 2018 als Soldat auf Zeit ausgeschieden ist, kann der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Nr. 8 SGB V). Den Beitritt müssen Sie der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen. Verpassen Sie die Frist, ist der Weg in die GKV oft versperrt, solange Sie nicht versicherungspflichtig werden.

Welche Lösung passt?

  • Angestellt unter der Versicherungspflichtgrenze: Sie werden ohnehin gesetzlich pflichtversichert.
  • Wechsel ins Beamtenverhältnis, etwa zur Polizei oder in die Verwaltung: Beihilfe plus PKV-Restkosten – hier zahlt sich eine Anwartschaft aus der Dienstzeit aus.
  • Studium oder Ausbildung: In der Regel studentische Pflichtversicherung oder Familienversicherung, siehe PKV für Studenten.
  • Selbstständigkeit: Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV, siehe PKV für Existenzgründer.

Berufssoldaten wechseln dagegen mit dem Ruhestand in die Beihilfe für Versorgungsempfänger – wie Polizisten.

So gehen Sie vor

  1. Anspruch klären

    Heilfürsorge oder Beihilfe? Ab wann, in welchem Umfang, und was gilt für Angehörige? Die personalverwaltende Stelle gibt Auskunft.

  2. Pflege absichern

    Schließen Sie die vorgeschriebene private Pflegepflichtversicherung ab, passend zum Beihilfeanteil.

  3. Anwartschaft abschließen

    Sichern Sie sich zu Dienstbeginn den Beihilfetarif für später – klein oder groß, je nach Budget und Abstand zur Pension.

  4. Familie versichern

    Partner und Kinder mit Beihilfe und Restkostentarif oder über die GKV – je nach Einkommen und Versicherungsstatus.

  5. Übergänge planen

    Vor Pension oder Dienstende Fristen notieren: Umstellung der Anwartschaft, GKV-Beitritt binnen drei Monaten, Anpassung binnen sechs Monaten.

Häufige Fragen zur Kranken­versicherung für Polizisten und Soldaten

Brauchen Polizisten mit Heilfürsorge eine private Kranken­versicherung?

Für die Krankheitskosten im aktiven Dienst nicht, denn die Heilfürsorge übernimmt die medizinische Versorgung. Pflicht ist aber eine private Pflegepflichtversicherung. Sehr sinnvoll ist außerdem eine Anwartschaftsversicherung, damit Sie in der Pension ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Beihilfetarif wechseln können. Ehepartner und Kinder brauchen ohnehin eigenen Schutz, meist Beihilfe plus PKV-Restkostentarif.

Was ist eine Anwartschafts­versicherung für Polizisten?

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich für einen geringen Beitrag das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Beihilfetarif zu wechseln – etwa wenn die Heilfürsorge mit der Pension endet. Die kleine Anwartschaft friert den Gesundheitszustand ein, die große zusätzlich das Eintrittsalter, sodass der spätere Beitrag niedriger ist. Je früher Sie sie abschließen, desto besser.

Wie sind Soldaten nach der Bundeswehr kranken­versichert?

Soldaten auf Zeit verlieren mit dem Dienstende die truppenärztliche Versorgung. Wer ab dem 31. Dezember 2018 ausgeschieden ist, kann binnen drei Monaten freiwillig der GKV beitreten. Alternativ ist eine private Vollversicherung möglich. Mit einer Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze werden Sie gesetzlich pflichtversichert. Berufssoldaten erhalten im Ruhestand Beihilfe für Versorgungsempfänger.

Wie viel Beihilfe bekommen Polizisten in der Pension?

Beim Bund erhalten Versorgungsempfänger 70 % Beihilfe (§ 46 BBhV). Die Länder haben eigene Verordnungen mit teils anderen Sätzen. Die verbleibenden 30 % sichern Sie über einen privaten Beihilfetarif ab. Haben Sie eine Anwartschaft, wird diese zum Pensionsbeginn ohne neue Gesundheitsprüfung umgestellt.

Sind Ehepartner von Polizisten über die Heilfürsorge versichert?

Nein. Die Heilfürsorge gilt nur für den Beamten selbst. Ehe- oder Lebenspartner sind in der Regel beihilfeberechtigt – beim Bund mit 70 % –, wenn ihre Einkünfte im Vorvorjahr die Grenze nicht übersteigen (2026: 22.648 €). Den Rest versichern sie privat. Liegen sie darüber oder sind sie selbst versicherungspflichtig, brauchen sie eine eigene Krankenversicherung.

Gilt die Öffnungsaktion auch für Polizisten?

Die Öffnungsaktion richtet sich an Beamtenanfänger, die innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung eine beihilfekonforme Versicherung beantragen. Für Heilfürsorgeberechtigte steht im Vordergrund, sich mit einer Anwartschaft abzusichern; ob das zu den Bedingungen der Öffnungsaktion möglich ist, regeln die Versicherer unterschiedlich. Für Angehörige kann die Öffnungsaktion ebenfalls gelten.

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