Zum Inhalt springen

Zielgruppen

Private Kranken­versicherung für Existenz­gründer: Kosten, Kranken­tagegeld, Risiken

Wer sich hauptberuflich selbstständig macht, ist nicht mehr versicherungspflichtig und kann ohne Einkommensgrenze zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In der GKV zahlen Gründer 2026 mindestens rund 270 bis 286 € im Monat einschließlich Pflege, in der PKV richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif – nicht nach dem schwankenden Gewinn.

Wer nebenberuflich gründet und weiter angestellt ist, bleibt dagegen in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Entscheidend für beide ist ein Krankentagegeld, denn ohne Arbeitgeber zahlt niemand das Einkommen weiter.

Sparschwein mit Taschenrechner und Brille

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 10 Minuten Lesezeit

Hauptberuflich oder nebenberuflich? Das entscheidet über die Versicherung

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ändert sich zuerst die Frage, ob Sie überhaupt noch versicherungspflichtig sind. Nach § 5 Abs. 5 SGB V ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.

Wann ist eine Selbst­ständigkeit hauptberuflich?

Hauptberuflich ist die Selbstständigkeit, wenn sie nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt und den Mittelpunkt Ihrer Erwerbstätigkeit bildet. Zum Zeitaufwand zählen auch Buchhaltung, Akquise und Verwaltung. Beschäftigen Sie regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig, wird die Hauptberuflichkeit vermutet (§ 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V). Im Zweifel entscheidet die Krankenkasse anhand der Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbands im Einzelfall.

Nebenberuflich gründen

Wer weiter als Angestellte oder Angestellter mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze arbeitet und nebenher gründet, bleibt über die Anstellung pflichtversichert. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit wird dann in der Regel nicht verbeitragt: Arbeitseinkommen ist bei Pflichtversicherten nur beitragspflichtig, wenn daneben eine Rente oder Versorgungsbezüge gezahlt werden (§ 226 Abs. 1 Nr. 4 SGB V).

Vorsicht bei der Familienversicherung: Wer familienversichert ist, verliert sie, sobald er hauptberuflich selbstständig ist oder regelmäßig mehr als 565 € im Monat (2026) verdient.

Sonderfall Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse gesetzlich pflichtversichert. Berufsanfänger können sich auf Antrag zugunsten einer privaten Krankenversicherung befreien lassen (§ 6 KSVG); der Antrag muss spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht gestellt werden.

Was kostet die GKV für Gründer 2026 und 2027?

Als freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Selbstständige den Beitrag allein, ohne Arbeitgeberanteil. Er richtet sich nach allen Einkünften, mindestens aber nach der Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und höchstens nach der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Mindestbeitrag

2026 gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat – auch wenn Ihr Gewinn in der Anlaufphase niedriger ist oder Sie Verluste machen.

  • Mit Krankengeld (Wahlerklärung, allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag = 17,5 %): 230,71 €
  • Ohne Krankengeld (ermäßigter Beitragssatz 14,0 % plus 2,9 % = 16,9 %): 222,80 €
  • Pflegeversicherung: 47,46 € (3,6 %) bzw. 55,37 € kinderlos ab 23 (4,2 %)

Zusammen sind das 2026 mindestens 270,26 € bis 286,08 € im Monat, je nach Krankengeld und Kinderstatus. Ab 1. Januar 2027 soll die Mindestbemessungsgrundlage auf 1.376,67 € steigen (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, der Bundesrat muss noch zustimmen). Bei unverändertem Zusatzbeitrag von 2,9 % wären das 240,92 € mit und 232,66 € ohne Krankengeld, plus Pflege 49,56 € bzw. 57,82 €.

Der Höchstbeitrag

Mit Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € im Monat) zahlen Sie 2026 bis zu 1.017,19 € für die Krankenversicherung plus 209,25 € bzw. 244,13 € Pflege, zusammen bis zu 1.261,31 €. Ab 2027 steigt das bei unverändertem Zusatzbeitrag auf bis zu 1.383,38 € im Monat. Ihren eigenen Beitrag berechnen Sie mit dem GKV-Beitragsrechner.

GKV-Beiträge für Selbst­ständige 2026 und 2027

Monatsbeitrag2026ab 2027 (voraussichtlich)
Bemessungsgrundlage Minimum1.318,33 €1.376,67 €
Kranken mit Krankengeld (17,5 %)230,71 €240,92 €
Kranken ohne Krankengeld (16,9 %)222,80 €232,66 €
Pflege mit Kind / kinderlos47,46 € / 55,37 €49,56 € / 57,82 €
Mindestbeitrag gesamt mit Krankengeld, kinderlos286,08 €298,74 €
Höchstbeitrag gesamt mit Krankengeld, kinderlos1.261,31 €1.383,38 €

Eigene Berechnung mit den Rechengrößen 2026 und 2027 (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). 2027 bei unverändertem Zusatz­beitrag von 2,9 % und Pflege 3,6 % bzw. 4,2 % (Pflege­reform offen). Stand Oktober 2026.

Schwankendes Einkommen: GKV und PKV im Vergleich

Gründer verdienen selten von Anfang an gleichmäßig. Das wirkt sich in beiden Systemen unterschiedlich aus.

In der GKV: vorläufig zahlen, später abrechnen

Die Krankenkasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest: bei Gründung nach Ihren voraussichtlichen Einnahmen, danach nach dem letzten Einkommensteuerbescheid. Liegt der Bescheid für ein Jahr vor, wird der Beitrag endgültig festgesetzt (§ 240 Abs. 4a SGB V). War das Jahr besser als geschätzt, zahlen Sie nach; war es schlechter, erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück. Bilden Sie für gute Jahre deshalb Rücklagen für die Nachzahlung. Weisen Sie Ihre Einnahmen trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Jahren nach, wird der Höchstbeitrag festgesetzt.

In der PKV: gleicher Beitrag, egal wie das Jahr läuft

Der PKV-Beitrag hängt nicht vom Gewinn ab. In guten Jahren ist das ein Vorteil, in schwachen Jahren eine feste Belastung. Wird es eng, helfen ein Wechsel in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers nach § 204 VVG oder eine höhere Selbstbeteiligung. Wer die Beiträge nicht mehr zahlt, landet nach dem Mahnverfahren im Notlagentarif mit stark eingeschränkten Leistungen.

Kostenloser PKV-Vergleich für Existenz­gründer

Schritt 1 von 6

PKV oder GKV für Existenz­gründer

MerkmalFreiwillige GKVPrivate Krankenversicherung
Beitragnach Einkünften, 2026 mindestens rund 270 €, höchstens 1.261,31 €nach Alter, Gesundheit und Tarif, unabhängig vom Gewinn
Anlaufphase mit wenig GewinnMindestbeitrag, Nachzahlung oder Erstattung nach Steuerbescheidfester Beitrag, Selbst­beteiligung senkt ihn
Verdienst­ausfallKrankengeld nur mit Wahl­erklärung, ab der 7. Woche, höchstens 135,63 € je Tag (2026)Kranken­tagegeld ab vereinbartem Tag und in vereinbarter Höhe
FamilieKinder und Partner ohne Einkommen oft beitragsfreieigener Beitrag für jede Person
Gesundheits­prüfungkeineja, Vorerkrankungen können Zuschläge auslösen
Wechsel zurückjederzeit möglich, Kasse frei wählbarRückkehr in die GKV nur über Versicherungs­pflicht, ab 55 kaum möglich
SteuerBeiträge zur Basisabsicherung voll absetzbarBasisabsicherung voll absetzbar, Selbst­beteiligung nicht

Werte 2026, GKV bei einem Zusatz­beitrag von 2,9 % und Pflege 3,6 % bzw. 4,2 %. Stand Oktober 2026.

Kranken­tagegeld: die Existenz absichern

Als Angestellte haben Sie sechs Wochen Lohnfortzahlung. Als Gründer fällt Ihr Einkommen ab dem ersten Krankheitstag weg, während Miete, Leasing und laufende Kosten weiterlaufen. Ein Krankentagegeld ist deshalb mindestens so wichtig wie die Krankheitskosten selbst.

Krankengeld in der GKV

Hauptberuflich Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie eine Wahlerklärung abgeben und den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Der Anspruch beginnt dann mit der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V) und beträgt 70 % der beitragspflichtigen Einnahmen, 2026 höchstens 135,63 € am Tag. Wer früher abgesichert sein will, braucht einen Wahltarif der Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung.

Kranken­tagegeld in der PKV

In der PKV vereinbaren Sie Beginn und Höhe selbst. Je früher das Tagegeld beginnt, desto teurer ist es. Halten Sie Rücklagen für die ersten Wochen, können Sie einen späteren Beginn wählen. Die Höhe orientiert sich am Nettoeinkommen aus der Selbstständigkeit – mehr zahlen die Versicherer nach den üblichen Bedingungen nicht. Für Gründer heißt das:

  • Startwert realistisch wählen und den Vertrag mitwachsen lassen, wenn der Gewinn steigt. Fragen Sie nach Erhöhungsmöglichkeiten ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Sinkt das Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer das Tagegeld nach den üblichen Bedingungen herabsetzen.
  • Für Selbstständige in der Schwangerschaft zahlt das Krankentagegeld auch in den Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG).

Was das Kranken­tagegeld nicht abdeckt

Es zahlt nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Für dauerhafte Berufsunfähigkeit brauchen Sie eine eigene Absicherung, für Betriebskosten bei Ausfall eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Selbst­beteiligung und Liquidität: Was Gründer beachten sollten

Eine Selbstbeteiligung senkt den PKV-Beitrag spürbar. Sie lohnt sich aber nur, wenn Sie den Betrag im Krankheitsfall auch bezahlen können – im ungünstigsten Fall in einem Jahr mit schwachem Umsatz.

  • Rechnen Sie in Monaten: Die Ersparnis beim Beitrag sollte die Selbstbeteiligung innerhalb weniger Jahre ausgleichen. Den Rechenweg zeigt der Selbstbeteiligungs-Rechner.
  • Liquidität einplanen: In der PKV gehen Sie bei Arzt- und Klinikrechnungen oft in Vorleistung. Klären Sie, ob der Versicherer bei Klinikaufenthalten direkt abrechnet.
  • Steuer bedenken: Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben voll absetzbar, die selbst getragenen Kosten durch die Selbstbeteiligung dagegen nicht – mehr unter PKV-Beiträge steuerlich absetzen.
  • Rückerstattung: Viele Tarife zahlen bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. Sie ist kein Ersatz für eine solide Grundabsicherung.

So gehen Sie vor

  1. Status klären

    Haupt- oder nebenberuflich? Bleiben Sie angestellt, sind Sie meist weiter pflichtversichert. Prüfen Sie Ihren Fall mit dem Versicherungspflicht-Check.

  2. Einkommen schätzen

    Planen Sie realistische Gewinne für die ersten drei Jahre und vergleichen Sie damit den GKV-Beitrag.

  3. Familie einbeziehen

    Rechnen Sie Partner und Kinder in beiden Systemen mit – das kann die Entscheidung umdrehen.

  4. Kranken­tagegeld festlegen

    Beginn nach Rücklagen, Höhe nach dem erwarteten Nettoeinkommen; Erhöhungsmöglichkeiten erfragen.

  5. Tarife vergleichen

    Lassen Sie Leistungen, Selbstbeteiligung und Beitrag mehrerer Versicherer vergleichen, bei Vorerkrankungen anonym vorab.

Häufige Fragen zur Kranken­versicherung für Existenz­gründer

Wie hoch ist der GKV-Mindestbeitrag für Selbst­ständige 2026?

Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 1.318,33 € im Monat. Mit Krankengeldanspruch (17,5 %) zahlen Sie 230,71 € für die Krankenversicherung, ohne (16,9 %) 222,80 €. Dazu kommt die Pflege mit 47,46 € bzw. kinderlos 55,37 €. Insgesamt sind das 270,26 € bis 286,08 € im Monat, bei einem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse von 2,9 %.

Können sich Existenz­gründer privat kranken­versichern?

Ja, wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind. Dann sind Sie nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V), und die PKV steht Ihnen ohne Einkommensgrenze offen. Voraussetzung ist eine Gesundheitsprüfung. Gründen Sie nebenberuflich und bleiben als Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze, sind Sie weiter gesetzlich pflichtversichert.

Bin ich bei einer nebenberuflichen Gründung weiter gesetzlich versichert?

In der Regel ja. Solange Ihre Anstellung im Vordergrund steht und Ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, bleiben Sie pflichtversichert. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit ist dann meist beitragsfrei. Wird die Selbstständigkeit zeitlich und wirtschaftlich zur Haupttätigkeit, prüft die Krankenkasse Ihren Status neu.

Ab wann zahlt die GKV Selbst­ständigen Krankengeld?

Nur wenn Sie eine Wahlerklärung abgegeben haben und den allgemeinen Beitragssatz zahlen, dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld beträgt 70 % der beitragspflichtigen Einnahmen, 2026 höchstens 135,63 € am Tag. Für die ersten sechs Wochen brauchen Sie Rücklagen, einen Wahltarif der Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung.

Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?

In der GKV wird der Beitrag zunächst vorläufig festgesetzt und nach dem Einkommensteuerbescheid endgültig abgerechnet – mit Nachzahlung oder Erstattung. In der PKV bleibt der Beitrag unabhängig vom Gewinn gleich. In schwachen Phasen helfen dort ein Tarifwechsel oder eine höhere Selbstbeteiligung; im Krankentagegeld kann der Versicherer bei dauerhaft niedrigerem Einkommen die Höhe anpassen.

Lohnt sich die PKV für Gründer mit Familie?

Das hängt vom Einkommen und von der Zahl der Kinder ab. In der GKV sind Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei familienversichert, in der PKV kostet jede Person einen eigenen Beitrag. Bei einem Alleinverdiener mit mehreren Kindern ist die GKV häufig günstiger. Rechnen Sie beide Systeme für die ganze Familie durch.

Kostenloses, unabhängiges PKV-Erstgespräch – 30 Min.

Am Telefon mit Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993 – ehrlich und ohne Abschlussdruck. Wählen Sie einfach Ihren Wunschtermin.

Wunschtermin wählen

* Pflichtfeld

we take care for you

Portrait von Mark Zimmermann

Mark Zimmermann

PKV Experte seit 1993

Fragen zur PKV?

Seit 1993 steht eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kunden im Hauptfokus. Als Experte rund um das Thema PKV stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, rufen Sie einfach an.

+49 (0)151 – 7434 2565