Wechsel & Voraussetzungen
Beitragsbemessungsgrenze 2026 und 2027: So hoch ist der GKV-Höchstbeitrag
Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat): Nur bis zu diesem Einkommen werden GKV-Beiträge berechnet. Daraus ergibt sich 2026 ein Höchstbeitrag von 1.226,44 € (mit Kind) bzw. 1.261,31 € (kinderlos) im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Ab 2027 steigt die Grenze voraussichtlich auf 76.500 € und der Höchstbeitrag auf rund 1.345 € bis 1.383 €. Was das für Angestellte, Selbstständige und den Vergleich mit der PKV bedeutet, lesen Sie hier.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen – aber nicht unbegrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden (§ 223 Abs. 3 SGB V). Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Für die Kranken- und die Pflegeversicherung gilt dieselbe Grenze.
Wer genau an der Grenze oder darüber verdient, zahlt den Höchstbeitrag. Ob Sie 70.000 € oder 150.000 € verdienen, spielt für den GKV-Beitrag dann keine Rolle mehr. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine eigene, höhere Grenze (2026: 101.400 €).
Wie wird die Grenze festgelegt?
Die BBG der Krankenversicherung folgt der Lohnentwicklung und wird jährlich in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung festgesetzt. Bis 2026 entsprach sie der besonderen Versicherungspflichtgrenze für schon 2002 privat Versicherte. Für 2027 schreibt § 223 Abs. 4 SGB V eine Sonderanhebung um 3.600 € vor: Die Grenze steigt dadurch auf 76.500 € statt regulär 72.900 €.
BBG und Versicherungspflichtgrenze: zwei verschiedene Grenzen
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob ein Angestellter die GKV verlassen darf. Die Beitragsbemessungsgrenze entscheidet, wie hoch der Beitrag in der GKV höchstens ist. Weil die BBG niedriger liegt, zahlen Angestellte mit einem Gehalt zwischen beiden Werten bereits den Höchstbeitrag, dürfen aber noch nicht in die PKV.
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze im Vergleich
| Merkmal | Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze (JAEG) |
|---|---|---|
| Wofür sie gilt | Obergrenze für die Berechnung der GKV-Beiträge | Grenze für die Versicherungsfreiheit von Angestellten |
| Wert 2026 | 69.750 € (5.812,50 €/Monat) | 77.400 € (6.450 €/Monat) |
| Wert 2027 | 76.500 € (6.375 €/Monat) | 84.150 € (7.012,50 €/Monat) |
| Rechtsgrundlage | § 223 SGB V | § 6 SGB V |
| Wen sie betrifft | alle gesetzlich Versicherten | nur Arbeitnehmer |
| Folge beim Überschreiten | Beitrag steigt nicht weiter (Höchstbeitrag) | Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV |
Werte 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Stand Oktober 2026.
GKV-Höchstbeitrag 2026 und 2027
Die Tabelle zeigt die monatlichen Höchstbeiträge bei einem Einkommen an oder über der Beitragsbemessungsgrenze. Für die Krankenversicherung ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 % angesetzt; Ihre Krankenkasse kann mehr oder weniger verlangen.
| Monatlicher Beitrag | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 € | 6.375,00 € |
| Krankenversicherung (14,6 % + 2,9 % = 17,5 %) | 1.017,19 € | 1.115,63 € |
| Pflegeversicherung mit Kind (3,6 %) | 209,25 € | 229,50 € |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 (4,2 %) | 244,13 € | 267,75 € |
| Höchstbeitrag gesamt mit Kind | 1.226,44 € | 1.345,13 € |
| Höchstbeitrag gesamt kinderlos | 1.261,31 € | 1.383,38 € |
| Arbeitnehmeranteil mit Kind | 613,22 € | 672,56 € |
| Arbeitnehmeranteil kinderlos | 648,09 € | 710,81 € |
Eigene Berechnung. 2027 bei unverändertem Zusatzbeitrag von 2,9 % und unverändertem Pflegebeitrag; Rechengrößen 2027 vorbehaltlich Bundesrat. Arbeitnehmeranteil außerhalb Sachsens. Stand Oktober 2026.
Wie wird der Höchstbeitrag berechnet?
Der Höchstbeitrag ist einfach die Beitragsbemessungsgrenze mal Beitragssatz. Für 2026 sieht das so aus:
- Krankenversicherung: 5.812,50 € × 14,6 % allgemeiner Beitragssatz = 848,63 €, plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % = 168,56 €. Zusammen 17,5 % = 1.017,19 €.
- Pflegeversicherung: 5.812,50 € × 3,6 % = 209,25 €. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, insgesamt 4,2 % = 244,13 €.
Warum Ihr tatsächlicher Höchstbeitrag abweichen kann
- Zusatzbeitrag Ihrer Kasse: Der Wert von 2,9 % ist der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte Durchschnitt. Tatsächlich erheben die Kassen 2026 im Schnitt über 3 %. Bei einer Kasse mit 3,2 % kostet die Krankenversicherung 5.812,50 € × 17,8 % = 1.034,63 €.
- Kinder: Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Pflegebeitrag des Mitglieds um 0,25 Prozentpunkte je Kind (bis zum fünften Kind).
- Sachsen: Dort tragen Arbeitnehmer einen größeren Teil des Pflegebeitrags, der Arbeitgeber nur 1,3 % statt 1,8 %.
Wie geht es 2027 weiter?
Für 2027 steht der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch nicht fest. Nach dem Ergebnis des Schätzerkreises (BMG, 14. Oktober 2026) kann er stabil bleiben; offiziell bekanntgegeben wird er bis zum 1. November. Bei unverändertem Zusatzbeitrag von 2,9 % ergibt sich die Spalte 2027 der Tabelle. Ihren persönlichen Beitrag rechnen Sie mit dem GKV-Beitragsrechner aus.
Was bedeutet die Grenze für Gutverdiener?
Für Angestellte oberhalb der Grenze ist jede Gehaltserhöhung in der GKV beitragsfrei – der Beitrag steigt trotzdem fast jedes Jahr, weil die Grenze selbst angehoben wird. Wie stark, zeigt der Blick auf drei Jahre (mit Kind, jeweils durchschnittlicher Zusatzbeitrag):
- 2025: 5.512,50 € × (17,1 % + 3,6 %) = 942,64 € + 198,45 € = 1.141,09 €
- 2026: 1.017,19 € + 209,25 € = 1.226,44 €
- 2027: 1.115,63 € + 229,50 € = 1.345,13 € (voraussichtlich)
Der Höchstbeitrag steigt damit innerhalb von zwei Jahren um 204,04 €, also um fast 18 %, ohne dass sich am Gehalt etwas ändern muss. Als Angestellter tragen Sie davon die Hälfte, den Rest zahlt der Arbeitgeber.
Krankengeld: auch hier wirkt die Grenze
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettos – berechnet aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt es deshalb bei höchstens 135,63 € am Tag, 2027 bei voraussichtlich 148,75 €. Wer deutlich mehr verdient, hat im Krankheitsfall nach der Lohnfortzahlung eine spürbare Lücke. In der PKV lässt sich ein passendes Krankentagegeld vereinbaren; gesetzlich Versicherte können die Lücke mit einer privaten Zusatzversicherung schließen.
Selbstständige: der volle Beitrag ohne Arbeitgeber
Selbstständige sind in der GKV in aller Regel freiwillig versichert. Ihr Beitrag richtet sich nach allen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also neben dem Gewinn auch nach Mieten oder Kapitalerträgen. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht: Sie zahlen den vollen Beitrag allein.
- Mit Anspruch auf Krankengeld (allgemeiner Beitragssatz nach Wahlerklärung): 2026 höchstens 1.017,19 € plus Pflege, kinderlos zusammen 1.261,31 € im Monat.
- Ohne Krankengeld (ermäßigter Beitragssatz 14,0 % plus 2,9 %): 5.812,50 € × 16,9 % = 982,31 € plus Pflege, kinderlos zusammen 1.226,44 €.
Nach unten gibt es ebenfalls eine Grenze: Beiträge werden mindestens aus 1.318,33 € im Monat berechnet (2026; 2027: 1.376,67 €), auch wenn der Gewinn niedriger ist. Gerade für gut verdienende Selbstständige ist die PKV deshalb oft eine Überlegung wert – mehr dazu unter PKV für Selbstständige und Freiberufler.
Der Höchstbeitrag als Maßstab für den PKV-Vergleich
In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif. Für einen fairen Vergleich hilft der GKV-Höchstbeitrag trotzdem in dreifacher Hinsicht:
- Ihr Vergleichswert: Als Angestellter über der Grenze vergleichen Sie Ihren Eigenanteil in der GKV (2026: 613,22 € bzw. 648,09 €) mit Ihrem Eigenanteil in der PKV nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses.
- Der höchste Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeber zahlt zur PKV die Hälfte des Beitrags, höchstens aber so viel, wie er bei gesetzlicher Versicherung zahlen müsste: 2026 bis zu 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung, zusammen 613,22 €. Details im Ratgeber Arbeitgeberzuschuss.
- Die Obergrenze im Basistarif: Der Basistarif der PKV darf nicht mehr kosten als der GKV-Höchstbeitrag für die Krankenversicherung (2026 rund 1.017 €).
Ein ehrlicher Vergleich schaut aber über den heutigen Monatsbeitrag hinaus: Wie entwickeln sich beide Beiträge über die Jahre, was kosten mitzuversichernde Angehörige, welche Leistungen sind garantiert? Diese Fragen beantworten unser Kostenvergleich PKV-Kosten und die Entscheidungshilfe PKV oder GKV.
Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 69.750 € im Jahr, das sind 5.812,50 € im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist in der GKV beitragsfrei. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine eigene Grenze von 101.400 € im Jahr.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Für 2027 hat das Bundeskabinett eine Beitragsbemessungsgrenze von 76.500 € im Jahr beschlossen, also 6.375 € im Monat. Darin steckt eine Sonderanhebung um 3.600 € aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Bundesrat muss der Rechengrößenverordnung noch zustimmen. Der GKV-Höchstbeitrag steigt damit bei unverändertem Zusatzbeitrag auf 1.345,13 € (mit Kind) bzw. 1.383,38 € (kinderlos) im Monat.
Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag 2026?
Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % kostet die Krankenversicherung 2026 höchstens 1.017,19 € im Monat. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 209,25 € (mit Kind) oder 244,13 € (kinderlos ab 23). Zusammen sind das 1.226,44 € bzw. 1.261,31 €. Angestellte tragen davon 613,22 € bzw. 648,09 €.
Ab welchem Einkommen zahlt man den Höchstbeitrag?
Den Höchstbeitrag zahlen Sie ab einem beitragspflichtigen Einkommen von 5.812,50 € im Monat (2026), 2027 voraussichtlich ab 6.375 €. Bei Angestellten zählt das Bruttogehalt einschließlich anteiliger Einmalzahlungen, bei freiwillig Versicherten die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen. Jeder Euro darüber bleibt in der GKV beitragsfrei, an der jährlichen Anhebung der Grenze ändert das aber nichts.
Zahlen Selbstständige den vollen GKV-Höchstbeitrag?
Ja, wenn ihre Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Da kein Arbeitgeber beteiligt ist, tragen Selbstständige den gesamten Beitrag: 2026 bis zu 1.261,31 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeldanspruch). Ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag. Zusätzlich zählen bei ihnen alle Einnahmen, also auch Mieten und Kapitalerträge.
Warum steigt mein GKV-Beitrag, obwohl mein Gehalt gleich bleibt?
Liegt Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen Sie den Höchstbeitrag. Dieser steigt, wenn die Grenze angehoben wird oder Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Von 2025 auf 2027 wächst der Höchstbeitrag mit Kind voraussichtlich von 1.141,09 € auf 1.345,13 € im Monat, auch ohne Gehaltserhöhung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 223 SGB V – Beitragspflicht, Beitragsbemessungsgrenze
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
- Deutsche Rentenversicherung: Kabinett beschließt Rechengrößen 2027 (Oktober 2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Ergebnis des GKV-Schätzerkreises (14.10.2026)
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