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Gesundheit & Antrag

PKV mit Vorerkrankungen: Risikozuschlag, Leistungs­ausschluss und Ihre Möglichkeiten

Mit Vorerkrankungen ist die private Krankenversicherung oft möglich – häufig gegen einen Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss; bei schweren, chronischen oder noch laufenden Erkrankungen kann der Versicherer aber auch ablehnen. Weil jeder Versicherer nach eigenen Richtlinien bewertet, lohnt sich vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften.

Auf dieser Seite erfahren Sie, worauf Versicherer achten, wie ein Zuschlag rechnerisch wirkt, wann er wieder sinken kann – und wann die gesetzliche Krankenversicherung die ehrlichere Lösung ist.

Patientin schildert dem Arzt ihre Beschwerden

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 10 Minuten Lesezeit

Wie bewerten Versicherer Vorerkrankungen?

Grundlage ist die Gesundheitsprüfung im Antrag. Der Versicherer schätzt ein, welche Kosten aus einer Erkrankung künftig zu erwarten sind – und ob sie über das hinausgehen, was in seinem Tarif bereits einkalkuliert ist. Dabei spielen vor allem diese Punkte eine Rolle:

  • Art und Schwere: Ein einmaliger Bänderriss wiegt anders als eine chronische Erkrankung mit Dauermedikation.
  • Zeitpunkt und Verlauf: Liegt die Behandlung lange zurück und ist sie abgeschlossen, sinkt das Risiko.
  • Ausheilung: Ein Attest über Beschwerdefreiheit ist oft mehr wert als eine lange Erklärung.
  • Folgekosten: Medikamente, Kontrollen, mögliche Operationen oder Folgeerkrankungen.
  • Kombination: Mehrere kleinere Befunde können zusammen eine Ablehnung auslösen, einzeln aber unproblematisch sein.

Jeder Versicherer hat eigene, nicht öffentliche Annahmerichtlinien. Was der eine mit 10 % Zuschlag annimmt, schließt der andere aus oder lehnt ab. Genau deshalb ist der Vergleich mehrerer Voten so wichtig.

Typische Vorerkrankungen und wie Versicherer sie häufig einordnen

Die Übersicht zeigt allgemeine Tendenzen aus der Antragspraxis – keine Zusage und keine Aussage über einzelne Versicherer.

VorerkrankungWorauf Versicherer achtenMögliche Folge (je nach Versicherer)
Heuschnupfen, leichte AllergienMedikamente, Beteiligung der Atemwegeoft Annahme ohne oder mit geringem Zuschlag
AsthmaSchweregrad, Dauermedikation, KlinikaufenthalteZuschlag; bei schwerem Verlauf Ablehnung möglich
RückenbeschwerdenDiagnose, Physiotherapie, Arbeit­sunfähigkeit, seit wann beschwerdefreiZuschlag oder Ausschluss der Wirbelsäule; ausgeheilte Beschwerden oft unkritisch
BluthochdruckWerte, medikamentöse Einstellung, Folgeschädenhäufig Zuschlag
Schilddrüsenunterfunktiongut eingestellt, regelmäßige Kontrollenoft Annahme, teils geringer Zuschlag
ÜbergewichtBody-Mass-Index, BegleiterkrankungenZuschlag ab einem bestimmten BMI, bei starkem Übergewicht Ablehnung möglich
Psychotherapie, psychische ErkrankungenDiagnose, Dauer, Abschluss, Arbeit­sunfähigkeit, MedikamenteZuschlag, Zurückstellung oder Ablehnung; kurze, abgeschlossene Beratungen teils unkritisch
Gelenkverletzungen, OperationenRestbeschwerden, FolgeeingriffeAusschluss des Gelenks oder Zuschlag
Schwere chronische Erkrankungenz. B. Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs mit kurzem Abstand, Multiple Sklerosein Normal­tarifen oft schwierig bis ausgeschlossen; Basistarif als Ausweg

Allgemeine Erfahrungswerte zur Orientierung, eigene Einschätzung; die Entscheidung trifft jeder Versicherer im Einzelfall nach eigenen Richtlinien. Stand Oktober 2026.

Wie funktioniert der Risikozuschlag?

Der Risikozuschlag gleicht das erwartete Mehrkostenrisiko aus. Meist wird er als Prozentsatz auf den Tarifbeitrag erhoben, manchmal als fester Eurobetrag. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es in normalen Tarifen nicht; eine Ausnahme ist die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger mit höchstens 30 %.

Drei Punkte sollten Sie kennen:

  • Er wächst mit. Bei Beitragsanpassungen kann der Versicherer auch vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern (§ 8a und § 8b MB/KK). Ein prozentualer Zuschlag steigt also mit jeder Erhöhung. Warum Beiträge steigen, erklärt PKV-Beitragserhöhung.
  • Er gehört zum Beitrag. Angestellte bekommen den Arbeitgeberzuschuss auf den tatsächlich gezahlten Beitrag – einschließlich Zuschlag, aber höchstens bis zur Obergrenze von 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung (2026).
  • Er geht beim Tarifwechsel mit. Wechseln Sie innerhalb Ihres Versicherers, bleibt ein bestehender Zuschlag in der Regel erhalten; für Mehrleistungen kann ein neuer hinzukommen.

Sie müssen ein Angebot mit Zuschlag nicht annehmen. Oft lohnt es sich, Zuschlag und Ausschluss bei verschiedenen Versicherern gegeneinander zu rechnen.

Leistungs­ausschluss: Wann er sinnvoll ist – und wann nicht

Beim Leistungsausschluss zahlt der Versicherer für eine genau bezeichnete Erkrankung oder ein Körperteil nicht – etwa „Behandlungen des rechten Kniegelenks einschließlich Folgen“. Der Beitrag bleibt normal. Der Ausschluss gilt grundsätzlich für die gesamte Vertragsdauer; einen gesetzlichen Anspruch auf spätere Aufhebung gibt es nicht. Manche Versicherer prüfen einen Ausschluss auf Antrag dennoch neu.

Eher sinnvoll

  • bei klar abgegrenzten Risiken, die ausgeheilt sind (ein operiertes Gelenk, eine einmalige Verletzung)
  • wenn die möglichen Kosten der ausgeschlossenen Erkrankung überschaubar sind

Eher kritisch

  • bei Erkrankungen, die viele Körperbereiche betreffen oder Folgeerkrankungen auslösen können (Rücken, Psyche, Stoffwechsel)
  • wenn die Formulierung unscharf ist („Erkrankungen des Bewegungsapparats“)

Achten Sie auf den genauen Wortlaut. Ein enger Ausschluss ist oft besser als ein dauerhafter Zuschlag – ein weiter Ausschluss kann dagegen im Ernstfall teurer werden als jeder Zuschlag. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG können Sie für Mehrleistungen selbst wählen: Ausschluss statt Zuschlag.

Abgelehnt – und jetzt?

Eine Ablehnung durch einen Versicherer bedeutet nicht, dass alle ablehnen. Sie müssen sie aber in künftigen Anträgen angeben, wenn danach gefragt wird. Deshalb gilt: erst anonym anfragen, dann beantragen. Wie das geht, lesen Sie unter anonyme Risikovoranfrage.

Lehnen alle passenden Versicherer ab, bleiben diese Wege:

  • In der GKV bleiben: Wer gesetzlich versichert ist, verliert nichts. Eine schwere Erkrankung ist einer der häufigsten Gründe, warum die PKV nicht passt – mehr dazu unter Vor- und Nachteile der PKV.
  • Basistarif: Jeder Versicherer muss berechtigte Personen ohne Risikozuschlag aufnehmen. Leistungen und Kosten orientieren sich an der GKV; 2026 kostet er höchstens rund 1.017 € im Monat für die Krankenversicherung (Basistarif).
  • Ergänzende Absicherung in der GKV: Zusatzversicherungen für Zähne oder Krankenhaus haben eigene, oft kürzere Gesundheitsfragen.

Kann ein Risikozuschlag später wegfallen?

Ja. Ist ein Zuschlag wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände vereinbart und sind diese Umstände später weggefallen oder bedeutungslos geworden, können Sie verlangen, dass der Beitrag ab Zugang Ihres Verlangens angemessen herabgesetzt wird (§ 41 VVG). Dasselbe gilt, wenn der Zuschlag auf irrtümlich falschen Angaben beruhte.

Automatisch passiert das nicht. Sie müssen den Antrag stellen und das gesunkene Risiko belegen, in der Regel mit einem ärztlichen Attest. Wie lange Sie beschwerdefrei oder ohne Behandlung sein müssen, damit ein Versicherer das Risiko als entfallen ansieht, ist je nach Erkrankung und Versicherer unterschiedlich.

So gehen Sie vor

  • Versicherungsschein heraussuchen: Wofür genau wurde der Zuschlag vereinbart?
  • Ärztliche Bescheinigung über Ausheilung oder stabile Werte einholen
  • Herabsetzung schriftlich verlangen und auf § 41 VVG verweisen
  • Eine Ablehnung begründen lassen und gegebenenfalls nach einiger Zeit erneut beantragen

Auch ohne Herabsetzung gibt es Wege, den Beitrag zu senken – etwa über eine höhere Selbstbeteiligung oder einen anderen Tarif. Einen Überblick gibt PKV-Beitrag senken.

Sonderwege: Öffnungsaktion, Kinder­nach­versicherung und Basistarif

Öffnungsaktion für Beamte

Viele, aber nicht alle Versicherer haben sich verpflichtet, Beamtenanfänger und ihre Angehörigen ohne Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen und ohne Leistungsausschlüsse aufzunehmen. Der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 % begrenzt. Voraussetzung ist ein Antrag binnen sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung. Einzelheiten: Öffnungsaktion für Beamte und PKV für Beamte.

Kinder­nach­versicherung

Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten versichert, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten beim Versicherer ist und das Kind binnen zwei Monaten rückwirkend angemeldet wird (§ 198 VVG). Das gilt auch für Kinder, die mit einer Erkrankung zur Welt kommen.

Basistarif

Der Basistarif ist das gesetzliche Auffangnetz. Er nimmt jeden Berechtigten auf, erhebt keine Risikozuschläge und kostet höchstens so viel wie der GKV-Höchstbeitrag. Für den späteren Wechsel in einen Normaltarif wird allerdings ein fiktiver Zuschlag festgehalten.

So gehen Sie mit Vorerkrankungen vor

  1. Unterlagen sammeln

    Leistungsauszug der Krankenkasse, Arztberichte, Atteste über Ausheilung. Wie Sie die Daten bekommen, steht unter Gesundheitsprüfung.

  2. Grundsatzfrage klären

    Passt die PKV zu Ihrer Lebenslage – auch mit Zuschlag und im Alter? Die Entscheidungshilfe PKV oder GKV hilft dabei.

  3. Anonyme Risikovoranfrage stellen

    Wir legen Ihre Angaben ohne Namen mehreren Versicherern vor und holen unverbindliche Voten ein.

  4. Angebote vergleichen

    Zuschlag gegen Ausschluss, Leistungen gegen Beitrag – über die gesamte Laufzeit gerechnet, nicht nur für den ersten Monat.

  5. Antrag mit identischen Angaben

    Beim gewählten Versicherer stellen Sie den Antrag mit genau den Angaben aus der Voranfrage und melden Änderungen bis zur Annahme nach.

  6. Später überprüfen lassen

    Ist das Risiko gesunken, beantragen Sie die Herabsetzung des Zuschlags nach § 41 VVG.

Häufige Fragen zur PKV mit Vorerkrankungen

Kann ich mit Vorerkrankungen in die private Kranken­versicherung?

Oft ja. Viele Vorerkrankungen führen nicht zur Ablehnung, sondern zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss. Bei schweren oder noch laufenden Erkrankungen lehnen Versicherer in Normaltarifen dagegen häufig ab. Wie Ihre Chancen stehen, zeigt eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Wer überall abgelehnt wird und der PKV zugeordnet ist, kann sich im Basistarif versichern.

Wie hoch ist ein Risikozuschlag in der PKV?

Eine feste Höhe gibt es nicht. Jeder Versicherer legt den Zuschlag nach eigenen Richtlinien fest, meist als Prozentsatz des Tarifbeitrags. Leichte Befunde führen oft zu kleinen Zuschlägen, ernstere zu deutlich höheren. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nur in Sonderfällen, etwa bei der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger mit höchstens 30 %. Bedenken Sie, dass ein prozentualer Zuschlag bei Beitragsanpassungen mitsteigt.

Was ist besser: Risikozuschlag oder Leistungs­ausschluss?

Das hängt von der Erkrankung ab. Ein enger Ausschluss für ein abgegrenztes, ausgeheiltes Risiko wie ein operiertes Knie ist oft günstiger als ein dauerhafter Zuschlag. Bei Erkrankungen mit möglichen Folgeschäden, etwa am Rücken oder in der Psyche, ist ein Zuschlag meist sicherer, weil der volle Schutz bleibt. Rechnen Sie beide Varianten über die Laufzeit und achten Sie auf den genauen Wortlaut des Ausschlusses.

Muss ich eine frühere Ablehnung bei anderen Versicherern angeben?

Ja, wenn der Antrag danach fragt – und das tun viele Anträge. Eine verschwiegene Ablehnung ist eine Verletzung der Anzeigepflicht mit allen Folgen bis zum Rücktritt. Deshalb sollten Sie bei Vorerkrankungen keinen Antrag auf gut Glück stellen, sondern zuerst eine anonyme Risikovoranfrage. Eine Ablehnung im anonymen Verfahren ist keine Antragsablehnung.

Fällt ein Risikozuschlag nach einigen Jahren automatisch weg?

Nein. Sie können aber verlangen, dass der Beitrag angemessen herabgesetzt wird, wenn der Grund für den Zuschlag weggefallen oder bedeutungslos geworden ist (§ 41 VVG). Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag und legen ein ärztliches Attest vor. Die Herabsetzung gilt ab Zugang Ihres Verlangens, nicht rückwirkend. Wie lange ein Versicherer Beschwerdefreiheit erwartet, ist unterschiedlich.

Zahlt der Arbeitgeber auch den Risikozuschlag mit?

Ja, der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten Beitrag. Dazu gehört auch ein Risikozuschlag. Der Zuschuss beträgt aber höchstens die Hälfte des Beitrags und höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde – 2026 bis zu 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. Liegt Ihr Beitrag samt Zuschlag darüber, tragen Sie den Rest allein.

Gibt es eine private Kranken­versicherung, die jeden nimmt?

Ja, den Basistarif. Jeder Versicherer muss berechtigte Personen dort ohne Risikozuschlag aufnehmen, etwa wer seit 2009 privat versichert ist oder als Selbstständiger ohne Versicherung dasteht. Die Leistungen entsprechen etwa der GKV, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Für Gesunde ist er meist teurer als ein Normaltarif, für schwer Vorerkrankte aber oft der einzige private Weg.

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