Wechsel & Voraussetzungen
PKV-Vergleich: Private Krankenversicherungen richtig vergleichen
Ein guter PKV-Vergleich stellt nicht den billigsten Beitrag in den Mittelpunkt, sondern die Frage, welcher Tarif Ihre wichtigsten Leistungen dauerhaft absichert – zu einem Beitrag, der auch in 20 Jahren noch tragbar ist. Wir vergleichen für Sie Tarife vieler Versicherer, klären Gesundheitsfragen vorab anonym und begleiten Sie bis zum Vertrag: kostenlos und unverbindlich.
- Für Sie kostenfrei und unverbindlich
- Tarife vieler Versicherer im Vergleich
- Anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen
- PKV-Experte seit 1993

In wenigen Schritten zum kostenlosen PKV-Vergleich

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Worauf es beim PKV-Vergleich ankommt
Eine private Krankenversicherung schließen Sie in der Regel für Jahrzehnte ab. Der Versicherer kann den Vertrag nicht ordentlich kündigen (§ 206 VVG) und die vereinbarten Leistungen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen ändern – das ist ein großer Vorteil. Es bedeutet aber auch: Was Sie heute vereinbaren, begleitet Sie bis ins Alter. Ein Vergleich sollte deshalb vier Fragen beantworten.
1. Sind die Leistungen, die mir wichtig sind, sicher abgedeckt?
Tarife unterscheiden sich stark bei Hilfsmitteln, Psychotherapie, Zahnersatz und Wahlleistungen im Krankenhaus. Die wichtigsten Kriterien finden Sie in der Checkliste unten; Hintergründe im Ratgeber Leistungen der PKV.
2. Wie stabil wird der Beitrag voraussichtlich sein?
Ein Lockangebot mit niedrigem Einstiegsbeitrag kann nach wenigen Jahren deutlich steigen. Entscheidend sind solide Kalkulation, ein ausreichend großer Versichertenbestand im Tarif und Möglichkeiten zur Vorsorge.
3. Welche Selbstbeteiligung passt zu mir?
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, verlagert aber Kosten zu Ihnen. Für Angestellte rechnet sie sich anders als für Selbstständige.
4. Passt der Versicherer?
Finanzkraft, Service und die Art, wie ein Unternehmen Überschüsse verwendet, sagen etwas über die langfristige Verlässlichkeit. Kennzahlen helfen bei der Einordnung, ersetzen aber keinen Blick auf den konkreten Tarif.
Vorab gilt: Nicht jeder darf in die PKV. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, zeigt der Ratgeber Versicherungspflichtgrenze; den Ablauf beschreibt Wechsel in die PKV.
Checkliste: Die wichtigsten Leistungskriterien
| Kriterium | Darauf sollten Sie achten | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlung | Erstattung auch über den Regelhöchstsatz der GOÄ (über 3,5-fach) hinaus; freie Arztwahl oder bewusst gewähltes Primärarztprinzip | Spezialisten rechnen teils über dem Regelsatz ab |
| Hilfsmittel | offener Hilfsmittelkatalog statt abschließender Liste | neue Hilfsmittel und Technik werden sonst nicht erstattet |
| Psychotherapie | ausreichende Zahl an Sitzungen, Behandlung auch durch Psychologische Psychotherapeuten | häufiger Leistungsfall mit hohen Kosten |
| Krankenhaus | Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Erstattung über die Höchstsätze | Wahlleistungen lassen sich später nur mit Gesundheitsprüfung ergänzen |
| Zahnbehandlung und Zahnersatz | Erstattungssätze für Zahnersatz, Inlays und Implantate; Begrenzungen in den ersten Jahren | Zahnersatz zählt zu den teuersten Leistungen |
| Kieferorthopädie | Leistung auch für Erwachsene und nach Unfällen | viele Tarife leisten nur für Kinder |
| Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung | Kostenübernahme ohne enge Begrenzung | nach schweren Erkrankungen entscheidend |
| Krankentagegeld | Höhe passend zum Nettoeinkommen, Beginn ab dem 43. Tag für Angestellte | Lohnersatz nach dem Ende der Lohnfortzahlung |
| Auslandsschutz | weltweite Geltung, ausreichende Dauer bei längeren Aufenthalten | wichtig für Reisen, Entsendungen und Studium im Ausland |
| Vorsorge und Impfungen | Erstattung ohne Altersgrenzen oder enge Listen | Prävention verhindert spätere Kosten |
| Vorsorge für das Alter | Möglichkeit eines Beitragsentlastungstarifs | senkt den Beitrag im Ruhestand |
Allgemeine Kriterien; welche davon für Sie Priorität haben, hängt von Ihrem Bedarf ab. Stand Oktober 2026.
Beitragsstabilität: Warum nicht nur der Preis zählt
Private Krankenversicherer dürfen Beiträge nicht nach Belieben erhöhen. Eine Anpassung ist nur erlaubt, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 % von der Kalkulation abweichen (der Tarif kann 5 % vorsehen) oder die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 % (§ 203 VVG, § 155 VAG). Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Deshalb bleibt der Beitrag oft mehrere Jahre gleich und steigt dann in einem Sprung.
Wie stark das ausfallen kann, zeigen die Branchenzahlen: 2026 waren nach Angaben des PKV-Verbands rund 60 % der Vollversicherten von einer Beitragsanpassung betroffen, im Durchschnitt um rund 13 %. Mehr dazu im Ratgeber PKV-Beitragserhöhung und in unserer Meldung zu den Beitragsanpassungen 2027.
Woran Sie stabile Tarife eher erkennen
- Realistische Kalkulation: Ein Einstiegsbeitrag weit unter vergleichbaren Tarifen sollte Sie skeptisch machen.
- Ausreichend großer Bestand: Tarife mit vielen Versicherten verteilen teure Einzelfälle auf mehr Schultern.
- Beitragsentwicklung der Vergangenheit: Lassen Sie sich zeigen, wie sich der Tarif in den letzten Jahren entwickelt hat. Eine Garantie für die Zukunft ist das nicht, aber ein Hinweis.
- Vorsorge im Vertrag: Alterungsrückstellungen, der gesetzliche Zuschlag von 10 % und ein optionaler Beitragsentlastungstarif dämpfen die Beiträge im Alter.
Steigt der Beitrag später doch stark, bleibt Ihnen das Recht auf einen Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb Ihres Versicherers – ohne Verlust der Alterungsrückstellungen.
Selbstbeteiligung: Wie viel Eigenanteil passt?
Mit einer Selbstbeteiligung tragen Sie Rechnungen bis zu einem festen Jahresbetrag selbst; dafür sinkt der Beitrag. Ob sich das lohnt, ist eine einfache Rechnung – mit einem Haken für Angestellte.
Beispiel: Ein Tarif mit 1.200 € Selbstbeteiligung kostet 80 € im Monat weniger als derselbe Tarif ohne. Das sind 960 € im Jahr. Annahme, unverbindlich.
- Als Selbstständiger sparen Sie die vollen 960 €. Haben Sie im Jahr mehr als 960 € Rechnungen, zahlen Sie drauf – höchstens 240 €.
- Als Angestellter zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Ihre eigene Ersparnis beträgt deshalb nur 480 €, die Selbstbeteiligung tragen Sie aber voll. Schon ab 480 € Rechnungen im Jahr lohnt sich die Selbstbeteiligung nicht mehr.
Hinzu kommt die Steuer: Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben absetzbar, selbst getragene Kosten durch die Selbstbeteiligung nicht. Wie Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung zusammenspielen, erklären die Ratgeber Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung. Ihren Fall rechnen Sie mit dem Selbstbeteiligungs-Rechner durch.
Versicherer-Kennzahlen: Was sie sagen – und was nicht
Private Krankenversicherer veröffentlichen jedes Jahr Geschäftsberichte und Berichte über ihre Solvabilität und Finanzlage. Daraus lassen sich Kennzahlen ablesen, die beim Vergleich helfen können:
- Eigenkapitalquote: Verhältnis von Eigenkapital zu Beitragseinnahmen – ein Polster für schlechte Jahre.
- Solvabilitätsquote: zeigt, wie gut die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen erfüllt sind.
- Quote der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB): Mittel, die der Versicherer für Rückerstattungen und zur Abmilderung von Beitragserhöhungen zurückgelegt hat.
- Überschussverwendungsquote: welcher Anteil der Überschüsse den Versicherten zugutekommt.
- Verwaltungs- und Abschlusskostenquote: wie viel der Beiträge in Verwaltung und Vertrieb fließt.
- Nettoverzinsung: wie gut die Kapitalanlagen – und damit die Alterungsrückstellungen – verzinst werden.
Diese Zahlen beziehen sich auf das ganze Unternehmen und auf die Vergangenheit. Sie sagen wenig über den einzelnen Tarif, den Sie abschließen. Sinnvoll ist ein Blick über mehrere Jahre und immer im Zusammenhang. Wir nutzen Kennzahlen als einen Baustein der Auswahl, nie als alleinigen Maßstab.
Vergleichsportal oder Makler?
Beide Wege sind für Sie in der Regel ohne Honorar, weil der Vermittler eine Vergütung vom Versicherer erhält. Der Unterschied liegt in der Art der Beratung.
| Aspekt | Online-Vergleichsportal | Versicherungsmakler |
|---|---|---|
| Ergebnis | Preisliste nach Eingaben und Filtern | Empfehlung nach persönlicher Bedarfsanalyse |
| Gesundheitsfragen | meist erst im Antrag | vorab anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern |
| Leistungsbewertung | standardisierte Kriterien | Prüfung der Bedingungen nach Ihren Prioritäten |
| Antrag | Sie füllen selbst aus | Begleitung bei Gesundheitsfragen und Unterlagen |
| Nach dem Abschluss | je nach Anbieter | persönliche Betreuung bei Beitragsanpassung, Tarifwechsel und Leistungsfragen |
Allgemeine Gegenüberstellung; manche Portale arbeiten selbst als Makler. Alternativ beraten Versicherungsberater gegen Honorar. Stand Oktober 2026.
Warum wir zur persönlichen Beratung raten
Vergleichsportale eignen sich gut für eine erste Orientierung. Bei der privaten Krankenversicherung entscheiden aber Details, die eine Preisliste nicht zeigt: wie ein Tarif mit Hilfsmitteln umgeht, welche Gesundheitsfragen er stellt und wie Ihr Gesundheitszustand bewertet wird. Fehler bei den Gesundheitsfragen können den Versicherungsschutz gefährden.
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO sind wir nicht an einen Versicherer gebunden und vergleichen Tarife vieler Anbieter. Wir arbeiten im Auftrag unserer Kunden; die Beratung ist für Sie kostenfrei, weil wir vom Versicherer vergütet werden. Wie wir dabei vorgehen, lesen Sie unter PKV-Beratung und Über uns.
Ob die PKV für Sie überhaupt die richtige Wahl ist, besprechen wir offen – auch wenn die Antwort „GKV“ lautet. Eine erste Einschätzung gibt die Entscheidungshilfe PKV oder GKV.
So läuft Ihr PKV-Vergleich bei uns ab
Anfrage senden
Füllen Sie das Vergleichsformular aus. Es dauert nur wenige Minuten und ist unverbindlich.
Persönliches Gespräch
Wir besprechen Ihre Situation: Beruf, Einkommen, Familie, Gesundheit und welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
Anonyme Risikovoranfrage
Bei Vorerkrankungen fragen wir anonym bei mehreren Versicherern an, zu welchen Bedingungen sie Sie annehmen würden.
Vergleich und Empfehlung
Sie erhalten passende Tarife mit verständlich erklärten Stärken und Schwächen – und unsere Empfehlung.
Antrag mit Begleitung
Wir helfen bei den Gesundheitsfragen und beim Antrag und achten auf den lückenlosen Übergang aus Ihrer bisherigen Versicherung.
Betreuung danach
Auch nach dem Abschluss sind wir für Sie da: bei Beitragsanpassungen, Tarifwechseln und Fragen zur Erstattung.
Schon privat versichert? Auch dann lohnt ein Vergleich
Ein Vergleich ist nicht nur vor dem Einstieg sinnvoll. Wer schon privat versichert ist und unter steigenden Beiträgen leidet, hat zwei Wege – mit sehr unterschiedlichen Folgen:
- Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG): Sie wechseln in einen gleichartigen Tarif und behalten Ihre Alterungsrückstellungen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Für die meisten Versicherten ist das der erste Schritt.
- Wechsel zu einem anderen Versicherer: Bei Verträgen ab 2009 nehmen Sie einen Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mit, bei älteren Verträgen in der Regel nichts. Dazu kommen eine neue Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter. Das lohnt sich vor allem für jüngere Versicherte mit guter Gesundheit.
Kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag nie, bevor der neue Versicherer Sie angenommen hat. Mehr dazu unter PKV kündigen und Versicherer wechseln und PKV-Beitrag senken.
Häufige Fragen zum PKV-Vergleich
Was kostet ein PKV-Vergleich?
Für Sie nichts. Als Versicherungsmakler werden wir im Erfolgsfall vom Versicherer vergütet; der Beitrag ist dadurch in der Regel nicht höher als beim direkten Abschluss. Der Vergleich ist unverbindlich – Sie entscheiden erst nach der Beratung, ob und welchen Tarif Sie abschließen.
Wie finde ich die beste private Krankenversicherung?
Die eine beste PKV gibt es nicht. Der passende Tarif deckt die Leistungen ab, die Ihnen wichtig sind, ist solide kalkuliert und zu einem Beitrag zu haben, den Sie auch langfristig tragen können. Vergleichen Sie deshalb Leistungen, Beitragsstabilität, Selbstbeteiligung und Versicherer – nicht nur den Preis.
Ist ein PKV-Vergleich online sinnvoll?
Für eine erste Orientierung ja, etwa mit unserem anonymen PKV-Rechner. Für die Entscheidung reicht er meist nicht, weil Gesundheitszustand, Bedingungen und persönliche Prioritäten das Ergebnis stark verändern. Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor jedem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen. So vermeiden Sie Überraschungen nach dem Antrag.
Wie lange dauert ein PKV-Vergleich?
Das Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt; für das Beratungsgespräch sollten Sie sich in Ruhe Zeit nehmen. Sind Risikovoranfragen nötig, kommt die Bearbeitungszeit der Versicherer hinzu, die je nach Fall unterschiedlich lang ist. Planen Sie deshalb vor einem festen Wechseltermin genügend Zeit ein.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Ihr Makler schickt Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen an mehrere Versicherer und fragt, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden – etwa mit Zuschlag oder Ausschluss. So vermeiden Sie offizielle Ablehnungen, die bei späteren Anträgen angegeben werden müssten, und können die Angebote vergleichen.
Bin ich nach dem Vergleich zu einem Abschluss verpflichtet?
Nein. Der Vergleich und die Beratung sind unverbindlich. Erst wenn Sie einen Antrag unterschreiben und der Versicherer ihn annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Auch danach können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 8 VVG). Sie gehen also kein Risiko ein, wenn Sie sich zunächst nur informieren.
Lohnt sich ein Vergleich, wenn ich schon privat versichert bin?
Ja, vor allem nach Beitragserhöhungen. Häufig lässt sich der Beitrag durch einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG senken, ohne Alterungsrückstellungen zu verlieren. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kommt eher für jüngere, gesunde Versicherte in Frage. Wir prüfen beide Wege für Sie.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 34d GewO – Versicherungsvermittler
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 206 VVG – Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers
- § 8 VVG – Widerrufsrecht
- § 146 VAG – Substitutive Krankenversicherung
- § 155 VAG – Prämienanpassung
- PKV-Verband, Pressemitteilung vom 04.02.2026 (Branchenzahlen 2025, Beitragsanpassungen 2026)
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