Vertrag & Tarife
PKV-Versicherer vergleichen: Was Kennzahlen über ein Unternehmen verraten – und was nicht
Kennzahlen aus Geschäftsberichten und Solvabilitätsberichten zeigen, wie solide ein privater Krankenversicherer finanziert ist, wie viel er für Verwaltung und Vertrieb ausgibt und wie viel Überschuss er an die Versicherten weitergibt. Sie gelten aber für das ganze Unternehmen und für die Vergangenheit – für Ihre Entscheidung sind die Bedingungen Ihres Tarifs wichtiger.
Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Kennzahlen nach dem Katalog des PKV-Verbands, zeigt, wo Sie sie finden, und warum Ratings nur ein Baustein sind. Einzelne Versicherer bewerten wir hier bewusst nicht.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Warum der Versicherer bei der PKV so wichtig ist
Eine private Krankenversicherung schließen Sie in der Regel fürs Leben ab. Wechseln können Sie zwar, nehmen aber nur einen Teil Ihrer Alterungsrückstellung mit – bei Verträgen ab 2009 den Übertragungswert, bei älteren nichts. Wer einen Versicherer wählt, bindet sich für Jahrzehnte.
Deshalb lohnt der Blick auf das Unternehmen: Wie gut fängt es Krisen auf, wie viel gibt es an seine Kunden zurück, wie gut legt es die Alterungsrückstellungen an?
Ein Katalog für die ganze Branche
Für betriebswirtschaftliche Kennzahlen gibt es keine gesetzliche Definition; jedes Unternehmen könnte eigene Formeln verwenden. Der PKV-Verband hat deshalb einen Kennzahlenkatalog entwickelt, der für alle privaten Krankenversicherer gilt und auf Zahlen aus den Geschäftsberichten beruht (Stand der Broschüre: August 2016). Der Verband betont selbst, dass Kennzahlen nur zusammen, über mehrere Jahre und mit Blick auf das jeweilige Unternehmen aussagekräftig sind – und dass sie die Vergangenheit beschreiben, nicht die Zukunft.
Rechtsform: Versicherungsverein oder Aktiengesellschaft?
Private Krankenversicherer sind überwiegend entweder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder Aktiengesellschaften (AG).
- VVaG: Die Versicherten sind zugleich Mitglieder des Vereins. Es gibt keine Aktionäre, die eine Dividende erwarten. Eigenkapital kann ein Verein aber im Wesentlichen nur aus eigenen Überschüssen bilden.
- AG: Die Eigentümer sind Aktionäre, oft ein Konzern. Sie können zusätzliches Kapital zuführen, erwarten dafür aber eine Rendite in Form von Dividenden oder Gewinnabführung.
Die Rechtsform allein sagt wenig über die Qualität. Für beide gilt dieselbe Aufsicht, und für beide gilt: Mindestens 80 % des Überschusses sind der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen, unter Anrechnung der Gutschriften nach § 150 VAG (§ 22 KVAV). Die Dividende einer AG kommt aus dem Rest. Beim Vergleich der Eigenkapitalquote sollten Sie die Rechtsform aber im Hinterkopf behalten.
Die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick
Definitionen nach dem Kennzahlenkatalog des PKV-Verbands, vereinfacht. Bezugsgröße sind meist die verdienten Bruttobeiträge des Geschäftsjahres.
| Kennzahl | Was sie misst | Wie Sie sie lesen |
|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital im Verhältnis zu den Beiträgen | Polster für Verluste; der Katalog nennt Werte unter 5 % problematisch |
| Solvabilitätsquote (SCR-Bedeckung) | Eigenmittel im Verhältnis zur aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung | muss mindestens 100 % betragen; höher heißt mehr Puffer |
| RfB-Quote | Rückstellung für Beitragsrückerstattung im Verhältnis zu den Beiträgen | Mittel für künftige Beitragsentlastung und Rückerstattungen |
| RfB-Zuführungsquote | neu zugeführte Mittel des Jahres | zusammen mit der RfB-Quote lesen |
| Überschussverwendungsquote | Anteil des Überschusses, der an die Versicherten geht | gesetzlich im Grundsatz mindestens 80 % |
| Schadenquote | Leistungen plus Zuführung zu den Alterungsrückstellungen | sehr hoch: möglicher Hinweis auf künftige Anpassungen |
| Verwaltungskostenquote | Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den Beiträgen | hängt auch von Service und Investitionen ab |
| Abschlusskostenquote | Kosten für neue Verträge im Verhältnis zu den Beiträgen | hängt von Neugeschäft und Vertriebswegen ab |
| Nettoverzinsung | Ergebnis der Kapitalanlagen einschließlich Kursgewinnen und Abschreibungen | auf Dauer mit dem Rechnungszins vergleichen |
| Bestand und Wachstum | Zahl der Versicherten, Beitragseinnahmen, Veränderung zum Vorjahr | Grundlage für die Einordnung aller anderen Werte |
Quellen: PKV-Verband, Kennzahlenkatalog der Privaten Krankenversicherung (Stand August 2016); §§ 40, 89 VAG; § 22 KVAV. Stand Oktober 2026.
Sicherheit: Eigenkapital und Solvabilität
Die Eigenkapitalquote setzt das Eigenkapital, das kurzfristige Verluste auffangen soll, ins Verhältnis zu den Beitragseinnahmen. Der Kennzahlenkatalog nennt eine Quote unter 5 % problematisch. Sehr hohe Quoten sind in der PKV nicht zu erwarten, weil der Großteil der Überschüsse an die Versicherten geht.
Solvency II und der SFCR-Bericht
Aussagekräftiger ist heute die Solvabilitätsquote nach dem europäischen Aufsichtssystem Solvency II. Sie vergleicht die anrechenbaren Eigenmittel mit der Solvabilitätskapitalanforderung, also dem Kapital, das der Versicherer nach Aufsichtsrecht für seine Risiken vorhalten muss. Die Eigenmittel müssen diese Anforderung jederzeit mindestens decken, die Quote muss also bei mindestens 100 % liegen (§ 89 VAG).
Jeder Versicherer veröffentlicht dazu jährlich spätestens 14 Wochen nach Ende des Geschäftsjahres einen Bericht über Solvabilität und Finanzlage, den SFCR-Bericht (§ 40 VAG). Darin stehen Geschäftsergebnis, Risikoprofil, Bewertung und Kapitalmanagement. Achten Sie darauf, ob die Quote durch Übergangsmaßnahmen oder Anpassungen gestützt wird; der Bericht muss deren Wirkung offenlegen.
Was, wenn ein Versicherer in Schieflage gerät?
Versicherer, die die Vollversicherung betreiben, müssen einem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören (§ 221 VAG); in der Krankenversicherung übernimmt das die Medicator AG, die Verträge im Ernstfall fortführt – ein Notfallschutz, kein Ersatz für Finanzkraft.
Überschüsse: RfB-Quote, Zuführung und Verwendung
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist ein Topf, aus dem der Versicherer Beiträge senkt, Beitragserhöhungen abmildert, Mehrleistungen finanziert oder Geld an leistungsfreie Kunden zurückzahlt – die Beitragsrückerstattung. Die RfB-Quote zeigt, wie viel davon im Verhältnis zu den Beiträgen bereitliegt, zusätzlich zu Alterungsrückstellungen und gesetzlichem Zuschlag.
Die Mittel müssen zeitnah, in der Regel binnen drei Jahren, verwendet oder verbindlich verplant werden. Eine hohe RfB-Quote ist deshalb kein ewiges Polster, sondern ein Hinweis auf Mittel zur Entlastung in den nächsten Jahren – etwa bei einer Beitragserhöhung.
Zuführung und Überschussverwendung
Die RfB-Zuführungsquote zeigt, wie viel im laufenden Jahr neu in den Topf geflossen ist. Die Überschussverwendungsquote gibt an, welcher Anteil des Gesamtüberschusses nach Steuern den Versicherten zugutekommt. Nach dem Aufsichtsrecht sind das im Grundsatz mindestens 80 %; der Rest dient dem Aufbau von Eigenkapital und bei Aktiengesellschaften der Dividende. Eine Quote über dem Mindestwert über viele Jahre spricht für eine gute Beteiligung der Kunden – sofern nennenswerte Überschüsse entstehen.
Kosten, Kapitalanlage und Schadenquote
Verwaltungs- und Abschlusskostenquote
Die Verwaltungskostenquote zeigt, wie viel von den Beiträgen in die Verwaltung fließt, die Abschlusskostenquote, wie viel für neue Verträge ausgegeben wird. Niedrig ist nicht automatisch gut: Service, schnelle Erstattung und moderne Technik kosten Geld, und Abschlusskosten hängen vom Umfang des Neugeschäfts und den Vertriebswegen ab.
Nettoverzinsung und Rechnungszins
Die Nettoverzinsung misst das gesamte Ergebnis der Kapitalanlagen, also laufende Erträge, Kursgewinne und Abschreibungen, im Verhältnis zum Kapitalanlagebestand. Sie ist für die PKV besonders wichtig, weil die Tarife mit einem Rechnungszins von höchstens 3,5 % kalkuliert sind (§ 4 KVAV). Viele Versicherer nennen im Anhang des Geschäftsberichts ihren durchschnittlichen Rechnungszins. Liegt die Nettoverzinsung über Jahre darunter, muss der Rechnungszins gesenkt werden – und das treibt die Beiträge. Überzins über dem Rechnungszins kommt dagegen zu 90 % den Versicherten zugute (§ 150 VAG).
Schadenquote
Die Schadenquote setzt Leistungen und Zuführung zu den Alterungsrückstellungen ins Verhältnis zu den Beiträgen. Nach einer Beitragsanpassung sinkt sie meist; eine sehr hohe Quote kann auf künftige Anpassungen hindeuten – oder auf niedrige Kosten.
Bestandsgröße und Beitragsentwicklung
Bestand
Zahl und Entwicklung der Versicherten sind die Grundlage für alle anderen Werte. Größere Bestände gleichen Schwankungen leichter aus, kleinere können trotzdem sehr solide sein. Branchenweit waren nach dem PKV-Verband 8,79 Millionen Menschen privat vollversichert (Branchenzahlen 2025). Wie sich die Branche entwickelt, steht unter PKV-Branchenzahlen 2025.
Beitragsentwicklung
Für Sie als Kunde ist die Beitragsentwicklung der wichtigste Wert – und der, den es nicht einheitlich veröffentlicht gibt. Durchschnittswerte eines Bestands sagen wenig über einen bestimmten Tarif. Branchenweit waren 2026 nach Branchenangaben rund 60 % der Vollversicherten von Anpassungen betroffen, im Durchschnitt um rund 13 %. Fragen Sie nach der Beitragshistorie Ihres Tarifs oder vergleichbarer älterer Tarife des Anbieters. Was 2027 zu erwarten ist, zeigt PKV-Beitragsanpassungen 2027.
Wo Sie die Zahlen finden
- Geschäftsbericht: Lagebericht und Anhang, oft mit einer Tabelle der Kennzahlen nach dem PKV-Katalog – auf der Website des Versicherers.
- SFCR-Bericht: jährlich veröffentlicht, ebenfalls auf der Website.
- Zahlenbericht des PKV-Verbands: Branchenwerte zum Vergleich.
Warum Tarifbedingungen wichtiger sind
Kennzahlen beschreiben ein Unternehmen, Ihr Schutz steht im Tarif. Die Leistungen, die Sie heute vereinbaren, sind garantiert und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden – im Guten wie im Schlechten. Ein finanzstarker Versicherer mit lückenhaftem Tarif hilft Ihnen im Krankheitsfall weniger als ein solider Versicherer mit gutem Tarif.
Prüfen Sie deshalb zuerst die Bedingungen: offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog, Erstattung über dem Höchstsatz der Gebührenordnung, Psychotherapie, Zahnleistungen, Auslandsschutz, Krankentagegeld. Welche Mindestkriterien wir empfehlen, steht unter Leistungen der PKV.
Ein unterschätztes Kriterium: die Tarifwelt
Je mehr gleichartige Tarife ein Versicherer anbietet, desto mehr Möglichkeiten haben Sie später beim Tarifwechsel nach § 204 VVG – etwa, um im Alter in einen günstigeren Tarif mit voller Anrechnung der Rückstellung zu wechseln. Fragen Sie beim Abschluss auch danach.
Ratings: hilfreich, aber mit Grenzen
Es gibt zwei Arten von Bewertungen: Unternehmensratings beurteilen Finanzstärke und Stabilität eines Versicherers, Tarifratings und Produkttests vergleichen Leistungen einzelner Tarife. Beide können eine erste Orientierung geben. Ihre Grenzen sollten Sie kennen:
- Methode und Gewichtung: Jede Agentur gewichtet anders. Was in einem Rating zählt, muss nicht zu Ihren Prioritäten passen.
- Freiwilligkeit: Manche Unternehmensratings werden vom bewerteten Versicherer selbst beauftragt; wer nicht teilnimmt, taucht nicht auf. Das Fehlen eines Ratings sagt deshalb nichts Negatives.
- Momentaufnahme: Ratings blicken auf vergangene Jahre und werden nur periodisch aktualisiert.
- Tarif statt Unternehmen: Ein gutes Unternehmensrating macht einen schwachen Tarif nicht besser – und umgekehrt.
Wir nutzen Kennzahlen und Ratings als einen Baustein der Auswahl, nie als alleinigen Maßstab. Wie wir Tarife vieler Versicherer vergleichen, beschreibt der PKV-Vergleich.
Häufige Fragen zu Kennzahlen von PKV-Versicherern
Woran erkenne ich einen finanzstarken PKV-Versicherer?
An mehreren Werten zusammen, über mehrere Jahre: einer Solvabilitätsquote deutlich über 100 %, einer ausreichenden Eigenkapitalquote, einer Nettoverzinsung, die den Rechnungszins der Tarife dauerhaft deckt, und stabilen Überschüssen. Eine einzelne Quote in einem einzelnen Jahr reicht nicht. Die Werte stehen im Geschäftsbericht und im jährlichen SFCR-Bericht des Unternehmens.
Was bedeutet die RfB-Quote in der PKV?
Sie setzt die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ins Verhältnis zu den Beitragseinnahmen. Aus dieser Rückstellung finanziert der Versicherer Beitragsrückerstattungen, Beitragssenkungen und das Abmildern von Erhöhungen. Eine hohe Quote zeigt, dass dafür in den nächsten Jahren Mittel bereitstehen. Weil die Mittel zeitnah verwendet werden müssen, ist sie kein dauerhaftes Polster.
Ist ein Versicherungsverein besser als eine Aktiengesellschaft?
Nicht grundsätzlich. Ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern und muss keine Dividende zahlen, kann Eigenkapital aber nur aus Überschüssen bilden. Eine Aktiengesellschaft kann Kapital von Aktionären erhalten, zahlt ihnen dafür aber eine Rendite. Für beide gelten dieselbe Aufsicht und die Pflicht, mindestens 80 % des Überschusses an die Versicherten weiterzugeben.
Was steht im SFCR-Bericht eines Versicherers?
Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage beschreibt Geschäftstätigkeit und Ergebnis, Unternehmensführung, Risikoprofil, Bewertungsgrundlagen und das Kapitalmanagement, darunter Eigenmittel und Solvabilitätskapitalanforderung. Versicherer müssen ihn jährlich spätestens 14 Wochen nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen (§ 40 VAG). Sie finden ihn meist auf der Website des Unternehmens.
Kann eine private Krankenversicherung pleitegehen?
Ausgeschlossen ist das nicht, aber die Aufsicht greift früh ein, wenn die Kapitalanforderungen unterschritten werden. Für den Ernstfall müssen Versicherer, die die Vollversicherung betreiben, einem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören (§ 221 VAG); in der Krankenversicherung übernimmt das die Medicator AG, die bestehende Verträge fortführt.
Wie aussagekräftig sind PKV-Ratings?
Als Orientierung brauchbar, als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht. Ratings unterscheiden sich in Methode und Gewichtung, sind oft Momentaufnahmen und werden teils vom bewerteten Unternehmen beauftragt. Unternehmensratings sagen nichts über den einzelnen Tarif. Prüfen Sie deshalb immer zusätzlich die Tarifbedingungen und die Beitragsentwicklung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- PKV-Verband: Kennzahlenkatalog der Privaten Krankenversicherung, Stand August 2016 (Pflichtexemplar, ULB Bonn)
- § 40 VAG – Solvabilitäts- und Finanzbericht und § 89 VAG – Eigenmittel
- § 150 VAG – Gutschrift zur Alterungsrückstellung und § 151 VAG – Überschussbeteiligung
- § 221 VAG – Sicherungsfonds
- § 4 KVAV – Rechnungszins und § 22 KVAV – Mindestzuführung zur RfB
- PKV-Verband, Pressemitteilung vom 04.02.2026 (Branchenzahlen 2025) und Branchenangaben zu den Beitragsanpassungen 2026
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