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Leistungen

Zahnleistungen der PKV: Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie

Die private Krankenversicherung erstattet bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie einen im Tarif festgelegten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten. Die GKV zahlt beim Zahnersatz dagegen nur einen Festzuschuss von 60 bis 75 % der Regelversorgung, ab 1. Januar 2027 sogar nur noch 50 bis 65 % – bei hochwertigem Ersatz bleibt oft der größere Teil beim Patienten.

Wie viel Sie in der PKV selbst tragen, hängt von Erstattungssatz, Zahnstaffel und Höchstbeträgen Ihres Tarifs ab. Hier sehen Sie, worauf es ankommt und wie Sie vor einer teuren Behandlung vorgehen.

Moderner Behandlungsstuhl in einer Zahnarztpraxis

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 12 Minuten Lesezeit

Welche Zahnleistungen zahlt die private Kranken­versicherung?

Die Zahnleistungen sind in fast allen PKV-Tarifen ein eigener Baustein neben den ambulanten und stationären Leistungen. Die Tarifbedingungen ordnen jede Behandlung einem von drei Bereichen zu – und für jeden kann ein anderer Prozentsatz gelten.

Zahnbehandlung

Dazu zählen Untersuchungen, Röntgen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlung, Schmerzbehandlung und chirurgische Eingriffe wie das Ziehen eines Zahns. Die professionelle Zahnreinigung ist je nach Tarif voll, mit einem Jahresbudget oder gar nicht versichert.

Zahnersatz

Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen und Implantate. Viele Tarife rechnen auch Inlays (Einlagefüllungen aus Keramik oder Gold) zum Zahnersatz, andere zur Zahnbehandlung. Das ist mehr als eine Formalie: Liegt der Satz für Zahnersatz niedriger, zahlen Sie bei Inlays mehr selbst. Auch die Funktionsdiagnostik vor großen Arbeiten und Aufbissschienen werden unterschiedlich zugeordnet.

Kieferorthopädie

Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen. Bei Kindern ist sie häufig versichert, oft mit Höchstbeträgen. Für Erwachsene leisten viele Tarife nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, etwa nach einem Unfall oder zusammen mit einem kieferchirurgischen Eingriff.

Für alle drei Bereiche gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten (§ 197 VVG). Wer nahtlos aus der GKV oder einer anderen PKV wechselt, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet; viele Tarife verzichten ganz darauf.

Erstattung­ssätze: Wie viel zahlt die PKV beim Zahnarzt?

Die Prozentsätze unterscheiden sich von Tarif zu Tarif erheblich. Zahnbehandlung wird häufig höher erstattet als Zahnersatz und Kieferorthopädie. Manche Tarife zahlen Zahnersatz nur zur Hälfte, andere fast vollständig; dazu kommen gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung und jährliche Höchstbeträge.

Prüfen Sie neben dem Prozentsatz drei Punkte, die in der Praxis oft mehr ausmachen:

  • Gebührenrahmen: Erstattet der Tarif bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach) oder nur bis zum Schwellenwert (2,3-fach)? Zahlt er auch bei einer Honorarvereinbarung über 3,5?
  • Material- und Laborkosten: Zahntechnische Leistungen rechnet der Zahnarzt als Auslagen nach den tatsächlichen Kosten ab (§ 9 GOZ). Manche Tarife erstatten sie nur bis zu den Preisen einer eigenen Sachkostenliste – die Differenz zahlen Sie.
  • Anzahl und Art: Gibt es eine Begrenzung bei Implantaten (etwa je Kiefer) oder schließt der Tarif bestimmte Materialien aus?

Beamte erhalten für Zahnleistungen Beihilfe, die je nach Dienstherr Material- und Laborkosten oder Implantate nur eingeschränkt anerkennt. Diese Lücken schließt ein Beihilfeergänzungstarif. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Beihilfe.

Die Zahnstaffel: Begrenzung in den ersten Jahren

Die Zahnstaffel ist eine Leistungsgrenze für die ersten Versicherungsjahre. Der Versicherer will damit verhindern, dass jemand mit bereits absehbarem Behandlungsbedarf einen Tarif abschließt und sofort teuren Zahnersatz einreicht. Typischerweise steigt die Grenze jährlich und fällt nach einigen Jahren ganz weg. Unfallbedingte Behandlungen sind häufig ausgenommen.

Wichtig: Die Staffel gilt in der Regel kumuliert. Was Sie im ersten Jahr nicht ausschöpfen, steht im zweiten Jahr zusätzlich zur Verfügung – aber auch umgekehrt: Was Sie früh verbraucht haben, fehlt später. Lesen Sie in den Bedingungen nach, ob die Grenze für Zahnersatz allein oder für alle Zahnleistungen zusammen gilt.

GOZ: So rechnen Zahnärzte privat ab

Für Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Jede Leistung hat eine Punktzahl; multipliziert mit dem Punktwert von 5,62421 Cent ergibt sie den einfachen Satz (§ 5 GOZ). Dieser Punktwert entspricht den 1988 festgelegten 11 Pfennig und wurde seitdem nicht erhöht.

Der Zahnarzt bemisst die Gebühr zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen Satz nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen. Der 2,3-fache Satz gilt als durchschnittliche Leistung; darüber muss er schriftlich begründen. Weil der Punktwert so lange eingefroren ist, vereinbaren Zahnärzte häufiger als Ärzte eine abweichende Gebührenhöhe nach § 2 GOZ. Eine solche Vereinbarung muss vor der Behandlung schriftlich getroffen werden und darauf hinweisen, dass die Erstattung möglicherweise nicht in voller Höhe gewährleistet ist.

Hinzu kommen Material- und Laborkosten als Auslagen (§ 9 GOZ). Übersteigen sie voraussichtlich 1.000 €, muss der Zahnarzt Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag des Labors anbieten und auf Verlangen in Textform vorlegen. Wie Sie Rechnungen insgesamt prüfen, erklärt der Ratgeber Arztrechnung und GOÄ.

Zahnleistungen in GKV und PKV im Vergleich

LeistungGKVPKV (je nach Tarif)
Kontrolle, FüllungenKassenleistung; bei aufwendigeren Füllungen Mehrkosten selbst (§ 28 Abs. 2 SGB V)Erstattung nach Satz für Zahnbehandlung, auch Kunststoff- und Keramikfüllungen
Professionelle Zahnreinigungkeine Regelleistung, manche Kassen geben einen Zuschussvoll, mit Budget oder nicht versichert
ZahnersatzFestzuschuss 2026: 60 %, mit Bonus 70 bzw. 75 %; ab 2027: 50, 60 bzw. 65 % der RegelversorgungProzentsatz der tatsächlichen Kosten, anfangs oft Zahnstaffel
Implantatenur Festzuschuss in Höhe der Regelversorgung, außer in Ausnahmefällenmeist als Zahnersatz versichert, teils mit Anzahlgrenze
InlaysZuschuss in Höhe einer einfachen Füllungals Zahnbehandlung oder als Zahnersatz erstattet
Kieferorthopädie Kinderbei festgelegten Indikationsgruppen; 20 % Eigenanteil (10 % ab dem 2. Kind), Erstattung nach Abschluss (§ 29 SGB V)bei medizinischer Notwendigkeit, oft mit Höchstbetrag
Kieferorthopädie Erwachsenenur bei schweren Kieferanomalien mit kieferchirurgischer Behandlunghäufig nur nach Unfall oder bei medizinischer Notwendigkeit

Quellen: §§ 28, 29, 55 SGB V, GOZ, MB/KK 2009; Stand Oktober 2026.

Was zahlt die GKV beim Zahnersatz?

Gesetzlich Versicherte erhalten beim Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss (§ 55 SGB V). Er beträgt 60 % der Kosten der sogenannten Regelversorgung, also der einfachen, medizinisch ausreichenden Lösung für den jeweiligen Befund. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er auf 70 % (fünf Jahre) oder 75 % (zehn Jahre). Bei geringem Einkommen gibt es einen zusätzlichen Betrag bis zur vollen Höhe der Regelversorgung, höchstens bis zu den tatsächlichen Kosten.

Wählt der Patient eine aufwendigere Versorgung – etwa ein Implantat statt einer Brücke –, bleibt der Festzuschuss gleich. Alle Mehrkosten trägt er selbst. Genau hier liegt der größte Leistungsunterschied zwischen GKV und PKV.

Bei der Kieferorthopädie zahlt die Kasse für Kinder und Jugendliche, wenn eine Fehlstellung nach den Indikationsgruppen des Gemeinsamen Bundesausschusses das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt (§ 29 SGB V). Erwachsene erhalten sie nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern (§ 28 Abs. 2 SGB V). Wer gesetzlich versichert bleiben möchte, kann diese Lücken mit einer Zahnzusatzversicherung verkleinern – ein Vergleich der Systeme steht im Ratgeber PKV oder GKV.

Kieferorthopädie in der PKV: Kinder und Erwachsene

Für Kinder ist die Kieferorthopädie einer der teuersten Posten in der Familienplanung. Gute Kindertarife erstatten medizinisch notwendige Behandlungen ohne Bindung an die engen Indikationsgruppen der GKV; viele setzen aber einen Höchstbetrag oder einen niedrigeren Prozentsatz an. Neugeborene, die nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden, erhalten höchstens den Schutz des Elternteils – achten Sie deshalb schon im eigenen Tarif auf die Kieferorthopädie. Mehr dazu auf der Seite PKV für Kinder.

Bei Erwachsenen leisten viele Tarife nur bei medizinischer Notwendigkeit, etwa nach einem Unfall, bei Kiefergelenkbeschwerden oder in Kombination mit einer Kieferoperation. Rein ästhetische Korrekturen, auch mit durchsichtigen Schienen, sind meist nicht versichert. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vor Beginn schriftlich bestätigen.

So gehen Sie bei teurem Zahnersatz vor

  1. Heil- und Kostenplan anfordern

    Lassen Sie sich einen schriftlichen Plan mit GOZ-Nummern, Faktoren und geschätzten Material- und Laborkosten geben; ab 1.000 € Laborkosten steht Ihnen ein Kostenvoranschlag zu.

  2. Plan beim Versicherer einreichen

    Schicken Sie den Plan vor Behandlungsbeginn ein und bitten Sie um eine schriftliche Erstattungszusage mit Betrag. Fragen Sie nach Zahnstaffel, Faktorgrenzen und Sachkostenliste.

  3. Eigenanteil klären

    Weicht die Zusage deutlich vom Plan ab, sprechen Sie mit dem Zahnarzt: Faktoren, Material oder Laborwahl lassen sich oft anpassen. Bei großen Arbeiten kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein.

  4. Zeitpunkt wählen

    Läuft eine Zahnstaffel bald aus, kann es sich lohnen, eine nicht dringende Behandlung zu verschieben oder auf zwei Kalenderjahre zu verteilen – medizinische Gründe gehen aber immer vor.

  5. Rechnung prüfen und einreichen

    Vergleichen Sie die Rechnung mit Plan und Zusage. Abweichungen ohne Begründung sprechen Sie beim Zahnarzt an, bevor Sie zahlen.

Worauf Sie bei den Zahnleistungen eines Tarifs achten sollten

  • Erstattungssatz für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie getrennt ansehen
  • Zuordnung von Inlays und Implantaten: Zahnbehandlung oder Zahnersatz?
  • Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ, möglichst auch darüber bei Honorarvereinbarung
  • Material- und Laborkosten ohne enge Sachkostenliste
  • Höhe und Dauer der Zahnstaffel, Ausnahme für Unfälle
  • professionelle Zahnreinigung: in welcher Häufigkeit oder mit welchem Budget?
  • Kieferorthopädie für Kinder und, falls wichtig, für Erwachsene
  • Verzicht auf die achtmonatige Wartezeit

Wer bereits Behandlungsbedarf hat, muss ihn in der Gesundheitsprüfung angeben; fehlende Zähne werden oft mit einem Zuschlag oder Ausschluss belegt. Einen Überblick über alle Mindestkriterien finden Sie im Ratgeber Leistungen der PKV, einen Vergleich vieler Tarife bietet unser PKV-Vergleich.

Häufige Fragen zu Zahnleistungen in der PKV

Zahlt die private Kranken­versicherung Implantate?

In den meisten Vollversicherungstarifen ja, als Zahnersatz zum dafür vereinbarten Prozentsatz. Einschränkungen gibt es durch die Zahnstaffel in den ersten Jahren, durch Höchstbeträge oder eine Begrenzung der Anzahl. Die GKV zahlt dagegen nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, etwa eine Brücke, und nicht das Implantat selbst.

Was ist eine Zahnstaffel?

Eine Leistungsgrenze für die ersten Versicherungsjahre. Der Tarif erstattet Zahnersatz zum Beispiel im ersten Jahr nur bis 1.000 €, in den ersten zwei Jahren zusammen bis 2.000 € und so weiter, bis die Grenze nach einigen Jahren entfällt. Unfälle sind oft ausgenommen. Die genauen Beträge stehen in den Tarifbedingungen.

Zahlt die PKV die professionelle Zahnreinigung?

Das hängt vom Tarif ab. Manche erstatten die professionelle Zahnreinigung voll als Zahnbehandlung, andere nur bis zu einem jährlichen Betrag oder einer bestimmten Anzahl, einige gar nicht. In der GKV ist sie keine Regelleistung; einzelne Kassen geben freiwillig einen Zuschuss.

Gibt es in der PKV ein Bonusheft wie in der GKV?

Nein. Das Bonusheft erhöht nur den Festzuschuss der GKV beim Zahnersatz. In der PKV richtet sich die Erstattung nach dem Tarif, unabhängig von regelmäßigen Kontrollen. Trotzdem lohnen sich Vorsorgetermine, weil sie teure Behandlungen vermeiden, und manche Tarife koppeln Leistungen für Prophylaxe an regelmäßige Untersuchungen.

Zahlt die PKV eine Zahnspange für Erwachsene?

Oft nur eingeschränkt. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, wenn sie medizinisch notwendig ist, etwa nach einem Unfall oder zusammen mit einer Kieferoperation. Rein ästhetische Korrekturen sind meist ausgeschlossen. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung schriftlich bestätigen.

Muss ich vor einer Zahnbehandlung einen Kostenplan einreichen?

Pflicht ist es meist nicht, aber dringend zu empfehlen. Bei voraussichtlichen Kosten über 2.000 € muss der Versicherer auf Ihre Anfrage in Textform binnen vier Wochen Auskunft geben (§ 192 Abs. 8 VVG). So wissen Sie vorher, was erstattet wird, und können mit dem Zahnarzt über Alternativen sprechen.

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