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PKV für Beamtenanwärter und Referendare: günstig starten, richtig umstellen
Beamtenanwärter und Referendare im Vorbereitungsdienst sind in der Regel Beamte auf Widerruf: versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung und beihilfeberechtigt. In der privaten Krankenversicherung versichern Sie deshalb nur den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht trägt – oft in einem günstigen Anwärtertarif, der bei der Verbeamtung auf Probe in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung umgestellt wird.
Seit 2019 gilt die Öffnungsaktion der PKV auch für Beamte auf Widerruf. Wer Vorerkrankungen hat, kommt damit innerhalb von sechs Monaten zu festen Bedingungen in die PKV.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Wie sind Beamtenanwärter krankenversichert?
Beamtenanwärter absolvieren ihren Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf – in der Steuer- und Finanzverwaltung, bei der Justiz, in der allgemeinen Verwaltung, an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst oder im Referendariat für das Lehramt. Sie erhalten Anwärterbezüge und haben, wie alle Beamten, Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall und auf Beihilfe. Damit sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), und zwar unabhängig von der Höhe der Bezüge.
Versichert sein müssen Sie trotzdem. Sie haben zwei Wege:
- Private Krankenversicherung im Beihilfetarif: Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten, die PKV den Rest. Das ist der übliche Weg.
- Freiwillige gesetzliche Versicherung: möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Beitritt erfüllen (§ 9 SGB V), etwa weil Sie zuvor ausreichend lange gesetzlich versichert waren. Dann zahlen Sie den Beitrag aus Ihren Bezügen allein, ohne Anteil des Dienstherrn – außer Ihr Land bietet eine pauschale Beihilfe. Die individuelle Beihilfe hilft in der GKV nur bei Kosten, die die Kasse nicht übernimmt.
Beispiel 2026 (unverbindlich): Bei Anwärterbezügen von 1.500 € im Monat kostet die freiwillige GKV für die Krankenversicherung rund 253,50 € (ermäßigter Beitragssatz 14,0 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag), dazu kommt die Pflegeversicherung. Ohne pauschale Beihilfe tragen Sie das allein.
Polizeianwärter erhalten in vielen Ländern freie Heilfürsorge statt Beihilfe; für sie gelten eigene Regeln, die wir auf der Seite PKV für Polizisten und Soldaten erklären.
Beihilfe im Vorbereitungsdienst: Wie viel zahlt der Dienstherr?
Die Beihilfe ist kein Versicherungsbeitrag, sondern eine Erstattung: Sie reichen Ihre Rechnungen bei der Beihilfestelle ein und erhalten den Bemessungssatz erstattet. Beim Bund gelten nach § 46 BBhV für Anwärter dieselben Sätze wie für alle aktiven Beamten:
- 50 % für Sie selbst, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern,
- 70 % für berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner,
- 80 % für Kinder.
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen und weichen teils ab. Ein Beispiel ist Hessen: Dort erhalten Empfänger von Anwärterbezügen nach dem Merkblatt der Beihilfestelle einheitlich 70 % – auch für ihre Angehörigen. Den genauen Satz nennt Ihnen Ihre Beihilfestelle; mit dem Beihilfe-Rechner sehen Sie, welchen Anteil die PKV übernehmen muss.
Was die PKV absichert
- Restkostentarif: deckt den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, also beim Bund 50 %.
- Beihilfeergänzung: sinnvoll für Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur gekürzt erstattet, etwa bestimmte Wahlleistungen oder Hilfsmittel über Höchstbeträgen.
- Pflegeversicherung: Beihilfeberechtigte müssen eine anteilige beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
Anwärter- und Ausbildungstarife: günstig starten, später umstellen
Viele Versicherer bieten für die Zeit des Vorbereitungsdienstes eigene Anwärter- oder Ausbildungstarife an. Sie haben denselben Leistungsumfang wie der spätere Beihilfetarif oder einen ähnlichen, kosten in der Ausbildung aber weniger. Das Aufsichtsrecht erlaubt in Ausbildungstarifen planmäßig steigende Beiträge bis zum 39. Lebensjahr (§ 10 KVAV) – der niedrige Einstieg ist also kalkuliert.
Umstellung bei der Verbeamtung auf Probe
Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes und der Ernennung zum Beamten auf Probe wird der Anwärtertarif in den regulären Beihilfetarif umgestellt. Das geschieht in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Sie die Umstellung fristgerecht melden. Prüfen Sie die Bedingungen schon beim Abschluss: Welche Frist gilt, in welchen Tarif wird umgestellt, und was kostet er?
Ändert sich dabei Ihr Beihilfesatz – etwa weil Ihr Land Anwärtern mehr zahlt als Beamten auf Probe –, muss der Versicherer den Schutz auf Antrag ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten anpassen, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Wenn es nach der Ausbildung anders kommt
Nicht jeder Vorbereitungsdienst endet mit einer Übernahme. Werden Sie nicht verbeamtet, endet die Beihilfe. Nehmen Sie dann eine Stelle als Angestellte oder Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze an, werden Sie gesetzlich pflichtversichert und können die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Wer später eventuell doch verbeamtet wird, kann den Gesundheitszustand mit einer Anwartschaftsversicherung sichern.
Kostenloser PKV-Vergleich für Beamtenanwärter
PKV oder GKV für Beamtenanwärter: drei Wege im Vergleich
| Merkmal | PKV mit Beihilfe | GKV freiwillig | GKV mit pauschaler Beihilfe |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt? | Beihilfe (Bund 50 %) plus PKV-Restkostentarif | Sie den vollen Beitrag allein | Dienstherr die Hälfte des Beitrags |
| Beitrag | nach Alter, Gesundheit, Tarif; Anwärtertarif günstig | nach Bezügen: 14,0 % plus Zusatzbeitrag | wie GKV, davon die Hälfte |
| Gesundheitsprüfung | ja; Öffnungsaktion: keine Ablehnung, Zuschlag höchstens 30 % | keine | keine |
| Leistungen | privatärztlich, je nach Tarif | GKV-Katalog, Beihilfe nur für Lücken | GKV-Katalog |
| Kinder | eigener kleiner Beitrag, Beihilfe 80 % | oft beitragsfrei familienversichert | oft beitragsfrei familienversichert |
| Wechsel des Dienstherrn | Beihilfe gibt es bei jedem Dienstherrn | unverändert | endet in der Regel an der Landesgrenze |
| Ruhestand | Beihilfe steigt auf 70 % (Bund), PKV-Anteil sinkt | Beitrag auf Pension und weitere Einkünfte | je nach Land, Entscheidung bindet |
Bemessungssätze nach § 46 BBhV (Bund); Länder weichen teils ab. Pauschale Beihilfe nur in einzelnen Ländern. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.
Referendare: Lehramt und Rechtsreferendariat
Lehramtsreferendare
Im Vorbereitungsdienst für das Lehramt sind Referendarinnen und Referendare in den meisten Ländern Beamte auf Widerruf. Für sie gilt alles, was oben zu Anwärtern steht: Beihilfe, Anwärtertarif, Öffnungsaktion. Oft schließt das Referendariat direkt an das Studium an. Waren Sie bisher in der studentischen Pflichtversicherung oder privat als Beamtenkind, endet dieser Schutz – kümmern Sie sich rechtzeitig vor dem Dienstantritt um den Anschluss. Wie es im Studium aussieht, lesen Sie unter PKV für Studenten.
Wer nach dem Referendariat als angestellte Lehrkraft arbeitet, wird bei einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze gesetzlich pflichtversichert. Wer verbeamtet wird, stellt auf den regulären Beihilfetarif um.
Rechtsreferendare
Beim juristischen Vorbereitungsdienst sind die Regeln uneinheitlich. Viele Länder bilden Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis aus, nicht als Beamte; ob dann Versicherungspflicht in der GKV besteht oder ein Beihilfeanspruch, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. Einzelne Länder bieten ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein Wahlrecht an, Sachsen etwa nach seinem Merkblatt für Rechtsreferendare.
Fragen Sie deshalb vor Vertragsabschluss beim zuständigen Oberlandesgericht oder der Ausbildungsbehörde nach Ihrem Status. Erst danach lohnt sich ein Tarifvergleich.
Öffnungsaktion: der sichere Weg bei Vorerkrankungen
Wer chronisch krank ist, eine Behinderung hat oder in den letzten Jahren in Behandlung war, muss bei der normalen Gesundheitsprüfung mit Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung rechnen. Für Beamtenanfänger gibt es eine Alternative: die Öffnungsaktion vieler privater Krankenversicherer. Nach den Angaben des PKV-Verbands gilt sie seit Anfang 2019 auch für Beamte auf Widerruf.
- Frist: Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung.
- Keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen und keine Leistungsausschlüsse.
- Risikozuschlag höchstens 30 % des tariflichen Beitrags, in der Pflegeversicherung kein gesundheitsabhängiger Zuschlag.
- Angehörige: Ehe- oder Lebenspartner und Kinder können ebenfalls profitieren, sofern sie nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind.
- Neue Frist bei Verbeamtung auf Probe, wenn Sie als Beamter auf Widerruf gesetzlich versichert waren.
Wichtig: Nicht alle Versicherer nehmen teil, und nur das Unternehmen, bei dem Sie den ersten formellen Antrag stellen, ist an die Bedingungen gebunden. Holen Sie deshalb erst unverbindliche Angebote ein. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Öffnungsaktion der PKV für Beamte. Wer gesund ist, fährt mit der normalen Gesundheitsprüfung oft günstiger; bei Unsicherheit klärt eine anonyme Risikovoranfrage die Bedingungen vorab.
Pauschale Beihilfe: Alternative mit Bindung
Einige Länder zahlen Beamten, die sich gesetzlich versichern, auf Antrag die Hälfte des Beitrags als pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“). Nach unserem Stand vom Oktober 2026 bieten das unter anderem Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und seit 2026 Sachsen-Anhalt an; der Bund, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen nicht (ohne Gewähr).
Für wen das passt, etwa bei erheblichen Vorerkrankungen oder mit mehreren Kindern, lesen Sie im Ratgeber Pauschale Beihilfe. Bedenken Sie vor allem:
- Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und gilt für die Dauer des Beamtenverhältnisses.
- Wechseln Sie später in ein Land ohne pauschale Beihilfe oder zum Bund, entfällt der Zuschuss in der Regel, und die Öffnungsaktion steht Ihnen dann nicht mehr offen.
- Die pauschale Beihilfe gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflege.
So gehen Sie vor
Status klären
Beamter auf Widerruf, öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder Heilfürsorge? Fragen Sie die Beihilfestelle nach Ihrem Bemessungssatz.
Grundsatzentscheidung treffen
Individuelle Beihilfe mit PKV oder – wo angeboten – pauschale Beihilfe mit GKV. Die zweite Wahl ist in der Regel endgültig.
Gesundheit einordnen
Sammeln Sie Arztberichte der letzten Jahre. Bei Vorerkrankungen prüfen Sie Öffnungsaktion und anonyme Risikovoranfrage.
Tarife vergleichen
Vergleichen Sie Anwärtertarif und Folgetarif, Beihilfeergänzung und Pflege – nicht nur den Startbeitrag.
Fristgerecht beantragen
Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung und melden Sie später Umstellung und Beihilfeänderungen binnen sechs Monaten.
Häufige Fragen zur PKV für Beamtenanwärter
Müssen sich Beamtenanwärter privat versichern?
Nein, aber es ist der übliche Weg. Beamte auf Widerruf sind in der GKV versicherungsfrei und erhalten Beihilfe. Sie können sich privat im Beihilfetarif versichern oder freiwillig gesetzlich, wenn sie die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen. In der GKV zahlen sie den Beitrag allerdings allein, sofern ihr Land keine pauschale Beihilfe anbietet. Versichert sein müssen Sie in jedem Fall.
Was ist ein Anwärtertarif?
Ein Anwärter- oder Ausbildungstarif ist ein Beihilfetarif für die Zeit des Vorbereitungsdienstes mit niedrigerem Beitrag. Er wird bei der Ernennung zum Beamten auf Probe in den regulären Beihilfetarif umgestellt, in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Sie die Frist einhalten. Vergleichen Sie deshalb auch den Folgetarif, denn der bestimmt Leistungen und Beitrag für viele Jahre.
Gilt die Öffnungsaktion auch für Beamte auf Widerruf?
Ja, seit Anfang 2019. Beamtenanwärter und Referendare können innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung zu den Bedingungen der Öffnungsaktion in die PKV: keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %. Waren Sie als Beamter auf Widerruf gesetzlich versichert, beginnt die Frist bei der Verbeamtung auf Probe neu. Nicht alle Versicherer machen mit.
Sind Rechtsreferendare beihilfeberechtigt?
Das hängt vom Land ab. Viele Länder bilden Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis aus, nicht als Beamte auf Widerruf; ob dann Beihilfe gezahlt wird oder Versicherungspflicht in der GKV besteht, regelt das Landesrecht. Einzelne Länder ermöglichen ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Klären Sie Ihren Status beim Oberlandesgericht, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Wie viel Beihilfe bekommen Beamtenanwärter?
Beim Bund erhalten Anwärter wie alle aktiven Beamten 50 % Beihilfe, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Ehe- oder Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Die Länder haben eigene Regeln: In Hessen etwa beträgt der Bemessungssatz für Anwärter einheitlich 70 %. Den verbindlichen Satz nennt Ihre Beihilfestelle.
Was passiert mit der PKV, wenn ich nicht übernommen werde?
Mit dem Ende des Beamtenverhältnisses endet die Beihilfe. Nehmen Sie eine Stelle als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze an, werden Sie gesetzlich pflichtversichert und können die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen. Alternativ halten Sie mit einer Anwartschaftsversicherung Ihren Gesundheitszustand fest. Bleiben Sie privat, müssen Sie den Tarif auf 100 % aufstocken.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit von Beamten
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
- § 23 SGB XI – Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte
- § 10 KVAV – Ausbildungstarife
- PKV-Verband: Merkblatt für Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf mit Vorerkrankungen (Stand September 2022)
- Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz: Merkblatt zur Wahl des Beamtenverhältnisses für Rechtsreferendare
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