Beamte
Beihilfe für Beamte: Bemessungssätze, Restkosten und Antrag
Die Beihilfe ist der Anteil, den der Dienstherr an den Krankheitskosten von Beamten, Pensionären und ihren Angehörigen trägt: beim Bund 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern und 80 % für Kinder. Den Rest sichern Beamte mit einer privaten Restkostenversicherung ab.
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils anderen Sätzen, Fristen und Eigenanteilen. Dieser Ratgeber erklärt das Prinzip, die Regeln des Bundes und worauf Sie bei Ihrem Dienstherrn achten sollten.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Was ist die Beihilfe?
Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht direkt an den Kosten, die im Krankheitsfall, bei Pflege, Geburt und Vorsorge entstehen. Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Erstattung: Sie bezahlen die Rechnung, reichen sie bei der Beihilfestelle ein und bekommen den Bemessungssatz der beihilfefähigen Kosten zurück.
Wer erhält Beihilfe?
- Beamte, Richter und Beamte auf Widerruf, also auch Anwärter und Referendare (siehe PKV für Beamtenanwärter),
- Versorgungsempfänger, also Pensionäre, sowie Witwen, Witwer und Waisen,
- berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehe- oder Lebenspartner bis zu einer Einkommensgrenze und Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden.
Polizisten und Soldaten mit freier Heilfürsorge erhalten für sich selbst Sachleistungen statt Beihilfe; ihre Angehörigen sind beihilfeberechtigt. Mehr dazu unter PKV für Polizisten und Soldaten.
Was ist beihilfefähig?
Beihilfefähig sind notwendige und der Höhe nach angemessene Aufwendungen. Ärztliche Gebühren werden in der Regel bis zum Schwellenwert der GOÄ (2,3-fach bei persönlichen Leistungen) anerkannt, darüber nur mit nachvollziehbarer Begründung auf der Rechnung. Wie Sie eine Rechnung prüfen, erklärt der Ratgeber Arztrechnung und GOÄ. Für einzelne Leistungen gibt es Höchstbeträge, etwa bei Heilmitteln, Heilpraktikern oder Hilfsmitteln.
Weil seit 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht (§ 193 Abs. 3 VVG), müssen Beamte den Teil absichern, den die Beihilfe nicht trägt.
Bemessungssätze der Beihilfe des Bundes
So viel Prozent der beihilfefähigen Kosten erstattet der Bund – und so viel muss die private Restkostenversicherung abdecken.
| Person | Beihilfe (Bund) | Anteil der PKV |
|---|---|---|
| Aktive Beamte mit keinem oder einem Kind | 50 % | 50 % |
| Aktive Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Beamte in Elternzeit | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % | 30 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (bis zur Einkommensgrenze) | 70 % | 30 % |
| Kinder und Waisen | 80 % | 20 % |
Quelle: § 46 BBhV. Maßgeblich ist der Satz im Zeitpunkt der Behandlung. Bei zwei Beihilfeberechtigten erhält den erhöhten Satz ab zwei Kindern nur, wer den Familienzuschlag bezieht. Stand Oktober 2026.
Die Länder weichen ab: Beispiele
Bund und Länder haben jeweils eigene Beihilfevorschriften. Die Grundidee ist überall gleich, die Details unterscheiden sich teils erheblich. Prüfen Sie deshalb immer die Verordnung Ihres Dienstherrn oder fragen Sie Ihre Beihilfestelle. Einige belegte Beispiele:
- Hessen: Nach dem Merkblatt der Beihilfestelle beträgt der Bemessungssatz 50 % und steigt für jede berücksichtigungsfähige Person um 5 Prozentpunkte, höchstens auf 70 %. Anwärter erhalten einheitlich 70 %, bei stationärer Behandlung erhöht sich der Satz. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nur beihilfefähig, wenn sich Beamte dafür entschieden haben und einen monatlichen Betrag zahlen. Beihilfe muss binnen eines Jahres beantragt werden.
- Baden-Württemberg: Für Beamte, die ab 2013 eingestellt wurden, gelten abweichende Bemessungssätze.
- Nordrhein-Westfalen: Die Kostendämpfungspauschale wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 abgeschafft.
- Ehepartner: Die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich. Hessen etwa knüpft sie an das Zweifache des steuerlichen Grundfreibetrags.
Einige Länder bieten außerdem eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Was das bedeutet, erklärt der Ratgeber Pauschale Beihilfe.
Restkostenversicherung und Beihilfeergänzung
Die private Krankenversicherung für Beamte besteht meist aus zwei Bausteinen.
Restkostentarif
Der beihilfekonforme Tarif erstattet genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offenlässt – 50 %, 30 % oder 20 %. Der Beitrag ist entsprechend niedriger als bei einer Vollversicherung. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Seite PKV für Beamte; Ihren Restanteil berechnen Sie mit dem Beihilfe-Rechner.
Beihilfeergänzung
Die Beihilfe erstattet nicht alles. Lücken entstehen durch Eigenbehalte, Höchstbeträge, nicht beihilfefähige Leistungen und – in manchen Ländern – ausgeschlossene Wahlleistungen im Krankenhaus. Eine Beihilfeergänzung schließt diese Lücken ganz oder teilweise, etwa für:
- Chefarzt und Zweibettzimmer, wenn Ihr Dienstherr sie nicht erstattet (siehe stationäre Leistungen),
- Eigenbehalte und eine eventuelle Kostendämpfungspauschale,
- Heilpraktiker, Hilfsmittel und Brillen über den Höchstbeträgen,
- Zahnersatz und Implantate, soweit die Beihilfe kürzt,
- Rücktransport aus dem Ausland, den die Beihilfe meist nicht übernimmt (siehe Auslandsschutz).
Pflege
Auch für die Pflege gilt das Teilkostenprinzip: Beihilfeberechtigte müssen eine anteilige beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
Wenn sich der Beihilfesatz ändert
Ändert sich der Bemessungssatz – beim zweiten Kind, beim Wechsel des Dienstherrn oder mit der Pension – oder fällt die Beihilfe weg, passt der Versicherer den Schutz auf Antrag ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten an, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten handeln (§ 199 Abs. 2 VVG).
Beihilfe beantragen: So reichen Sie Rechnungen ein
Die Beihilfe wird nur auf Antrag gezahlt. Der Ablauf ist in der Regel so:
- Rechnung prüfen und bezahlen. Achten Sie auf Fälligkeit, Steigerungssätze und Begründungen.
- Bei der Beihilfestelle einreichen – je nach Dienstherr per Formular, Online-Portal oder App. Oft genügen Kopien oder Scans.
- Bei der PKV einreichen, parallel oder nach dem Beihilfebescheid; manche Versicherer möchten den Bescheid sehen.
- Bescheid prüfen: Wurden Positionen gekürzt, fragen Sie nach oder legen Sie Widerspruch ein.
Fristen
Beim Bund wird Beihilfe nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragt wird (§ 54 BBhV). Länder können kürzere Fristen haben; in Hessen ist es nach dem Merkblatt der Beihilfestelle ein Jahr, und es gilt ein Mindestbetrag je Antrag. Sammeln Sie Belege also, aber nicht zu lange.
Hohe Rechnungen
Bei teuren Behandlungen, etwa einem Krankenhausaufenthalt, können Sie oft einen Abschlag auf die Beihilfe beantragen, in Hessen ist das zum Beispiel ausdrücklich vorgesehen. Für die Klinik genügt dann meist eine Kostenübernahmeerklärung der PKV, und der Abschlag kann direkt an das Krankenhaus gehen.
Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschale
Beim Bund werden die beihilfefähigen Kosten bestimmter Leistungen um Eigenbehalte gekürzt (§ 49 BBhV):
- Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrten: 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
- Krankenhaus und stationäre Rehabilitation: 10 € je Kalendertag, höchstens für 28 Tage im Jahr.
- Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr und 10 € je Verordnung.
Keine Eigenbehalte gibt es unter anderem für Kinder und Jugendliche unter 18 (außer bei Fahrten), für Schwangere bei Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung sowie für Vorsorge- und Früherkennungsleistungen. Eine Belastungsgrenze begrenzt die Eigenbehalte im Jahr (§ 50 BBhV).
Einige Länder ziehen zusätzlich eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab, die meist nach Besoldungsgruppe gestaffelt ist. Andere haben sie abgeschafft, Nordrhein-Westfalen etwa zum 1. Januar 2022. Wie hoch die Pauschale bei Ihnen ist, steht in der Beihilfeverordnung Ihres Landes.
Ehepartner und Kinder: Wann sind sie beihilfeberechtigt?
Ehe- und Lebenspartner
Beim Bund sind die Aufwendungen von Ehe- und Lebenspartnern beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung die Grenze nicht übersteigt (§ 6 Abs. 2 BBhV). Der Ausgangsbetrag von 20.000 € wird jährlich mit der Rentenentwicklung angepasst. Ab 1. Januar 2026 liegt die Grenze nach dem Bundesverwaltungsamt bei 22.648 €; für Anträge 2026 zählen die Einkünfte des Jahres 2024. Sinken die Einkünfte im laufenden Jahr deutlich, gibt es Beihilfe unter Vorbehalt.
Liegt der Partner über der Grenze, braucht er eine eigene Vollversicherung – gesetzlich über den eigenen Job oder privat zu 100 %. Die Länder haben eigene Grenzen.
Kinder
Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden, in der Regel also, solange Kindergeld gezahlt wird. Der Bund zahlt 80 %, die PKV versichert 20 %. Ein Neugeborenes melden Sie beim Dienstherrn und binnen zwei Monaten bei der PKV an – Details auf der Seite PKV für Kinder.
Beihilfe im Ruhestand: 70 % für Pensionäre
Mit der Pension steigt die Beihilfe beim Bund von 50 % auf 70 %. Der Anteil, den die PKV abdecken muss, sinkt damit von 50 % auf 30 %. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass der Vertrag für den nicht mehr benötigten Teil mit dem Ruhestand endet (§ 199 Abs. 1 VVG). Beihilfetarife sehen deshalb meist eine Umstellung zum Ruhestand vor; klären Sie rechtzeitig, ob sie automatisch erfolgt oder beantragt werden muss.
Weil nur noch 30 % zu versichern sind, sinkt der Beitrag für die Restkosten in der Regel spürbar; durch Beitragsanpassungen kann er im Lauf der Jahre trotzdem wieder steigen. Wer zusätzlich vorsorgen will, prüft einen Beitragsentlastungstarif. Wie sich PKV-Beiträge im Ruhestand entwickeln, lesen Sie unter PKV im Alter.
Hinterbliebene erhalten ebenfalls Beihilfe als Versorgungsempfänger. In den Ländern können die Sätze für Pensionäre abweichen; prüfen Sie die Umstellung rechtzeitig vor dem Ruhestand.
So sichern Sie die Beihilfelücke richtig ab
Bemessungssatz erfragen
Fragen Sie Ihre Beihilfestelle nach Ihrem Satz und denen Ihrer Angehörigen – und nach Besonderheiten wie Wahlleistungen oder Kostendämpfungspauschale.
Lücken auflisten
Welche Leistungen erstattet Ihr Dienstherr nicht oder nur gekürzt? Daraus ergibt sich der Bedarf für eine Beihilfeergänzung.
Tarife vergleichen
Vergleichen Sie Restkostentarif, Beihilfeergänzung und Pflege mehrerer Versicherer. Bei der ersten Verbeamtung prüfen Sie die Öffnungsaktion.
Änderungen melden
Heirat, Kinder, Wechsel des Dienstherrn, Pension: Passen Sie den Tarif binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung an.
Fristen im Blick behalten
Reichen Sie Rechnungen innerhalb der Antragsfrist Ihres Dienstherrn ein – beim Bund drei Jahre, in manchen Ländern ein Jahr.
Häufige Fragen zur Beihilfe
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte?
Beim Bund erhalten aktive Beamte 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit 70 %. Pensionäre sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 % der beihilfefähigen Kosten (§ 46 BBhV). Die Länder haben eigene Verordnungen; in Hessen etwa steigt der Satz von 50 % um 5 Prozentpunkte je berücksichtigungsfähiger Person bis höchstens 70 %.
Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und Restkostenversicherung?
Die Beihilfe zahlt der Dienstherr als prozentuale Erstattung der beihilfefähigen Kosten. Die Restkostenversicherung ist ein privater Tarif, der den verbleibenden Prozentsatz abdeckt, etwa 50 % bei aktiven Bundesbeamten. Zusammen ergeben sie im Idealfall 100 %. Für Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur gekürzt erstattet, gibt es zusätzlich Beihilfeergänzungstarife.
Bis zu welchem Einkommen ist der Ehepartner beihilfeberechtigt?
Beim Bund dürfen die Einkünfte des Ehe- oder Lebenspartners im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung die Grenze nicht übersteigen. Ab 1. Januar 2026 sind das 22.648 €; für Anträge im Jahr 2026 zählen die Einkünfte 2024. Der Betrag wird jährlich angepasst. Die Länder haben eigene Grenzen. Liegt der Partner darüber, braucht er eine eigene Vollversicherung.
Wie lange habe ich Zeit, Rechnungen bei der Beihilfe einzureichen?
Beim Bund drei Jahre ab dem Rechnungsdatum (§ 54 BBhV). Die Länder regeln das selbst und haben teils deutlich kürzere Fristen, in Hessen etwa ein Jahr. Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch. Sammeln Sie Rechnungen deshalb nicht zu lange, auch wenn manche Beihilfestellen Mindestbeträge je Antrag vorsehen.
Was sind Eigenbehalte bei der Beihilfe?
Eigenbehalte sind Beträge, um die die Beihilfe gekürzt wird. Beim Bund sind das bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln sowie Fahrten 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €, im Krankenhaus 10 € je Tag für höchstens 28 Tage im Jahr. Kinder unter 18, Schwangere und Vorsorgeleistungen sind ausgenommen. Einige Länder ziehen stattdessen oder zusätzlich eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab.
Wie viel Beihilfe bekommen Pensionäre?
Beim Bund 70 % der beihilfefähigen Kosten. Der PKV-Anteil sinkt damit von 50 % auf 30 %, und der Beihilfetarif wird zum Ruhestand in der Regel angepasst. Das Gesetz erlaubt, dass der Vertrag für den nicht mehr benötigten Teil endet (§ 199 Abs. 1 VVG). In den Ländern können die Sätze abweichen.
Bekommen Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfe?
Grundsätzlich ja, aber sie hilft wenig: Leistungen der Kasse werden angerechnet, Beihilfe gibt es nur für Kosten, die die Kasse nicht trägt. Den GKV-Beitrag zahlen Beamte in der Regel allein. Ausnahme sind Länder mit pauschaler Beihilfe, die die Hälfte des Beitrags übernehmen, dafür aber die individuelle Beihilfe weitgehend ersetzen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 6 BBhV – Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, Einkommensgrenze Ehepartner
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 49 BBhV – Eigenbehalte
- § 50 BBhV – Belastungsgrenzen
- § 54 BBhV – Antragsfrist
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
- § 23 SGB XI – Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte
- Bundesverwaltungsamt: Merkblatt Einkommensgrenze für Ehepartner (Stand Januar 2026)
- Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (Stand 24.11.2021)
- Landtag NRW, Beihilfestelle: Information zu den Änderungen der BVO 2022
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