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Kosten & Beiträge

Beitrags­entlastungs­tarif: So senken Sie Ihren PKV-Beitrag im Ruhestand

Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie heute einen Zusatzbeitrag und bekommen dafür ab einem vereinbarten Alter – je nach Tarif etwa ab 65 oder 67 – lebenslang einen festen Betrag Ihres PKV-Beitrags erlassen. Angestellte können in der Regel mit dem Arbeitgeberzuschuss rechnen, sodass sie nur die Hälfte selbst tragen.

Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem Alter beim Abschluss, Ihrer Bindung an den Versicherer und Ihrer Alternative ab. Hier finden Sie Funktionsweise, Steuer, eine Beispielrechnung und die ehrliche Abwägung gegen eine eigene Rücklage.

Älteres Paar spaziert am Strand

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 9 Minuten Lesezeit

Wie funktioniert ein Beitrags­entlastungs­tarif?

Ein Beitragsentlastungstarif ist ein zusätzlicher Tarif bei Ihrem privaten Krankenversicherer. Sie wählen, um wie viel Euro im Monat Ihr Beitrag ab einem bestimmten Alter sinken soll. Der Versicherer rechnet aus, welcher Beitrag dafür bis dahin nötig ist. Mit diesem Beitrag baut er – wie bei der Vollversicherung, nach Art der Lebensversicherung – eine eigene Rückstellung auf.

Ab dem vereinbarten Alter endet die Zahlung für den Entlastungstarif, und Ihr Gesamtbeitrag sinkt dauerhaft um den vereinbarten Betrag. Das gilt lebenslang, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Je nach Versicherer gibt es feste Bausteine, frei wählbare Beträge, mehrere Startalter oder die Möglichkeit, später aufzustocken.

Was der Tarif nicht ist

  • Keine Beitragsrückerstattung: Die Entlastung hat nichts mit leistungsfreien Jahren zu tun, siehe Beitragsrückerstattung.
  • Kein Sparvertrag: Es gibt kein Guthaben, das Sie sich auszahlen lassen oder vererben können.
  • Keine Beitragsgarantie: Ihr übriger Beitrag kann weiter steigen; nur der vereinbarte Betrag wird abgezogen.

Die gesetzlichen Mechanismen, die den Beitrag im Alter ohnehin dämpfen – Wegfall des gesetzlichen Zuschlags, Mittel aus dem Zuschlag ab 65 –, laufen unabhängig davon weiter. Wie sie funktionieren, erklärt der Ratgeber Alterungsrückstellungen.

Zahlt der Arbeitgeber zum Beitrags­entlastungs­tarif dazu?

Für Angestellte ja, in der Regel: Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V beträgt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, höchstens 508,59 € im Monat (2026), ab 1. Januar 2027 voraussichtlich 557,81 € (Bundesrat steht aus). Weil der Entlastungstarif zur Krankenversicherung gehört, wird er in der Praxis beim Zuschuss mitberücksichtigt. Lassen Sie sich vom Versicherer eine Bescheinigung über den zuschussfähigen Beitrag ausstellen.

Der Zuschuss ist allerdings gedeckelt. Zahlen Sie für die Krankenversicherung bereits 1.017,18 € oder mehr (das Doppelte des Höchstzuschusses), erhalten Sie für den Entlastungstarif keinen zusätzlichen Euro. Wie viel Spielraum Sie haben, zeigt der Arbeitgeberzuschuss-Rechner; Hintergründe stehen unter Arbeitgeberzuschuss zur PKV.

Selbstständige und Freiberufler zahlen den Beitrag allein. Beamte erhalten keinen Zuschuss; für sie wirkt im Ruhestand vor allem die höhere Beihilfe von 70 % (Bund) beitragssenkend, mehr dazu unter PKV im Alter.

Wie wird der Beitrags­entlastungs­tarif steuerlich behandelt?

Die Beiträge zum Entlastungstarif gehören zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen und sind damit Vorsorgeaufwendungen. Steuerlich entscheidend ist, welcher Teil als Basisabsicherung gilt: Diese Beiträge sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Beiträge darüber hinaus zählen nur im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 € bzw. 2.800 € im Jahr, die meist schon ausgeschöpft sind.

Welchen Anteil Ihr Versicherer der Basisabsicherung zuordnet, steht in seiner Bescheinigung und in den Daten, die er elektronisch an die Finanzverwaltung meldet. Fragen Sie vor dem Abschluss nach, wie der Versicherer den Entlastungstarif ausweist. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss mindert die absetzbaren Beiträge.

Im Ruhestand dreht sich das Bild: Ihr Beitrag ist niedriger, also können Sie auch weniger absetzen. Weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand oft niedriger ist als im Erwerbsleben, wirkt der Abzug in den Einzahlungsjahren meist stärker. Allgemein gültig ist das nicht – lassen Sie Ihre Situation im Zweifel von einem Steuerberater prüfen. Mehr zum Sonderausgabenabzug lesen Sie unter PKV-Beiträge steuerlich absetzen.

Beispielrechnung: Entlastung von 250 € ab 67

Abschluss mit 40 Jahren, angenommener Beitrag für den Entlastungstarif 80 € im Monat bis 67 (27 Jahre), ohne Beitragsanpassungen, Zinsen und Steuer.

PostenAngestellter (Arbeitgeber zahlt die Hälfte)Selbstständiger
Eigener Beitrag im Monat40 €80 €
Eigene Kosten bis 6740 € × 12 × 27 = 12.960 €80 € × 12 × 27 = 25.920 €
Entlastung ab 67250 € im Monat = 3.000 € im Jahr250 € im Monat = 3.000 € im Jahr
Eigene Kosten wieder eingespieltnach rund 4,3 Jahren, also mit gut 71nach rund 8,6 Jahren, also mit gut 75
Summe der Entlastung bis 85 (18 Jahre)54.000 €54.000 €

Beispiel, unverbindlich, Beiträge frei angenommen. Tatsächliche Beiträge hängen von Versicherer, Tarif, Alter und Startalter der Entlastung ab.

Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile

  • Zweckgebunden und lebenslang: Die Entlastung kommt Jahr für Jahr, auch wenn Sie 95 werden.
  • Arbeitgeberzuschuss: Für Angestellte halbiert sich der eigene Aufwand, solange der Höchstzuschuss nicht erreicht ist.
  • Gemeinschaftseffekt: Rückstellungen von Versicherten, die früh sterben oder kündigen, bleiben im Kollektiv. Das ist eingerechnet und macht die Entlastung günstiger als reines Sparen für dasselbe Ziel.
  • Steuerlich relevant: Die Beiträge sind Vorsorgeaufwendungen.
  • Planbar: Sie wissen heute, um welchen Betrag Ihr Beitrag später sinkt.

Nachteile

  • Inflation: Ein fester Eurobetrag verliert über Jahrzehnte an Wert.
  • Bindung an den Versicherer: Wechseln Sie den Versicherer oder kehren Sie in die GKV zurück, ist der Aufbau in der Regel verloren.
  • Tod: Sterben Sie vor oder kurz nach Beginn der Entlastung, bekommen Ihre Erben nichts.
  • Anpassungen: Je nach Tarif kann auch der Beitrag für den Entlastungstarif angepasst werden.
  • Wenig Flexibilität: Das Geld ist gebunden. Was bei Kündigung oder Beitragsfreistellung gilt, regelt der einzelne Tarif.

Beitrags­entlastungs­tarif oder eigene Rücklage?

MerkmalBeitragsentlastungstarifEigene Rücklage
Arbeit­geberzuschussIn der Regel ja, im Rahmen des HöchstzuschussesNein
Dauer der WirkungLebenslangBis das Geld aufgebraucht ist
VerfügbarkeitGebundenJederzeit
Im TodesfallVerbleibt in der VersichertengemeinschaftVererbbar
InflationFester EurobetragHängt von der Anlage ab
SteuerBeiträge sind Vorsorge­aufwendungenErträge sind in der Regel steuerpflichtig
DisziplinLäuft automatisch mit dem BeitragErfordert eigenes Durchhalten

Eigene Einordnung von PKV-Praxis, unverbindlich. Stand Oktober 2026.

Für wen lohnt sich ein Beitrags­entlastungs­tarif?

Eher ja, wenn Sie angestellt sind und noch Spielraum beim Arbeitgeberzuschuss haben, wenn Sie früh beginnen – etwa zwischen 30 und 50 – und fest vorhaben, dauerhaft bei Ihrem Versicherer privat versichert zu bleiben. Auch Selbstständige mit stabilem Einkommen und hohem Steuersatz profitieren, weil die Entlastung im Ruhestand genau dann wirkt, wenn das Einkommen sinkt.

Eher nein, wenn bis zum Ruhestand nur noch wenige Jahre bleiben (dann wird jeder Euro Entlastung teuer), wenn eine Rückkehr in die GKV realistisch ist – etwa für junge Angestellte, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fallen könnte –, oder wenn das Geld heute an anderer Stelle dringender gebraucht wird.

Eine gute Lösung ist oft die Kombination: ein Entlastungstarif für einen Grundbetrag, dazu eine eigene Rücklage für Flexibilität. Wie viel Entlastung sinnvoll ist, leiten Sie aus Ihrem heutigen Beitrag ab: ohne Krankentagegeld und gesetzlichen Zuschlag, abzüglich des voraussichtlichen Zuschusses der Rentenversicherung. Weitere Wege zu einem niedrigeren Beitrag zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag senken.

So gehen Sie vor

  1. Zielbetrag festlegen

    Schätzen Sie, welcher Beitrag im Ruhestand für Sie tragbar ist, und leiten Sie daraus die gewünschte Entlastung ab.

  2. Angebot beim eigenen Versicherer anfordern

    Den Entlastungstarif schließen Sie bei Ihrem bestehenden Versicherer ab. Fragen Sie nach Beitrag, Startalter, Aufstockungsmöglichkeiten und Gesundheitsfragen.

  3. Bedingungen prüfen

    Was passiert bei Tarifwechsel, Kündigung, Beitragsfreistellung oder Rückkehr in die GKV? Kann der Beitrag des Entlastungstarifs angepasst werden?

  4. Zuschuss und Steuer klären

    Lassen Sie sich den zuschussfähigen Beitrag für den Arbeitgeber bescheinigen und fragen Sie, wie der Versicherer den Anteil der Basisabsicherung ausweist.

  5. Regelmäßig überprüfen

    Prüfen Sie alle paar Jahre und nach jeder Beitragserhöhung, ob die Entlastung noch zu Ihrem Bedarf passt, und stocken Sie bei Bedarf auf.

Häufige Fragen zum Beitrags­entlastungs­tarif

Was ist ein Beitrags­entlastungs­tarif in der PKV?

Ein Zusatztarif bei Ihrem privaten Krankenversicherer: Sie zahlen bis zu einem vereinbarten Alter einen zusätzlichen Beitrag, und ab diesem Alter sinkt Ihr Gesamtbeitrag lebenslang um einen festen Betrag. Der Versicherer bildet dafür eine eigene Rückstellung. Die Entlastung gilt unabhängig davon, wie alt Sie werden.

Zahlt der Arbeitgeber zum Beitrags­entlastungs­tarif dazu?

Bei Angestellten in der Regel ja, zur Hälfte – aber nur, solange der Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft ist. 2026 zahlt der Arbeitgeber höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung. Wer bereits 1.017,18 € oder mehr für die Krankenversicherung zahlt, bekommt für den Entlastungstarif keinen zusätzlichen Zuschuss.

Was passiert mit dem Beitrags­entlastungs­tarif im Todesfall?

Die aufgebaute Rückstellung bleibt in der Versichertengemeinschaft; Erben erhalten nichts. Genau das ist in die Beiträge eingerechnet und macht den Tarif günstiger als reines Sparen für dasselbe Ziel. Wer vor allem etwas vererben möchte, ist mit einer eigenen Rücklage besser bedient.

Was passiert beim Wechsel des Versicherers?

Der Entlastungstarif ist an Ihren Versicherer gebunden. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen wird nur der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mitgegeben; die Rückstellung des Entlastungstarifs geht in der Regel verloren. Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers lässt den Entlastungstarif dagegen meist unberührt – fragen Sie im Einzelfall nach.

Ab welchem Alter lohnt sich ein Beitrags­entlastungs­tarif?

Je früher, desto günstiger, weil der Beitrag über mehr Jahre angespart und verzinst wird. Sinnvoll ist der Abschluss deshalb oft zwischen 30 und 50. Später geht es auch, dann ist jeder Euro Entlastung aber deutlich teurer. Manche Versicherer begrenzen das Abschlussalter.

Ist ein Beitrags­entlastungs­tarif steuerlich absetzbar?

Die Beiträge sind Krankenversicherungsbeiträge und damit Vorsorgeaufwendungen. Voll absetzbar ist der Teil, den der Versicherer der Basisabsicherung zuordnet; der Rest zählt nur im Rahmen der meist ausgeschöpften Höchstbeträge. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie er den Tarif ausweist, und im Zweifel einen Steuerberater.

Lassen Sie sich Ihre Entlastung im Alter rechnen

Wir prüfen mit Ihnen, welcher Betrag zu Ihrem Beitrag passt und ob ein Entlastungstarif oder eine eigene Rücklage sinnvoller ist – kostenlos und unverbindlich.

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