Kosten & Beiträge
PKV im Alter: Was Rentner und Pensionäre wirklich zahlen
Im Alter steigt der PKV-Beitrag nicht, weil Sie älter werden, sondern weil die Kosten im Gesundheitswesen steigen – gedämpft wird er durch Alterungsrückstellungen, den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags und das Ende des Krankentagegelds. Rentner erhalten 2026 von der Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % der Rente, höchstens die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags; Pensionäre des Bundes bekommen 70 % Beihilfe.
Wie viel Sie im Ruhestand tatsächlich zahlen, hängt vor allem davon ab, wie Sie vorgesorgt haben. Hier finden Sie die Bausteine, ein Rechenbeispiel und den ehrlichen Vergleich mit Rentnern in der GKV.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Wie entwickelt sich der PKV-Beitrag im Alter?
Die gute Nachricht zuerst: Dass Sie mit 75 mehr Behandlungen brauchen als mit 35, ist in Ihrem Beitrag schon eingerechnet. Dafür hat Ihr Versicherer seit Vertragsbeginn Alterungsrückstellungen gebildet. Die weniger gute: Was niemand vorhersehen konnte – teurere Behandlungen, neue Therapien, eine höhere Lebenserwartung, niedrigere Zinsen –, führt auch im Ruhestand zu Beitragserhöhungen.
Wie stark, hängt vom Tarif ab. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV, also einer Einrichtung der Branche, stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten von 2006 bis 2026 im Durchschnitt um 3,4 % im Jahr, in der GKV um 3,9 %. Als Faustregel: Steigt ein Beitrag um 3 % im Jahr, verdoppelt er sich in rund 24 Jahren (1,03 hoch 24 ≈ 2,03). Wer mit 45 Jahren 500 € zahlt, sollte ohne Gegenmaßnahmen damit rechnen, dass es mit Ende 60 deutlich mehr ist.
Diesen Anstieg bremsen mehrere Mechanismen – manche automatisch, manche nur, wenn Sie selbst vorsorgen. Auf der anderen Seite fällt für Angestellte mit dem Ruhestand der Arbeitgeberzuschuss weg. Gerade dieser Punkt wird oft unterschätzt: Wer bisher die Hälfte selbst gezahlt hat, trägt jetzt den ganzen Beitrag – abzüglich des Zuschusses der Rentenversicherung.
Pflegeversicherung im Alter
Für die private Pflegepflichtversicherung gilt eine Obergrenze: Nach fünf Jahren Vorversicherung darf der Beitrag den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen (§ 110 SGB XI). Einen Zuschuss der Rentenversicherung zur Pflege gibt es nicht.
Was sich ab 60, 65 und 80 am Beitrag ändert
| Zeitpunkt | Was passiert | Wirkung auf Ihren Beitrag |
|---|---|---|
| Jahr nach dem 60. Geburtstag | Gesetzlicher Zuschlag von 10 % entfällt | Krankheitskostenbeitrag sinkt um etwa ein Elftel |
| Rentenbeginn (je nach Tarif) | Krankentagegeld endet | Beitrag für das Tagegeld entfällt |
| Rentenbeginn (Angestellte) | Arbeitgeberzuschuss endet, Zuschuss der Rentenversicherung beginnt | Eigenanteil steigt meist deutlich |
| Ab 65 | Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag finanzieren Mehrbeiträge aus Erhöhungen | Erhöhungen fallen geringer aus |
| Ab vereinbartem Alter | Beitragsentlastungstarif greift | Beitrag sinkt um den vereinbarten Betrag |
| Ab 80 | Nicht verbrauchte Mittel aus dem Zuschlag werden zur Senkung eingesetzt | Beitrag sinkt |
Rechtsgrundlagen: §§ 149, 150 VAG, § 106 SGB VI, § 257 SGB V. Stand Oktober 2026.
Zuschuss der Rentenversicherung für privat versicherte Rentner
Wer eine gesetzliche Rente bezieht und privat krankenversichert ist, erhält von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI). Er beträgt den halben allgemeinen Beitragssatz plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag, 2026 also 7,3 % + 1,45 % = 8,75 % der gesetzlichen Rente. Höchstens gibt es die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags.
- Zur Pflegeversicherung zahlt die Rentenversicherung nichts.
- Betriebsrenten und private Renten zählen nicht mit, nur die gesetzliche Rente.
- Den Zuschuss beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten zusammen mit dem Rentenantrag. Er ist steuerfrei, mindert aber Ihre absetzbaren Beiträge.
- Für 2027 hängt der Satz vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab, der im Herbst 2026 festgelegt wird.
Weil der Zuschuss von der Rente abhängt und nicht vom Beitrag, wirkt jede Beitragssenkung im Ruhestand voll für Sie – solange der Zuschuss nicht durch die Grenze von 50 % des Beitrags gedeckelt wird. Für Angestellte war das anders: Dort sank mit dem Beitrag auch der Arbeitgeberzuschuss.
Pensionäre: Beihilfe von 70 % und Restkostentarif
Beamte im Ruhestand erhalten weiter Beihilfe. Beim Bund beträgt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger 70 % (§ 46 BBhV), ebenso für berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch die restlichen 30 % abdecken. Wer im aktiven Dienst 50 % Beihilfe hatte, passt seinen Tarif mit der Pensionierung an den höheren Beihilfesatz an; der PKV-Beitrag sinkt dadurch spürbar.
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen. Fragen Sie rechtzeitig vor dem Ruhestand bei Ihrer Beihilfestelle nach und prüfen Sie, ob Ihre Beihilfeergänzung noch passt. Die Restkosten können Sie mit dem Beihilfe-Rechner abschätzen; Grundlagen stehen unter PKV für Beamte.
Zum Vergleich: Was Rentner in der GKV zahlen
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Wer lange privat versichert war, erfüllt das meist nicht – eine Rückkehr ist ab 55 zudem kaum noch möglich, siehe Rückkehr in die GKV.
Beiträge in der KVdR
- Gesetzliche Rente: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus Zusatzbeitrag der Kasse; die Hälfte trägt die Rentenversicherung.
- Betriebsrenten: voller Beitragssatz, aber mit einem Freibetrag in der Krankenversicherung (2026: 197,75 € im Monat, § 226 Abs. 2 SGB V). In der Pflegeversicherung gilt der Betrag nur als Freigrenze.
- Pflegeversicherung: 3,6 %, kinderlos 4,2 % – Rentner zahlen sie allein.
- Mieten, Zinsen und private Renten sind in der KVdR beitragsfrei.
Freiwillig versicherte Rentner
Wer als Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt dagegen auf alle Einkünfte – auch auf Mieten, Kapitalerträge und private Renten –, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (2026). Bei guten Nebeneinkünften kann die GKV im Alter deshalb teurer sein, als viele erwarten.
Rechenbeispiel: Rentnerin, PKV oder KVdR
Gesetzliche Rente 1.800 €, Betriebsrente 400 € im Monat, mit Kindern. Angenommener PKV-Beitrag: 650 € Krankenversicherung, 80 € Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld und gesetzlicher Zuschlag sind bereits entfallen.
| Posten (monatlich) | PKV | PKV mit Beitragsentlastung 200 € | GKV (KVdR) |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 650,00 € | 450,00 € | 315,00 € auf die Rente + 35,39 € auf die Betriebsrente |
| Pflegeversicherung | 80,00 € | 80,00 € | 64,80 € + 14,40 € |
| Zuschuss bzw. Anteil der Rentenversicherung | −157,50 € | −157,50 € | −157,50 € |
| Eigenanteil | 572,50 € | 372,50 € | 272,09 € |
Beispiel, unverbindlich. PKV-Beiträge frei angenommen. GKV mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 % (17,5 %), Pflege 3,6 %, Freibetrag Betriebsrente 197,75 € (2026). Zuschuss: 8,75 % × 1.800 € = 157,50 €.
So sorgen Sie für bezahlbare Beiträge im Alter vor
Beitragsentlastungstarif
Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie heute einen Zusatzbeitrag und erhalten ab einem vereinbarten Alter einen festen Betrag weniger Beitrag – lebenslang. Für Angestellte beteiligt sich in der Regel der Arbeitgeber zur Hälfte, solange der Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft ist. Je früher Sie beginnen, desto günstiger wird die Entlastung.
Eigene Rücklage
Ergänzend oder alternativ können Sie selbst sparen, etwa für Beitragsspitzen oder eine höhere Selbstbeteiligung im Ruhestand. Das ist flexibel und vererbbar, aber ohne Arbeitgeberbeteiligung und ohne Zweckbindung.
Tarif rechtzeitig prüfen
Prüfen Sie Ihren Tarif nicht erst mit 70. Solange Sie gesund sind, ist ein Tarifwechsel auch in Tarife mit Mehrleistungen ohne Zuschläge möglich. Nach jeder Beitragserhöhung muss Ihr Versicherer Sie ab 60 auf günstigere Tarife hinweisen; viele tun das nach den Leitlinien des PKV-Verbands schon ab 55.
Sicherheitsnetz Standard- und Basistarif
Wenn der Beitrag dauerhaft zu hoch wird, gibt es zwei Tarife mit gedeckeltem Beitrag. Der Standardtarif steht Versicherten mit Verträgen vor 2009 offen, unter anderem ab 65 mit zehn Jahren Vorversicherung; Ehepaare zahlen zusammen höchstens 150 % des GKV-Höchstbeitrags. Der Basistarif kostet höchstens den GKV-Höchstbeitrag, 2026 rund 1.017 € für die Krankenversicherung, bei Hilfebedürftigkeit die Hälfte. Beide leisten etwa auf GKV-Niveau.
Ihr Fahrplan in den Ruhestand
Ab etwa 45: Vorsorge starten
Lassen Sie sich einen Beitragsentlastungstarif rechnen und legen Sie eine eigene Rücklage an. Je früher, desto günstiger.
Ab 55: Tarif prüfen
Fordern Sie bei Ihrem Versicherer eine Übersicht der Tarife nach § 204 VVG an, solange Sie gesund sind und Mehrleistungen noch ohne Zuschlag möglich sind.
Vor Rentenbeginn: Bausteine anpassen
Klären Sie, wann das Krankentagegeld endet, und kündigen Sie es nicht vorzeitig, solange Sie noch Arbeitseinkommen haben.
Mit dem Rentenantrag: Zuschuss beantragen
Beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung den Zuschuss zur Krankenversicherung. Pensionäre melden den neuen Beihilfesatz dem Versicherer.
Im Ruhestand: jede Erhöhung prüfen
Vergleichen Sie nach jeder Anpassung die genannten Alternativen. Standard- oder Basistarif kommen nur infrage, wenn es anders nicht mehr geht.
Häufige Fragen zur PKV im Alter
Wie viel kostet die private Krankenversicherung im Alter?
Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht, weil der Beitrag vom Tarif, vom Eintrittsalter und von der Vorsorge abhängt. Rechnen Sie mit dem heutigen Beitrag ohne Krankentagegeld und gesetzlichen Zuschlag, ziehen Sie eine mögliche Beitragsentlastung und den Zuschuss der Rentenversicherung ab und kalkulieren Sie künftige Erhöhungen ein. Ihr Versicherer und ein Makler können Ihnen dafür konkrete Werte nennen.
Bekommen privat versicherte Rentner einen Zuschuss zur PKV?
Ja. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erhält auf Antrag von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % der Rente (2026), höchstens die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags. Zur Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Zuschuss. Für Betriebsrenten und private Renten wird ebenfalls nichts gezahlt.
Kann ich als Rentner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Nur in Ausnahmefällen. Ab 55 ist die Rückkehr durch die 55er-Regel praktisch verschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Für die Krankenversicherung der Rentner brauchen Sie neun Zehntel Versicherungszeit in der GKV in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. Wer lange privat versichert war, sollte deshalb innerhalb der PKV vorsorgen.
Was zahlen Pensionäre für die private Krankenversicherung?
Weniger als im aktiven Dienst, wenn der Beihilfesatz steigt. Beim Bund beträgt die Beihilfe für Versorgungsempfänger 70 %, die PKV deckt nur noch 30 % ab, dazu meist eine Beihilfeergänzung. Wie hoch der Beitrag ist, hängt vom Tarif und vom Eintrittsalter ab. Die Länder haben eigene Regeln, fragen Sie deshalb Ihre Beihilfestelle.
Was tun, wenn ich mir die PKV im Alter nicht mehr leisten kann?
Prüfen Sie zuerst einen Tarifwechsel nach § 204 VVG und eine höhere Selbstbeteiligung. Reicht das nicht, bieten Standard- und Basistarif einen Beitrag von höchstens dem GKV-Höchstbeitrag; im Basistarif halbiert er sich bei Hilfebedürftigkeit. Zahlen Sie Beiträge nicht einfach nicht mehr – dann droht der Notlagentarif mit stark eingeschränkten Leistungen.
Fällt der gesetzliche Zuschlag im Alter weg?
Ja. Den Zuschlag von 10 % zahlen Sie bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 60 werden. Danach sinkt der Beitrag Ihrer Krankheitskostenversicherung um diesen Anteil. Das angesparte Geld wird ab 65 eingesetzt, um Beitragserhöhungen abzufedern, und ab 80 zur Senkung des Beitrags.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 106 SGB VI – Zuschuss zur Krankenversicherung
- § 149 VAG – gesetzlicher Zuschlag
- § 150 VAG – Verwendung der Mittel ab 65 und 80
- § 110 SGB XI – Beitragsbegrenzung in der privaten Pflegepflichtversicherung
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht, Krankenversicherung der Rentner
- § 226 SGB V – Beiträge aus Versorgungsbezügen, Freibetrag
- § 240 SGB V – Beiträge freiwillig Versicherter
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (WIP-Berechnung 2006–2026)
- Rechengrößen 2026 (BMAS), durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG)
Das könnte Sie auch interessieren
- Kosten & Beiträge
Beitragsentlastungstarif der PKV: Kosten, Nutzen, Steuer
Wie ein Beitragsentlastungstarif den PKV-Beitrag im Alter senkt, was der Arbeitgeber zahlt, wie er steuerlich wirkt und wann eine eigene Rücklage besser ist.Weiterlesen - Kosten & Beiträge
Alterungsrückstellungen in der PKV: So funktionieren sie
Wie Alterungsrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag von 10 % Ihren PKV-Beitrag im Alter stützen – mit Zahlenbeispiel, Übertragungswert und GKV-Vergleich.Weiterlesen - Vertrag & Tarife
Standardtarif PKV 2026: Zugang, Beitrag, Leistungen
Der Standardtarif für PKV-Verträge von vor 2009: wer wechseln darf, was er 2026 höchstens kostet, was er leistet und wie er sich vom Basistarif abgrenzt.Weiterlesen - Kosten & Beiträge
PKV-Beitragserhöhung 2026/2027: Gründe und Optionen
Warum PKV-Beiträge steigen, wie Sie das Erhöhungsschreiben prüfen und welche Optionen Sie haben – mit Ablauf in sechs Schritten vom PKV-Makler.Weiterlesen - Beamte
Beihilfe für Beamte 2026: Bemessungssätze und Restkosten
So funktioniert die Beihilfe: Bemessungssätze des Bundes, Abweichungen der Länder, Ehepartner, Antrag, Eigenbehalte und die richtige Restkostenversicherung.Weiterlesen
Ruhestand in Sicht?
Wir rechnen mit Ihnen durch, was Ihre PKV im Alter kostet und wie Sie den Beitrag rechtzeitig senken – kostenlos und unverbindlich.

