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Vertrag & Tarife

Primärarzt­tarif: Hausarzt zuerst – und dafür weniger Beitrag?

In einem Primärarzttarif gehen Sie zuerst zum Hausarzt, der Sie bei Bedarf an einen Facharzt überweist; gehen Sie ohne Überweisung direkt zum Facharzt, erstattet der Tarif weniger. Im Gegenzug ist der Beitrag meist niedriger als in einem vergleichbaren Tarif mit völlig freier Arztwahl.

Hier erfahren Sie, wie Überweisung und Ausnahmen funktionieren, wie hoch der Abschlag sein kann, für wen sich das Modell eignet und wie es sich vom Hausarztmodell der GKV unterscheidet.

Hausarzt mit Patientin und Praxismitarbeiterin

Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler

Stand: · 9 Minuten Lesezeit

Was ist ein Primärarzt­tarif?

Normalerweise können Privatversicherte unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten frei wählen (§ 4 Abs. 2 MB/KK) – die freie Arztwahl gilt als einer der Vorteile der PKV. Ein Primärarzttarif schränkt sie bewusst ein: Erste Anlaufstelle ist ein Primärarzt, der die Behandlung koordiniert und bei Bedarf überweist. Man spricht auch vom Primärarztprinzip, von Hausarzt- oder Lotsentarifen.

Wer ist Primärarzt?

Was als Primärarzt gilt, legt der Tarif fest. Üblich sind:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte,
  • Internisten ohne Schwerpunkt, die hausärztlich tätig sind,
  • je nach Tarif Kinder- und Jugendärzte für Kinder, Frauenärzte für Frauen,
  • in neueren Tarifen auch ein telemedizinischer Dienst des Versicherers, etwa per Video.

Den Primärarzt können Sie in der Regel frei wählen und auch wechseln. Mehr zu allen Leistungen beim Arzt steht im Ratgeber ambulante Leistungen.

Wie funktioniert die Überweisung?

Brauchen Sie einen Facharzt, stellt Ihr Primärarzt eine Überweisung aus. Die reichen Sie später zusammen mit der Facharztrechnung beim Versicherer ein. Achten Sie auf drei Punkte, die Tarife unterschiedlich regeln:

  • Gültigkeit: Gilt die Überweisung für einen Behandlungsfall, ein Quartal oder einen längeren Zeitraum? Bei chronischen Erkrankungen erlauben manche Tarife Dauerüberweisungen.
  • Weiterüberweisung: Darf der Facharzt Sie an einen weiteren Facharzt überweisen, etwa an den Radiologen? Labor- und Röntgenleistungen, die der Facharzt veranlasst, sind meist automatisch eingeschlossen.
  • Nachträgliche Überweisung: Wird eine Überweisung, die nach dem Facharzttermin ausgestellt wird, noch anerkannt? Verlassen Sie sich nicht darauf.

Krankenhausbehandlungen sind von der Überweisungsregel in aller Regel nicht betroffen; sie richten sich nach den stationären Leistungen des Tarifs. Auch für Zahnärzte gilt das Primärarztprinzip normalerweise nicht.

Welche Ausnahmen gelten ohne Überweisung?

Fast alle Primärarzttarife lassen bestimmte Fachärzte ohne Überweisung zu. Typisch sind:

  • Augenärzte und Frauenärzte,
  • Kinder- und Jugendärzte für versicherte Kinder,
  • Notfälle, der ärztliche Notdienst und der Notarzt,
  • je nach Tarif Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Psychotherapeuten oder Ärzte im Ausland.

Die Liste ist nicht einheitlich. Prüfen Sie in den Tarifbedingungen, welche Fachrichtungen genannt sind und ob die Ausnahme für alle Leistungen dieser Ärzte gilt oder nur für bestimmte, etwa Vorsorge beim Frauenarzt. Für Psychotherapie gelten in vielen Tarifen ohnehin eigene Regeln – siehe Psychotherapie in der PKV.

Was passiert ohne Überweisung?

Gehen Sie ohne Überweisung und ohne Ausnahme direkt zum Facharzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz meist nicht ganz – der Tarif erstattet aber weniger. Üblich sind zwei Formen:

  • ein niedrigerer Erstattungssatz, zum Beispiel 80 % statt 100 % der Facharztrechnung,
  • eine zusätzliche Selbstbeteiligung je Behandlungsfall oder je Rechnung.

Der Abschlag betrifft oft auch die veranlassten Leistungen wie Labor oder Bildgebung, die der Facharzt in Auftrag gibt. Er kann auf Ihre jährliche Selbstbeteiligung angerechnet werden oder zusätzlich anfallen – auch das regelt der Tarif.

Wie viel Beitrag spart ein Primärarzt­tarif?

Pauschale Zahlen gibt es nicht. Die Ersparnis entsteht, weil der Versicherer mit geringeren Facharztkosten kalkuliert: Er erwartet, dass die Steuerung über den Hausarzt Doppeluntersuchungen und nicht nötige Facharztbesuche vermeidet und dass ein Teil der direkten Besuche mit Abschlag erstattet wird. Wie groß der Unterschied ist, hängt von Versicherer, Tarif und Alter ab.

Wichtig beim Vergleich: Das Primärarztprinzip kommt häufig in Einsteiger- oder Kompakttarifen vor, die auch an anderer Stelle sparen, etwa bei Hilfsmitteln, Psychotherapie oder Zahnersatz. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Beitrag, sondern den gesamten Leistungsumfang mit den Mindestkriterien. Weitere Wege, die Kosten zu senken, zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag senken.

Ein Primärarzttarif ist kein Sozialtarif und kein Ersatz für eine solide Grundabsicherung. Er ist eine Gestaltungsentscheidung: Sie verzichten auf etwas Freiheit und bekommen dafür einen niedrigeren Beitrag.

Für wen eignet sich ein Primärarzt­tarif?

Gut geeignet ist das Modell für Menschen, die

  • einen festen Hausarzt in der Nähe haben, dem sie vertrauen,
  • selten zum Facharzt gehen und keine chronische Erkrankung haben,
  • den Beitrag bewusst niedrig halten wollen, etwa als Berufseinsteiger.

Weniger geeignet ist es bei

  • chronischen Erkrankungen, die regelmäßig einen Facharzt erfordern, etwa Diabetes, Rheuma oder Herzkrankheiten,
  • häufigen Ortswechseln oder wenn in Ihrer Region kaum Hausärzte neue Patienten aufnehmen,
  • dem ausdrücklichen Wunsch nach freier Arztwahl.

Später wechseln? Nur mit Gesundheits­prüfung

Der Wechsel aus einem Primärarzttarif in einen Tarif mit freier Arztwahl ist eine Mehrleistung. Der Versicherer darf dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit vereinbaren (Tarifwechsel nach § 204 VVG). Der umgekehrte Weg in einen Primärarzttarif ist dagegen meist ohne neue Prüfung möglich. Entscheiden Sie deshalb beim Abschluss bewusst – etwa im PKV-Vergleich.

Primärarzt­tarif und Hausarztmodell der GKV im Vergleich

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten (§ 73b SGB V). Die Teilnahme ist freiwillig. Wer teilnimmt, verpflichtet sich, nur einen gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen und Fachärzte nur auf dessen Überweisung aufzusuchen; Augen- und Frauenärzte sowie Kinder- und Jugendärzte bleiben direkt zugänglich. Die Erklärung kann binnen zwei Wochen widerrufen werden, danach sind Versicherte mindestens ein Jahr gebunden. Ob es dafür einen Bonus gibt, regelt die einzelne Kasse.

Die Bundesregierung plant zudem ein verbindlicheres Primärversorgungssystem für die GKV; in Kraft ist es nicht (Stand Oktober 2026). Für privat Versicherte ändert das nichts: Ob Ihr Tarif ein Primärarztprinzip enthält, steht in Ihrem Vertrag. Den grundsätzlichen Vergleich beider Systeme finden Sie im Ratgeber PKV oder GKV.

Hausarztmodell der GKV und Primärarzt­tarif der PKV

MerkmalGKV: hausarztzentrierte VersorgungPKV: Primärarzttarif
Teilnahmefreiwillig, Kasse muss anbietenWahl beim Abschluss oder Tarif­wechsel
Bindungmindestens ein Jahr an Erklärung und HausarztDauer des Vertrags; Wechsel in freie Arztwahl nur mit Gesundheits­prüfung
AusnahmenAugen-, Frauen-, Kinder- und Jugendärzteje nach Tarif, meist Augen-, Frauen-, Kinderärzte, Notfall
Folge ohne ÜberweisungRegelung in der Teilnahme­erklärung der Kasseniedrigere Erstattung oder Selbst­beteiligung
Vorteilje nach Kasse Bonus oder Prämieniedrigerer Beitrag

Quellen: § 73b SGB V, § 4 Abs. 2 MB/KK, § 204 VVG; Stand Oktober 2026. PKV-Angaben beschreiben typische Tarif­merkmale.

So nutzen Sie einen Primärarzt­tarif richtig

  1. Primärarzt festlegen

    Wählen Sie eine hausärztliche Praxis in Ihrer Nähe, die neue Patienten aufnimmt, und klären Sie, ob telemedizinische Angebote des Versicherers ebenfalls zählen.

  2. Ausnahmen notieren

    Schreiben Sie sich auf, welche Fachärzte Sie ohne Überweisung aufsuchen dürfen und was im Notfall gilt.

  3. Überweisung vorher holen

    Lassen Sie sich die Überweisung vor dem Facharzttermin ausstellen. Bei Dauerbehandlung fragen Sie nach einer längeren Gültigkeit.

  4. Belege zusammen einreichen

    Reichen Sie Facharztrechnung und Überweisung gemeinsam ein, digital oder per Post.

  5. Regelmäßig prüfen

    Ändert sich Ihre Gesundheit, prüfen Sie, ob der Tarif noch passt – solange ein Wechsel ohne große Hürden möglich ist.

Häufige Fragen zum Primärarzt­tarif

Was bedeutet Primärarztprinzip in der PKV?

Sie gehen bei Beschwerden zuerst zu einem Primärarzt, meist einem Allgemeinmediziner oder hausärztlich tätigen Internisten. Er behandelt selbst oder überweist Sie an einen Facharzt. Gehen Sie ohne Überweisung direkt zum Facharzt, erstattet der Tarif weniger. Bestimmte Ärzte wie Augen-, Frauen- und Kinderärzte sowie Notfälle sind meist ausgenommen.

Wie viel erstattet ein Primärarzt­tarif ohne Überweisung?

Das legt der Tarif fest. Üblich ist ein niedrigerer Erstattungssatz, zum Beispiel 80 % statt 100 %, oder eine zusätzliche Selbstbeteiligung je Behandlungsfall. Der Abschlag gilt häufig auch für veranlasste Leistungen wie Labor oder Röntgen. Lesen Sie die Regelung vor dem Abschluss genau, damit Sie die Kosten eines direkten Facharztbesuchs einschätzen können.

Brauche ich im Primärarzt­tarif eine Überweisung zum Augenarzt?

In den meisten Primärarzttarifen nicht. Augenärzte gehören wie Frauenärzte und Kinderärzte zu den typischen Ausnahmen, die Sie direkt aufsuchen dürfen. Die genaue Liste steht in Ihren Tarifbedingungen und kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Prüfen Sie außerdem, ob die Ausnahme für alle Leistungen dieser Ärzte gilt.

Gilt das Primärarztprinzip auch im Notfall?

Nein. Notfälle, der ärztliche Notdienst und der Notarzt sind in Primärarzttarifen üblicherweise ausgenommen. Auch Krankenhausbehandlungen richten sich nicht nach der Überweisungsregel, sondern nach den stationären Leistungen des Tarifs. Was genau als Notfall gilt, ist in den Tarifbedingungen beschrieben; im Zweifel zählt die medizinische Dringlichkeit.

Kann ich vom Primärarzt­tarif in einen Tarif mit freier Arztwahl wechseln?

Ja, über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Weil die freie Arztwahl eine Mehrleistung ist, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit vereinbaren. Wer inzwischen chronisch krank ist, zahlt dann womöglich mehr. Der Wechsel in umgekehrter Richtung ist meist einfacher.

Ist das Hausarztmodell der GKV dasselbe wie ein Primärarzt­tarif?

Das Prinzip ist ähnlich, die Regeln nicht. In der GKV ist die hausarztzentrierte Versorgung freiwillig und bindet mindestens ein Jahr; Augen-, Frauen- und Kinderärzte bleiben direkt erreichbar (§ 73b SGB V). In der PKV ist das Primärarztprinzip Teil des Tarifs, senkt den Beitrag und gilt für die Dauer des Vertrags, solange Sie nicht wechseln.

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