Wechsel & Voraussetzungen
Privat versichert und arbeitslos: Was beim Arbeitslosengeld und beim Grundsicherungsgeld gilt
Mit dem Arbeitslosengeld werden Sie grundsätzlich in der GKV pflichtversichert – waren Sie aber fünf Jahre lang nicht gesetzlich versichert, können Sie sich binnen drei Monaten befreien lassen, und die Agentur für Arbeit übernimmt Ihre PKV-Beiträge bis zu dem Betrag, den sie für eine gesetzliche Versicherung zahlen würde. Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bleiben zuletzt Privatversicherte privat; das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zum halben Beitrag des Basistarifs, 2026 höchstens rund 509 € für die Krankenversicherung.
Hier erfahren Sie, welcher Weg für Sie gilt, wie viel die Ämter zahlen, was mit Krankentagegeld und Beitragsschulden passiert und was Sie in den ersten Wochen tun sollten.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Arbeitslosengeld: Versicherungspflicht als Grundregel
Wer Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt auch, wenn der Anspruch wegen einer Sperrzeit ruht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Beiträge zahlt in diesem Fall die Agentur für Arbeit vollständig. Für Privatversicherte heißt das: Ohne weiteres Zutun würden Sie mit dem Leistungsbezug Mitglied einer Krankenkasse.
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt außerdem der Arbeitgeberzuschuss. Ihren PKV-Beitrag müssten Sie also allein tragen, wenn Sie privat bleiben und keine andere Stelle einspringt.
Welche Folgen das hat, hängt vor allem von Ihrem Alter und Ihrer Versicherungsgeschichte ab. Die Übersicht zeigt die drei typischen Wege.
Drei Wege beim Arbeitslosengeld
| Ihre Situation | Krankenversicherung | Wer zahlt was? |
|---|---|---|
| 55 oder älter, in den fünf Jahren davor privat versichert und versicherungsfrei oder selbstständig | versicherungsfrei nach der 55er-Regel, die PKV bleibt | Agentur übernimmt PKV- und Pflegebeiträge bis zur Obergrenze (§ 174 SGB III) |
| Unter 55, fünf Jahre nicht gesetzlich versichert, Befreiung beantragt | privat versichert | Agentur übernimmt PKV- und Pflegebeiträge bis zur Obergrenze |
| Unter 55, keine Befreiung oder GKV-Zeit in den letzten fünf Jahren | Pflichtmitglied der GKV | Agentur zahlt den GKV-Beitrag vollständig; PKV rückwirkend kündbar oder als Anwartschaft fortführen |
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 3a, § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V, § 174 SGB III. Vereinfachte Übersicht, Stand Oktober 2026.
Befreiung beim Arbeitslosengeld (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V)
Privat bleiben dürfen Sie, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Sie waren in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich versichert – auch nicht freiwillig oder über die Familienversicherung.
- Sie sind bei einem privaten Versicherer versichert und erhalten Leistungen, die nach Art und Umfang denen der GKV entsprechen. Eine echte Vollversicherung erfüllt das in aller Regel.
Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse. Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt für den Bezug des Arbeitslosengelds. Nehmen Sie danach eine Beschäftigung unter der Grenze auf, wird neu geprüft. Wie Befreiungen grundsätzlich funktionieren, steht im Ratgeber Befreiung von der Versicherungspflicht.
Ab 55: ohne Antrag versicherungsfrei
Sind Sie 55 oder älter und waren Sie in den fünf Jahren zuvor privat versichert und mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei oder selbstständig, brauchen Sie keine Befreiung: Nach der 55er-Regel bleiben Sie automatisch versicherungsfrei. Auch dann übernimmt die Agentur die Beiträge zur PKV.
Was die Agentur für Arbeit zur PKV zahlt
Für befreite oder nach der 55er-Regel versicherungsfreie Arbeitslosengeld-Bezieher übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (§ 174 SGB III). Sie zahlt höchstens so viel, wie sie ohne die Befreiung an die Krankenkasse hätte zahlen müssen:
- Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % (2026), also 17,5 %, auf 80 % des Arbeitsentgelts, nach dem Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird (§ 232a SGB V).
- Pflegeversicherung: allgemeiner Beitragssatz von 3,6 % auf dieselbe Grundlage.
Soweit die Agentur übernimmt, müssen Sie selbst nichts an den Versicherer zahlen. Liegt Ihr Beitrag höher, tragen Sie die Differenz. Beiträge für Ehepartner und Kinder deckt die Regelung nicht ab – in der GKV wären sie unter Umständen beitragsfrei familienversichert. Welche Tarifbestandteile berücksichtigt werden, steht im Bescheid der Agentur.
Krankentagegeld und andere Bausteine anpassen
Werden Sie während des Arbeitslosengelds krank, zahlt die Agentur die Leistung bis zu sechs Wochen weiter (§ 146 SGB III). Gesetzlich Versicherte erhalten danach Krankengeld. Privatversicherte haben nur ihr Krankentagegeld – und das hängt an den Tarifbedingungen:
- Viele Tarife setzen eine Erwerbstätigkeit voraus. Fällt diese Voraussetzung weg, kann das Tagegeld nach den Musterbedingungen enden (§ 15 Abs. 1 MB/KT). Manche Tarife sehen eine Fortführung für Arbeitslose in Höhe des Arbeitslosengelds vor.
- Das Tagegeld darf das bisherige Nettoeinkommen nicht übersteigen; sinkt es dauerhaft, kann der Versicherer herabsetzen (§ 4 MB/KT).
- Wer das Tagegeld kündigt, kann es nach den Musterbedingungen als Anwartschaft fortführen, wenn mit einer Wiederaufnahme der Arbeit zu rechnen ist (§ 15 Abs. 2 MB/KT).
Klären Sie das schriftlich mit Ihrem Versicherer, bevor Sie etwas kündigen. Weitere Stellschrauben wie eine höhere Selbstbeteiligung zeigt der Ratgeber PKV-Beitrag senken.
Ohne Befreiung: Was mit der PKV passiert
Stellen Sie keinen Befreiungsantrag, werden Sie Pflichtmitglied einer Krankenkasse. Ihre PKV können Sie dann binnen drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG), siehe PKV kündigen.
- Anwartschaft: Wollen Sie später zurück in die PKV, wandeln Sie den Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung um. Finden Sie wieder eine Stelle über der Versicherungspflichtgrenze, kehren Sie ohne neue Gesundheitsprüfung zurück.
- Nach dem Arbeitslosengeld: Endet die Versicherungspflicht, läuft die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung weiter, wenn Sie nicht austreten und eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Familie: Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder können in der GKV unter Umständen beitragsfrei mitversichert werden.
Ob die Rückkehr in die GKV in Ihrem Alter und mit Ihrer Familie sinnvoll ist, beschreibt der Ratgeber Rückkehr in die GKV.
Grundsicherungsgeld: Wer privat war, bleibt privat
Beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, früher Bürgergeld, gilt eine andere Regel. Wer unmittelbar vor dem Leistungsbezug privat versichert war, wird nicht in der GKV pflichtversichert und kann auch nicht familienversichert werden (§ 5 Abs. 5a SGB V). Der PKV-Vertrag läuft weiter.
Der Zuschuss des Jobcenters
Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zu den Beiträgen, und zwar direkt an den Versicherer (§ 26 SGB II):
- Krankenversicherung: Ihr tatsächlicher Beitrag, höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags im Basistarif – 2026 rund 508,59 €, ab 1. Januar 2027 voraussichtlich rund 558 € (bei Zustimmung des Bundesrats und unverändertem Zusatzbeitrag von 2,9 %).
- Pflegeversicherung: höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags der Pflegepflichtversicherung, 2026 rund 104,63 €.
- Einen Zuschuss erhält auch, wer nur durch die Versicherungsbeiträge hilfebedürftig würde – dann so viel, wie nötig ist, um das zu vermeiden.
Für die Berechnung braucht das Jobcenter eine Bescheinigung Ihres Versicherers über den tatsächlichen Beitrag und den Beitrag, den Sie im Basistarif zahlen würden. Fordern Sie sie gleich mit dem Antrag an.
Wenn der Beitrag höher ist
Liegt Ihr Beitrag über dem Zuschuss, müssen Sie die Differenz aus dem Regelbedarf zahlen. Dann sind ein Tarifwechsel nach § 204 VVG oder der Wechsel in den Basistarif zu prüfen: Dessen Beitrag halbiert sich bei Hilfebedürftigkeit und wird dann voll bezuschusst. Wer innerhalb von zwei Jahren nicht mehr hilfebedürftig ist, kann binnen drei Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung in den früheren Tarif zurückkehren (§ 204 Abs. 2 VVG).
Zuschuss beim Grundsicherungsgeld an Beispielen (2026)
| Ihr Beitrag Krankenversicherung | Zuschuss des Jobcenters | Selbst zu tragen |
|---|---|---|
| Normaltarif, 420 € | 420,00 € | 0 € |
| Normaltarif, 650 € | 508,59 € | 141,41 € |
| Basistarif, bei Hilfebedürftigkeit halbiert (1.017,19 € ÷ 2) | 508,59 € | 0 € |
Beispiel, unverbindlich; Beiträge frei angenommen. Höchstbetrag nach § 26 SGB II und § 152 Abs. 4 VAG mit Werten 2026. Pflegeversicherung zusätzlich, Zuschuss dort bis rund 104,63 €. Ab 2027 steigen die Höchstbeträge mit der Beitragsbemessungsgrenze, sofern der Bundesrat zustimmt. Stand Oktober 2026.
So gehen Sie bei Arbeitslosigkeit vor
Sofort nach der Kündigung: Lage klären
Arbeitsuchend melden und prüfen: Sind Sie 55 oder älter? Waren Sie in den letzten fünf Jahren gesetzlich versichert? Danach richtet sich, ob Sie privat bleiben können.
Entscheiden: privat bleiben oder GKV
Vergleichen Sie Ihren Eigenanteil nach Beitragsübernahme mit der GKV, in der die Agentur alles zahlt und Familienangehörige mitversichert sein können. Denken Sie an die Zeit nach der Arbeitslosigkeit.
Frist von drei Monaten nutzen
Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen – oder die PKV rückwirkend kündigen bzw. in eine Anwartschaft umwandeln. Beides binnen drei Monaten nach Beginn des Leistungsbezugs.
Beitragsübernahme beantragen
Reichen Sie der Agentur den Befreiungsbescheid und eine Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers ein. Beim Grundsicherungsgeld zusätzlich den fiktiven Basistarif-Beitrag.
Vertrag anpassen
Krankentagegeld, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine an die neue Lage anpassen, ohne Rückkehrrechte zu verlieren. Lassen Sie sich Änderungen schriftlich bestätigen.
Häufige Fragen zur PKV bei Arbeitslosigkeit
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich arbeitslos werde?
Der Vertrag läuft weiter, der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Mit dem Arbeitslosengeld werden Sie grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Waren Sie fünf Jahre nicht gesetzlich versichert, können Sie sich befreien lassen und privat bleiben; ab 55 bleiben Sie meist automatisch versicherungsfrei. Die Agentur übernimmt dann Ihre PKV-Beiträge bis zu einer Obergrenze.
Zahlt die Agentur für Arbeit meine private Krankenversicherung?
Ja, wenn Sie befreit oder nach der 55er-Regel versicherungsfrei sind. Sie übernimmt die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, höchstens aber den Betrag, den sie für eine gesetzliche Versicherung zahlen würde: 17,5 % für die Krankenversicherung und 3,6 % für die Pflege auf 80 % des Arbeitsentgelts, nach dem das Arbeitslosengeld berechnet wurde (2026).
Kann ich als Arbeitsloser zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Mit dem Arbeitslosengeld ja, solange Sie jünger als 55 sind oder in den letzten fünf Jahren gesetzlich versichert waren – Sie stellen einfach keinen Befreiungsantrag. Beim Grundsicherungsgeld nicht: Wer zuletzt privat versichert war, bleibt in der PKV. Kündigen Sie die PKV binnen drei Monaten rückwirkend und prüfen Sie eine Anwartschaft.
Wie viel zahlt das Jobcenter zur PKV beim Grundsicherungsgeld?
Ihren tatsächlichen Beitrag, höchstens die Hälfte des Basistarif-Höchstbeitrags: 2026 rund 508,59 € für die Krankenversicherung und bis rund 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung. Der Zuschuss geht direkt an den Versicherer. Liegt Ihr Beitrag darüber, zahlen Sie den Rest selbst; dann kann der Wechsel in den Basistarif sinnvoll sein.
Muss ich beim Grundsicherungsgeld in den Basistarif wechseln?
Nein, das Jobcenter kann Sie dazu nicht verpflichten und muss auch zu einem anderen Tarif einen Zuschuss zahlen. Weil der Zuschuss aber auf den halben Basistarif-Beitrag begrenzt ist, bleibt bei teureren Tarifen eine Lücke. Im Basistarif halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit und wird voll bezuschusst; dafür sind die Leistungen eingeschränkt.
Komme ich bei Beitragsschulden in den Notlagentarif, wenn ich arbeitslos bin?
Nicht, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII sind und das mit einer Bescheinigung von Jobcenter oder Sozialamt nachweisen. Dann tritt das Ruhen nicht ein oder endet. Beim Arbeitslosengeld ohne Hilfebedürftigkeit gelten die normalen Regeln: Nach dem Mahnverfahren droht der Notlagentarif. Sprechen Sie früh mit Ihrem Versicherer über Stundung oder Raten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 2 und 2a, Abs. 5a)
- § 8 SGB V – Befreiung (Abs. 1 Nr. 1a)
- § 232a SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen bei Arbeitslosengeld
- § 174 SGB III – Übernahme von Beiträgen bei Befreiung
- § 146 SGB III – Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
- § 26 SGB II – Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- § 152 VAG – Basistarif (Abs. 4: Halbierung bei Hilfebedürftigkeit)
- § 193 VVG – Ruhen bei Beitragsrückstand (Abs. 6) und § 204 VVG – Rückkehr aus dem Basistarif (Abs. 2)
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 (§§ 4, 15)
- PKV-Verband: Broschüre „Alternativen in jeder Lebenslage“, Stand April 2025
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