Vertrag & Tarife
Optionstarif: Heute gesund versichern, später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV
Mit einem Optionstarif sichern sich gesetzlich Versicherte ihren heutigen Gesundheitszustand für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung: Der Versicherer prüft einmal beim Abschluss, und sobald Sie wechseln dürfen, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Ähnliche Optionsrechte stecken in manchen Zusatzversicherungen und in der PKV selbst – etwa beim Übergang vom Ausbildungs- in den Normaltarif oder wenn sich der Beihilfesatz ändert.
Hier lesen Sie, wie ein Optionstarif funktioniert, worauf Sie bei den Bedingungen achten sollten, was er grob kostet und für wen er sich wirklich lohnt.


Fachlich verantwortlich Mark Zimmermann, PKV-Experte seit 1993, Versicherungsmakler
Was ist ein Optionstarif?
Wer heute gesetzlich versichert ist, aber in einigen Jahren in die PKV wechseln möchte, trägt ein Risiko: Erkrankt er in der Zwischenzeit, kann der Versicherer beim späteren Antrag Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Der Optionstarif nimmt dieses Risiko heraus. Sie beantworten die Gesundheitsfragen einmal beim Abschluss, und das Ergebnis wird festgeschrieben.
Sobald Sie die Voraussetzungen für die PKV erfüllen, können Sie die Option ausüben und in einen Vollversicherungstarif des Versicherers wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Erkrankungen, die nach dem Abschluss der Option aufgetreten sind, spielen dann keine Rolle mehr.
Was der Optionstarif nicht leistet
Aus dem Optionstarif selbst erhalten Sie keine Erstattung von Arzt- oder Krankenhausrechnungen. Manche Versicherer verbinden ihn deshalb mit einer Zusatzversicherung, etwa für Zahn oder Krankenhaus. Alterungsrückstellungen werden in der Regel nicht aufgebaut, und einen Arbeitgeberzuschuss gibt es dafür nicht.
Für Privatversicherte ist das Gegenstück die Anwartschaftsversicherung: Sie hält einen bestehenden Vertrag warm, wenn Sie vorübergehend in die GKV oder ins Ausland gehen.
Für wen ist ein Optionstarif gedacht?
Sinnvoll ist ein Optionstarif nur, wenn ein Wechsel in die PKV realistisch und absehbar ist. Typische Fälle:
- Berufseinsteiger und Studierende kurz vor dem Abschluss, deren Einstiegsgehalt noch unter der Grenze liegt, mit Aussicht auf mehr – siehe PKV für Berufseinsteiger.
- Angestellte knapp unter der Grenze. Die Sonderanhebung 2027 auf voraussichtlich 84.150 € schiebt den möglichen Wechsel für manche um Jahre hinaus. Wer jetzt gesund ist, kann sich diesen Status sichern. Wo Sie stehen, zeigt der Versicherungspflicht-Check.
- Angehende Selbstständige, die zunächst angestellt bleiben.
- Menschen mit familiärer Vorbelastung oder einem Beruf mit erhöhtem Gesundheitsrisiko, bei denen eine spätere Gesundheitsprüfung schwieriger werden kann.
Weniger sinnvoll ist er für angehende Beamte. Für sie gibt es die Öffnungsaktion vieler Versicherer mit Annahmegarantie und einem Risikozuschlag von höchstens 30 %, wenn sie den Antrag binnen sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung stellen. Ob eine Option zusätzlich hilft – etwa um einen Zuschlag ganz zu vermeiden –, ist eine Frage des Einzelfalls.
Worauf es bei den Bedingungen ankommt
| Merkmal | Was Sie prüfen sollten | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Ausübung | Zu welchen Terminen oder Anlässen und innerhalb welcher Frist nach Eintritt der Versicherungsfreiheit? | Wer die Frist verpasst, verliert die Option. |
| Laufzeit und Alter | Bis zu welchem Alter kann man abschließen und ausüben, endet die Option automatisch? | Viele Optionen sind auf jüngere Versicherte zugeschnitten. |
| Zieltarife | In welche Vollversicherungstarife darf gewechselt werden, auch in künftige Tarifgenerationen? | Schließt der Versicherer einen Tarif, sollte es gleichwertige Alternativen geben. |
| Ergebnis der Gesundheitsprüfung | Wurden beim Abschluss Zuschläge oder Ausschlüsse vereinbart? | Sie gelten auch nach dem Wechsel weiter. |
| Eintrittsalter | Zählt das Alter beim Wechsel oder ausnahmsweise das Alter beim Abschluss der Option? | Davon hängt der spätere Beitrag ab. |
| Weitere Bausteine | Gilt die Option auch für Krankentagegeld, Pflegezusatz oder Familienangehörige? | Fehlt ein Baustein, wird er beim Wechsel neu geprüft. |
| Kosten und Kündigung | Monatsbeitrag, Mindestlaufzeit, Kündigungsrecht | Eine Option, die Sie lange zahlen und nie nutzen, ist teures Papier. |
Allgemeine Prüfpunkte; die Ausgestaltung regelt jeder Versicherer in seinen Tarifbedingungen. Keine Bewertung einzelner Anbieter. Stand Oktober 2026.
Was kostet ein Optionstarif?
Feste Preise gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom Versicherer, vom Alter beim Abschluss und vom Umfang der Option ab. Im Vergleich zu einer Vollversicherung ist er gering, weil der Versicherer keine Leistungen erbringt und keine Alterungsrückstellungen bildet. Ist die Option mit einer Zusatzversicherung verbunden, zahlen Sie deren Beitrag zusätzlich.
Rechnen Sie den Preis gegen das Risiko, das Sie absichern: Eine Diagnose, die beim späteren Antrag zu einem dauerhaften Risikozuschlag führen würde, kostet über die Jahre schnell ein Vielfaches der Optionsbeiträge. Umgekehrt gilt: Kommt der Wechsel nie, haben Sie für nichts gezahlt.
Steuerlich gehört der Optionstarif nicht zur Basisabsicherung. Absetzbar ist er nur im Rahmen der allgemeinen Höchstbeträge, die bei den meisten Arbeitnehmern schon durch andere Beiträge ausgeschöpft sind – Hintergründe unter PKV steuerlich absetzen.
Optionsrechte in Zusatzversicherungen
Auch gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung finden in ihren Bedingungen oft Optionsrechte. Sie sind tarifabhängig und lassen sich grob in drei Gruppen einteilen:
- Umstellung in die Vollversicherung: Manche Zusatztarife enthalten das Recht, beim Eintritt der Versicherungsfreiheit ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Vollversicherung desselben Versicherers zu wechseln – faktisch ein eingebauter Optionstarif.
- Aufstockung bei bestimmten Anlässen: etwa nach Heirat, Geburt eines Kindes oder Ende der Ausbildung, in einem festgelegten Zeitfenster. Verbreitet ist das zum Beispiel bei der Pflegezusatzversicherung.
- Dynamik: Leistungen werden regelmäßig an steigende Kosten angepasst, ohne Gesundheitsprüfung. Wer mehrere Anpassungen ablehnt, verliert das Recht oft.
Der umgekehrte Weg ist ebenso wichtig: Müssen Privatversicherte zurück in die GKV, bieten viele Versicherer an, Teile des Schutzes als Zusatzversicherung fortzuführen. Ob das ohne Gesundheitsprüfung geht, hängt vom Versicherer ab – fragen Sie danach, bevor Sie kündigen, siehe Rückkehr in die GKV.
Optionen innerhalb der PKV
Wer schon privat versichert ist, hat teils gesetzliche, teils vertragliche Rechte, den Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung zu verändern.
Ausbildungs- und Anwärtertarife
Für Beamtenanwärter und Referendare gibt es günstige Ausbildungstarife, die nach der Ausbildung in den regulären Beihilfetarif umgestellt werden – je nach Versicherer ohne erneute Gesundheitsprüfung. Achten Sie schon beim Abschluss auf klare Umstellungsrechte, mehr unter PKV für Beamtenanwärter.
Geänderter Beihilfesatz
Ändert sich bei Beihilfeberechtigten der Bemessungssatz oder entfällt die Beihilfe, haben Sie Anspruch darauf, dass der Versicherer den Schutz in den bestehenden Tarifen anpasst. Stellen Sie den Antrag binnen sechs Monaten, muss er das ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten tun (§ 199 Abs. 2 VVG). Das wird etwa wichtig, wenn mit dem zweiten Kind oder der Pension der Beihilfesatz auf 70 % steigt – Details unter Beihilfe.
Tarifwechsel und Upgrade-Optionen
Nach § 204 VVG können Sie in gleichartige Tarife Ihres Versicherers wechseln; für Mehrleistungen darf er eine Gesundheitsprüfung verlangen. Manche Einsteigertarife enthalten ein vertragliches Optionsrecht, innerhalb bestimmter Fristen ohne Prüfung in höherwertige Tarife zu wechseln. Mehr dazu unter Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Krankentagegeld und Kinder
Einige Tarife erlauben, das Krankentagegeld bei steigendem Einkommen ohne neue Prüfung zu erhöhen. Und Neugeborene können nach § 198 VVG binnen zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim Versicherer ist.
Wann sich ein Optionstarif lohnt – und wann nicht
Eher sinnvoll
- Der Wechsel in die PKV ist in den nächsten Jahren wahrscheinlich, Sie sind aber heute noch nicht versicherungsfrei.
- Sie sind jung und gesund, die Gesundheitsprüfung fällt heute ohne Befund aus.
- Sie haben sich bereits für einen Versicherer und eine Tarifrichtung entschieden.
Eher verzichtbar
- Ob Sie je über die Grenze kommen, ist offen – dann zahlen Sie vielleicht jahrelang für nichts.
- Sie haben schon heute Vorerkrankungen, die zu Zuschlägen führen. Dann sichert die Option vor allem diesen Zuschlag.
- Sie wollen sich nicht an einen Versicherer binden. Wer offen vergleichen will, sollte vor dem Wechsel eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen.
Ehrlich gesagt: Die Option ersetzt keine Grundsatzentscheidung. Ob die PKV überhaupt zu Ihrer Lebensplanung passt, klären Sie mit unserer Entscheidungshilfe PKV oder GKV.
So gehen Sie vor
Wechselperspektive klären
Wann werden Sie voraussichtlich versicherungsfrei – durch Gehalt, Selbstständigkeit oder Verbeamtung? Ohne diese Aussicht lohnt keine Option.
Zieltarif festlegen
Überlegen Sie, welche Leistungen die spätere Vollversicherung haben soll. Die Option ist an den Versicherer gebunden, die Auswahl also eine Vorentscheidung.
Gesundheitsangaben vorbereiten
Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen der abgefragten Zeiträume zusammenstellen, bei Unsicherheit Kassenauskunft anfordern.
Bedingungen vergleichen
Ausübungstermine, Fristen, Altersgrenzen, Zieltarife und Kosten schriftlich klären – am besten über einen Makler, der mehrere Angebote nebeneinanderlegt.
Option rechtzeitig ausüben
Sobald Sie versicherungsfrei sind, die Frist für die Ausübung im Blick behalten und den Austritt aus der GKV erst nach der Bestätigung des Versicherers erklären.
Häufige Fragen zum Optionstarif
Was ist ein Optionstarif in der Krankenversicherung?
Ein Tarif, mit dem Sie sich Ihren heutigen Gesundheitszustand für einen späteren Wechsel sichern. Der Versicherer prüft Ihre Gesundheit beim Abschluss; wenn Sie später in die PKV wechseln dürfen, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Optionstarife sind nicht gesetzlich geregelt, die Bedingungen legt jeder Versicherer selbst fest.
Sichert der Optionstarif auch mein Eintrittsalter?
In der Regel nicht. Gesichert wird der Gesundheitszustand; beim Wechsel richtet sich der Beitrag nach dem dann erreichten Alter. Weil im Optionstarif meist keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, zahlen Sie später den Beitrag eines Neukunden Ihres Alters, aber ohne Zuschläge für Erkrankungen, die nach dem Abschluss der Option aufgetreten sind.
Kann ich mit einem Optionstarif jederzeit in die PKV wechseln?
Nein. Die Option ersetzt nicht die Voraussetzungen für die PKV. Als Angestellter müssen Sie über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, 2026 mehr als 77.400 € und 2027 voraussichtlich mehr als 84.150 €. Selbstständige und Beamte sind unabhängig vom Einkommen versicherungsfrei. Außerdem gelten die Ausübungstermine und Fristen Ihres Tarifs.
Was kostet ein Optionstarif?
Das hängt vom Versicherer, vom Alter und vom Umfang ab. Im Vergleich zu einer Vollversicherung ist der Beitrag gering, weil keine Leistungen erbracht und keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Ist die Option mit einer Zusatzversicherung kombiniert, kommt deren Beitrag hinzu. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für den Optionstarif nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Optionstarif und Anwartschaft?
Der Optionstarif richtet sich an gesetzlich Versicherte, die später erstmals in die PKV wollen. Die Anwartschaftsversicherung ist für Menschen, die schon privat versichert sind und den Vertrag eine Zeit lang ruhen lassen, etwa bei vorübergehender Versicherungspflicht oder im Ausland. Beide sichern den Gesundheitszustand, die große Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsalter.
Bin ich mit einem Optionstarif an einen Versicherer gebunden?
Für die Option ja – sie gilt nur für Tarife des Versicherers, bei dem Sie sie abgeschlossen haben. Sie können später trotzdem bei einem anderen Versicherer beantragen, dann aber mit neuer Gesundheitsprüfung. Wählen Sie den Versicherer deshalb mit Blick auf die spätere Vollversicherung aus, nicht nur nach dem Preis der Option.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger, Anpassung bei geändertem Bemessungssatz
- § 198 VVG – Kindernachversicherung
- § 19 VVG – Anzeigepflicht und § 194 VVG – Fristen in der Krankenversicherung
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- Rechengrößen 2026 und Kabinettsbeschluss Rechengrößen 2027 (BMAS, 07.10.2026), Zustimmung des Bundesrats ausstehend
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